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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Tommy Robinson: Fehlurteil aufgehoben

Bewertung des laufenden Gerichtsverfahrens wegen Missachtung des Gerichts gegen Stephen Yaxley-Lennon (alias Tommy Robinson) in Großbritannien: Kriterien<br /> (insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

12.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/400827.08.2018

Tommy Robinson: Fehlurteil aufgehoben

der Abgeordneten Petr Bystron, Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 5. Juni 2018 fragte der Abgeordnete Markus Frohnmaier in der Fragestunde des Deutschen Bundestages, „welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen die Bundesregierung aus der Festnahme und Inhaftierung des britischen Bürgerjournalisten Tommy Robinson (Anm: bürgerlich Stephen Yaxley-Lennon) am 25. Mai 2018 (zieht)“ (Mündliche Frage 54, Plenarprotokoll 19/35, S. 3329 B).

In ihrer Antwort gab die Bundesregierung die Argumentation des Gerichts in Leeds wieder, dass Tommy Robinson am 25. Mai 2018 in einem Blitzverfahren, vermutlich auch wegen seiner kontroversen politischen Tätigkeit, zu 13 Monaten Haft verurteilt hat. „Die Bundesregierung sieht sich zu keinen Konsequenzen veranlasst, die aus der Festnahme von Stephan Yaxley-Lennon zu ziehen wären.“

Am 1. August 2018 hat der Oberste Richter von England und Wales Lord Burnett von Maldon jedoch dieses Blitzurteil aufgrund „gravierender Verfahrensmängel“ aufgehoben und Robinson auf Kaution freigelassen. In der Begründung hieß es: „Das Gericht pflichtet dem Angeklagten bei, dass der Richter in Leeds das Verfahren an diesem Tag nicht hätte eröffnen sollen. Nachdem der Angeklagte das Video von Facebook entfernt hatte, bestand keine Dringlichkeit mehr. Eine Vertagung wäre in diesem Fall angebracht gewesen [...]. Dem Angeklagten wurden keine Einzelheiten der Vorwürfe der Missachtung des Gerichts vorgebracht. Es bestand Unklarheit über die gegenständlichen Vorwürfe [...]. Es bestand ebenfalls Unklarheit darüber, was der Angeklagte angeblich gestanden hatte und auf welcher Grundlage er verurteilt wurde [...]. Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt werden. Eine Haftstrafe von nicht geringer Dauer sollte nicht so rasch nach der Ausübung der gegenständlichen Tat verhängt werden; in diesem Fall war die Haftstrafe jedoch innerhalb von fünf Stunden nach Ausübung verhängt worden [...]. Das Urteil des Gerichtes in Leeds suggerierte irrtümlicherweise, dass der Angeklagte aufgrund einer Straftat verurteilt wurde, nicht aufgrund von Missachtung des Gerichts [...]. Das Urteil von Leeds wird aufgehoben [...]. Die Vorwürfe von Missachtung des Gerichts werden von einem anderen Richter neu verhandelt. Der Angeklagte wird gegen Zahlung einer Kaution freigelassen“ (https://www. judiciary.uk/wp-content/uploads/2018/08/yaxley-lennon-judgment-summary.pdf).

Zu diesem Zeitpunkt hatte Tommy Robinson unberechtigterweise über zwei Monate im Gefängnis verbracht. Dabei wurde der bekannteste Islamkritiker in Europa am 12. Juni 2018 von einer Vollzugsanstalt mit einem sehr geringen Anteil an muslimischen Häftlingen (HMP Hull) in eine Vollzugsanstalt (HMP Onley in Rugby) mit einem der höchsten Anteile an muslimischen Häftlingen verlegt. Dort wurde Tommy Robinson zum eigenen Schutz in Einzelhaft verlegt. In der Einzelhaft in Rugby musste er nach eigener Aussage seine Fenster verbarrikadieren, damit ihm keine Exkremente von Mithäftlingen in die Zelle geworfen wurden. Er konnte das Essen aus der Küche nicht zu sich nehmen, da Mithäftlinge aus dem Küchenpersonal gedroht hatten, ihn zu vergiften. Robinson musste sich zwei Monate lang von Dosenthunfisch ernähren und verlor nach eigener Aussage 40 Pfund Gewicht.

Besonders bemerkenswert hierbei ist der Vergleich mit dem Einsatz der Bundesregierung bei einer ausländischen Justiz im Fall des deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel („Der baldige Abgang der Deutschen ist Völkersterben von seiner schönsten Seite.“ – taz, 4. August 2011) und dem völligen Desinteresse der Bundesregierung im Fall eines Islamkritikers wie Tommy Robinson („Liebe Freunde in Deutschland, Ich stehe an eurer Seite als stolzer Europäer, um unsere gemeinsame europäische Kultur zu beschützen.“ – 28. Oktober 2017 in Dresden).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Nimmt die Bundesregierung Abstand von ihrer ursprünglichen Bewertung dieses Falles?

2

Hätte die Bundesregierung diesen Fall anders beurteilt, wenn der Angeklagte eine andere politische Ausrichtung gehabt hätte?

3

Warum wurde der Fall des deutschlandkritischen Journalisten Deniz Yücel so anders behandelt als der Fall des Islamkritikers Tommy Robinson?

4

Wie können konservative Bürger in Zukunft der Einschätzung dieser Bundesregierung noch vertrauen? Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung nach diesem Fehlurteil unternehmen, um das Vertrauen konservativer Bürger wieder zu gewinnen?

Berlin, den 20. August 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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