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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Belastung von Familien mit Steuern und Abgaben

(insgesamt 19 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

11.06.2019

Aktualisiert

16.06.2025

Deutscher BundestagDrucksache 19/1044023.05.2019

Die Belastung von Familien mit Steuern und Abgaben

der Abgeordneten Martin Sichert, Nicole Höchst, Sebastian Münzenmaier und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die „WELT AM SONNTAG“ berichtete am 14. April 2019 über die Ergebnisse einer Untersuchung des Familienbundes der Katholiken (FDK) und des Deutschen Familienverbandes (DFV) (https://bit.ly/2P9q7nv). Die Haupterkenntnisse der Untersuchung (https://bit.ly/2XLlcMx) lassen sich in den folgenden zwei Punkten zusammenfassen:

  • Das Armutsrisiko für Familien mit drei und mehr Kindern wächst in Deutschland seit Jahren. Selbst Familien mit 50 000 Euro Jahresbruttoeinkommen fallen mit mehr als drei Kindern bereits in den sogenannten roten Bereich (d. h. sie haben weniger frei verfügbares Einkommen pro Haushalt, als es das Existenzminimum vorsieht).
  • Bei einer Familie mit zwei Kindern und einem Jahresbruttoeinkommen von 35 000 Euro verbleiben nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern monatlich 232 Euro weniger, als es das Existenzminimum vorsieht. Jährlich ergibt sich daraus ein Minus von 2 779 Euro unter dem Existenzminimum. Für Familien mit fünf Kindern summiert sich dieses Minus auf satte 17 839 Euro. Zum Vergleich: Vor fünf Jahren belief sich das Jahresminus bei demselben Einkommen für Familien mit zwei Kindern auf „nur“ 807 Euro. Dies ergibt eine Steigerung von 244 Prozent.

Der Landesvorsitzender des FDK Baden-Württemberg sagte bei der Veröffentlichung der Studie: „Wenn Familie ein Armutsrisiko bedeutet, ist es nicht verwunderlich, dass sich immer mehr Menschen gegen Kinder entscheiden“ (https://bit.ly/2XM6pBl). Der DFV-Präsident Klaus Zeh sieht das Problem bei den „verfassungswidrigen Sozialabgaben“ (ebd.). Er führt aus, dass Eltern dieselben Beiträge in die Renten- und Krankenversicherung einzahlen wie Menschen ohne Erziehungs- und Betreuungsverantwortung für Kinder (ausgenommen die kleine Differenz bei der Pflegeversicherung). Diese Diskrepanz habe bereits das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 2001 im sogenannten Pflegeversicherungsurteil kritisiert und eine Verletzung des Artikels 6 Absatz 1 des Grundgesetzes festgestellt (https://bit.ly/2L0wzhY). Zeh zieht den Schluss, dass die Bundesregierung das Urteil bis heute ignoriert. Beide Verbände warten immer noch darauf, dass diese Ungerechtigkeit behoben wird.

Laut dem Artikel in der „WELT AM SONNTAG“ beurteilen zudem die Auftraggeber der Studie, dass das Existenzminimum (= Steuerfreibetrag) angesichts der von ihnen erhobenen Zahlen „zu gering“ angesetzt sei. Sie fordern, dass das Existenzminimum eines Kindes gleich hoch zu setzen sei wie das eines Erwachsenen. Die Verbände sagen auch, dass die Familien, die im sogenannten roten Bereich leben, aufgrund der hohen Steuer- und Abgabenlast „jeden Cent dreimal umdrehen müssen“. Sie müssten sich an allen Ecken und Enden einschränken, so die Schlussfolgerung der Untersuchung. Die negative Einkommenssituation habe demnach zur Folge, dass Familien mit Kindern in einer schlechteren Wohnsituation leben, bei der Förderung ihrer Kinder sowie im Konsum eingeschränkt sind und auf eine zusätzliche Altersvorsorge verzichten müssen.

