[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 23. November 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/6066
19. Wahlperiode 28.11.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Olaf in der Beek,
Alexander Graf Lambsdorff, Dr. Christoph Hoffmann, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/5311 –
Marshallplan mit Afrika – Koordinierungsprobleme der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auch mehr als ein Jahr nach der Vorstellung des „Marshallplans mit Afrika“
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) durch Bundesminister Dr. Gerd Müller beklagen Unternehmen noch
immer die schleppende Umsetzung der Initiative, die eigentlich mehr privates
Kapital für die Entwicklungsmärkte in Afrika generieren sollte (
www.handelsblatt.
com/politik/international/kampf-gegen-fluchtursachen-investitionen-gegen-
dieflucht-so-sieht-deutschlands-neuer-marshallplan-fuer-afrika-aus/22775644.
html?ticket=ST-5898869-5UZXPJezaLI4TreCJ3Jn-ap2).
Hauptkritikpunkt der eigentlich umworbenen Unternehmen ist noch immer die
schlechte Koordinierung der Maßnahmen innerhalb der Bundesregierung und
die Vielzahl parallel laufender Initiativen unterschiedlicher Ressorts. Die
Vernetzung mit weiteren laufenden Maßnahmen und Projekten der
Bundesregierung, wie vorrangig der Initiative „Pro!Afrika“ des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie (BMWi) oder des „Compact with Africa“ des
Bundesministeriums für Finanzen (BMF) findet bisher weder im Rahmen der
Ausgestaltung des Marshallplans mit Afrika statt noch durch eine koordinierende
Rolle des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung. Dies belegt auch der persönliche Afrikabeauftragte der Bundeskanzlerin,
Günter Nooke, wenn er sagt: „Für mich wäre schon viel erreicht, wenn wir uns
innerhalb der Bundesregierung besser koordinierten. […] Nicht nur die EU, auch
Deutschland braucht eine konsistente Afrikapolitik. Sie muss auf die Interessen
Europas und Afrikas ausgerichtet sein, weniger auf Ressortinteressen“ (www.
tagesspiegel.de/politik/afrikabeauftragter-guenter-nooke-afrikas-probleme-
sindnur-dort-loesbar/22859328.html).
Die Teilnahme am Compact with Africa des BMF ist Grundvoraussetzung für
das Eingehen einer Reformpartnerschaft im Rahmen des Marshallplans mit
Afrika des BMZ. Für das Eingehen einer Reformpartnerschaft werden darüber
hinaus weitergehende Anforderungen und Erfolge in Bezug auf demokratische und
rechtsstaatliche Reformen gestellt. Aufgrund der Überlappung der beiden
Initiativen ist daher eine enge Koordinierung innerhalb der Bundesregierung zentral
für die Funktionsfähigkeit des Marshallplans. Damit wiegt der Vorwurf einer
zwischen den Ressorts nicht abgestimmten, diffusen Afrikastrategie der
Bundesregierung besonders schwer.
Die Überlappung der beiden Programme führt auch dazu, dass Unklarheit über
die Anzahl der tatsächlich geschlossenen Reformpartnerschaften herrscht.
Während das BMZ in einer ersten Zwischenbilanz im Januar 2018 von drei
Reformpartnerschaften, jeweils mit Ghana, Tunesien und der Elfenbeinküste berichtet,
berichten Medien im Juni 2018 von zusätzlichen Reformpartnerschaften mit
Marokko, Senegal und Ruanda (
www.taz.de/!5516252/). Darüber hinaus gibt es
bisher von Seiten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung keine genauen Informationen darüber, welche Projekte die
einzelnen Reformpartnerschaften konkret umfassen und inwiefern diese die
Projekte im Rahmen des Compact with Africa in denselben Ländern ergänzen
und ausbauen.
In Bezug auf die Ausgestaltung der einzelnen Reformpartnerschaften fehlt es
nach Auskunft des Afrika-Vereins der deutschen Wirtschaft zudem vor allem
an Bürgschaften und Risikokapitalabsicherungen aber auch an Kapital für die
Frühphasen von Investitionsprojekten, beispielsweise in Form von
Projektentwicklungsversicherungen (
www.afrikaverein.de/fileadmin/_migrated/content_
uploads/marshallplan_-_av-stellungnahme.pdf). Auch die fehlende
Risikoabsicherung von Investitionen in afrikanische Märkte mit oftmals unsicheren
Rahmenbedingungen wird von den Unternehmen beklagt.
