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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Finanzierung von ausländischen Studierenden in Deutschland aus Entwicklungsleistungen

Anzahl geförderter Studierender (Stipendiaten), Kriterien für Stipendienvergabe, Sicherheitsüberprüfung, Studienkosten, geförderte Studiengänge, Studienabschluss, Internationales Parlamentsstipendium, Verbleib exmatrikulierter Studierender in Deutschland, Finanzierung deutscher Studierender durch ODA-Mittel, Einzelfragen zum Studium des Tunesiers Sami A., deutsche Akademiker im Ausland, Förderung der Rückkehr nach Deutschland<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

30.10.2018

Aktualisiert

30.04.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/464628.09.2018

Finanzierung von ausländischen Studierenden in Deutschland aus Entwicklungsleistungen

der Abgeordneten Dietmar Friedhoff, Ulrich Oehme, Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Grundsätzlich ist es der Bundesrepublik Deutschland möglich, Studienplätze für Ausländer anzubieten, die über öffentliche Entwicklungsleistungen (ODA-Ausgaben) der Bundesrepublik Deutschland finanziert werden. Im Jahr 2016 betrug der Anteil der Studienplatzkosten für Studenten aus Entwicklungsländern an den gesamten deutschen ODA-Ausgaben 4 Prozent, was 121 495 Studierende ausmachte (Bundestagsdrucksache 19/1580) und nahezu 1 Mrd. US-Dollar kostete (www.bmz.de/de/ministerium/zahlen_fakten/oda/geber/index.html). Unter anderem vermittelt der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) Studienplätze in Deutschland an Ausländer im Rahmen seiner Förderung der Hochschulbeziehungen (www.bmz.de/de/ministerium/wege/bilaterale_ez/akteure_ez/einzelakteure/daad/index.html). Dabei wird der DAAD durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bei entwicklungspolitisch orientierten Programmen mit eigenen Haushaltsmitteln unterstützt (www.bmz.de/de/service/glossar/D/daad.html).

Laut dem BMZ ist die Förderung der Bildung ein Schlüsselbereich der deutschen Entwicklungspolitik, da sie ein Menschenrecht ist und als Basis für Armutsbekämpfung, nachhaltiges Wirtschaftswachstum und gesellschaftliche Entwicklung einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele leistet – zuletzt mit Fokus auf Migranten im Kontext der Flüchtlingskrise (www.bmz.de/de/themen/bildung/bildungsfoerderung_deu/index.html).

Dabei spielen das in Deutschland erreichte Bildungsniveau und die Frage nach Verbleib in Deutschland oder einer potentiellen Rückwanderung dieser Studenten eine wichtige Rolle: so verlassen 56 Prozent die Bundesrepublik Deutschland wieder (www.welt.de/politik/deutschland/plus181417782/Fachkraeftemangel-Warum-so-viele-Chinesen-Deutschland-nach-dem-Studium-verlassen.html).

Bei den Chinesen beläuft sich das Rückwanderungspotential sogar auf geschätzte 80 Prozent. Nicht zuletzt liegt das auch daran, dass die chinesische Regierung ihre Auslandsstudenten umwirbt. Dazu werden Regierungsstipendien angeboten, welche die Rückkehr nach China voraussetzen; wahlweise werden auch Wohnung, der Schulplatz für das Kind und ein Job für den Partner besorgt. Dies wird von Teilen der deutschen Wissenschaft als Chance gesehen, denn „unsere Welt wird immer kleiner, und so wird es wichtig, dass wir kompetenten Nachwuchs hier ausbilden und als Botschafter in die Welt schicken“, so die Vizepräsidentin der Technischen Universität Berlin, Prof. Dr. Angela Ittel (www.welt.de/politik/deutschland/plus181417782/Fachkraeftemangel-Warum-so-viele-Chinesen-Deutschland-nach-dem-Studium-verlassen.html). Doch nicht nur das Schwellenland China, sondern auch „die Länder des Südens [werden] für die Lösung der globalen Zukunftsfragen immer wichtiger“, laut DAAD (www.daad.de/der-daad/unsere-aufgaben/entwicklungszusammenarbeit/de/).