Im Zuge dessen wird auch Kritik an der „unechten Gutmachung“ durch das Kindergeld geübt. Demnach habe der § 31 des Einkommensteuergesetzes die Aufgabe, die verfassungswidrige Besteuerung für Menschen mit Kindern zu korrigieren. Nach Ansicht der Verbände ist dies oft nicht gegeben bzw. betrifft nur jenen Anteil des Kindergeldes, der die zu viel einbehaltene Lohnsteuer übersteigt. Diesbezüglich wird die Forderung genannt, „eine kinderzahlabhängige Entlastung von Familien bei der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, ohne dass dadurch die späteren Ansprüche von Eltern geschmälert werden“ umzusetzen. Hierzu soll ein analoger Kinderfreibetrag (wie im Steuerrecht) in der gesetzlichen Sozialversicherung eingeführt werden. Dabei soll der Kinderfreibetrag keine „Belohnung für das Kinderkriegen“ sein, sondern die ökonomische Bedeutung der Kindererziehung widerspiegeln.

Nach Angaben der „WELT AM SONNTAG“ vom 14. April 2019 habe auch der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn seine Zustimmung zu diesem Vorhaben geäußert. Die „WELT AM SONNTAG“ zitiert Jens Spahns Beitrag in der „Stimme der Familie“, wo er schrieb: „Neben dem Ausbau von Ganztagsbetreuung und einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, halte ich konkrete Entlastungen für Familien mit Kindern für wichtig. […] Eine Möglichkeit wäre, die Eltern bei den Sozialbeiträgen zu entlasten, denn ihre Beiträge erbringen sie sozusagen durch das Großziehen der Beitragszahler von morgen.“ Und weiter: „Anders als bei der Einkommensteuer gibt es bei den Sozialbeiträgen nämlich keinen Freibetrag“.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sind Entlastungen bei Geringverdienern bei Sozialabgaben vorgesehen (siehe dazu Rn. 385, 390-391 sowie 701-702 des Koalitionsvertrages).

Wir fragen die Bundesregierung in dem Zusammenhang:

Fragen19

1

Wie bewertet die Bundesregierung die in der Untersuchung ausgewiesene negative sozioökonomische Lage von Familien mit zwei bzw. mehreren Kindern und den genannten (an dem Durchschnitt orientierten) Haushaltseinkommen im Allgemeinen?

2

Welche Studien hat die Bundesregierung bereits in Auftrag gegeben, um sich einen Überblick über die Steuer- und Abgabenlast bei Familien mit Kindern zu verschaffen, und was waren die Erkenntnisse (bitte die betreffenden Studien aufzählen, benennen und mit Datumsangabe und kurzer Erläuterung auflisten und diese Liste als Anlage der Antwort beilegen)?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragesteller in Relation höhere Abgaben- und Steuerlast von Familien mit Kindern im Vergleich zu kinderlosen Ehepaaren bzw. Ledigen (insbesondere im Lichte des Urteils des BVerfG vom 3. April 2001 – 1 BvR 1629/94 und der Aussage des DFV-Präsidenten Zeh – siehe Vorbemerkung der Fragesteller – Absatz 2)?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die in der Untersuchung ausgewiesene Kluft zwischen dem derzeitig definierten Existenzminimum und dem nicht ausreichend verfügbaren Nettoeinkommen (Nettoeinkommen übersteigt nicht die Grenze des definierten Existenzminimums):

a) bei der Beispielfamilie mit einem Jahresbruttoeinkommen von 35 000 Euro mit zwei, drei, vier, fünf oder mehr Kindern

b) bei der Beispielfamilie mit vier, fünf oder mehr Kindern und einem Jahresbruttoeinkommen von 50 000 Euro?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung das ermittelte Jahresminus von 2 779 Euro bei Familien mit zwei Kindern bzw. 17 839 Euro Jahresminus bei Familien mit fünf Kindern (Jahresbruttoeinkommen: 35 000 Euro – siehe Vorbemerkung der Fragesteller Absatz 1 Punkt 2)? Wie bewertet die Bundesregierung die Steigerung der Kluft (siehe letzten Satz unter Absatz 1 Punkt 2 der Vorbemerkung der Fragesteller) in den letzten fünf Jahren um 244 Prozent?

