Marshallplan mit Afrika – Koordinierungsprobleme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
der Abgeordneten Olaf in der Beek, Alexander Graf Lambsdorff, Dr. Christoph Hoffmann, Till Mansmann, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Bijan Djir-Sarai, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Alexander Müller, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Auch mehr als ein Jahr nach der Vorstellung des „Marshallplans mit Afrika“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durch Bundesminister Dr. Gerd Müller beklagen Unternehmen noch immer die schleppende Umsetzung der Initiative, die eigentlich mehr privates Kapital für die Entwicklungsmärkte in Afrika generieren sollte (www.handelsblatt.com/politik/international/kampf-gegen-fluchtursachen-investitionen-gegen-dieflucht-so-sieht-deutschlands-neuer-marshallplan-fuer-afrika-aus/22775644.html? ticket=ST-5898869-5UZXPJezaLI4TreCJ3Jn-ap2).
Hauptkritikpunkt der eigentlich umworbenen Unternehmen ist noch immer die schlechte Koordinierung der Maßnahmen innerhalb der Bundesregierung und die Vielzahl parallel laufender Initiativen unterschiedlicher Ressorts. Die Vernetzung mit weiteren laufenden Maßnahmen und Projekten der Bundesregierung, wie vorrangig der Initiative „Pro!Afrika“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) oder des „Compact with Africa“ des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) findet bisher weder im Rahmen der Ausgestaltung des Marshallplans mit Afrika statt noch durch eine koordinierende Rolle des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Dies belegt auch der persönliche Afrikabeauftragte der Bundeskanzlerin, Günter Nooke, wenn er sagt: „Für mich wäre schon viel erreicht, wenn wir uns innerhalb der Bundesregierung besser koordinierten. […] Nicht nur die EU, auch Deutschland braucht eine konsistente Afrikapolitik. Sie muss auf die Interessen Europas und Afrikas ausgerichtet sein, weniger auf Ressortinteressen“ (www.tagesspiegel.de/politik/afrikabeauftragterguenter-nooke-afrikas-probleme-sind-nur-dort-loesbar/22859328.html).
Die Teilnahme am Compact with Africa des BMF ist Grundvoraussetzung für das Eingehen einer Reformpartnerschaft im Rahmen des Marshallplans mit Afrika des BMZ. Für das Eingehen einer Reformpartnerschaft werden darüber hinaus weitergehende Anforderungen und Erfolge in Bezug auf demokratische und rechtsstaatliche Reformen gestellt. Aufgrund der Überlappung der beiden Initiativen ist daher eine enge Koordinierung innerhalb der Bundesregierung zentral für die Funktionsfähigkeit des Marshallplans. Damit wiegt der Vorwurf einer zwischen den Ressorts nicht abgestimmten, diffusen Afrikastrategie der Bundesregierung besonders schwer.
Die Überlappung der beiden Programme führt auch dazu, dass Unklarheit über die Anzahl der tatsächlich geschlossenen Reformpartnerschaften herrscht. Während das BMZ in einer ersten Zwischenbilanz im Januar 2018 von drei Reformpartnerschaften, jeweils mit Ghana, Tunesien und der Elfenbeinküste berichtet, berichten Medien im Juni 2018 von zusätzlichen Reformpartnerschaften mit Marokko, Senegal und Ruanda (www.taz.de/!5516252/). Darüber hinaus gibt es bisher von Seiten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung keine genauen Informationen darüber, welche Projekte die einzelnen Reformpartnerschaften konkret umfassen und inwiefern diese die Projekte im Rahmen des Compact with Africa in denselben Ländern ergänzen und ausbauen.
In Bezug auf die Ausgestaltung der einzelnen Reformpartnerschaften fehlt es nach Auskunft des Afrika-Vereins der deutschen Wirtschaft zudem vor allem an Bürgschaften und Risikokapitalabsicherungen aber auch an Kapital für die Frühphasen von Investitionsprojekten, beispielsweise in Form von Projektentwicklungsversicherungen (www.afrikaverein.de/fileadmin/_migrated/content_ uploads/marshallplan_-_av-stellungnahme.pdf). Auch die fehlende Risikoabsicherung von Investitionen in afrikanische Märkte mit oftmals unsicheren Rahmenbedingungen wird von den Unternehmen beklagt.
