Good Financial Governance – Deutschlands Beitrag zur Sicherung von Solvenz und Unabhängigkeit von Entwicklungsländern
der Abgeordneten Olaf in der Beek, Alexander Graf Lambsdorff, Dr. Christoph Hoffmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Ineffiziente Steuersysteme, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung führen nicht nur in Industriestaaten zu hohen jährlichen Einnahmeverlusten. Insbesondere auch Entwicklungsländer sind von diesen Praktiken negativ betroffen. Nach internationalen Schätzungen belaufen sich allein die Einnahmeverluste in Entwicklungs- und Schwellenländern durch ineffiziente Steuersysteme, mangelnde Durchsetzungsfähigkeit staatlicher Organisationen bei der Steuererhebung sowie Praktiken zur Steuervermeidung und durch Steuerhinterziehung auf einen dreistelligen Milliardenbetrag. So rechnet die renommierte Brookings-Institution, dass allein die Stärkung staatlicher Strukturen zur Bekämpfung von Steuervermeidung und Hinterziehung sowie die Implementierung einer nachhaltigen Fiskalpolitik in den Ländern Subsahara-Afrikas zu jährlichen Steuermehreinnahmen von bis zu 110 Mrd. US-Dollar führen könnten (www.brookings.edu/wp-content/uploads/2018/10/Mobilization-of-tax-revenues_20181017.pdf). Damit könnten Entwicklungsländer allein durch effizientere Steuersysteme Mehreinnahmen generieren, die in etwa zwei Drittel der weltweiten Entwicklungshilfe ausmachen und Abhängigkeiten von Entwicklungsgeldern dramatisch reduzieren. Die Bundesregierung hat sich sowohl im Rahmen der Nachhaltigen Entwicklungsziele, der Agenda 2030 (SGD 17, Unterziel 17.1.) der Vereinten Nationen als auch im Zuge der Addis Abeba Action Agenda (AAAA – www.un.org/esa/ffd/wpcontent/uploads/2015/08/AAAA_Outcome.pdf) dazu verpflichtet, einen Beitrag zur Etablierung der Prinzipien von Good Financial Governance als auch zur Mobilisierung von Einnahmen (domestic resources mobilisation) in diesen Ländern zu leisten.
Wie notwendig diese Effizienzsteigerung ist, zeigt auch die zunehmende Abhängigkeit vieler afrikanischer Staaten von ausländischem Kapital. So warnt der Internationale Währungsfonds (IWF) vor einer neuen Schuldenkrise in Afrika (www.dw.com/en/africas-new-debt-crisis/a-46020639). Für mindestens 18 Länder Afrikas besteht demnach das Risiko eines kompletten Zahlungsausfalls. Die Gesamtverschuldung der Länder Afrikas beträgt mittlerweile mehr als 400 Mrd. US-Dollar und hat damit einen neuen Höchststand erreicht. Gleichzeitig wächst das globale Engagement Chinas insbesondere in Afrika dramatisch, sodass das Land schon heute nach Angaben von Nichtregierungsorganisationen wie der Jubilee Debt Campaign die größte Gebernation auf dem Kontinent sei, wenn sowohl staatliche Kredite als auch die Kredite staatseigener chinesischer Unternehmen an afrikanische Staaten und Unternehmen gemeinsam betrachtet werden (https://jubileedebt.org.uk/wp/wp-content/uploads/2018/10/Who-is-Africa-debt-owed-to_10.18.pdf, www.bbc.com/news/world-africa-45916060). Rund 20 Prozent der Auslandsverschuldung afrikanischer Staaten liegt beim chinesischen Staat und chinesischen staatlichen Unternehmen.
Die Bundesregierung setzt sich augenscheinlich für eine Verbesserung bei der Generierung von Steueraufkommen in Entwicklungs- und Schwellenländern ein. So beschreibt das bereits 2014 vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vorgelegte Strategiepapier „Good Financial Governance in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ den umfassenden Handlungsansatz der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in diesem Bereich. So umfasst der Ansatz der Good Financial Governance (GFG) nicht allein den Aufbau technischer Prozesse und Möglichkeiten zur Steuererhebung, sondern insbesondere auch die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen und Strukturen sowie die Etablierung der Prinzipien guter Regierungsführung und damit implizit auch die verantwortungsvolle Verwendung öffentlicher Mittel (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/strategiepapiere/Strategiepapier343_04_2014.pdf). Der im Strategiepapier skizzierte Ansatz der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der Good Financial Governance soll dazu beitragen die weltweite Armut sowie Anhängigkeit in Entwicklungsländern zu reduzieren und ist für die Durchführungsorganisationen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit verbindlich (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/strategie papiere/Strategiepapier343_04_2014.pdf).
