Menschenrechtsverletzungen in Südafrika
des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Vor den Augen der Weltöffentlichkeit werden in Südafrika Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren diskriminiert, ausgegrenzt und ermordet. Obwohl sich die Afrikaaner (auch Buren genannt) nicht über ihre Hautfarbe definieren, sondern über ihre Geschichte, Kultur und Sprache („Afrikaans“). Sie sehen sich nicht als eingewanderte Europäer, sondern als indigene Bevölkerung und Eingeborene Südafrikas (vgl. Interview mit Kallie Kriel, Präsident der Menschenrechtsorganisation AfriForum, in: Junge Freiheit vom 8. Juni 2018, S. 3). Die Afrikaaner machen 60 Prozent der weißen Südafrikaner aus, welche wiederum 9 Prozent der Gesamtpopulation darstellen. Trotzdem sind nach Angaben von Kallie Kriel ca. 40 Prozent der getöteten Südafrikaner weiß und damit überdurchschnittlich oft unter den Opfern (vgl. ebd.).
In den vergangenen zweieinhalb Jahrzehnten wurden schätzungsweise 70 000 Menschen mit weißer Hautfarbe getötet, davon 2 000 Farmer und ihre Familienangehörige (vgl. Die falsche Hautfarbe, in: Junge Freiheit vom 8. Juni 2018, S. 2).
Der Ton gegenüber der weißen Minderheit verschärft sich zunehmend. Zuletzt hat Präsident Cyril Ramaphosa am 31. Juli angekündigt, eine Verfassungsänderung durchzuführen, um entschädigungslose Enteignungen zu ermöglichen.
Dem voraus ging bereits im Februar ein diesbezüglicher Antrag der linksradikalen „Economic Freedom Fighters“ (EFF) im südafrikanischen Parlament. Dem Antrag stimmte die Regierungspartei „African National Congress“ (ANC) zu (vgl. www.welt.de/wirtschaft/article180413916/Folgenschwerer-Populismus-in- Suedafrika.html; www.reuters.com/article/us-safrica-land-explainer/ explainersouth-africa-aims-to-expropriate-land-without-compensation-idUSKCN1GQ280).
Immer wieder fallen Politiker von ANC und EFF mit rassistischen Liedern und Aussagen auf. Beispielsweise sang im Januar 2012 der ehemalige Präsident des Landes, Jacob Zuma, öffentlich „Tötet die Buren“ (eng. „Kill the Boers“) (vgl. Die Farmer verlassen in Scharen ihre Scholle, in: Junge Freiheit vom 8. Juni 2018, S. 7).
Mittlerweile sind bereits Hunderttausende Afrikaaner aus Südafrika geflohen. Staaten wie Georgien und Australien haben deshalb vereinfachte Einwanderungsverfahren für Buren ins Leben gerufen, um ihnen zu helfen, schneller eine neue Heimat zu finden (vgl. ebd. S. 8).
Obwohl Rechtsstaatlichkeit sowie die Gewährleistung und der Schutz von Menschenrechten einer der derzeitigen Leitprinzipien deutscher Entwicklungszusammenarbeit darstellt, erhielt Südafrika im Jahr 2016 über 359 920 000 Euro Entwicklungshilfe (ODA-Bruttoleistungen) durch die Bundesregierung (vgl. www. bmz.de/de/zentrales_downloadarchiv/Ministerium/ODA/3_D3_Bilaterale_ODA_ Rangliste_2016_Spalte_2.pdf). Auf der Webseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) heißt es dazu im Allgemeinen:
„Die Wahrung der Menschenrechte ist für das BMZ nicht verhandelbar. Fortschritte und Probleme sind Gegenstand des politischen Dialogs mit den Kooperationsländern. Bei gravierenden Verstößen kann es zur Verminderung oder Aussetzung der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit kommen. In solchen Fällen versucht die Bundesregierung, die ärmsten und von Menschenrechtsverletzungen besonders betroffenen Menschen in den Ländern auf anderen Wegen zu unterstützen, zum Beispiel über finanzielle Beiträge zur Arbeit von Kirchen, politischen Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen“ (www.bmz.de/de/themen/ allgemeine_menschenrechte/deutsche_entwicklungspolitik/index.html).
