Export von Leistungen aus dem System der sozialen Sicherheit
der Abgeordneten René Springer, Siegbert Droese, Ulrike Schielke-Ziesing, Uwe Witt, Dr. Harald Weyel, Norbert Kleinwächter und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Rahmen der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 19/754, 19/1275, 19/1918 und 19/2888 hat die Fraktion der AfD die Bundesregierung u. a. nach dem Export von Familienleistungen ins EU-Ausland gefragt. Das mediale Echo und die politische Diskussion zeugen von einem großen Interesse der deutschen Bevölkerung an diesem Thema. Neben Familienleistungen werden u. a. durch die „Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit“ Vorgaben für den Bezug weiterer Leistungen aus dem sozialen Sicherungssystem bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gemacht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
In welcher Höhe und an wie viele Personen (EU-Ausländer) mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands wurde in den Jahren 2011 bis 2018 (Stichtag: 31. Juli 2018) Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) ausbezahlt (sog. Leistungsmitnahme; bitte nach Jahren und Ländern getrennt aufschlüsseln)?
Wie viele Anträge von EU-Ausländern auf Anerkennung einer Auslandsbeschäftigung wurden von den zuständigen Stellen in den Jahren 2011 bis 2018 (Stichtag: 31. Juli 2018) entgegengenommen und wie viele davon positiv entschieden?
Welche Kontrollmechanismen existieren, um die zur Anerkennung von ausländischen Beschäftigungszeiten auf dem Formular PD U1 (beziehungsweise den beizulegenden Nachweisen) gemachten Angaben zu kontrollieren, soweit das PD U1 von den Antragstellern selbst vorgelegt wurde?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2011 bis 2018 im Zusammenhang mit Antragsprüfungen beziehungsweise Kontrollen im Sinne der Fragen 2 und 3 Unregelmäßigkeiten oder Betrugsfälle aufgedeckt?
Wenn ja, wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, und was hat die Bundesregierung dagegen unternommen (bitte nach Jahren getrennt aufschlüsseln)?
Wie viele Personen, bei denen in den Jahren 2011 bis 2018 eine Auslandsbeschäftigung anerkannt wurde, haben sich
a) innerhalb der ersten drei Monate einer Beschäftigung in Deutschland arbeitslos gemeldet,
b) einen Antrag auf Leistungsmitnahme des Arbeitslosengelds ins Ausland gestellt, und
c) wie viele Anträge davon wurden bewilligt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viel Arbeitslosengeld wurde in den Jahren 2011 bis 2018 auf ausländische Konten überwiesen (bitte getrennt nach Jahren und Land des kontoführenden Instituts bis zum 31. Juli 2018 aufschlüsseln)?
Wie hoch ist der Gesamtbetrag, der im Rahmen von Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II (bitte nach Leistungsarten aufschlüsseln) in den Jahren 2011 bis 2018 auf ausländische Konten überwiesen wurde?
Wie viele Anspruchsberechtigte stehen hinter diesen Beträgen (bitte nach Jahren getrennt bis zum 31. Juli 2018 aufschlüsseln)?
Wie hoch ist der Gesamtbetrag für Grundsicherungsleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII (Sozialhilfe), der in den Jahren 2011 bis 2018 auf ausländische Konten überwiesen wurde, und wie viele Anspruchsberechtigte stehen hinter diesen Beträgen (bitte nach Jahren bis zum 31. Juli 2018 aufschlüsseln)?
An wie viele Personen im Ausland wurde von 2011 bis 2018 Witwen- bzw. Witwerrenten gezahlt (bitte nach Geschlecht, nach EU-Staaten, Abkommensstaaten und Drittstaaten sowie nach Jahren getrennt bis zum 31. Juli 2018 aufschlüsseln)?