Einsatz chemischer Kampfstoffe in Syrien
der Abgeordneten Jan Ralf Nolte, Rüdiger Lucassen, Berengar Elsner von Gronow, Peter Felser, Dietmar Friedhoff, Martin Hohmann, Jens Kestner, Christoph Neumann, Jörg Schneider, Gerold Otten, Martin Hess, Frank Pasemann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Vor zwei Wochen ist bekannt geworden, dass die USA die Bereitschaft der Bundesregierung für einen Militärschlag gegen Syrien im Falle eines etwaigen Einsatzes von chemischen Kampfstoffen in der von islamistischen Rebellen besetzten Provinz Idlib abgefragt hat (www.zeit.de/politik/ausland/2018-09/syrienkrieg-usa-bundeswehreinsatz-solidaritaet).
Grundlegend vorangestellt ist die Annahme, dass es bisher zu Angriffen mit Giftgas in Syrien gekommen sei und dass diese Angriffe vom syrischen Militär durchgeführt worden seien.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie oft wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung, während des innersyrischen Konflikts C-Waffen eingesetzt (bitte mit Datum angeben)?
Welche Organisation, Behörde oder welcher Staat führte nach Kenntnis der Bundesregierung die Untersuchung der mutmaßlichen Giftgasangriffe durch?
Welche Methoden der Beweissicherung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung angewandt?
Konnte nach Kenntnis der Bundesregierung eine ungehinderte Begehung bzw. Untersuchung vor Ort durchgeführt werden? Wenn nein, warum nicht?
Zu welchem Ergebnis kommen die Untersuchungen nach Kenntnis der Bundesregierung im Detail?
a) Welche C-Waffen kamen zum Einsatz? Welche industriellen oder technischen Voraussetzungen sind zur Herstellung der festgestellten Kampfmittel notwendig?
b) Welche Konfliktpartei hat die C-Waffen verwendet?
Welche konkreten Hinweise gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung dafür, dass das syrische Militär chemische Kampfstoffe eingesetzt hat?
Hat die Bundesregierung konkrete Erkenntnisse über einen bevorstehenden Einsatz von chemischen Kampfstoffen in Idlib?
Welchen strategischen oder taktischen Nutzen hat, aus Sicht der Bundesregierung, der Einsatz von Chemiewaffen für die syrische Regierung?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu militärischen Vergeltungsschlägen im Allgemeinen und im Kontext des Völkerrechtes?
Zieht die Bundesregierung die Beteiligung an einem Militärschlag gegen die regulären syrischen Streitkräfte in Erwägung?
Welche objektiven Kriterien in diesem Szenar würden nach Ansicht der Bundesregierung für eine Begründung von „Gefahr in Verzug“ unter Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urt. v. 23. September 2015 – 2 BvE 6/11) ausreichen, um den Einsatz der Streitkräfte – ohne Beteiligung des Parlaments – zu beschließen?
Müsse nach Auffassung der Bundesregierung eine Intervention der Bundeswehr auch in Betracht gezogen werden, wenn ein C-Waffeneinsatz von Aufständischen durchgeführt wird?
Wie bewertet die Bundesregierung einen vollständigen Sieg der Assad-Regierung im syrischen Bürgerkrieg?
Welche Schlussfolgerungen und Handlungsoptionen ergeben sich aus dieser Bewertung für die Bundesregierung?