Neben der mangelnden Koordinierung über die Ressorts der Bundesregierung hinweg scheinen die deutschen Maßnahmen auch von denen auf europäischer Ebene entkoppelt zu sein. Auch im Marshallplan mit Afrika gibt es keine Planungen, die von europäischer Seite im Rahmen des Cotonou-Abkommens begonnene und mit den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) vertiefte Regionalisierung und Entwicklung von Regionalmärkten durch deutsche Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu flankieren. Allein die Auswahl der Länder zeigt aus Sicht der Fragesteller, dass es auch im Rahmen des Marshallplans mit Afrika keine Bestrebungen der Bundesregierung gibt, Investitionen in risikobehaftetere Märkte Afrikas auszubauen. Gerade angesichts der wiederkehrenden Forderung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung nach einem EU-Afrikakommissar (www.zeit.de/politik/ausland/2018-07/gerd-muellerentwicklungsminister-csu-afrika-kommissar-eu) und einer besseren Koordinierung der europäischen Entwicklungszusammenarbeit (www.euractiv.de/section/eu-aussenpolitik/news/neue-formen-der-handelspartnerschaft-mit-afrika-gesucht/) erscheint die mangelnde Abstimmung deutscher Maßnahmen, sowohl intern als auch mit der europäischen Ebene, besonders brisant.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Mit welchen Ländern wurden zu welchem Zeitpunkt im Rahmen des Marshallplans mit Afrika sogenannte bilaterale Reformpartnerschaften geschlossen?
Nach welchen konkreten Kriterien, die die weitergehende Reformbereitschaft in Bezug auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gegenüber einer Teilnahme am Compact with Africa belegen, wurden diese Länder ausgewählt?
Welche konkreten Vereinbarungen und Verpflichtungen beinhalten diese geschlossenen bilateralen Reformpartnerschaften jeweils im Einzelnen (hier bitte sowohl Vereinbarungen und Verpflichtungen, die die Bundesrepublik Deutschland gegenüber den entsprechenden Ländern eingegangen ist, als auch die Vereinbarungen und Verpflichtungen der Reformpartnerländer benennen)?
Welche konkreten Maßnahmen und Projekte in welcher finanziellen Höhe sollen jeweils in den einzelnen Ländern, mit denen diese bilateralen Reformpartnerschaften geschlossen wurden, über welchen Zeitraum finanziert werden?
Plant die Bundesregierung, im Rahmen des Marshallplans mit Afrika weitere Reformpartnerschaften mit afrikanischen Staaten abzuschließen? Wenn ja, mit welchen Ländern konkret, und in welchem Zeitraum?
Welche Unternehmen beteiligen sich mit welchem finanziellen Aufwand über welchen Zeitraum an den in der Antwort zu Frage 4 genannten Maßnahmen und Projekten?
Welche der Maßnahmen und Projekte, die im Rahmen der bilateralen Reformpartnerschaften vereinbart wurden, bauen aufgeschlüsselt nach den entsprechenden Ländern auf bereits laufende Projekte auf bzw. setzen Projekte fort, die bereits vorher Teil der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung waren?
Welche der Maßnahmen und Projekte, die im Rahmen der bilateralen Reformpartnerschaften vereinbart wurden, bauen auf durch den Compact with Africa mit den jeweils einzelnen Ländern getroffenen Vereinbarungen auf und ergänzen bzw. vertiefen diese in welcher konkreten Form?
In welchem Zeitraum liefen die in der Antwort zu Frage 7 genannten vorangehenden Projekte mit welcher finanziellen Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland und den jeweiligen kooperierenden Unternehmen?