Neben der mangelnden Koordinierung über die Ressorts der Bundesregierung
hinweg scheinen die deutschen Maßnahmen auch von denen auf europäischer
Ebene entkoppelt zu sein. Auch im Marshallplan mit Afrika gibt es keine
Planungen, die von europäischer Seite im Rahmen des Cotonou-Abkommens
begonnene und mit den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) vertiefte
Regionalisierung und Entwicklung von Regionalmärkten durch deutsche
Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu flankieren. Allein die Auswahl der
Länder zeigt aus Sicht der Fragesteller, dass es auch im Rahmen des
Marshallplans mit Afrika keine Bestrebungen der Bundesregierung gibt, Investitionen in
risikobehaftetere Märkte Afrikas auszubauen. Gerade angesichts der
wiederkehrenden Forderung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung nach einem EU-Afrikakommissar (
www.zeit.de/politik/ausland/
2018-07/gerd-mueller-entwicklungsminister-csu-afrika-kommissar-eu) und einer
besseren Koordinierung der europäischen Entwicklungszusammenarbeit (www.
euractiv.de/section/eu-aussenpolitik/news/neue-formen-der-
handelspartnerschaftmit-afrika-gesucht/) erscheint die mangelnde Abstimmung deutscher
Maßnahmen, sowohl intern als auch mit der europäischen Ebene, besonders brisant.
1. Mit welchen Ländern wurden zu welchem Zeitpunkt im Rahmen des
Marshallplans mit Afrika sogenannte bilaterale Reformpartnerschaften
geschlossen?
Die Bundesregierung hat zur Flankierung der im Rahmen der Compact with
Africa Initiative gebildeten Investitionspartnerschaften am Rande des AU-EU-
Gipfels in Abidjan im November 2017 mit Côte d’Ivoire und Tunesien die ersten
zwei Reformpartnerschaften geschlossen. Die Unterzeichnung der
Reformpartnerschaft mit Ghana fand im Dezember 2017 statt.
2. Nach welchen konkreten Kriterien, die die weitergehende
Reformbereitschaft in Bezug auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gegenüber einer
Teilnahme am Compact with Africa belegen, wurden diese Länder
ausgewählt?
Zur Bemessung des Stands guter Regierungsführung in den Partnerländern greift
die Bundesregierung insbesondere auf international anerkannte Indizes zurück,
wie z. B. den Bertelsmann-Transformationsindex, den
Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International oder den Doing-Business-Index der
Weltbank. Diese drei Länder haben die Kriterien erfüllt.
3. Welche konkreten Vereinbarungen und Verpflichtungen beinhalten diese
geschlossenen bilateralen Reformpartnerschaften jeweils im Einzelnen (hier
bitte sowohl Vereinbarungen und Verpflichtungen, die die Bundesrepublik
Deutschland gegenüber den entsprechenden Ländern eingegangen ist, als
auch die Vereinbarungen und Verpflichtungen der Reformpartnerländer
benennen)?
Côte d’Ivoire und Deutschland haben Vereinbarungen getroffen zur
Verbesserung der Rahmenbedingungen für privatwirtschaftliches Engagement im Bereich
Erneuerbare Energien und Energieeffizienz ergänzt durch Berufliche Bildung im
Sektor.
Sie fokussieren auf übergreifende makroökonomische Ziele und Klimaziele
sowie Reformen im Energiesektor. Insbesondere hat sich die ivorische Regierung
verpflichtet, eine Strategie für Erneuerbare Energien zu finalisieren und die
Durchführungsbestimmungen zu verabschieden, die den Verkauf von
Erneuerbarer Energie erleichtern. Diese Reformen unterstützt die Bundesregierung derzeit
mit 100 Mio. Euro. Zu den einzelnen Maßnahmen wird auf die Antwort zu
Frage 4 verwiesen.
Deutschland und Ghana haben im Dezember 2017 eine Reformpartnerschaft
vereinbart. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für privatwirtschaftliches
Engagement im Bereich Erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu verbessern. In
einem gemeinsamen Reformfahrplan verpflichtet sich Ghana zu wichtigen
Reformen im Energiesektor. Die vereinbarten Reformschritte umfassen u. a.
Maßnahmen zur finanziellen Genesung des Sektors, die Restrukturierung des staatlichen
Energieunternehmens, die Verbesserung von Transparenz und Wettbewerb, die
Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien am Energiemix, die Überarbeitung
des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes sowie die Förderung beruflicher Bildung.
Diese Reformen unterstützt die Bundesregierung derzeit mit 100 Mio. Euro. Zu
einzelnen Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Die im November 2017 begründete Reformpartnerschaft mit Tunesien im Finanz-
und Bankensektor umfasst Vereinbarungen der tunesischen Seite zur
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen. Dabei geht es um strukturelle
Maßnahmen im Finanz- und Bankensektor, insbesondere zur Verbesserung der
Finanzierung kleinster, kleiner und mittlerer Unternehmen (KKMU) sowie der
finanziellen Inklusion benachteiligter Bevölkerungsgruppen. Ferner sollen die
Investitionsagentur sowie die für Korruptionsbekämpfung zuständige Behörde
gestärkt werden sowie ein neues Haushaltsgrundsatzgesetz verabschiedet und das
Schuldenmanagement verbessert werden. Das BMZ hat für diese Reformen eine
Unterstützung in Höhe von 165 Mio. Euro zugesagt. Zu den konkreten
Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Des Weiteren unterstützt
Deutschland die tunesischen Partner bei der Umsetzung ihrer hier genannten
Reformverpflichtungen durch einen Förderkredit der KfW in Höhe von 300 Mio.