Nach Ansicht der Fragesteller sind insbesondere Maßnahmen zur Förderung von Good Financial Governance ein wesentlicher Beitrag der Entwicklungszusammenarbeit, um den Partnerländern Deutschlands in der Entwicklungszusammenarbeit, darunter vor allem den afrikanischen Staaten, eine selbstbestimmte Entwicklung zu ermöglichen und einseitige Abhängigkeiten von chinesischem Engagement und Kapital, das eher den eigenen chinesischen geostrategischen Interessen dient, zu verhindern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche konkreten Projekte und Maßnahmen wurden im Rahmen der deutschen bilateralen technischen Entwicklungszusammenarbeit jeweils in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 in welchen konkreten Entwicklungsländern (bitte jeweils einzeln mit Angabe des finanziellen Volumens der jeweiligen Maßnahme angeben) von welcher Durchführungsorganisation bzw. von welcher zivilgesellschaftlichen Organisation a) zur Verbesserung der Regierungsführung (insbesondere in den Bereichen Transparenz und Rechtsstaatlichkeit) im Bereich der öffentlichen Finanzen, b) zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und Strukturen zur Festsetzung und Erhebung öffentlicher Steuern bzw. c) zur Verbesserung der technischen Prozesse und Instrumente bzw. dem Management öffentlicher Finanzen durchgeführt?
Welche konkreten Projekte und Maßnahmen wurden im Rahmen der deutschen bilateralen finanziellen Entwicklungszusammenarbeit jeweils in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 in welchen konkreten Entwicklungsländern (bitte jeweils einzeln mit Angabe des finanziellen Volumens der jeweiligen Maßnahme angeben) von welcher Durchführungsorganisation bzw. von welcher zivilgesellschaftlichen Organisation a) zur Verbesserung der Regierungsführung (insbesondere in den Bereichen Transparenz und Rechtsstaatlichkeit) im Bereich der öffentlichen Finanzen, b) zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und Strukturen zur Festsetzung und Erhebung öffentlicher Steuern bzw. c) zur Verbesserung der technischen Prozesse und Instrumente bzw. dem Management öffentlicher Finanzen durchgeführt?
Welche konkreten Projekte und Maßnahmen wurden im Rahmen der deutscher Beteiligungen an multilateralen Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit jeweils in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 in welchen konkreten Entwicklungsländern (bitte jeweils einzeln mit Angabe des finanziellen Volumens der jeweiligen Maßnahme angeben) von welcher Durchführungsorganisation bzw. von welcher zivilgesellschaftlichen Organisation a) zur Verbesserung der Regierungsführung (insbesondere in den Bereichen Transparenz und Rechtsstaatlichkeit) im Bereich der öffentlichen Finanzen, b) zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und Strukturen zur Festsetzung und Erhebung öffentlicher Steuern bzw. c) zur Verbesserung der technischen Prozesse und Instrumente bzw. dem Management öffentlicher Finanzen durchgeführt?
Welche weiteren konkreten Maßnahmen und Projekte wurden von der Bundesregierung seit 2015 in welchen konkreten Entwicklungsländern in welcher Höhe jeweils jährlich von welcher Durchführungsorganisation bzw. zivilgesellschaftlichen Organisation mit dem Ziel, die eigenen Einnahmen in diesen Ländern zu erhöhen, durchgeführt bzw. finanziert?
Liegen der Bundesregierung Daten zu quantifizierbaren Erfolgen der Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bei der Mobilisierung von Eigeneinnahmen, zum Beispiel Steuerrückzahlungen, erhöhtes Steueraufkommen etc., vor (wenn ja, bitte nach Land und Projekt aufschlüsseln)? Wenn nicht, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Unterstützung und Kooperation mit den regionalen Dachorganisationen für Rechnungshöfe und Steuerbehörden in Afrika, wie zum Beispiel AFROSAI (Organisation Africaine des Institutions Supérieures de Contrôle des Finance Publiques) und ATAF (African Tax Administration Forum)? Wie hoch war der personelle und finanzielle Einsatz der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der Kooperation mit diesen regionalen Partnern? Welche konkreten Wirkungen wurden durch die Unterstützung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit erzielt?
Inwiefern wird die im Strategiepapier „Good Financial Governance in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ vorgesehene „effizientere Verzahnung der unterschiedlichen entwicklungspolitischen Instrumente (technische und finanzielle Zusammenarbeit) sowie der bi- und multilateralen Zusammenarbeit“ (Seite 4) jeweils im Einzelnen konkret bezogen auf die einzelnen Projekte und Maßnahmen in diesem Bereich jährlich seit 2015 durchgeführt?
Welche konkreten Mehreinnahmen konnten durch welche der oben genannten Maßnahmen jeweils jährlich seit 2015 in jeweils welchem Partnerland generiert werden?
Wie wird konkret sichergestellt, dass das für die Durchführungsorganisationen als verbindlich geltende Strategiepapier „Good Financial Governance in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ von diesen im Rahmen von Projekten und Maßnahmen zum Aufbau technischer Prozesse und Instrumente, zur Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen und Strukturen sowie zur Etablierung der Prinzipien guter Regierungsführung im Bereich der öffentlichen Finanzen, insbesondere im Hinblick auf die effizientere Verzahnung der unterschiedlichen Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit, tatsächlich angewendet bzw. umgesetzt wird, sowohl insgesamt als übergeordnetes Leitprinzip als auch auf konkreter Projektebene?
