Steigende Ausgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für Grundsicherungsleistungen trotz sinkender Arbeitslosigkeit
der Abgeordneten René Springer, Sebastian Münzenmaier, Uwe Witt, Jörg Schneider, Norbert Kleinwächter, Frank Pasemann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist zuständig für die Systeme der sozialen Sicherung (mit Ausnahme insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung), für die soziale Integration und für die Gestaltung von Rahmenbedingungen für mehr Beschäftigung. Seine wesentlichen Aufgabenbereiche sind unter anderem die Arbeitsmarktpolitik, die Arbeitsförderung und die Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Im Jahr 2012 wurden zur Erfüllung dieser Aufgaben gemäß dem Haushaltsgesetz 2014 (Einzelplan 11) unter anderem für das Arbeitslosengeld II (Titel 681 12) 18,95 Mrd. Euro, für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung (Titel 632 11) 4,84 Mrd. Euro, für Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Titel 636 13) 4,21 Mrd. Euro und für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (Titel 685 11) insgesamt 3,75 Mrd. Euro ausgegeben (vgl. https://bit.ly/2D3p59d).
Im Jahr 2017, also fünf Jahre später, wurden zur Erfüllung dieser Aufgaben für das Arbeitslosengeld II (Titel 681 12) 21,42 Mrd. Euro, für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung (Titel 632 11) 6,75 Mrd. Euro, für Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Titel 636 13) 5,35 Mrd. Euro und für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (Titel 685 11) insgesamt 3,66 Mrd. Euro ausgegeben (vgl. https://bit.ly/2Six6f5).
Werden die Ausgaben für die genannten Leistungen der Jahre 2012 und 2017 miteinander verglichen, ergibt sich eine Kostensteigerung von über 5,4 Mrd. Euro. Beachtlich dabei ist, dass im gleichen Betrachtungszeitraum die Arbeitslosenzahlen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II – Arbeitslosengeld II) von 902 000 (2012) um ca. 47 000 auf 855 000 (2017) und die Arbeitslosenzahlen im Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III – Arbeitslosengeld I) von 1 994 000 (2012) um ca. 317 000 auf 1 677 000 (2017) zurückgegangen sind (vgl. https://bit.ly/2OMkjmY, Tabelle 2.6.1). Auch die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften haben sich im genannten Zeitraum von 3 337 000 (2012) um ca. 75 000 auf 3 262 000 (2017) reduziert (vgl. https://bit.ly/2z7IJMQ).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie haben sich die Ausgaben für das Arbeitslosengeld II von 2005 bis heute entwickelt (bitte getrennt nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
Wie haben sich die Ausgaben für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung von 2005 bis heute entwickelt (bitte getrennt nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
Wie haben sich die Ausgaben für die Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende von 2005 bis heute entwickelt (bitte getrennt nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
Wie haben sich die Ausgaben für die Verwaltungskosten für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit von 2005 bis heute entwickelt (bitte getrennt nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
Wie hat sich die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Rechtskreis SGB II von 2005 bis heute im Jahresmittel entwickelt (bitte getrennt nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
Wie hat sich die Anzahl der Empfänger von Grundsicherungsleistungen im Rechtskreis SGB II von 2005 bis heute im Jahresmittel entwickelt (bitte getrennt nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
Wie haben sich die Arbeitslosenzahlen im Rechtskreis SGB II (Arbeitslosengeld II) von 2005 bis heute im Jahresmittel entwickelt (bitte getrennt nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
Wie haben sich die Arbeitslosenzahlen im Rechtskreis SGB III (Arbeitslosengeld I) von 2005 bis heute im Jahresmittel entwickelt (bitte getrennt nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
Wie erklärt sich die Bundesregierung den Anstieg der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II um 2,47 Mrd. Euro im Zeitraum von 2012 auf 2017 bei gleichzeitigem Rückgang der Arbeitslosenzahlen sowie Bedarfsgemeinschaften?
Auf welche Ursachen ist die Kostensteigerung im Einzelnen zurückzuführen, und was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um weitere Kostensteigerungen (insbesondere bei weiter sinkender Arbeitslosenzahl) zu verhindern?
Wie erklärt sich die Bundesregierung den Anstieg der Ausgaben für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung im Zeitraum um 1,91 Mrd. Euro von 2012 auf 2017 bei gleichzeitigem Rückgang der Arbeitslosenzahlen sowie Bedarfsgemeinschaften?
Auf welche Ursachen ist die Kostensteigerung im Einzelnen zurückzuführen, und was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um weitere Kostensteigerungen (insbesondere bei weiter sinkender Arbeitslosenzahl) zu verhindern?
Wie erklärt sich die Bundesregierung den Anstieg der Ausgaben für Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende von 1,14 Mrd. Euro im Zeitraum von 2012 auf 2017 bei gleichzeitigem Rückgang der Arbeitslosenzahlen sowie Bedarfsgemeinschaften?
Auf welche Ursachen ist die Kostensteigerung im Einzelnen zurückzuführen, und was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um weitere Kostensteigerungen (insbesondere bei weiter sinkender Arbeitslosenzahl) zu verhindern?