Euro (reine Marktmittel) auszahlbar in drei jährlichen Tranchen in Abhängigkeit
von Fortschritten bei der Durchführung.
4. Welche konkreten Maßnahmen und Projekte in welcher finanziellen Höhe
sollen jeweils in den einzelnen Ländern, mit denen diese bilateralen
Reformpartnerschaften geschlossen wurden, über welchen Zeitraum finanziert
werden?
Im Rahmen der Reformpartnerschaft zwischen Deutschland und Côte d’Ivoire
wurden folgende Maßnahmen zugesagt:
Ein Darlehen der bilateralen finanziellen Entwicklungszusammenarbeit (FZ)
für Investitionen und Verbesserung der Rahmenbedingungen im Sektor
„Erneuerbare Energien und Energieeffizienz“ (85 Mio. Euro) zur Unterstützung
des Netzausbaus und der Netzmodernisierung (als Voraussetzung, um
Erneuerbare Energien einspeisen zu können), sowie des Zugangs für private
Investitionen;
Beratung im Sektor „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz“, um die
Umsetzung von Reformen und das Engagement privater Akteure zu erleichtern, in
Höhe von 10 Mio. Euro Finanzieller Entwicklungszusammenarbeit, FZ-
Zuschuss als Begleitmaßnahme zum Investitionsprogramm);
ein Beratungsvorhaben „Berufliche Bildung im Bereich Erneuerbare Energien
und Energieeffizienz“ in Höhe von 5 Mio. Euro bilaterale technische
Entwicklungszusammenarbeit (TZ).
Die Vorhaben befinden sich in der Vorbereitung. Der Beginn der Maßnahmen ist
ab Januar 2019 vorgesehen. Die Laufzeiten werden im Beauftragungsprozess
festgelegt.
Im Rahmen der Reformpartnerschaft zwischen Deutschland und Ghana wurden
folgende Maßnahmen zugesagt:
FZ-Darlehen für Investitionen und Verbesserung der Rahmenbedingungen im
Sektor Erneuerbare Energien und Energieeffizienz (85 Mio. Euro) zur
Unterstützung des Netzausbaus und Netzmodernisierung sowie des Zugangs zu
Finanzierung, insbesondere für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen
(KKMU);
Beratung und Unterstützung der Umsetzung von Reformen im Sektor
Erneuerbare Energien und Energieeffizienz (10 Mio. Euro FZ-Zuschuss);
Förderung der Beruflichen Bildung im Bereich Erneuerbare Energien und
Energieeffizienz (5 Mio. Euro TZ).
Die Vorhaben befinden sich in der Vorbereitung. Der Beginn der Maßnahmen ist
ab Ende 2018/Anfang 2019 vorgesehen. Die Laufzeiten werden im
Beauftragungsprozess festgelegt.
Im Rahmen der Reformpartnerschaft zwischen Deutschland und Tunesien
wurden folgende Maßnahmen zugesagt:
Verbesserung des Zugangs zu Finanzierung von KKMU u. a. in
benachteiligten Regionen. Hierfür hat die Bundesregierung im Rahmen der FZ einen
Entwicklungskredit in Höhe von 140 Mio. Euro zugesagt.;
Unterstützung eines Kreditgarantieinstrumentes zur Förderung privater
Investitionen, insbesondere seitens KKMU, über einen FZ-Zuschuss in Höhe von
10 Mio. Euro;
Beratung zur Umsetzung von Reformen im Finanz- und Bankensektor über
einen FZ-Zuschuss in Höhe von 10 Mio. Euro;
Beratung der neuen Investitionsbehörde in Tunis in Höhe von 5 Mio. Euro TZ
im Rahmen eines Vorhabens zur Umsetzung des neuen tunesischen
Investitionsgesetzes.
Die o. g. FZ-Vorhaben befinden sich in Vorbereitung. Die Laufzeiten werden im
Beauftragungsprozess festgelegt. Der Beginn der o. g. TZ-Maßnahmen ist bereits
erfolgt (Laufzeit: 01/2018 – 12/2020).
5. Plant die Bundesregierung, im Rahmen des Marshallplans mit Afrika weitere
Reformpartnerschaften mit afrikanischen Staaten abzuschließen?
Wenn ja, mit welchen Ländern konkret, und in welchem Zeitraum?
Die Bundesregierung ist mit Äthiopien, Marokko und Senegal im Gespräch über
den Abschluss weiterer Reformpartnerschaften. Auf der G20-
Investitionskonferenz am 30. Oktober 2018 wurden erste Absichtserklärungen unterschrieben. Die
Gespräche werden ergebnisoffen geführt, daher kann auch keine Aussage über
einen zeitlichen Rahmen getroffen werden.
