Inhaltliche Positionen der Bundesregierung bei Verhandlungen um den globalen Migrationspakt der Vereinten Nationen
des Abgeordneten Jan Ralf Nolte und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Wie „DER TAGESSPIEGEL“ in seiner Onlineausgabe vom 12. November 2018 berichtete, hält das Auswärtige Amt Informationen über den Verhandlungsverlauf bei den insgesamt sechs Verhandlungsrunden zum Migrationspakt zurück und will insbesondere nicht darauf eingehen, welche inhaltlichen Zugeständnisse die Bundesregierung im Verlauf der Erarbeitung des finalen Entwurfes gemacht hat. (www.tagesspiegel.de/politik/auswaertiges-amt-sperrt-sich-regierung-verschweigtzugestaendnisse-beim-migrationspakt/23619872.html). Allerdings besteht bei solch weitreichenden multinationalen Verträgen ein besonderes Informationsbegehren der Bevölkerung, dem eine transparente Demokratie und die Regierung als Vertretung des Volkes nach Auffassung der Fragesteller Rechnung tragen muss.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie lauteten die ursprünglichen Verhandlungspositionen der Bundesregierung bezüglich der Inhalte des globalen Migrationspaktes der Vereinten Nationen (VN)?
Welche Elemente des Migrationspakts sind im deutschen Interesse verfasst worden?
Welche Verhandlungspositionen musste die Bundesregierung im Zuge der Verhandlungen aufgeben?
Hat die Bundesregierung konkrete Zugeständnisse zum Zustandekommen des Migrationspaktes gemacht? Wenn ja, welche?
Existieren auf Seiten der Bundesregierung inhaltliche Bedenken bei Einzelmaßnahmen des Migrationspakts? Welche Punkte werden konkret kritisiert?
Plant die Bundesregierung, die einzelnen im Migrationspakt definierten Forderungen in deutsches Recht ganz oder teilweise zu übernehmen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Europäische Union plant, den Migrationspakt oder Teile davon in europäisches Recht zu überführen?
Besteht aus juristischer Perspektive die Möglichkeit, dass Inhalte des Migrationspaktes automatisch Teil des Völkergewohnheitsrechtes werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung des österreichischen Bundeskanzlers Sebastian Kurz, dass der Migrationspakt geeignet sei, die Souveränität Österreichs zu gefährden?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, auf welcher Grundlage der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz zu diesem Ergebnis kommt?
Ist die Bundesregierung ebenfalls der Ansicht, dass der Migrationspakt geeignet sei, die Souveränität Deutschlands zu beschneiden? Wenn nein, warum nicht?