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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Menschenrechtslage der Russlanddeutschen auf der Krim und im Donbass

Deutschstämmige auf der Krim und im Donbass seit 2010, Vergabe von Schengen-Visa, Sonderregelungen zur Aufnahme deutschstämmiger Bewohner, Sprachtests, Einbürgerungsanträge, Rückwanderungen auf die Krim; Menschenrechtslage der deutschstämmigen Minderheit auf der Krim und im Donbass, gesundheitliche Versorgung, Bereitstellung humanitärer Hilfe, zivilgesellschaftlicher Austausch<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

06.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/497012.10.2018

Menschenrechtslage der Russlanddeutschen auf der Krim und im Donbass

der Abgeordneten Waldemar Herdt, Jürgen Braun, Dietmar Friedhoff, Dr. Anton Friesen, Wilhelm von Gottberg und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Lage der Menschenrechte auf der Krim und im Donbass ist seit vielen Jahren prekär. Die Russlanddeutschen auf der Halbinsel Krim und im Donbass sind aufgrund der politischen Situation besonders großen Benachteiligungen ausgesetzt (www.euractiv.de/section/eu-aussenpolitik/news/alarmierende-menschenrechtsverletzungenauf-der-krim/; www.zeit.de/politik/ausland/2014-03/krim-referendum-eu-sanktionenrussland).

Nach dem Anschluss der Krim an Russland und seit dem Kriegsausbruch im Donbass hat sich die humanitäre Lage nochmals drastisch verschlechtert. Es sind zusätzlich gravierende Nachteile für alte, kranke und bereits in der UdSSR politisch verfolgte Menschen zu beobachten. Die schlechte Versorgungslage, die sich z. B. durch Stromausfälle, Trinkwasserknappheit, Mangel an Krankenhauspersonal und Medikamenten (http://uacrisis.org/de/29619-free-crimea-3) manifestiert, trifft diese Gruppen besonders hart, denn es fehlt jede staatliche humanitäre Hilfe. Laut dem Artikel des Infodienstes „Ornis Press“ aus dem Jahr 2014 haben seit 2001 im Rahmen der deutsch-ukrainischen Regierungskommission keine bilateralen Gespräche mehr über die Lage der Russlanddeutschen auf der Krim und im Donbass stattgefunden (www.ornis-press.de/humanitaere-hilfe-fuer-die-deutschen-auf-der-krim.1615.0.html).

Nach Ansicht der Fragesteller sind die Visa-Bestimmungen für die Russlanddeutschen auf der Krim ein für die Menschen enorm belastendes strukturelles Defizit. Im Zuge des Krimanschlusses wurden diese Menschen kollektiv als russische Staatsbürger anerkannt. Ihre ukrainischen Pässe wurden gegen russische Papiere getauscht (www.zeit.de/politik/ausland/2014-03/russland-krim-ukraine-paesseduma). Damit kollidiert diese Verfahrensweise mit dem im Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formulierten Grundsatz: „Niemand darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.“

Daraus resultiert eine deutlich erhöhte Ablehnungsrate bei Visa-Anträgen für den Schengen-Raum sowie vermehrte Ablehnungsbescheide bei Kurzzeitvisa zu Besuchszwecken (https://euobserver.com/justice/137859), welche nach Ansicht der Fragesteller auch die Russlanddeutschen auf der Krim beeinträchtigt. Die russischen Pässe von der Krim werden zudem von Deutschland und anderen EU-Ländern nicht anerkannt (https://diepresse.com/home/ausland/aussenpolitik/5313636/ Russland-wirft-Oesterreich-Blockade-wegen-Visaverweigerung-vor). Der Grund hierfür ist, dass die Europäische Union seit 2014 restriktive Maßnahmen für Einreisende aus der Krim verhängt hat (www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do? pubRef=//EP//TEXT+ WQ+P-2017-004812+0+DOC+XML+V0//EN).

Wenn deutsche Konsulate die Visavergabe an Krimeinwohner verweigern, bedeutet dies nach Ansicht der Fragesteller große menschenrechtliche Einschränkungen, weil viele der Betroffenen Familienangehörige in Deutschland haben. In vielen Fällen handelt es sich um Kinder oder Enkel. Diese Fälle stellen nach Auffassung der Fragesteller einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Privatleben der Betroffenen dar und sind mit Artikel 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte „Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“ nicht vereinbar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele Deutschstämmige leben nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Krim und im Donbass im Zeitraum von 2010 bis heute (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Falls keine Daten vorliegen, warum liegen der Bundesregierung diese Erkenntnisse nicht vor?

2

Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, Ausnahmeregelungen zu schaffen, die es Russlanddeutschen von der Krim und aus dem Donbass ermöglichen, ein Besuchervisum (Schengen-Visum) nach Deutschland und die EU zu erhalten.

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

3

Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie viele Visa-Anträge von Russlanddeutschen Krim und Donbass-Einwohnern vor und nach 2014 gestellt wurden?

Wie viele sind davon genehmigt worden?

Wie viele wurden davon abgelehnt?

4

Welche Mechanismen in puncto Visa-Erleichterung für die Russlanddeutschen auf der Krim (und im Donbass) schlägt die Bundesregierung vor?

5

Sind nach Sicht der Bundesregierung humanitär begründete Sonderregelungen für die Aufnahme der Angehörigen der Russlanddeutschen auf der Krim und im Donbass gerechtfertigt?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

6

Sind Erleichterungen bei den Sprachtests für die Russlanddeutschen – Nachweis der Kenntnisse erst zwölf Monate nach der Einreise – möglich?

Gibt es andere Gruppen, bei denen dies möglich ist?

7

Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie viele Anträge auf den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft vor und nach 2014 von der Russlanddeutschen aus der Krim und dem Donbass und den anderen Volksgruppen gestellt wurden?

Wie viele davon wurden genehmigt?

Wie viele davon wurden abgelehnt?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Russlanddeutsche seit 2014 auf die Krim rückgewandert sind?

9

Ist humanitäre Hilfe für die Russlanddeutschen auf der Krim und im Donbass von der Seite der Bundesregierung vorgesehen?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

10

Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viele Krankenhäuser, Pflegeheime, Pflegestationen es auf der Krim und im Donbass gibt und wie viele Personen dort untergebracht sind?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Menschenrechtslage der russlanddeutschen Minderheit auf der Krim und im Donbass?

12

Hat die Bundesregierung eine Unterstützung der Ombudsstellen für Menschenrechte auf der Krim und im Donbass in Erwägung gezogen?

13

Hält die Bundesregierung einen Austausch auf der zivilgesellschaftlichen Ebene beider Länder für sinnvoll, und inwieweit besteht die Bereitschaft, dies über eine humanitäre Projektzusammenarbeit zu unterstützen?

Berlin, den 8. Oktober 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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