6

Welche konkreten Maßnahmen (z. B. Vorschläge zu Gesetzesänderung; Richtlinienerlasse u. Ä.) wurden in den letzten 15 Jahren von Seiten der Bundesregierung ergriffen, um die benannte Einkommenskluft bei Familien zu verringern bzw. zu schließen (bitte die bereits getätigten Maßnahmen in einer Tabelle auflisten und kurz erläutern bzw. beschreiben bzw. die geplanten Maßnahmen auflisten und kurz erläutern bzw. beschreiben: Welche konkreten Ziele werden verfolgt, wie viel wird die Maßnahme kosten bzw. hat sie gekostet, welches Ressort ist bzw. war dafür zuständig, was ist aus der Maßnahme geworden oder in welchem Schritt befindet sie sich usw.; falls bereits Evaluierungen der getätigten Maßnahmen vorliegen, diese als Anlage der Antwort beifügen)?

7

Wie viele Familien mit zwei Kindern haben nach Kenntnis der Bundesregierung:

a) ein Bruttojahreseinkommen von weniger als 35 000 Euro bzw.

b) ein verfügbares Nettoeinkommen von weniger als 33 576 Euro (Existenzminimum für 2 Erwachsene und 2 Kinder)?

8

Wie viele Familien mit drei, vier, fünf oder mehr Kindern haben nach Kenntnis der Bundesregierung ein Jahresbruttoeinkommen von weniger als 50 000 Euro?

9

Wie haben sich die durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen sowie die Nettojahreseinkommen von Familien jeweils mit zwei, drei, vier, fünf oder mehr Kindern in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte die Zahlen von Brutto- bzw. Nettoeinkommen in einer Tabelle gegenüberstellen, sowie die jährliche Steigerung im Prozent und getrennt nach Bundesländern sowie für das gesamte Bundesgebiet aufgliedern)?

10

Wie haben sich die durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen sowie die Nettojahreseinkommen bei kinderlosen Ehepaaren in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte die Zahlen von Brutto- bzw. Nettoeinkommen in einer Tabelle gegenüberstellen, sowie die jährliche Steigerung im Prozent und getrennt nach Bundesländern sowie für das gesamte Bundesgebiet aufgliedern)?

11

Wie haben sich die durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen sowie die Nettojahreseinkommen von Alleinstehenden in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte die Zahlen von Brutto- bzw. Nettoeinkommen in einer Tabelle gegenüberstellen, sowie die jährliche Steigerung im Prozent und getrennt nach Bundesländern sowie für das gesamte Bundesgebiet aufgliedern)?

12

Wie hoch war die durchschnittliche Steuer- bzw. Abgabenlast (bitte beides jeweils nebeneinander ausweisen) in den vergangenen 20 Jahren bei einer Familie mit

a) einem Jahresbruttoeinkommen von 35 000 Euro,

b) einem Jahresbruttoneinkomme von 50 000 Euro und

c) dem jeweiligen Durchschnittsjahresbruttoeinkommen,

jeweils kombiniert mit den in den Fragen 12d bis 12h aufgegliederten Familienmodellen (der Durchschnitt im Bund für das jeweilige Jahr genügt),

d) einer Familie mit einem Kind,

e) zwei Kindern,

f) drei Kindern,

g) vier Kindern,

h) fünf oder mehr Kindern

(bitte alle Zahlen für die vergangenen 20 Jahre in einer Tabelle ausweisen und anhand der o. g. Gliederung in einer Tabelle aufstellen)?

13

Wie hoch war die durchschnittliche Steuer- bzw. Abgabenlast (bitte beides jeweils nebeneinander ausweisen) eines kinderlosen Ehepaars in den vergangenen 20 Jahren mit

a) einem Jahresbruttoeinkommen von 35 000 Euro,

b) einem Jahresbruttoneinkommen von 50 000 Euro und

c) dem jeweiligen Durchschnittsjahresbruttoeinkommen für ein kinderloses Ehepaar (der Durchschnitt im Bund für das jeweilige Jahr genügt)

(bitte alle Zahlen für die vergangenen 20 Jahre in einer Tabelle ausweisen und anhand der o. g. Gliederung in einer Tabelle aufstellen)?