Auch der islamistische Gefährder Sami A., geboren im Jahr 1976 im Entwicklungsland Tunesien, reiste im Jahr 1997 per Visum zum Zwecke eines Studiums nach Deutschland ein (Kleine Anfrage 999; Landtags-Drucksache 17/2473; NRW). Zunächst schrieb er sich an der Fachhochschule Niederrhein in Krefeld für Textiltechnik ein und wechselte später zu Technischer Informatik und schließlich zu Elektrotechnik – jedoch verließ er die Hochschule ohne Abschluss. Seit dem Jahr 2005 war Sami A. mit seiner Familie wohnhaft in Bochum. Seine Ehefrau und seine vier Kinder besitzen die doppelte Staatsbürgerschaft. Im Jahr 2006 stellte Sami A. einen Antrag auf Asyl, welchen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ablehnte (www.zeit.de/politik/deutschland/2018-07/abschiebungfall-sami-a-tunesien-faq). Dennoch erhielt er zuletzt Hilfeleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von monatlich 1 167,84 Euro (Kleine Anfrage 884; Landtags-Drucksache 17/2217; NRW). Derzeit befindet sich Sami A. wieder in Tunesien (Stand: 13. September 18), da ihm vorgeworfen wird im Jahr 2000 eine militärische Ausbildung durch al-Qaida in Afghanistan durchlaufen zu haben und Leibwächter des Terroristen Osama bin Laden gewesen zu sein (www.nzz.ch/international/deutschland/professor-verklagt-deutschen-minister-im-fall-sami-aes-gab-einen-anmassenden-uebergriff-auf-die-justiz-ld.1416517).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Wie viele Studierende, deren Studium ganz oder teilweise durch deutsche ODA-Mittel finanziert wurden oder werden, studierten oder studieren nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland (bitte für die letzten 30 Jahre nach Semester, Staatsangehörigkeit und ungeklärter Staatsangehörigkeit, Religion, Geschlecht und Alter aufschlüsseln)?

2

Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich durch ODA-Mittel finanzierte ausländische Studierende (bitte für die letzten 30 Jahre nach Semester, Studienplatz- und Lebenshaltungskosten, Staatsangehörigkeit und ungeklärter Staatsangehörigkeit, Religion, Geschlecht, Alter aufschlüsseln)?

3

Gibt es hinsichtlich der Kosten, entstanden durch ODA-Mittel finanzierte ausländische Studierende, signifikante Unterschiede nach Bundesländern?

Wenn ja, was sind die Gründe dafür?

4

Werden ausländische Studierende, die durch ODA-Mitteln finanziert werden, nach Kenntnis der Bundesregierung auch durch andere deutsche Gelder unterstützt (bitte für die letzten 30 Jahre nach Betrag, Zweck und Trägern der Kosten aufschlüsseln)?

5

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung auch deutsche Studierende, deren Studium ganz oder teilweise durch deutsche ODA-Leistungen finanziert wurden oder werden?

Wenn ja, wie viele sind dies, und welche Kosten entstehen dadurch (bitte jeweils für die letzten 30 Jahre nach Semester, Religion, Geschlecht, Alter und Land, in dem studiert wurde, aufschlüsseln)?

6

Welche Studiengänge derjenigen Personen, deren Kosten (auch) vom BMZ getragen wurden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gewählt (bitte für die letzten 30 Jahre nach Semester, Staatsangehörigkeit und ungeklärter Staatsangehörigkeit, Religion, Geschlecht und Alter aufschlüsseln)?

Inwiefern waren diese Studiengänge im Sinne des BMZ bzw. „entwicklungsfördernd“?

7

Wie oft gelang nach Kenntnis der Bundesregierung Studierenden, deren Studienplatzkosten (auch) vom BMZ getragen wurde, ein erfolgreicher Abschluss (bitte für die letzten 30 Jahre nach Semester, Studiengang, Staatsangehörigkeit und ungeklärter Staatsangehörigkeit, Religion, Geschlecht und Alter aufschlüsseln)?

8

Wie viele Studierende, deren Studienplatzkosten (auch) vom BMZ getragen wurde, sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach ihrer Exmatrikulation derzeit in Deutschland wohnhaft (bitte für die letzten 30 Jahre pro Jahr nach Staatsangehörigkeit und ungeklärter Staatsangehörigkeit, Religion, Geschlecht, Alter und Studiengang aufschlüsseln)?

9

Wie viele Studierende, deren Studienplatzkosten (auch) vom BMZ getragen wurden, welche nach ihrer Exmatrikulation in Deutschland geblieben sind, haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen Familiennachzug bewirkt (bitte für die letzten 30 Jahre pro Jahr nach Staatsangehörigkeit und ungeklärter Staatsangehörigkeit, Religion, Geschlecht, Alter, Studiengang aufschlüsseln)?

10

Wie viele Studierende, deren Studienplatzkosten (auch) vom BMZ getragen wurde, welche nach ihrer Exmatrikulation in Deutschland geblieben sind, haben nach Kenntnis der Bundesregierung ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis in Deutschland angenommen (bitte für die letzten 30 Jahre pro Jahr nach Staatsangehörigkeit und ungeklärter Staatsangehörigkeit, Religion, Geschlecht, Alter, Studiengang und Dauer des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses aufschlüsseln)?

11

Wie viele Studierende, deren Studienplatzkosten (auch) vom BMZ getragen wurde, welche nach ihrer Exmatrikulation in Deutschland geblieben sind, besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung einen deutschen, wie viele einen Doppelpass (bitte für die letzten 30 Jahre pro Jahr nach Staatsangehörigkeit, Religion, Geschlecht, Alter, Studiengang aufschlüsseln)?

12

Wie viele Studierende, deren Studienplatzkosten (auch) vom BMZ getragen wurde, welche Deutschland wieder verlassen haben, konnten nach Kenntnis der Bundesregierung ihr Studium im Sinne des BMZ bzw. entwicklungsfördernd in ihrer Heimat anbringen (bitte für die letzten 30 Jahre pro Jahr nach Staatsangehörigkeit und ungeklärter Staatsangehörigkeit, Religion, Geschlecht, Alter, Studiengang aufschlüsseln)?

