Visaanträge in deutschen Auslandsvertretungen von Drittstaatsangehörigen
des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Visaanträge können von Nicht-EU-Bürgern an deutschen Auslandsvertretungen gestellt werden. Zum einen von Bürgern des dortiges Staates und zum anderen auch von Drittstaatsangehörigen, welche sich zum Zeitpunkt der Antragstellung dort aufhalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wie viele Visaanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Auslandsvertretungen von Angehörigen welchen Drittstaates seit 2010 gestellt (bitte nach Anzahl der Visaanträge, der Auslandsvertretung, Jahresscheiben und Staatsangehörigkeit der Antragsteller aufschlüsseln)?
Bei wie vielen Anträgen davon handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um nationale Visa bzw. Schengen-Visa?
Wie viele Anträge davon wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Gründen abgelehnt (bitte nach Anzahl der abgelehnten Visaanträge, der Auslandsvertretung, Jahresscheiben und Staatsangehörigkeit der Antragsteller aufschlüsseln)?