Aktueller Erkenntnisstand über mögliche Wirkungen elektromagnetischer Felder sowie über vermutete gesundheitliche Risiken des 5G-Netzausbaus
der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Dr. Robby Schlund, Paul Viktor Podolay, Jörg Schneider, Detlev Spangenberg, Jürgen Braun, Udo Theodor Hemmelgarn, Ulrich Oehme, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In einer Schriftenreihe der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V. (Heft 12) mit dem Titel: „5G als ernste globale Herausforderung“ (1. Auflage, März 2019) wird auf stichhaltige Beweise für acht verschiedene große Gesundheitsgefahren, die von elektromagnetischen Feldern (EMF) ausgehen, und ihre Wirkmechanismen hingewiesen. Diese Gefahrenliste ist nicht abschließend. Für jede dieser acht Wirkungen liegen zwischen zwölf und 35 Übersichtsarbeiten vor. Zu den Wirkungen gehören laut der Publikation: 1. Angriffe auf das Nervensystem sowie auf das Gehirn, 2. Angriffe auf das Hormonsystem, 3. Erzeugung von oxidativem Stress, 4. Angriffe auf die DNA, 5. Erhöhung der Apoptoserate, 6. Verringerung der Fruchtbarkeit von Männern und Frauen, 7. Überschussproduktion von intrazellulärem Calcium und 8. der Angriff auf Körperzellen, um Krebs auszulösen. Anknüpfungspunkt der wissenschaftlichen Betrachtung waren die spannungsabhängigen Calciumkanäle. Laut der Studie lassen die derzeit gültigen Sicherheitsstandards Belastungen zu, die in etwa 7,2 Millionen Mal zu hoch sind (S. 6 der o. g. Publikation).
In der Publikation wird darauf hingewiesen, dass diese Studie als „Warnschrift“ rechtzeitig vor der Einführung von 5G auch an die zuständigen Behörden der Europäischen Union geschickt wurde. Eine Stellungnahme, die auf die erwiesene Empfindlichkeit des beschriebenen Wirkmechanismus und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen eingeht, sei wohl bis jetzt ausgeblieben (S. 4). Die Broschüre ist kostenpflichtig bestellbar oder kostenlos als PDF-Datei herunterladbar (http://kompetenzinitiative.net/KIT/KIT/broschuerenreihe/).
Wir fragen die Bundesregierung
Fragen10
Wurde der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Publikation der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V. bzw. wurden ihr deren Quelldokumente vor Beginn der Versteigerung der 5G-Lizenzen zugeleitet, und falls ja, mit welchem Datum, und durch welche zuleitende Institution?
Wie bewertet die Bundesregierung die in der Studie vorgetragenen Erkenntnisse bezüglich der acht genannten Gesundheitsgefahren?
Wie und anhand welcher Forschungsergebnisse bewertet die Bundesregierung die Einschätzung der Studie, dass die derzeit gültigen Sicherheitsstandards Belastungen zulassen, die etwa 7,2 Millionen Mal zu hoch seien?
Wie und anhand welcher Forschungsergebnisse bewertet die Bundesregierung das Studiendesign sowie die daraus resultierenden Schlussfolgerungen der Studie der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V.?
Hat die Bundesregierung im Hinblick auf die in der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie vermuteten Gesundheitsgefahren bereits Maßnahmen ergriffen oder sind gesundheitsschützende Maßnahmen im Rahmen des 5G-Netzausbaus vorgesehen, und wenn ja, welche?
In welchem Rahmen fand nach Kenntnis der Bundesregierung auf der EU-Ebene und auf der Bund-Länder-Ebene in den letzten zwei Jahren ein Austausch bezüglich gesundheitlicher Risiken der Mobilfunktechnologie bzw. bezüglich gesundheitlicher Risiken zum 5G-Netzausbau statt, und in welchem Rahmen sind im Jahr 2019 Gespräche dieser Art geplant?
Welche gesundheitsrelevanten Bedenken wurden bei den in Frage 6 erfragten Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung von wem geäußert, und welche Bedenken konnten dabei behoben werden?
Inwieweit sind nach Ansicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie die Aussagen des „Achten Emissionsminderungsberichts“ neu zu bewerten, die auf Seite 3 ausführen, dass „gesundheitliche Beeinträchtigungen … Im Bereich niedriger Intensitäten hochfrequenter Felder … infolge nicht-thermischer Wirkungen in jahrzehntelanger Forschung bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden“ konnten (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/062/1906270.pdf)?
In welcher Form wird nach Kenntnis der Bundesregierung der 5G-Testlauf der Deutschen Telekom in Berlin – im Versuchskorridor zwischen Schöneberg und Mitte – aus gesundheitspolitischer Perspektive wissenschaftlich begleitet, und gibt es diesbezüglich bereits nähere Erkenntnisse?
Wie sieht der Forschungsbedarf, den das Bundesamt für Strahlenschutz eruiert hat, konkret aus, und wann sind zu welchen Forschungen Ergebnisse zu erwarten?