Zur Lage in Südafrika im Speziellen heißt es:
„Eine seit vielen Jahren angestrebte umfassende Landreform zugunsten der schwarzen Bevölkerungsmehrheit kommt nur schleppend voran. Der größte Teil des fruchtbaren Ackerlands ist weiterhin im Besitz weißer Farmer“ (www.bmz. de/de/laender_regionen/subsahara/suedafrika/index.jsp).
Nach Auffassung der Fragesteller muss Deutschland sich stärker als bislang für die Buren einsetzen und Menschenrechtsverletzungen in Südafrika verurteilen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Begrüßt die Bundesregierung die Bemühungen der südafrikanischen Politik eine „Landreform“ zugunsten der schwarzen Bevölkerungsmehrheit durchführen zu wollen (siehe Zitat des BMZ zur Lage in Südafrika in der Vorbemerkung)?
Wieso sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Hautfarbe eines Menschen bei einer Landreform ein Kriterium sein?
Ist es für die Bundesregierung ein Problem, wenn sich der größte Teil des fruchtbaren Ackerlands im Besitz weißer Farmer befindet (bitte begründen)?
Sind entschädigungslose Enteignungen aufgrund der Hautfarbe eines Menschen nach Auffassung der Bundesregierung vertretbar (bitte begründen)?
Wie rechtfertigt die südafrikanische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung die entschädigungslosen Enteignungen weißer Farmer?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die entschädigungslosen Enteignungen weißer Farmer zu verhindern?
Sind kollektive Enteignungen nach ethnischen Kriterien im Allgemeinen nach Auffassung der Bundesregierung ein Mittel zum Genozid?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Förderung Südafrikas mit Entwicklungshilfe?
Warum widerspricht die Förderung mit Entwicklungshilfe nicht den in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Prinzipien der deutschen Entwicklungszusammenarbeit?
Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, die Entwicklungshilfe aufgrund der Menschenrechtsverletzungen in Südafrika einzustellen? Falls ja, wann soll dies geschehen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitslage in Südafrika?
Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der Afrikaaner im Allgemeinen und der burischen Farmer im Speziellen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Lage anderer Minderheiten wie der Mulatten, Khoisan oder Asiaten?
Wie viele sogenannte Farmmorde („Plaasmoord“) sind der Bundesregierung seit 1994 bekannt geworden (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Wie hoch sind die offiziellen Zahlen nach südafrikanischen Regierungsangaben?
Sind die Regierungsangaben nach Auffassung der Bundesregierung als glaubwürdig einzustufen?
Sind der Bundesregierung Fälle von Foltermorden bekannt geworden, indem beispielsweise Farmer mit kochendem Wasser übergossen oder mit Schweißbrenner malträtiert worden sind (vgl. Interview mit Kallie Kriel, Präsident der Menschenrechtsorganisation AfriForum, in: Junge Freiheit vom 8. Juni 2018, S. 3)?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Afrikaaner seit 1994 in welche Länder ausgewandert sind?
Wurde die Lage der Afrikaaner auf bilateraler Regierungsebene angesprochen? Falls ja, wann und mit welchem Ergebnis?
Sind der Bundesregierung burenfeindliche Aussagen führender Politiker der Parteien African National Congress (ANC) und Economic Freedom Fighters (EFF) bekannt? Falls ja, welche?
Warum hat sich die Bundesregierung trotz der massiven Menschenrechtsverletzungen bislang nicht für Sanktionen gegen Südafrika ausgesprochen?
Welchen Lösungsansatz verfolgt die Bundesregierung zur Befriedung der ethnischen Konflikte Südafrikas?