Entwicklungszusammenarbeit mit der Ukraine vor dem Hintergrund der Lage der christlichen Orthodoxie
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Ulrich Oehme, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Seit dem Zusammenbruch des Kommunismus in Osteuropa bestanden in der Ukraine drei nennenswerte christlich-orthodoxe Kirchen: Die ukrainisch-orthodoxe Kirche Kiewer Patriarchats, die Ukrainische Autokephale Orthodoxe Kirche und die Ukrainisch-Orthodoxe Kirche Moskauer Patriarchats. Am 5. Januar 2019 vereinigten sich die beiden erstgenannten Kirchen zur Orthodoxen Kirche der Ukraine; Teile der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche Moskauer Patriarchats schlossen sich ebenfalls an. Einer Vereinigung verweigert sich die Ukrainisch-Orthodoxe Kirche Moskauer Patriarchats jedoch weiterhin beharrlich.
Die Vereinigung der Kirchen erfolgte dabei nicht nur auf Betreiben des Patriarchen von Konstantinopel, Bartholomäus I., der eine Vereinigung aller drei Kirchen unter seiner Oberhoheit anstrebte (www.deutschlandfunk.de/abspaltung-von-moskau-ukraine-bekommt-eigene-orthodoxe.1783.de.html?dram:article_id=436083). Auch ukrainische Staatsorgane schalteten sich in die kirchlichen Angelegenheiten an, obwohl Artikel 35 Absatz 3 der Verfassung der Ukraine eine Trennung von Kirche und Staat festschreibt: So nahm der nach dem Maidan-Umsturz in der Ukraine an die Macht gekommene Präsident Petro Poroschenko in herausgehobener Position am Vereinigungskonzil teil, und erklärte die Frage der Kirchenvereinigung zu einem Gegenstand der „nationalen Sicherheit“ (www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/ohne-putin-ukraine-grundet-neue-orthodoxe-kirche). Journalisten waren auf dem Konzil nicht zugelassen.
Aus Sicht der Fragesteller bedrängte die ukrainische Staatmacht die Ukrainisch-Orthodoxe Kirche Moskauer Patriarchats bereits in der Vergangenheit mit drakonischen Mitteln: So drang der ukrainische Inlandsgeheimdienst im Dezember 2018 in drei Kirchen ein, und durchsuchte die Wohnungen von Priestern, die sich zur russischen Orthodoxie bekannten (www.france24.com/en/20181203-ukraineraids-orthodox-churches-russia-ties-putin-poroshenko-azov-crimea).
Ausweislich der vom Bundesministerium für wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung veröffentlichten Daten (www.bmz.de/de/zentrales_downloadarchiv/Ministerium/ODA/3_B4_Bi_und_multilaterale_Netto_ODA_nach_Laendern_2012_bis_2016.pdf, S. 2) profitierte die Ukraine im Jahr 2015 von 375,2 Mio. Euro und im Jahr 2016 von 229,5 Mio. Euro deutscher ODA-Leistungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Hat die Bundesregierung eine Position zu der in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen Kirchenvereinigung? Wenn ja, welche?
Welche Rolle spielt die Achtung der Religionsfreiheit bei der Entscheidung, ob und in welchem Umfang ein Staat deutsche Entwicklungshilfe erhält?
a) Wie schätzt die Bundesregierung die Situation in der Ukraine im Hinblick auf die Religionsfreiheit allgemein ein? Auf was stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung?
b) Hat die in der Vorbemerkung der Fragesteller angesprochene Kirchenvereinigung und die Maßnahmen des ukrainischen Inlandsgeheimdienstes gegen die Ukrainisch-Orthodoxe Kirche Moskauer Patriarchats die Einschätzung der Bundesregierung verändert? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Entwicklungszusammenarbeit mit der Ukraine vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung der Fragesteller angesprochenen Kirchenvereinigung und den Maßnahmen des ukrainischen Inlandsgeheimdienstes gegen die Ukrainisch-Orthodoxe Kirche Moskauer Patriarchats?
d) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es in absehbarer Zeit zu einer Verfolgung von Gläubigen und Klerikern der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche Moskauer Patriarchats in der Ukraine kommt? Wenn ja, auf was stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung? Wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für die Entwicklungszusammenarbeit mit der Ukraine daraus?
Welche Rolle spielt die Achtung eines verfassungsmäßig verankerten Gebotes der Trennung von Kirche und Staat bei der Entscheidung, ob und in welchem Umfang ein Staat deutsche Entwicklungshilfe erhält?
a) Wie schätzt die Bundesregierung die Situation in der Ukraine im Hinblick auf die Einhaltung des in Artikel 35 Absatz 3 der ukrainischen Verfassung festgeschriebenen Gebotes zur Trennung von Kirche und Staat ein? Auf was stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung?
b) Hat die in der Vorbemerkung der Fragesteller angesprochene Beteiligung und Intervention des ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko an der Kirchenvereinigung die Einschätzung der Bundesregierung verändert? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Entwicklungszusammenarbeit mit der Ukraine vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung der Fragesteller angesprochenen Beteiligung und Intervention des ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko an der Kirchenvereinigung?
Sind ODA-Leistungen in der Vergangenheit der ukrainisch-orthodoxen Kirche Kiewer Patriarchats, der Ukrainischen Autokephalen Orthodoxen Kirche oder der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche Moskauer Patriarchats mittelbar oder unmittelbar zugutekommen zu lassen (wenn ja, bitte nach Bezeichnung der Leistung, Zweck der Leistung, Empfänger der Leistung, Zeitraum der Leistung, Umfang der Leistung in Euro aufschlüsseln)?
Beabsichtigt die Bundesregierung in Zukunft, der Orthodoxen Kirche der Ukraine ODA-Leistungen mittelbar oder unmittelbar zugutekommen zu lassen? Wenn ja, in welchem Umfang, und warum? Wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung in Zukunft, der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche Moskauer Patriarchats ODA-Leistungen mittelbar oder unmittelbar zugutekommen zu lassen? Wenn ja, in welchem Umfang, und warum? Wenn nein, warum nicht?