Aufschlüsselung der unmittelbaren Flüchtlingskosten im Bundeshaushalt
der Abgeordneten Peter Boehringer, Marcus Bühl, Martin Hohmann, Dr. Birgit Malsack-Winkemann, Volker Münz, Ulrike Schielke-Ziesing, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die flüchtlingsbezogene Belastung des Bundeshaushalts wird von der Bundesregierung für das Jahr 2016 mit 20,45 Mrd. Euro angegeben und für das Jahr 2017 mit 20,71 Mrd. Euro. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) argumentiert, dass man diese Belastung nicht nach Haushaltstiteln aufschlüsseln könne, da bei einer Vielzahl von Titeln auch Nicht-Flüchtlingen zugutekommende Leistungen finanziert würden und in vielen Fällen nur eine aggregierte Meldung der Einzelressorts vorläge (Antwort des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. Juni 2018 auf Berichtsanforderung des Abgeordneten Peter Boehringer vom 28. Mai 2018 zum Thema „Bericht des BMF zu Asyl- und Flüchtlingskosten“, GZ II A 1 – H 1322/18/10001 sowie DOK 2018/0435731).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie lauten die aggregierten Meldungen der Einzelressorts für die Jahre 2016 und 2017?
Wie lauten die Meldungen der Einzelressorts für die vom BMF aufgeführten Unterposten „Fluchtursachenbekämpfung“, „Aufnahme, Registrierung und Unterbringung im Asylverfahren“, „Integrationsleistungen“, „Sozialtransfers nach Asylverfahren“ sowie „Unmittelbare Entlastungen Länder und Kommunen“ (vgl. GZ II A 1 – H 1322/18/10001 sowie DOK 2018/0408483)?
Welche Haushaltstitel gehen in die Meldungen für die genannten Unterposten vollständig ein (bitte mit Zuordnung auflisten)?
Welche Haushaltstitel gehen in die Meldungen für die genannten Unterposten nur teilweise ein (bitte mit Zuordnung auflisten), und wie wird in jedem Einzelfall die notwendige Abgrenzung der Flüchtlingskosten vorgenommen?