6. Welche Unternehmen beteiligen sich mit welchem finanziellen Aufwand
über welchen Zeitraum an den in der Antwort zu Frage 4 genannten
Maßnahmen und Projekten?
Bisher beteiligen sich keine Unternehmen finanziell an den in der Antwort zu
Frage 4 genannten Maßnahmen und Projekten. Unternehmen können sich u. a.im
Rahmen der gültigen Ausschreibungs- und Vergabeverfahren der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit an der Umsetzung der Maßnahmen beteiligen.
7. Welche der Maßnahmen und Projekte, die im Rahmen der bilateralen
Reformpartnerschaften vereinbart wurden, bauen aufgeschlüsselt nach den
entsprechenden Ländern auf bereits laufende Projekte auf bzw. setzen Projekte
fort, die bereits vorher Teil der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
waren?
In Côte d’Ivoire baut die bilaterale Reformpartnerschaft auf keinem bestehenden
Projekt auf.
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit Ghana war bereits vor der
Reformpartnerschaft im Sektor Erneuerbare Energien und Energieeffizienz aktiv.
Die im Rahmen der Reformpartnerschaft neu vereinbarten Maßnahmen bauen auf
den Erfahrungen und Wirkungen der folgenden Vorhaben auf und ergänzen diese
komplementär:
„Beratung zur Umsetzung des Erneuerbare Energien Gesetzes“ (Laufzeit:
5/2016 – 4/2019, Volumen: 3,8 Mio. Euro),
Markteinstieg in Erneuerbare Energien und Energieeffizienz für Ghanas
Produktiven Sektor (Laufzeit: 10/2018 – 12/2020, Volumen: 5 Mio. Euro),
FZ-Programm Erneuerbare Energien: Photovoltaik Pilotanlage (Laufzeit:
11.2016 – 6/2020, Volumen: rd. 22,8 Mio. Euro).
Die geplanten Aktivitäten im Bereich Berufliche Bildung bauen zudem auf den
bestehenden Ansätzen zu Beruflicher Bildung (Ghana Skills Development
Initiative, GSDI) in Ghana auf, wenden sich aber im Vergleich zur GSDI primär an
den formalen Energiesektor.
Die Reformpartnerschaft mit Tunesien baut teilweise auf dem deutschen EZ-
Engagement im Bereich Förderung von KKMU auf: TZ-Vorhaben „Initiative für
wirtschaftliche Stabilisierung und Jugendbeschäftigung“ (ISECO), das kleine
Unternehmen in benachteiligten Regionen unterstützt (Laufzeit: 11/2014 –
06/2021, Volumen: 8 Mio. Euro);
TZ-Vorhaben Innovation, Beschäftigung und regionale Entwicklung (IDEE),
das mittelständische tunesische Unternehmen in ausgewählten
Wertschöpfungsketten bei der Verbesserung des Managements und der
Produktentwicklung berät (Laufzeit: 11/2014 – 06/2021, Volumen: 19,3 Mio. Euro inkl. EU-
Kofinanzierung über 4 Mio. Euro);
FZ-Kreditprogramm zur Finanzierung von KKMU sowie auf
Begleitmaßnahmen zum Auf- bzw. Ausbau des erforderlichen Knowhows tunesischer
Finanzinstitutionen im Bereich KKMU-Finanzierung (Kreditprogramm: Laufzeit
12/2014 – 12/2017, Volumen 50 Mio. Euro; Begleitmaßnahme: Laufzeit:
04/2015 – 12/2022 Volumen: 6,45 Mio. Euro).
8. Welche der Maßnahmen und Projekte, die im Rahmen der bilateralen
Reformpartnerschaften vereinbart wurden, bauen auf durch den Compact with
Africa mit den jeweils einzelnen Ländern getroffenen Vereinbarungen auf
und ergänzen bzw. vertiefen diese in welcher konkreten Form?
Die Reformpartnerschaften flankieren jeweils bilateral die Umsetzung des
Compact with Africa.
Die ivorische Matrix des Compact with Africa zielt auf eine Stärkung der
Rahmenbedingungen für Investitionen ab (siehe:
www.compactwithafrica.org/
content/dam/Compact%20with%20Africa/policy_matrix/Matrice%20Actions%
20CWA%20Côte%20d%27Ivoire%2027_09_2018.pdf). Komplementär zu
diesem makroökonomischen Ziel der CwA Matrix ist das Ziel der
Reformpartnerschaft mit der Côte d’Ivoire, die Rahmenbedingungen für privates Engagement
insbesondere im Sektor Erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu
verbessern. Hierzu dienen unter anderem die in der Antwort zu Frage 3 genannten
Verpflichtungen der ivorischen Regierung, sowie die in der Antwort zu Frage 4
genannten Maßnahmen und Projekte der deutschen Regierung zur Flankierung der
Reformen.
