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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zum Globalen Flüchtlingspakt der Vereinten Nationen

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

04.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/676202.01.2019

Zum Globalen Flüchtlingspakt der Vereinten Nationen

der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Armin-Paulus Hampel, Waldemar Herdt, Dr. Roland Hartwig und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat angekündigt, den Globalen Flüchtlingspakt (engl. Global Compact on Refugees, kurz GCR) der Vereinten Nationen mitzutragen (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/gemeinsam-fuer-besseren-schutz-derschutzlosen-1551722). Ziel des Paktes ist u. a. eine gerechte Verteilung von Flüchtlingen. Um dies zu bewerkstelligen, schlägt der GCR im Punkt III.B.3.2 als „Lösung“ sogenannte Resettlement-Programme (dt. Umsiedlungsprogramm) vor. Der Bestand an Neuansiedlungsmöglichkeiten solle erweitert werden, d. h. die Aufnahme von Flüchtlingen aus Staaten, die bereits viele Flüchtlinge aufgenommen haben (www.welt.de/politik/deutschland/article184158560/UN-Abkommen-Teil-zwei-Migrationspakt-Ueber-den-Fluechtlingspakt-spricht-bisher-niemand.html).

Im GCR werden die Fluchtursachen kaum angesprochen. Auf die demographische Entwicklung in Afrika wird beispielsweise nicht eingegangen. Bis 2050 wird sich der Bevölkerung dort von derzeit rund 1 Milliarde auf 2 Milliarden verdoppeln (www.welt.de/politik/ausland/article131157709/2050-muss-Afrika-zwei-Milliarden-ernaehren.html). Neuansiedlungen werden daran nichts ändern, sondern destabilisieren nach Auffassung der Fragesteller die Aufnahmeländer.

Anstatt dies zu berücksichtigen, wird im GCR hingegen die Förderung der Akzeptanz von Umsiedlungsprogrammen hervorgehoben: „Die Notwendigkeit, ein positives Klima für Neuansiedlungen zu fördern und die dafür nötigen Kapazitäten zu stärken sowie den Bestand an Neuansiedlungsmöglichkeiten zu erweitern, kann nicht genug betont werden“ (S. 21 des GCR). Zudem sollen Staaten „um Beiträge gebeten werden, um mit Unterstützung der relevanten Interessenträger Neuansiedlungsprogramme einzurichten oder auszuweiten, zu vergrößern und zu verbessern“ (ebd.). Vor diesem Hintergrund muss nach Auffassung der Fragesteller der letzte Satz des GCR als unverhohlene Drohung interpretiert werden: „Gemeinsam können wir Ergebnisse erzielen, die das Leben von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften grundlegend ändern werden“ (S. 24).

Die Bundesregierung hat sich u. a. in ihrem „Bericht über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland 2014 bis 2017“ zum Flüchtlingspakt wohlwollend geäußert und dabei ihre Rolle bei der Ausarbeitung des Dokumentes hervorgehoben: „Der Globale Flüchtlingspakt zielt auf eine gerechtere internationale Verantwortungsteilung in großen Flüchtlingssituationen ab. Die Bundesregierung unterstützte den Konsultationsprozess politisch, konzeptionell, personell und finanziell und unterstrich dadurch ihre internationale Gestalterrolle im Umgang mit Situationen von Flucht und Vertreibung. […] Als großes Aufnahmeland und gleichzeitig bedeutendes Geberland hatte Deutschland eine wichtige Rolle bei der Ausgestaltung des GCR. Deutschland brachte sich als einer der engagiertesten Mitgliedstaaten in den Prozess ein; unter anderem durch konkrete Vorschläge zu Mechanismen für eine gerechtere Verantwortungsteilung“ (Bundestagsdrucksache 19/5720, S. 27 f.). Zudem gab die Bundesregierung an, dass Deutschland die meisten Anforderungen des Paktes bereits erfüllt bzw. übererfüllt (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/gemeinsam-fuer-besseren-schutz-der-schutzlosen-1551722).