In welchem Rahmen werden private Unternehmen bzw. Kapitalgeber in die allgemeine Ausgestaltung des Marshallplans mit Afrika einbezogen? Gibt es hierfür eine institutionalisierte Struktur (wenn ja, bitte konkret darstellen)?
In welchem Rahmen werden private Unternehmen bzw. Kapitalgeber in die Ausgestaltung der bilateralen Reformpartnerschaften einbezogen? Gibt es hierfür eine institutionalisierte Struktur (wenn ja, bitte konkret darstellen)?
In welchem Rahmen findet die Koordination der bilateralen Reformpartnerschaften und des Marshallplans mit Afrika mit den anderen Ressorts der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und der dort angesiedelten Initiative „Pro!Afrika“ sowie dem Bundesministerium der Finanzen und der dort angesiedelten Initiative „Compact with Africa“, statt?
Wie werden Projekte und Maßnahmen des Compact with Africa und der Reformpartnerschaften des Marshallplans mit Afrika mit vergleichbaren EU-Instrumenten abgestimmt (insbesondere Africa Investment Platform, EU-Africa Infrastructure Trust Fund, Europäischer Entwicklungsfonds und EU Emergency Trust Fund for Africa)? In welchen Gremien und wie regelmäßig findet die Abstimmung statt?
Wie werden Projekte und Maßnahmen des Compact with Africa und der Reformpartnerschaften des Marshallplans mit Afrika mit den entwicklungspolitischen Maßnahmen anderer EU-Mitgliedstaaten in Afrika abgestimmt? In welchen Gremien und wie regelmäßig findet die Abstimmung statt?
Erachtet die Bundesregierung die bisherige Koordination der Maßnahmen mit anderen europäischen Partnern und der EU selbst für ausreichend? Wenn nein, welche konkreten Verbesserungen plant die Bundesregierung, hierfür auf europäischer Ebene umzusetzen?
a) Wie bringt sich die Bundesregierung in den Prozess der gemeinsamen Strategieentwicklung der EZ („Joint Strategy“) auf EU-Ebene ein?
b) Wie stellt die Bundesregierung die Umsetzung der gemeinsamen Strategie in ihren eigenen Projekten und Maßnahmen sicher?
c) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die gemeinsame Strategieentwicklung bereits für ausreichend Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und der EU sorgt? Falls nein, welche konkreten Verbesserungen zur Abstimmung strebt die die Bundesregierung an?
Spielt die Regionalisierungsstrategie im Rahmen des Cotonou-Vertrags zwischen der EU und den AKP-Staaten bei der Auswahl der Förderländer sowohl für die Teilnahme am Compact with Africa als auch für die Vereinbarung von Reformpartnerschaften eine Rolle?
a) Wenn ja, inwiefern wird dies berücksichtigt, und inwiefern tragen welche konkreten Projekte und Maßnahmen in welchen Ländern zum Aufbau regionaler Binnenmärkte in Afrika bei?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Wie erklären sich die in der Bundeshaushaltsrechnung 2017 aufgeführten Einsparungen von 5,7 Mio. Euro bei Beiträgen für den Europäischen Entwicklungsfonds (Kap 2311, Tit 896 01-023)?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die widersprüchlichen Positionen des persönlichen Afrikabeauftragten der Bundeskanzlerin, der wie die Unternehmen des Afrika-Vereins der Deutschen Wirtschaft die mangelnde Koordinierung der Entwicklungszusammenarbeit kritisiert, und die des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dass die Koordinierung ausweislich der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3953 für ausreichend hält?
In welcher Form kann und sollte nach Ansicht des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Kapital für private Unternehmensinvestitionen in stark risikobehafteten afrikanischen Märkten (Venture Capital) bereitgestellt werden?
Sieht die Bundesregierung Investitionen in diese Staaten analog zu Investitionen in relativ stabilen afrikanischen Märkten als zielführend für die weitere wirtschaftliche Entwicklung und insbesondere die von der EU begonnene Strategie zum Aufbau regionaler Binnenmärkte in Afrika an?