13

Welche Kriterien liegen nach Kenntnis der Bundesregierung der Bewilligung eines (auch) vom BMZ finanzierten Studiums zugrunde (wird z. B. nach Herkunft des potentiellen Studierenden hinsichtlich Entwicklungsland, Schwellenland oder Industrienation unterschieden oder auch nach Alter, Geschlecht, Religion und Studiengang)?

14

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung etwaige Kriterien, die der Bewilligung eines (auch) vom BMZ finanzierten Studiums zugrunde liegen, nach Herkunftsländern unterschiedlich angewendet (wenn ja, bitte Kriterien der einzelnen Herkunftsländer aufschlüsseln und unterschiedliche Behandlung begründen)?

15

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bewilligung eines (auch) vom BMZ finanzierten Studiums eine Sicherheitsüberprüfung?

Wenn ja, was beinhaltet diese?

16

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten bei ausländischen exmatrikulierten Studierenden, deren Studienplatzkosten (auch) vom BMZ getragen wurden und in Deutschland wohnhaft und arbeitslos sind (bitte nach Staatsangehörigkeit und ungeklärter Staatsangehörigkeit, Religion, Geschlecht, Alter, Studiengang und Familiennachzug ja/nein aufschlüsseln)?

17

Welche Bundesministerien, Ämter, Durchführungsorganisationen, sonstige staatliche oder halbstaatliche Institutionen und Organisationen, sowie zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen sind im Kontext ausländischer Studierender, welche (auch) durch deutsche ODA-Mittel finanziert werden, beteiligt (bitte nach Funktion und finanzieller Ausstattung für die letzten 30 Jahre aufschlüsseln)?

Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang in qualitativer und quantitativer Hinsicht das Austauschprogramm des Deutschen Bundestages „IPS“ (Internationales Parlaments-Stipendium)?

18

Trug das BMZ seinerseits mindestens teilweise die Kosten für Sami A.s Studienplatz?

Wenn nein, wer dann?

Wenn teilweise, wer noch?

19

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Kosten für Sami A.s Studienplatz und für seine Lebenshaltung, die vom deutschen Staat getragen wurden?

20

Wurde mit Hinblick auf die Ausstellung eines Visums zum Zweck der Aufnahme eines Studiums eine Sicherheitsüberprüfung an Sami A. durchgeführt?

Wenn ja, warum, und mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

21

Wann wurde Sami A. nach Kenntnis der Bundesregierung exmatrikuliert?

22

Warum wurde Sami A. nach Kenntnis der Bundesregierung nach seiner Exmatrikulation nicht aus Deutschland ausgewiesen?

23

Wird die Bundesregierung hinsichtlich des Gefährders Sami A. ihre Vorgehensweise bei der Erlaubnis, (auch) über das BMZ in Deutschland zu studieren, ändern?

24

Wie bewertet die Bundesregierung den Verbleib von exmatrikulierten ausländischen Personen in Deutschland, deren Studium (auch) über deutsche ODA-Mittel finanziert wurde, hinsichtlich einer Entwicklungsförderung?

Macht sie dabei Unterschiede dahingehend, ob ein Studiengang abgeschlossen wurde oder nicht?

Macht sie dabei Unterschiede hinsichtlich der Herkunft des ehemaligen Studierenden, beispielsweise hinsichtlich der Kategorien Entwicklungsland, Schwellenland und Industrienation?

25

Wie bewertet die Bundesregierung die Abwanderung von exmatrikulierten ausländischen Personen in Deutschland, deren Studium (auch) über deutsche ODA-Mittel finanziert wurde, hinsichtlich einer Entwicklungsförderung?

Macht sie dabei Unterschiede dahingehend, ob ein Studiengang abgeschlossen wurde oder nicht?

Macht sie dabei Unterschiede hinsichtlich der Herkunft des ehemaligen Studierenden, beispielsweise hinsichtlich der Kategorien Entwicklungsland, Schwellenland und Industrienation?

26

Wie bewertet die Bundesregierung die (teilweise) Finanzierung ausländischer Studierender vor dem Hintergrund von Flucht und Migration im Sinne entwicklungsfördernder Wissenstransfers?

Waren bzw. sind Wissenstransfers für beide, einen oder keinen Partner (Deutschland und Herkunftsland des Studierenden) festzustellen (bitte nach der Zeit vor der „Flüchtlingskrise“, bis Ende August 2015 und danach, ab August 2015 unterscheiden)?

27

Gibt es auch für deutsche Staatsbürger Initiativprogramme nach chinesischem Vorbild, nach erfolgtem Studienabschluss im inner- bzw. außereuropäischen Ausland nach Deutschland zurückzukehren?

28

Wie viele deutsche Akademiker halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Ausland auf (bitte nach Studiengang aufschlüsseln)?

Berlin, den 14. September 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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