Die Maßnahmen und vereinbarten Reformschritte der Reformpartnerschaft mit
Ghana sind komplementär zu den in der Compact with Africa-Matrix genannten
Aktivitäten im Energiebereich. Dies betrifft u. a. Vereinbarungen zur
Diversifizierung der Energieerzeugung, zur finanziellen Gesundung des Sektors,
Verbesserung der Effizienz staatlicher Energieunternehmen und die Entwicklung von
Risikominderungsinstrumenten. Die bilateralen Unterstützungsmaßnahmen
werden in der Compact with Africa Matrix aufgeführt (siehe:
www.compactwithafrica.
org/content/dam/Compact%20with%20Africa/Countries/Ghana/CwA%20Policy%
20Matrix%20-Ghana-%2015.03.18-Final.pdf).
Die Koordinierung der bilateralen Maßnahmen und das Monitoring der Compact
with Africa Matrix erfolgt durch die Compact with Africa country teams.
Die tunesische Politikmatrix des Compact with Africa (
www.compactwithafrica.
org/content/dam/Compact%20with%20Africa/policy_matrix/Matrix%20CwA%
20Tunisia%2027102018.pdf) zielt, neben einer Stärkung des Managements der
öffentlichen Finanzen, auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für
Investitionen ab sowie auf den Zugang insbesondere von KKMU zu Finanzierungen.
Ferner sollen der Finanz- und der Bankensektor stabilisiert werden.
Komplementär dazu enthält die Reformpartnerschaft mit Tunesien Maßnahmen zur Stärkung
der neuen Investitionsbehörde, zur Verbesserung der KKMU-Finanzierung und
zur Unterstützung von Reformen im Finanz- und Bankensektor. Im Übrigen wird
auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.
9. In welchem Zeitraum liefen die in der Antwort zu Frage 7 genannten
vorangehenden Projekte mit welcher finanziellen Beteiligung der Bundesrepublik
Deutschland und den jeweiligen kooperierenden Unternehmen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
10. In welchem Rahmen werden private Unternehmen bzw. Kapitalgeber in die
allgemeine Ausgestaltung des Marshallplans mit Afrika einbezogen?
Gibt es hierfür eine institutionalisierte Struktur (wenn ja, bitte konkret
darstellen)?
Das BMZ-Dokument „Afrika und Europa – Neue Partnerschaft für Entwicklung,
Frieden und Zukunft. Eckpunkte für einen Marshallplan mit Afrika“ vom Januar
2017 stellt privatwirtschaftliche Investitionen als wesentliches Element zur
Förderung von Wirtschaft, Handel und Beschäftigung heraus. Entsprechende
Förderangebote mit entwicklungspolitischem Ziel an private Unternehmen sind
nachfrageorientiert, d. h. sie richten sich nach deren Projektvorschlägen und Anträgen.
Zudem werden private Unternehmen und Verbände in die Ausgestaltung des
Marshallplans z. B. im Rahmen von Investoren-Rundtischen und Gesprächen mit
Wirtschaftsvertretern und Verbänden in Deutschland und in Partnerländern
einbezogen. Für den Marshallplan mit Afrika wird die institutionelle Struktur
genutzt, die sich das BMZ für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bereits
gegeben hat. Weiterhin werden die bewährten institutionellen Strukturen der DEG und
entsprechender internationaler Entwicklungsbanken für die Umsetzung des
Marshallplans mit Afrika genutzt.
11. In welchem Rahmen werden private Unternehmen bzw. Kapitalgeber in die
Ausgestaltung der bilateralen Reformpartnerschaften einbezogen?
Gibt es hierfür eine institutionalisierte Struktur (wenn ja, bitte konkret
darstellen)?
Deutsche, internationale und lokale, d. h. in den Partnerländern ansässige
Unternehmen werden in die Ausgestaltung der bilateralen Reformpartnerschaften
einbezogen. Dies geschieht kontext- und länderspezifisch.
So fanden in Côte d’Ivoire Gespräche mit deutschen Unternehmen zum
Investitionsklima und mit ivorischen Wirtschaftsvertretern über den Energiesektor statt.
Private Unternehmen und Verbände wurden in die Ausgestaltung der
Reformpartnerschaften z. B. im Rahmen von Investoren-Rundtischen und Gesprächen
mit Wirtschaftsvertretern und Verbänden in Deutschland und Ghana einbezogen.
Auch in der Umsetzung der Reformpartnerschaft ist eine Einbindung des
Privatsektors vorgesehen, z. B. im Rahmen der Förderung der Beruflichen Bildung im
Bereich Erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Hier werden Unternehmen
über einen Sektor-Rat für Erneuerbare Energien der zuständigen
Berufsbildungsagentur in Ghana beteiligt.