Inwiefern wird die Umsetzung des Strategiepapiers „Good Financial Governance in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ sowohl als übergeordnetes Leitprinzip als auch auf Projektebene evaluiert, und mit welchen konkreten einzelnen Ergebnissen?
Welche konkreten Entwicklungsländer gelten nach Kenntnis der Bundesregierung als überschuldet bzw. für welche besteht ein akutes Risiko der Verschuldung?
Welche konkreten Maßnahmen wurden im Rahmen der Addis Tax Initiative mit jeweils welchem finanziellen und personellen Volumen von Seiten der Bundesrepublik Deutschland jeweils jährlich seit 2015 finanziert? a) Welches konkrete Ziel hatten die jeweils einzelnen Maßnahmen? b) Wer hat die jeweils einzelnen Maßnahmen durchgeführt? c) Wurden die jeweils einzelnen Maßnahmen evaluiert? Wenn ja, mit welchen jeweils einzelnen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? d) Wie bewertet die Bundesregierung die Addis Tax Initiaitve insgesamt, welchen positiven Effekt hat die Initiative nach Ansicht der Bundesregierung für Entwicklungs- und Schwellenländer, und welche weiteren Maßnahmen plant sie im Zuge dieser Initiative?
Welche konkreten Maßnahmen wurden im Rahmen des International Tax Compact mit jeweils welchem finanziellen und personellen Volumen von Seiten der Bundesrepublik Deutschland jeweils jährlich seit 2015 finanziert? a) Welches konkrete Ziel hatten die jeweils einzelnen Maßnahmen? b) Wer hat die jeweils einzelnen Maßnahmen durchgeführt? c) Wurden die jeweils einzelnen Maßnahmen evaluiert? Wenn ja, mit welchen jeweils einzelnen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? d) Wie bewertet die Bundesregierung den International Tax Compact insgesamt, welchen positiven Effekt hat der Compact nach Ansicht der Bundesregierung für Entwicklungs- und Schwellenländer, und welche weiteren Maßnahmen plant sie im Zuge dessen?
Welche konkreten Maßnahmen wurden im Rahmen des Aktionsplans der OECD zur Vermeidung der Verminderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage und des grenzüberschreitenden Verschiebens von Gewinnen (OECD BEPS-Aktionsplan) mit jeweils welchem finanziellen und personellen Volumen von Seiten der Bundesrepublik Deutschland jeweils jährlich seit 2013 finanziert? a) Welches konkrete Ziel hatten die jeweils einzelnen Maßnahmen? b) Wer hat die jeweils einzelnen Maßnahmen durchgeführt? c) Wurden die jeweils einzelnen Maßnahmen evaluiert? Wenn ja, mit welchen jeweils einzelnen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? d) Wie bewertet die Bundesregierung den BEPS-Aktionsplan insgesamt, welchen positiven Effekt hat er nach Ansicht der Bundesregierung für Entwicklungs- und Schwellenländer, und welche weiteren Maßnahmen plant sie im Zuge dessen?
Wie hat sich die Schuldensituation der afrikanischen Staaten jeweils einzeln nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils jährlich seit 2010 entwickelt?
Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Bereitstellung von Krediten an afrikanische Staaten bzw. Unternehmen durch den chinesischen Staat bzw. staatseigene chinesische Unternehmen vor (bitte jeweils jährlich seit 2015 konkrete Summen sowie begünstigtes afrikanisches Land und Geber angeben)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass sich eine zunehmende Zahl afrikanischer Staaten zu überschulden droht, und welche weiteren Maßnahmen, über die oben genannten hinaus, führt die Bundesregierung durch, um eine Überschuldung welcher afrikanischer Staaten abzuwenden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dahingehend, welchem bereits vom IWF bzw. von der Weltbank als überschuldet eingestuften Land der chinesische Staat bzw. chinesische Staatsunternehmen Kredite eingeräumt haben?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass immer mehr afrikanische Staaten durch Kredite des chinesischen Staates oder staatseigener chinesischer Unternehmen begünstigt werden?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass afrikanische Staaten auf Grund ihrer Überschuldung und hoher Ausstände beim chinesischen Staat bzw. bei staatseigenen chinesischen Unternehmen in eine geopolitische strategische Abhängigkeit von den Interessen des chinesischen Staates geraten können?
Welche konkreten Maßnahmen trifft die Bundesregierung um zu verhindern, dass afrikanische Staaten auf Grund ihrer Überschuldung und hoher Ausstände beim chinesischen Staat bzw. bei staatseigenen chinesischen Unternehmen in eine geopolitische strategische Abhängigkeit von den Interessen des chinesischen Staates geraten? Wenn keine, warum nicht?
Plant die Bundesregierung eine Ausweitung von Projekten und Maßnahmen zur Förderung der Good Financial Governance im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit? Wenn ja, in welchem Rahmen, und mit welchem finanziellen Volumen? Wenn nein, warum nicht?