Ökologische Langzeitfolgen unrentabler Windkraftanlagen nach Entfall der EEG-Umlage
der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Karsten Hilse, Steffen Kotré, Dr. Bruno Hollnagel, Corinna Miazga, Marc Bernhard, Enrico Komning, Dr. Michael Espendiller, Uwe Witt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mit Beginn des Jahres 2020 werden Windkraftanlagen, die ihre maximal zulässige Umlageperiode ausgeschöpft haben, nicht mehr durch die EEG-Umlage für erzeugten Strom gefördert (§ 19 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – EEG).
Gemäß einem Bericht der „Basler Zeitung“ vom 5. April 2018 (https:// bazonline.ch/ausland/europa/abbruchstimmung-in-deutschland/story/18862585) soll es sich, beginnend im Jahr 2020, um mehrere tausend Anlagen pro Jahr mit Gesamtleistungen von jeweils mehreren Gigawatt pro Jahr handeln.
Im gleichen Artikel wird auch die Frage nach der Wirtschaftlichkeit der dann nicht mehr geförderten Anlagen sowie nach dem Umfang des Rückbaus der dann nicht mehr rentablen Anlagen aufgeworfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Windkraftanlagen in Deutschland werden in den Jahren 2020 bis 2025 (bitte nach Anlagen, Jahr, pro Bundesland aufschlüsseln) in Deutschland aus der Förderung durch EEG-Umlagen nach § 19 EEG fallen?
Wie viele Windkraftanlagen in Deutschland werden in den Jahren 2020 bis 2025 (bitte nach der Gesamtleistung, Jahr, Bundesland aufschlüsseln) aus der EEG-Umlage fallen?
Wie viele der in Frage 1 genannten Anlagen werden gemäß Prognosen der Bundesregierung dauerhaft vom Netz gehen?
Für wie viele der in Frage 3 genannten Anlagen prognostiziert die Bundesregierung eine nicht ausreichende Rücklage der Rückbaukosten, die nach § 35 Absatz 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) nötig wäre?
Beinhaltet der „vollständige Rückbau“ einer Anlage im Verständnis der Bundesregierung auch das Fundament der Windkraftanlage sowie eine Wiederherstellung der ursprünglichen Bodenverhältnisse gemäß § 35 Absatz 5 BauGB?
Falls nicht, welche Vorstellung hat die Bundesregierung von einer „vollständigen“ Wiederherstellung?
Wie viele Windkraftanlagen sind bereits, aus welchen Gründen auch immer, in den Jahren 2015 bis 2017 dauerhaft in Deutschland (bitte nach Jahr, Anzahl, Leistung, Bundesland aufschlüsseln) vom Netz gegangen?
Wie viele dieser dauerhaft vom Netz gegangenen Anlagen unterliegen § 35 Absatz 5 BauGB?
Wie viele dieser in Frage 7 genannten Anlagen sind vorschriftsmäßig, d. h. vollständig zurückgebaut worden gemäß § 35 Absatz 5 BauGB?
In wie vielen Fällen kam es, wie im Zeitungsartikel berichtet, zu Absprachen zwischen den Anlagebetreibern und den Landbesitzern, aufgrund deren nur ein unvollständiger Rückbau erfolgte?
Wie wurde in diesen Fällen von Seiten der zuständigen Landes- und Bundesbehörden der nur teilweise Rückbau begründet?
Wie viele der in Frage 7 genannten Windkraftanlagen stehen in der Region Dithmarschen?
Wie viele der in Frage 7 genannten Anlagen hatten bei ihrem Rückbau lediglich den obersten Meter des Fundamentes entfernt, wie in dem Zeitungsartikel beschrieben?
Wenn lediglich der oberste Meter Fundament entfernt worden ist, wie ist diese Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben durch die zuständigen Behörden begründet worden?
Wie viele Fälle unvollständigen Rückbaus hat es gegeben, die nicht durch § 35 Absatz 5 BauGB zum vollständigen Rückbau verpflichtet waren?
In den Fällen des Rückbaus, welcher Anteil der Rotorblätter wurde a) wiederverwendet, b) thermisch verwertet, c) als Sondermüll entsorgt bzw. d) sonstig behandelt?