Auch an der Ausgestaltung der Reformpartnerschaft mit Tunesien war die
Privatwirtschaft beteiligt. Erfahrungen und Bedarfe von Unternehmen sind in die
Konzeption der TZ- und FZ-Maßnahmen im Rahmen der Reformpartnerschaft
eingeflossen. So fand im März 2018 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
ein Runder-Tisch im Rahmen der G20 Compact with Africa (CwA)-Initiative
statt. Diese lösungsorientierte Debatte bot allen Teilnehmern (AHK Tunis,
deutschen Unternehmen, die in Tunesien tätig sind, Ressorts und Verbänden) Einblick
in die Herausforderungen deutscher Investoren in Tunesien. Mit dem tunesischen
Unternehmensverband UTICA (Union Tunisienne de l’Industrie, du Commerce
et de l’Artisanat) fanden Gespräche zu den Erfahrungen und Bedarfen der
tunesischen Unternehmen statt.
12. In welchem Rahmen findet die Koordination der bilateralen
Reformpartnerschaften und des Marshallplans mit Afrika mit den anderen Ressorts der
Bundesregierung, insbesondere dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie und der dort angesiedelten Initiative „Pro!Afrika“ sowie dem
Bundesministerium der Finanzen und der dort angesiedelten Initiative „Compact
with Africa“, statt?
Für die Koordinierung der afrikabezogenen Aktivitäten der Bundesregierung
besteht die Staatsekretärs-Runde Afrika.
13. Wie werden Projekte und Maßnahmen des Compact with Africa und der
Reformpartnerschaften des Marshallplans mit Afrika mit vergleichbaren EU-
Instrumenten abgestimmt (insbesondere Africa Investment Platform, EU-
Africa Infrastructure Trust Fund, Europäischer Entwicklungsfonds und EU
Emergency Trust Fund for Africa)?
In welchen Gremien und wie regelmäßig findet die Abstimmung statt?
Die Maßnahmen, die zur Unterstützung des Compact with Africa insbesondere
im Rahmen der Reformpartnerschaften angestoßen werden, werden in den
etablierten Abstimmungsstrukturen mit den anderen europäischen und internationalen
Gebern und den Partnerländern eingebracht. Die Abstimmung erfolgt z. B. in
bestehenden sektoralen Geberarbeitsgruppen, in den Länderteams der Compact
with Africa Initiative oder im Rahmen des EU Joint Programming.
So vereinbarte das BMZ z. B. mit der Côte d’Ivoire als Teil der
Reformpartnerschaft konkrete Reformen im Energiesektor, deren Umsetzung durch das
ENERGOS-Vorhaben der EU begleitet wird. Das ENERGOS-Vorhaben
unterstützt die Côte d’Ivoire im Energiesektor bei der Verbesserung des Zugangs zu
Energie für die Bevölkerung, der Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energie, der
Verbesserung der Energieeffizienz sowie den notwendigen institutionellen,
regulativen und finanziellen Rahmenbedingungen.
Darüber hinaus findet ein grundsätzlicher strategischer Austausch im Rahmen der
halbjährlich stattfindenden Treffen der G20 Africa Advisory Group (AAG) statt,
an denen auch die EU (als G20-Mitglied) teilnimmt.
Zudem hat die EU-Kommission in Umsetzung der Beschlüsse des EU-AU-
Gipfels von November 2017 eine Task Force for Rural Africa eingesetzt, in der auch
deutsche Experten mitarbeiten.
14. Wie werden Projekte und Maßnahmen des Compact with Africa und der
Reformpartnerschaften des Marshallplans mit Afrika mit den
entwicklungspolitischen Maßnahmen anderer EU-Mitgliedstaaten in Afrika abgestimmt?
In welchen Gremien und wie regelmäßig findet die Abstimmung statt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Wie die dort aufgeführten
Abstimmungsstrukturen etabliert sind und in welchen zeitlichen Abständen sie
zusammentreten, hängt vom jeweiligen Partnerland ab.
Zudem werden Projekte und Maßnahmen regelmäßig im bilateralen Dialog mit
anderen europäischen Partnern anlassbezogen auf Hauptstadtebene abgestimmt.
Die halbjährlich stattfindenden Treffen der G20 Africa Advisory Group (AAG)
im Rahmen des Compact with Africa werden ebenfalls genutzt, um ausgewählte
Maßnahmen und Projekte vorzustellen und abzustimmen (siehe auch Frage 13).
15. Erachtet die Bundesregierung die bisherige Koordination der Maßnahmen
mit anderen europäischen Partnern und der EU selbst für ausreichend?
Wenn nein, welche konkreten Verbesserungen plant die Bundesregierung,
hierfür auf europäischer Ebene umzusetzen?
Die Bundesregierung misst der Vernetzung des deutschen afrikapolitischen
Engagements mit den Handlungssträngen auf europäischer Ebene große Bedeutung
bei. Die Bundesregierung nutzt daher sowohl die bestehenden Abstimmungs- und
Koordinierungsgremien auf europäischer Ebene wie auch bilaterale Gespräche
mit den europäischen Partnern, um Synergien zwischen der EU und ihren
Mitgliedstaaten zu stärken.
Im Einzelnen die Antworten zu den Fragen 15a bis c.
a) Wie bringt sich die Bundesregierung in den Prozess der gemeinsamen
Strategieentwicklung der EZ („Joint Strategy“) auf EU-Ebene ein?