14

Wie hoch war die durchschnittliche Steuer- bzw. Abgabenlast (bitte beides jeweils nebeneinander ausweisen) eines Alleinstehenden in den vergangenen 20 Jahren mit

a) einem Jahresbruttoeinkommen von 35 000 Euro,

b) einem Jahresbruttoneinkommen von 50 000 Euro und

c) dem jeweiligen Durchschnittsjahresbruttoeinkommen für einen Alleinstehenden (der Durchschnitt im Bund für das jeweilige Jahr genügt)

(bitte alle Zahlen für die vergangenen 20 Jahre in einer Tabelle ausweisen und anhand der o. g. Gliederung in einer Tabelle aufstellen)?

15

Überlegt die Bundesregierung eine, wie vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in der „Stimme der Familie“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, vorletzter Absatz) angedeutete Anpassung bzw. Anhebung des Grundfreibetrages im Einkommensteuerrecht und/oder die Berücksichtigung von Kindern bei den Sozialabgaben, noch in dieser Legislaturperiode vorzunehmen?

Wenn ja, gibt es bereits konkrete Konzepte der Umsetzung, und wann ist mit einem Gesetzentwurf zu rechnen?

Wenn nein, warum nicht (bitte die jeweilige Antwort konkret begründen, insbesondere auch in Anlehnung an die dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD entnommenen Passagen im letzten Absatz der Vorbemerkung der Fragesteller)?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die von den beiden Verbänden geäußerte Kritik am Kindergeld als „keine echte Wiedergutmachung“ (siehe Artikel in der „WELT AM SONNTAG“ aus der Vorbemerkung der Fragesteller), – insbesondere im Hinblick auf die dadurch fehlende Förderung der Familien mit Kindern, wie es der Familienbund und Familienverband (ebd.) beschreiben?

17

Überlegt die Bundesregierung, ein Familiensplitting einzuführen?

Wenn ja, gibt es bereits konkrete Konzepte der Umsetzung, und wann ist mit einem Gesetzentwurf zu rechnen?

Wenn nein, welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen (bitte die Argumente aufzählen und begründen)?

18

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung der Verbände „das Existenzminimum eines Kindes gleich hoch anzusetzen wie das eines Erwachsenen“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, Absatz 3)? Teilt die Bundesregierung diese Ansicht?

Wenn ja, plant die Bundesregierung eine entsprechende Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode?

Wenn nein, welche Argumente sprechen dagegen (bitte die Argumente aufzählen und begründen)?

19

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Idee „eine[r] kinderzahlabhängige[n] Entlastung von Familien bei der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung“ (siehe Artikel in der „WELT AM SONNTAG“ aus der Vorbemerkung), wie es die Verbände, welche dabei die indirekte Unterstützung des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn genießen, fordern (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, vorletzter Absatz)?

a) Wie ist in diesem Zusammenhang die Aussage von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, wonach dies „[e]ine Möglichkeit [wäre], die Eltern bei den Sozialbeiträgen zu entlasten“, zu verstehen (siehe Artikel in der „WELT AM SONNTAG“ bzw. den vorletzten Absatz der Vorbemerkung der Fragesteller)?

b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesgesundheitsministers, wonach „die Eltern bei den Sozialbeiträgen zu entlasten [seien]“ bzw. die Einführung eines Freibetrages bei den Sozialabgaben, die der Bundesminister durch die Formulierung „anders als bei der Einkommensteuer gibt es bei den Sozialbeiträgen nämlich keinen Freibetrag“ hingedeutet hat (siehe Artikel in der „WELT AM SONNTAG“)? Plant die Bundesregierung den vom Bundesminister angesprochenen Ansatz der finanziellen Entlastung der Familien, wie es die Verbände fordern (ebd.), umzusetzen, bzw. sind bereits konkrete Vorarbeiten im Auftrag (wenn ja, bitte erläutern und konkret angeben), wenn nein welche Argumente waren bzw. sind für die Entscheidung, den Ansatz nicht weiter zu verfolgen, maßgeblich (bitte die konkreten Argumente dafür bzw. dagegen aufzählen und begründen)?

Berlin, den 6. Mai 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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