Suspendierung eines Oberstleutnants des KSK vom Dienst
der Abgeordneten Jan Ralf Nolte, Martin Hess, Gerold Otten, Dietmar Friedhoff, Jens Kestner, Christoph Neumann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Wie die „Bild“ am 7. Februar 2019 berichtete, soll ein Oberstleutnant des Kommando Spezialkräfte (KSK) wegen „Rechtsextremismus“ vom Dienst suspendiert worden sein (www.bild.de/bild-plus/news/inland/news-inland/kskoberstleutnant-suspendiert-rechtsextremist-bei-elitesoldaten-60017730,view=conversionToLogin.bild.html).
Weiterhin geht aus Presseberichten hervor, dass der Soldat sich in sozialen Netzwerken verfassungsfeindlich geäußert haben soll und dieser schon seit einiger Zeit vom Bundesamt für den militärischen Abschirmdienst (MAD) beobachtet wird (www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-elite-soldat-daniel-k-wegen-reichsbuerger-verdacht-suspendiert-a-1252217.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche konkreten Sachverhalte führten nach Kenntnis der Bundesregierung zur Suspendierung des Soldaten?
Gegen welche Rechtsnormen des Soldatengesetzes hat der Soldat verstoßen, und mit welchen konkreten Handlungen sollen diese Verstöße verbunden sein?
Hat sich der Soldat zu Zielen verfassungsfeindlicher Organisationen oder Personen bekannt? Wenn ja, in welcher Form?
Falls der Soldat zu verfassungsfeindlichen Personen oder Organisationen Kontakt gehabt hat, wie war dieser Kontakt geartet?
Wann fand die jüngste Sicherheitsüberprüfung Stufe 3 (SÜ 3) des Soldaten statt, und hat er diese erfolgreich absolviert?
Für welche Vergehen wurden in der Vergangenheit Dienstausübungs- und Uniformtrageverbote verhangen (bitte drei konkrete Beispiele nennen)?
In welcher Weise darf ein Bundeswehrsoldat nach Ansicht der Bundesregierung eine eigene politische Meinung haben bzw. diese insbesondere in sozialen Medien äußern, sofern kein Bezug zur Bundeswehr erkennbar ist?
Wie viele Bundeswehrsoldaten bedienen sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Begrifflichkeit der politischen Linken bzw. bewegen sich in dieser Gedankenwelt? Gegen wie viele Soldaten wurde deshalb ermittelt?
Haben sich Vergehen, die dem Soldaten vorgeworfen werden, im Zeitraum der SÜ 3 ereignet? Wenn ja, warum wird eine Soldat, der zuvor eine SÜ 3 erhalten hat, nun direkt vom Dienst suspendiert?
Hat der MAD nach Kenntnis der Bundesregierung ein persönliches Gespräch mit dem Soldaten geführt? Wenn nein, warum nicht?
Hat der Soldat nach Kenntnis der Bundesregierung um ein Gespräch mit dem MAD gebeten? Wenn ja, wann?
Führte der Soldat seine sozialen Netzwerke, wie Facebook, privat oder stellte er in diesen einen dienstlichen Bezug her?
Inwiefern hat sich der Soldat verfassungsfeindlich in den sozialen Netzwerken geäußert?
Werden dem Soldaten nach Kenntnis der Bundesregierung neben Äußerungen auch „Likes“ auf Facebook zur Last gelegt? Wenn ja, welche „Likes“ sind das, und inwiefern richten sich die Bestrebungen der jeweiligen Akteure gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung (FDGO)?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung die Äußerungen des Soldaten im privaten Rahmen nicht von dem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt? Wenn ja, um welche konkreten Aussagen handelt es sich dabei?
Wird der Soldat verdächtigt, der Reichsbürgerbewegung nahe zu stehen? Wenn ja, warum?
Wie definiert die Bundesregierung die „Neue Rechte“ und die „politische Rechte“ sowie deren Ziele?
Welche Organisationen und Personen werden von der Bundesregierung der „Neuen Rechten“ zugeordnet?
Ist Sympathie mit der „Neuen Rechten“ nach Auffassung der Bundesregierung von der Meinungsfreiheit unserer pluralistischen Gesellschaft gedeckt?
Ist von Seiten des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) geplant, den Mitarbeitern des Geschäftsbereichs eine Handreichung zur Verfügung zu stellen, die Aufschluss darüber gibt, welche Seiten, Gruppen, Organisationen, Personen und Aussagen in den sozialen Medien geliked werden dürfen?
Ist ein Abonnieren oder Lesen des „Ciceros“, der „Jungen Freiheit“ oder von „Tichys Einblick“ durch Soldaten dienstlich problematisch oder ist dies ein Rechtfertigungsgrund, um Soldaten als rechtsextremen Verdachtsfall zu führen oder zu sanktionieren?