Die Joint Africa EU Strategy (JAES) ist das Grundlagendokument der Afrika-
EU-Beziehungen. Ihre Bekräftigung verbunden mit einer Aktualisierung der
Prioritätensetzung war zentraler Gegenstand der Diskussionen des EU-AU-Gipfels
der Staats- und Regierungschefs am 29./30. November 2017 in Abidjan, Côte
d’Ivoire.
Die Bundesregierung hat sich in die Verhandlungen zum Gipfeldokument
intensiv eingebracht und das Ambitionsniveau für die gemeinsamen Beschlüsse hoch
gesetzt. Sie hat z. B. im Wirtschaftsbereich den Fokus auf Afrikas Jugend
unterstützt, die Konzentration auf Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert und das Ziel
der Verbesserung örtlicher Investitionsbedingungen mit durchgesetzt. Zudem hat
die Bundesregierung im Gipfelbeschluss die Verknüpfung zwischen Externem
Investitionsplan (EIP) der EU und dem G20 Compact with Africa als gegenseitig
ergänzende Initiativen herausgestellt und drängt gemeinsam mit den EU
Institutionen darauf, die Verbesserung der Investitionsbedingungen im Rahmen des
Compact with Africa für erfolgreiche Investitionen über den EIP nutzbar zu
machen. Die Aussicht auf EIP-Investitionen soll so zusätzliche Anreize für
Reformen setzen und umgekehrt erhöhen die Reformen die Erfolgsaussichten der
Investitionen.
b) Wie stellt die Bundesregierung die Umsetzung der gemeinsamen
Strategie in ihren eigenen Projekten und Maßnahmen sicher?
Die Bundesregierung orientiert sich bei der Ausgestaltung der
Reformpartnerschaften und sonstiger bilateraler Flankierungen des CwA-Prozesses an den in
der gemeinsamen Strategie festgelegten Schwerpunkten, wie in der Antwort zu
Frage 15a dargestellt.
Die Aktualisierung der gemeinsamen Prioritäten im Rahmen der
Gipfelbeschlussfassung betont zudem die Eigenverantwortung der afrikanischen Partner bei der
Umsetzung der selbstgesteckten Ziele unter der Agenda 2063 der Afrikanischen
Union (AU). Diese Ziele sind auch Ausgangspunkt der bilateralen
Programmierung.
c) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die gemeinsame
Strategieentwicklung bereits für ausreichend Koordinierung zwischen den
Mitgliedstaaten und der EU sorgt?
Falls nein, welche konkreten Verbesserungen zur Abstimmung strebt die
die Bundesregierung an?
Die Bundesregierung bringt sich in die weitere Stärkung der Koordinierung
zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen ein:
Zur Konkretisierung der wirtschaftspolitischen Prioritätensetzung aus dem EU-
AU-Gipfel von November 2017 hat die EU-Kommission am 12. September 2018
eine Mitteilung zur Schaffung einer „Afrika-Europa-Allianz für nachhaltige
Investitionen und Arbeitsplätze“ vorgelegt. Der Vorschlag soll der wirtschaftlichen
Zusammenarbeit zwischen Europa und Afrika neuen Schwung verleihen. Die
Bundesregierung hat erfolgreich darauf hingewirkt, dass der Europäische Rat in
seinen Schlussfolgerungen vom 18. Oktober 2018 die hohe Bedeutung der EU-
Afrika-Beziehungen herausstellt und die Kommission auffordert, konkrete
Umsetzungsvorschläge zu unterbreiten, insbesondere auch zur Einbeziehung der
Mitgliedstaaten.
16. Spielt die Regionalisierungsstrategie im Rahmen des Cotonou-Vertrags
zwischen der EU und den AKP-Staaten bei der Auswahl der Förderländer
sowohl für die Teilnahme am Compact with Africa als auch für die
Vereinbarung von Reformpartnerschaften eine Rolle?
a) Wenn ja, inwiefern wird dies berücksichtigt, und inwiefern tragen welche
konkreten Projekte und Maßnahmen in welchen Ländern zum Aufbau
regionaler Binnenmärkte in Afrika bei?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet.
Die angesprochene Regionalisierungsstrategie ist bisher ein
Verhandlungsvorschlag der EU-Seite für die Aushandlung des künftigen Rahmenwerks, das den
Cotonou-Vertrag ab 2020 ablösen soll. Der Vorschlag wird derzeit mit den
Partnern der AKP-Gruppe (Afrika-Karibik-Pazifik-Gruppe) erörtert und kann daher
noch nicht Gegenstand der gemeinsamen Umsetzung sein. Die Einladung zur
Teilnahme am Compact with Africa richtete sich an alle afrikanischen Staaten.
Die Auswahl für eine Vereinbarung von Reformpartnerschaften setzt die
Teilnahme an der Compact with Africa Initiative voraus.
Im Übrigen orientiert sich die Auswahl der Länder an den in der Antwort zu
Frage 2 geschilderten Leistungsindikatoren.
