Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration
des Abgeordneten Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 10. und 11. Dezember 2018 findet die zwischenstaatliche Konferenz zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration statt. 190 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben sich nach über einjährigen Verhandlungen am 13. Juli 2018 auf den Text des ersten globalen Abkommens zur Migration geeinigt (vgl. www.dgvn.de/meldung/globaler-pakt-fuereine-sichere-geordnete-und-regulaere-migration/). Nach den USA, Australien und Ungarn wird nun auch Österreich den Globalen Pakt für Migration nicht unterzeichnen (vgl. www.freiewelt.net/nachricht/oesterreich-sagt-nein-zumglobalen-migrations-pakt-der-uno-10076110/). Dänemark könnte sich auch noch zurückziehen, da befürchtet wird, dass Menschen zur illegalen Migration ermuntert werden könnten (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/article18307 8096/UN-Migrationspakt-Unterzeichnerstaaten-schaffen-damit-Erwartungen-bei- Migrationswilligen.html).
Auch in Deutschland breitet sich der Widerstand gegen dieses Pakt aus. Eine Petition gegen den UN-Migrationspakt vom 25. September mit der Nummer 84222, die beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht wurde, wurde allerdings gelöscht bzw. nicht zur Unterzeichnung freigeschaltet, mit der Begründung „Eine Veröffentlichung könnte den interkulturellen Dialog belasten“ (vgl. www.epochtimes.de/politik/deutschland/petition-zum-un- migrationspaktverwaltung-des-petitionsausschusses-empfieht-nichtveroeffentlichung-a2686176.html).
Die Fragesteller sind – wie in der Petition bereits dargestellt – der Auffassung, dass die Garantie der Rechtssetzungsbefugnis der Legislative, die Einheitlichkeit der Rechtsordnung, der Vorbehalt der Machbarkeit aus den Gewährleistungsrechten des Grundgesetzes, insbesondere des Grundrechts auf Asyl, souveräne, unveräußerliche Rechte der Bundesrepublik Deutschland sind. Die Einwanderung nach Deutschland kann, nach Ansicht der Fragesteller, nicht durch ein Globales Forum, künftig rechtsverbindlich und unabänderlich über die Souveränität des deutschen Staatsvolkes bestimmt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wird die Bundesregierung den Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration unterzeichnen?
Aus welchem Grund wurde die Bevölkerung nicht bereits im Juli 2018, nach den abgeschlossenen Verhandlungen, über dieses Abkommen informiert?
Wer ist nach Meinung der Bundesregierung dafür verantwortlich, dass auch die Presse- und Medienhäuser nicht über diesen Pakt öffentlich berichtet haben?
Wie reagiert die Bundesregierung auf den Entschluss der USA, Australiens, Ungarns und Österreichs, diesen Pakt nicht zu unterzeichnen?
Welche Gründe liegen nach Ansicht der Bundesregierung vor, dass diese Länder dem Pakt nicht zustimmen werden?
Welche Folgen hat die Nichtunterzeichnung dieser Staaten für die Beziehungen mit Deutschland?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des österreichischen Bundeskanzlers Sebastian Kurz und des österreichischen Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport Heinz-Christian Strache, dass der Migrations- Pakt der UNO die Souveränität Österreichs in Migrationsfragen einschränke und die Unterschiede zwischen legaler und illegaler Migration verwischt werden (vgl. www.freiewelt.net/nachricht/oesterreich-sagt-nein-zum- globalenmigrations-pakt-der-uno-10076110/)?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Fragesteller, dass am Parlament vorbei eine Völkerrechtstradition geschaffen werden soll, die nach ein paar Jahren durch die Rechtsprechung als bindend und damit als geltendes Recht angesehen wird, gerade deshalb, weil der Pakt 87-mal die Vokabeln „verpflichtend“ oder „Verpflichtung“ gegenüber Migranten enthält?
Wenn nein, warum nicht?
Erwartet die Bundesregierung eine erhöhte Zahl an Migranten in der Bundesrepublik Deutschland nach der Unterzeichnung des Globalen Paktes für Migration, gerade im Hinblick auf das Ziel Nr. 15 des Paktes, wonach den Migranten der gleiche Zugang zu Grundleistungen zu gewähren ist?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, mit wie vielen Migranten rechnet die Bundesregierung für das Jahr 2019?
Wird die Bundesregierung Maßnahmen gegen die mögliche Diskriminierung von Seiten der Migranten gegenüber der deutschen Bevölkerung ergreifen, da der Pakt diese Form der Diskriminierung nicht geregelt hat?
Wird die Bundesregierung Regelungen schaffen, die eine schnelle Abschiebung von straffällig gewordenen Migranten vorsieht?
Wird die Bundesregierung Rechtsvorschriften erlassen, wie es das Ziel Nr. 17 (Beseitigungen aller Formen der Diskriminierung und Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration) des Paktes vorsieht?
Wenn ja, was ist unter den in Ziel Nr. 17 a) genannten „Hassstraftaten“ gegen Migranten zu verstehen, die durch die Rechtsvorschriften unter Strafe gestellt werden sollen?
Warum werden solche Rechtsvorschriften nicht auch für „Hassstraftaten“ von Migranten an deutschen Bürgern gefordert?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Fragesteller, dass unter „Hassstraftaten“ auch kritische Standpunkte zur Migration subsumiert werden könnten und hierdurch die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Fragesteller, dass die Medien-, Informations- und Pressefreiheit unter den in Ziel 17 c) geforderten Maßnahmen wie „… eine objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien, einschließlich Informationen im Internet, fördern, unter anderem durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung und durch Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern“, eingeschränkt werden könnte?
Wird es bereits als „rassistisch“ im oben gemeinten Sinne angesehen, wenn über die nach Einschätzung der Fragesteller gestiegene Anzahl von „Messerstraftaten“ und Vergewaltigungen durch Migranten berichtet wird?