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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Steigerung der Anzahl von Einbürgerungen als staatspolitisches Ziel

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

30.11.2018

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/580915.11.2018

Steigerung der Anzahl von Einbürgerungen als staatspolitisches Ziel

der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Stephan Brandner, Stefan Keuter, Andreas Mrosek, Dr. Birgit Malsack-Winkemann, Udo Theodor Hemmelgarn, Siegbert Droese, Christoph Neumann, Enrico Komning, Matthias Büttner, Rüdiger Lucassen, Dr. Rainer Kraft, Stephan Protschka, Frank Magnitz, Detlev Spangenberg, Armin-Paulus Hampel, René Springer, Jens Kestner, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In Fortführung der Entscheidung des Parlamentarischen Rates, der das deutsche Volk als Staatsnation verstand (vgl.: Murswiek, Dietrich: Staatsvolk, Demokratie und Einwanderung im Nationalstaat des Grundgesetzes, erschienen in: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Band 66, 2018) und des aus dem Grundgesetz abgeleiteten Wahrungsgebotes zur Forterhaltung der kulturellen Identität Deutschlands (BVerfGE 36, 1, 16 – Grundlagenvertrag, 1973), bildet die Institution der Staatsangehörigkeit (Artikel 116 Absatz 1, 16 Absatz 1 des Grundgesetzes) eine wesentliche Voraussetzung der Demokratie. Dieser identitätswahrende Auftrag ist ebenso Verfassungsvoraussetzung wie der Umstand, dass in Deutschland als Sprache deutsch gesprochen wird. Deutsch ist nicht nur Amtssprache in Deutschland, die Beherrschung der Sprache ist auch Voraussetzung für eine Integration in die deutsche Gesellschaft (www.bpb.de/apuz/30449/integration-undsprache). Wenn also der Nachweis der Straffreiheit, die Fähigkeit, seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten und die Anerkennung des Grundgesetzes die Voraussetzungen für eine Einbürgerung darstellen, sind nach Ansicht der Fragesteller zwei Faktoren als Bewertungsmaßstab an die Regierungsarbeit anzulegen: Erstens die Sorgfalt der Prüfung von Deutschkenntnissen der Einzubürgernden und zweitens die Verhinderung einer hohen Anzahl von Ausnahmen in der Einbürgerungspraxis. Bei beiden Formen der Einbürgerung, der Ermessens- und der Anspruchseinbürgerung, sind also strenge Maßstäbe bei den Sprachstandards anzulegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie bewertet die Bundesregierung den Bericht der Bezirksverordneten Anne Zielisch, nach dem bei Einbürgerungen im Berliner Bezirk Neukölln Einzubürgernde nicht in der Lage sind, das Gelübde auf die Verfassung (22 Wörter) fehlerfrei vorzulesen, obwohl das Sprachniveau B 1 vorgeschrieben ist, um eingebürgert zu werden (Quelle: http://annezielisch.blogspot.com/2018/05/einburgerungals-wettbewerb.html, abgerufen am 12. September 2018)?

2

Wie viele Anspruchseinbürgerungen wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung durch die zuständigen Behörden in Deutschland, getrennt nach Bundesländern, durchgeführt?

3

Welchen Migrationshintergrund, welches Geschlecht und welches Lebensalter hatten die in Frage 2 genannten Eingebürgerten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einbürgerung?

Wie viele dieser Eingebürgerten bezogen zum Zeitpunkt der Antragstellung und vor der Antragstellung Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II?

4

Wie viele Ermessenseinbürgerungen wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Behörden in Deutschland, getrennt nach Bundesländern, durchgeführt?

5

Welchen Migrationshintergrund, welches Geschlecht und welches Lebensalter hatten diese in Frage 4 genannten Eingebürgerten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einbürgerung?

Wie viele dieser Eingebürgerten bezogen zum Zeitpunkt der Antragstellung und vor der Antragstellung Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II?

6

Wie viele Ermessenseinbürgerungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung als Härtefall in den Jahren 2015, 2016 und 2017 bewilligt, und welche der Voraussetzungen wurden dabei jeweils nicht von dem Eingebürgerten erfüllt?

7

Wie viele Beibehaltungsentscheidungen, mit denen Migranten eine andere Staatsangehörigkeit annehmen wollen, aber auch auf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verzichten wollen, wurden in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung, getrennt nach Bundesländern, in den Jahren 2015, 2016 und 2017 gefällt?

8

Welchen Migrationshintergrund und welches Lebensalter hatten diese Antragsteller nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Antragstellung?

Wie viele Antragsteller bezogen zum Zeitpunkt der Antragstellung und vor der Antragstellung Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II?

9

Wie viele Gebührenreduzierungen oder Gebührenerlasse bei der Einbürgerung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils bei den Anspruchseinbürgerungen und Ermessenseinbürgerungen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 durch die Behörden in Deutschland, getrennt nach Bundesländern, vorgenommen?

10

Wie viele Rücknahmen von Einbürgerungen aufgrund fehlender ausreichender Sprachkenntnisse nach § 35 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) sind in den Jahren 2015, 2016 und 2017 durch die Behörden in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung, getrennt nach Bundesländern, vorgenommen worden?

11

Wie viele Rücknahmen von Einbürgerungen aufgrund gefälschter Sprachzertifikate nach § 35 StAG unter Beobachtung der fünfjährigen Rücknahmefrist sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015, 2016 und 2017 durch die Behörden in Deutschland, getrennt nach Bundesländern, vorgenommen worden?

12

Bei wie vielen Einbürgerungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungsverfahren gegen Dritte nach § 42 StAG in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in Deutschland, getrennt nach Bundesländern, eingeleitet?

In wie vielen Fällen kam es hierbei zu einer Verurteilung?

Berlin, den 6. November 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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