17. Wie erklären sich die in der Bundeshaushaltsrechnung 2017 aufgeführten
Einsparungen von 5,7 Mio. Euro bei Beiträgen für den Europäischen
Entwicklungsfonds (Kap. 2311, Tit. 896 01-023)?
(Korrektur: Kap. 2303 Tit. 896 02)
Mit Ratsbeschluss vom 4. Juli 2017 wurde vereinbart, dass nichtverteilte Mittel
des 8. und 9. EEF an die Mitgliedstaaten in Form einer Verrechnung mit noch
ausstehenden Beitragszahlungen zurückfließen sollten. Bei den Mitteln handelt
es sich um zwar zugesagte, jedoch während der Laufzeit des jeweiligen EEFs
nicht ausgezahlte Mittel. Gründe dafür können Veränderungen oder
Verzögerungen in zugesagten Projekten sein. Die Verrechnung wurde mit der dritten Tranche
im November 2017 vorgenommen, so dass gegenüber dem veranschlagten Ansatz
5,7 Mio. Euro weniger von der Kommission abgerufen wurden.
18. Wie erklärt sich die Bundesregierung die widersprüchlichen Positionen des
persönlichen Afrikabeauftragten der Bundeskanzlerin, der wie die
Unternehmen des Afrika-Vereins der Deutschen Wirtschaft die mangelnde
Koordinierung der Entwicklungszusammenarbeit kritisiert, und die des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dass die
Koordinierung ausweislich der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3953 für ausreichend hält?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sich Frage 10 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3953 auf den Bereich der
Koordinierung der Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit bezog. Die zitierten kritischen Äußerungen bezüglich grundsätzlich
mangelnder Koordination liegen bereits einige Zeit zurück. Die Koordinierung
innerhalb der Bundesregierung wird durch die in diesem Jahr eingeführte
Staatssekretärs-Runde Afrika gewährleistet.
19. In welcher Form kann und sollte nach Ansicht des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Kapital für private
Unternehmensinvestitionen in stark risikobehafteten afrikanischen Märkten
(Venture Capital) bereitgestellt werden?
Stark risikobehaftete afrikanische Märkte haben aus Sicht der Bundesregierung
einen besonders hohen Bedarf an Beteiligungskapital, da lokale
Fremdkapitalfinanzierungen in diesen Märkten häufig nur sehr eingeschränkt oder nur zu
schlechten Bedingungen zugänglich sind. Unter Venture Capital versteht die
Bundesregierung Eigenkapitalbeteiligungen an Unternehmen in frühen
Entwicklungsphasen, unabhängig davon, ob diese in risikobehafteten oder in stabileren
Märkten ansässig sind. Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
nimmt die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG)
Kapitalbeteiligungen an Unternehmen in ihren Investitionsländern, auch in stark
risikobehafteten afrikanischen Märkten, vor. In der Regel handelt es sich dabei um
Minderheitsbeteiligungen.
20. Sieht die Bundesregierung Investitionen in diese Staaten analog zu
Investitionen in relativ stabilen afrikanischen Märkten als zielführend für die
weitere wirtschaftliche Entwicklung und insbesondere die von der EU
begonnene Strategie zum Aufbau regionaler Binnenmärkte in Afrika an?
Die Entwicklungszusammenarbeit fördert den Privatsektor in Afrika. Er ist Motor
für Investitionen und damit für nachhaltiges Wachstum, Entstehung von
Einkommen und Beschäftigung vor Ort. Förderschwerpunkt sind kleine und mittlere
Unternehmen (KMU). Investitionen wie Beteiligungen an der Aufbauphase von
Finanzinstituten können zudem ein Schlüssel sein, um die Finanzmärkte vor Ort zu
entwickeln, die teilweise noch an indirekten Folgen der Finanzkrise von 2008
leiden. Die Unterstützung des Finanzsektors dient auch dazu,
Finanzdienstleistungen in Lokalwährung privat erbringen zu lassen.
Gerade in Ländern, die Konflikte überwunden haben, ist die Nachfrage nach
Gütern und Dienstleistungen der KMU hoch und das gestreute unternehmerische
Risiko von KMU in der Regel geringer, als das Länderrating mit Bezug auf
Hartwährungsdarlehen anzeigt.
Vor allem regionale/pan-afrikanische Fonds können durch die Diversifizierung
ihrer Investitionen (inkl. Fremdkapital über Vergabe von Darlehen) über eine
Vielzahl von Ländern in stark risikobehafteten oder fragilen Staaten tätig werden.
Die Privatsektorförderung ist insbesondere auch in riskanten (inkl. post-conflict)
oder fragilen Kontexten ein wirksamer Ansatz: Die Privatwirtschaft kann in
Teilen auch unabhängig von nichtvorhandenen oder in fragilen staatlichen
Strukturen agieren. Öffentliche Investitionen unterstützen den Aufbau regionaler
Binnenmärkte.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]