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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Projekt des Arbeiter-Samariter-Bundes in Griechenland

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

26.06.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1058504.06.2019

Projekt des Arbeiter-Samariter-Bundes in Griechenland

der Abgeordneten Armin-Paulus Hampel, Petr Bystron, Dr. Roland Hartwig, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay, Tino Chrupalla, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Lothar Maier, Dr. Robby Schlund, René Springer, Dr. Birgit Malsack-Winkemann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach Angaben (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10274) des Bundesministeriums hat das Auswärtige Amt ein Projekt des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) in Griechenland mit dem Titel „Humanitäre Versorgung von Flüchtlingen …“, Titel 501 687 32, mit Haushaltsmitteln in Höhe von 1 782 000 Euro gefördert. Nach Antwort des Auswärtigen Amts wurde die Zuwendung teilweise widerrufen, da der lokale griechische Projektpartner nicht über die notwendigen Genehmigungen verfügte. Der ASB erhielt für das Projekt „Psychosoziale Hilfsmaßnahmen und Beratung für Flüchtlinge“ in Griechenland weitere Mittel in Höhe von 497 083,50 Euro (Titel 0501 687 32). In der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10274 hat das Auswärtige Amt 25 weitere Projekte aufgelistet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wann hat der Arbeiter-Samariter-Bund den Projektantrag gestellt? Wer hat ihn wann geprüft und wann gebilligt?

2

Hat der ASB in seinem Antrag darauf hingewiesen, dass der lokale Projektpartner nicht über die notwendigen Genehmigungen verfügte? Falls ja, warum wurde die Zuwendung dann gebilligt? Falls nein, warum wurde die Zuwendung nicht vollständig zurückgefordert?

3

Wie schlüsseln sich die beantragten Fördermittel auf (bitte Kostenplan darstellen)?

4

Wann hat der Zuwendungsempfänger das Auswärtige Amt darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Projekt nicht wie vorgesehen durchgeführt werden kann?

5

In welcher Höhe wurden Haushaltsmittel daraufhin vom Zuwendungsempfänger wann zurückgefordert? Wann sind die zurückgeforderten Mittel eingegangen?

6

Was wurde mit den nicht zurückgemeldeten bzw. verwendeten Mitteln erreicht?

7

Wie schlüsseln sich die Kosten bei dem Projekt „Psychosoziale Hilfsmaßnahmen und Beratung für Flüchtlinge“ in Griechenland bei dieser Zuwendung in Höhe von 497 083,50 Euro (Titel 0501 687 32) gemäß Kostenplan auf?

8

Wann wurden die übrigen 24 Projekte durchgeführt (bitte Projektzeitraum angeben)?

9

Entspricht es der gängigen Praxis im Auswärtigen Amt unter dem Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas, Projektmittel zu bewilligen, bevor alle notwendigen Genehmigungen vorliegen? Falls ja, in wie vielen Fällen ist dies im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2018 geschehen? In wie vielen dieser Fälle musste die Zuwendung teilweise oder ganz widerrufen werden?

10

Wie bewertet die Bundesregierung das Projekt „Humanitäre Versorgung von Flüchtlingen …“ (Projekt Nummer 10 auf der vom Auswärtigen Amt vorgelegten Projektliste)?

Berlin, den 22. Mai 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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