[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit vom 23. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11906
19. Wahlperiode 24.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Harald Weyel und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/11358 –
Klimaziele für Europa
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die nächste EU-Ratspräsidentschaft der Bundesrepublik Deutschland steht für
das zweite Halbjahr 2020 an (
www.eu-info.de/europa-punkt/wo-finde-ich/
praesidentschafts-liste/). Unklar ist, ob und inwieweit Deutschland an die
Ergebnisse seiner letzten Ratspräsidentschaft in der ersten Jahreshälfte 2007
anknüpfen will: Auf der Agenda sollte damals u. a. die gemeinschaftliche Energie-
und Umweltpolitik stehen. Jüngst hat sich die Bundesregierung zum Ziel der
Klimaneutralität in Europa bekannt (
www.taz.de/Schaerfere-Klimaziele-
fuerdie-Wirtschaft/!5600558/).
Eine europäische CO2-Steuer wurde aber bislang von der Bundesregierung
als Beitrag zur Energie- und Umweltpolitik ausgeschlossen (
www.zeit.de/
wirtschaft/2019-04/klimawandel-co2-steuer-treibhausgase-eu-
kommissarfrans-timmermans). Osteuropäische Mitgliedstaaten, wie z. B. Polen, sehen in
der Atomkraft einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz (
www.welt.de/politik/
ausland/plus193670033/Osteuropa-Renaissance-der-Atomkraft.html). Laut
einer Harvard-Studie soll der Ausbau der Windkraft die Erderwärmung (www.
heise.de/newsticker/meldung/Umstrittene-Studie-Windmuehlen-beeinflussen-
Klima-negativ-4219148.html) befördern.
Fragen ergeben sich auch aus der geplanten Festlegung der EU-weiten
Produktion von Biokraftstoffen auf dem Niveau von 2020 einerseits und der
gleichzeitig geplanten Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Kraftstoffen andererseits
(Bundestagsdrucksache 19/10760, S. 36) sowie dem geplanten Ausbau der
Elektromobilität auf der einen und den Umweltauswirkungen beim Abbau
seltener Erden auf der anderen Seite (Bundestagsdrucksache 19/10760 S. 428),
nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die für Deutschland geplante
Autobahnmaut vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert ist (
www.br.de/nachrichten/
deutschland-welt/europaeischer-gerichtshof-kippt-deutsche-pkw-maut,RTj2U5g).
1. Welche Umstände könnten die Bundesregierung bewegen, ihre bisherige
Haltung zur Einführung einer europaweiten CO2-Steuer aufzugeben?
Die Bundesregierung prüft derzeit verschiedene Optionen für eine CO2-
Bepreisung für nicht vom EU-Emissionshandel betroffene Sektoren.
2. Plant die Bundesregierung, den in Osteuropa geplanten Ausbau der
Atomkraft als Beitrag zum Umweltschutz in Ausgestaltung der deutschen
Ratspräsidentschaft zu unterstützen?
Nein. Deutschland hat sich entschieden, aus der kommerziellen Nutzung der
Kernenergie zur Stromerzeugung bis zum Ende des Jahres 2022 auszusteigen.
Die Bundesregierung setzt sich im Übrigen bereits seit langem auf allen
Entscheidungsebenen für eine höchstmögliche nukleare Sicherheit ein und wird dies auch
weiterhin tun. Außerdem ist die Stromerzeugung aus Kernenergie nicht
nachhaltig und trägt insofern auch nicht zu den Umweltschutzzielen bei.
3. Mit welchen eigenen Impulsen möchte die Bundesregierung erreichen, die
EU-weite Produktion von Biokraftstoffen auf Basis essbarer Pflanzen bis
2030 auf dem Produktionsniveau von 2020 einzufrieren und gleichzeitig den
Anteil erneuerbarer Kraftstoffe in der EU auf mindestens 14 Prozent zu
steigern?
Über diese Fragestellung wird im Rahmen der nationalen Umsetzung der
novellierten EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED II) zu beraten sein. Im
Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/1602
verwiesen.
4. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, im Rahmen der EU-
Ratspräsidentschaft den Widerspruch zwischen Ausbau der Elektromobilität
und den Umweltauswirkungen beim Abbau Seltener Erden aufzulösen?
Die Förderung von Rohstoffen ist grundsätzlich mit Eingriffen in die Natur
verbunden. Die Elektromobilität kann unseren Primärrohstoffbedarf mindern, da
fossile Brennstoffe wie Erdöl oder Erdgas eingespart werden. Im Falle neuer
technologischer Entwicklungen wie der Elektromobilität muss jedoch dafür Sorge
getragen werden, dass Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung angemessen
berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere auch für die in Elektrofahrzeugen
benötigten Rohstoffe.
Bei den so genannten kritischen Rohstoffen wird häufig eine Dreifachstrategie
verfolgt: Effizienz (effiziente Rohstoffgewinnung sowie weniger Rohstoffeinsatz
für dieselbe Leistung), Ersatz (anderer oder gänzlicher Verzicht auf einen
bestimmten Rohstoff) und Recycling. Alle drei Strategien werden von Unternehmen
verfolgt und von der Bundesregierung unterstützt. So gibt es mittlerweile zum
Beispiel Elektromotoren, die ohne den Einsatz von seltenen Erden auskommen.
Die Verwendung nachhaltig gewonnener und weiterverarbeiteter Rohstoffe ist für
den ökologischen Fußabdruck einer Batterie und des Elektrofahrzeuges als
Ganzes entscheidend. Die Bundesregierung wird sich auch im EU-Kontext weiterhin
mit dieser Zielrichtung einbringen, etwa mit Blick auf Gesetzgebungsaktivitäten
und Forschungsförderung.
5. Welche praktischen Schlussfolgerungen für den mindestens bis 2030
geplanten europäischen Ausbau der Windenergie zieht die Bundesregierung aus
den Ergebnissen einer Harvard-Studie, nach der ein massenhafter Ausbau
der Windenergie zur Erderwärmung beiträgt (
www.heise.de/tp/features/
Wenn-Windenergie-zur-Klimaerwaermung-beitraegt-4186780.html)?
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass aus einer einzelnen Studie,
deren Untersuchungsergebnisse sich auf die klimatischen Bedingungen in den USA
beziehen, praktische Schlussfolgerungen zu ziehen. Sie verfolgt aber die
wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Potenzial und zu Risiken erneuerbarer Energien
und fördert selbst die wissenschaftliche Forschung zu erneuerbaren Energien.
6. Plant die Bundesregierung nach dem Scheitern der deutschen PKW-Maut
vor dem Europäischen Gerichtshof die Forcierung des europäischen
Gütertransports auf der Schiene, und wenn ja, welche Schritte gedenkt sie im
Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft in diese Richtung zu unternehmen?
Das Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Verkehrsbereich steht
noch nicht fest. Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen im Rahmen
der EU-Gesetzgebung und die enge Abstimmung mit den Nachbarländern im
Rahmen des Masterplans Schienengüterverkehr zur weiteren Stärkung des klima-
und umweltfreundlichen Schienengüterverkehrs.
7. Welche Impulse wird die Bundesregierung im Rahmen der EU-
Ratspräsidentschaft setzen, um ihr Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen?
Die Bundeskanzlerin hat das Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050
auf dem Europäischen Rat am 20. Juni 2019 unterstützt. Die deutsche
Präsidentschaft wird sich bei den im zweiten Halbjahr 2020 anstehenden Klimadossiers für
eine ambitionierte Umsetzung des Paris-Abkommens in der europäischen
Klimapolitik einsetzen.
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