Der Pakt enthält nach Auffassung der Fragesteller durchaus berechtigte Anliegen. Zum Beispiel wird die mögliche „Repatriierung“, d. h. die (freiwillige) Rückkehr von Flüchtlingen in ihr Herkunftsland, als Lösungsvorschlag explizit aufgeführt. Hier soll mit den Herkunftsländern zukünftig enger zusammengearbeitet werden (S. 20 des GCR). Dazu bedarf es allerdings keines globalen Paktes sondern des politischen Willens, sowohl im Herkunfts- als auch im Zielland der Flüchtlinge.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Kann sich die Bundesregierung grundsätzlich vorstellen, sich an den vorgeschlagenen Resettlement-Programmen der Vereinten Nationen zu beteiligen (bitte begründen)?

2

Plant die Bundesregierung derzeit, sich an den vorgeschlagenen Resettlement-Programmen zu beteiligen?

Falls ja, wie viele sogenannte Flüchtlinge möchte die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode in Deutschland ansiedeln (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

3

Wie viele Flüchtlinge hat die Bundesregierung in den letzten acht Jahren im Zuge von Resettlement-Programmen der Vereinten Nationen aufgenommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

4

Wie viele Angehörige der Flüchtlinge in Frage 3 konnten mit Hilfe des Familiennachzuges nach Deutschland einreisen?

5

Wie viele Flüchtlinge haben andere EU-Mitgliedstaaten in den letzten acht Jahren im Zuge von Resettlement-Programmen nach Kenntnis der Bundesregierung aufgenommen (bitte nach EU-Staat und Anzahl der Resettlement-Flüchtlinge aufschlüsseln)?

6

Wie hoch waren die Fördermittel, welche die Bundesrepublik Deutschland von den Vereinten Nationen oder der Europäischen Union für die Umsiedlung von Flüchtlingen nach Deutschland in den letzten acht Jahren erhalten hat (www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/deutschland-zehntausend-fluechtlinge-eu-resettlement-100.html)?

7

Welche Kosten sind der Bundesrepublik Deutschland im Zuge der Resettlement-Programme in den letzten acht Jahren entstanden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

8

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung im Hinblick auf die Integration (u. a. Spracherwerb; Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt) von Resettlement-Flüchtlingen in den letzten acht Jahren vor?

9

Welchen Inhalten des GCR steht die Bundesregierung kritisch gegenüber?

10

Welche Anforderungen des GCR hat Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Gründen bislang noch nicht erfüllt?

11

Wird die Bundesregierung nach der möglichen Annahme des GCR ihrer politischen Verpflichtung nachkommen und mit der syrischen Regierung enger zusammenarbeiten, um die freiwillige Repatriierung von Flüchtlingen voranzutreiben?

12

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass der GCR Erwartungen bei Flüchtlingen weckt, die höchstwahrscheinlich nicht erfüllt werden?

13

Inwiefern stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass der „Globale Pakt in seiner Art völlig unpolitisch“ (S. 2 des GCR) sei?

14

Welche zivilgesellschaftlichen Akteure (z. B. Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen) waren nach Kenntnis der Bundesregierung an der Konzeption des GCR in welchem Umfang beteiligt?

15

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, in Deutschland dazu beitragen, ein „positives Klima für Neuansiedlungen zu fördern und die dafür nötigen Kapazitäten zu stärken sowie den Bestand an Neuansiedlungsmöglichkeiten zu erweitern“ (S. 21 des GCR)?

16

Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für die in Frage 14 erwähnte Stärkung der nötigen Kapazitäten über die kommende Dekade, falls die bisherigen Kapazitäten nicht ausreichen sollten?

17

Wie hat die Bundesregierung die Öffentlichkeit über den Flüchtlingspakt und dessen Entwicklung in den letzten Jahren informiert?

Berlin, den 6. Dezember 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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