[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11762
19. Wahlperiode 19.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Dietmar Friedhoff,
Markus Frohnmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/11409 –
Angriffe auf den Staat Israel im ersten Quartal 2019
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Regelmäßig erreichen uns Pressemitteilungen über erfolgte Angriffe auf Israel.
Die Angriffe erfolgen oft aus dem Gazastreifen, aus dem Südlibanon oder aus
Syrien. Die dabei verwendeten Waffen reichen von der Verwendung von
Handfeuerwaffen, über Artillerie bis hin zum Beschuss mit ungelenkten Raketen
(z. B.
www.zeit.de/politik/ausland/2019-03/israel-tel-aviv-raketen-angriff-gaza;
www.sueddeutsche.de/politik/israel-raketenangriff-gazastreifen-1.4381904;
www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/militante-palaestinenser-setzen-raketen
angriffe-auf-israel-fort,RKlJN63).
1. Wie viele Angriffe auf Israel im ersten Quartal 2019 sind der
Bundesregierung bekannt, die ihren Ursprung außerhalb der Grenzen Israels haben?
2. Wie viele dieser Angriffe, nach Kenntnis der Bundesregierung, wurden mit
Raketen ausgeführt, wie viele in anderer Art und Weise (bitte einzeln und
nach Angriffsart aufschlüsseln)?
3. Wie viele der Angriffe konnten, nach Kenntnis der Bundesregierung, von
den israelischen Sicherheitsbehörden vereitelt werden (bitte nach Art der
Vereitelung aufschlüsseln)?
4. Welche Schäden wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung, durch die
Angriffe verursacht?
5. Wer sind, nach Kenntnis der Bundesregierung, die mutmaßlichen Initiatoren
der Angriffe (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung verurteilt Angriffe auf den Staat Israel und macht dies in
öffentlichen Stellungnahmen deutlich. So verurteilte sie einen Raketenangriff aus
dem Gaza-Streifen auf den Raum Tel Aviv am 25. März 2019 in der Erklärung
eines Sprechers des Auswärtigen Amts auf das Schärfste. Sie rief die Hamas und
alle anderen militanten Gruppen auf, ihre Angriffe einzustellen.
Die Bundesregierung pflegt keine eigene Statistik im Sinne der Fragestellungen.
Eine Dokumentation der Angriffe auf den Staat Israel im ersten Quartal 2019
einschließlich verursachter Schäden und mutmaßlicher Initiatoren ist ihr daher
nicht möglich. Das israelische Außenministerium hat eine Übersicht über die
Zwischenfälle an der Gaza-Sperranlage seit März 2018 zusammengestellt (Stand:
27. März 2019,
https://mfa.gov.il/MFA/ForeignPolicy/Terrorism/Pages/One-year-
of-the-March-of-Return-27-March-2019.aspx), die von der Bundesregierung
jedoch nicht im Einzelnen überprüft und bewertet wird.
6. Welche Konsequenzen, in Bezug auf die direkte und indirekte (via EU)
finanzielle Förderung an Initiatoren der in den Antworten zu den Fragen 1
bis 5 identifizierten Angriffe, leitet die Bundesregierung aus diesen
Angriffen für sich ab?
7. Welche Kontrollmechanismen der bundesdeutschen
Entwicklungshilfepolitik sind geeignet, einem Missbrauch deutscher Entwicklungshilfegelder für
die Finanzierung von Angriffen auf Israel zu begegnen, bzw. welche
Kontrollmechanismen erfüllen die in sie gesteckten Erwartungen nicht?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Es bestehen keine finanziellen Beziehungen im Sinne der Fragestellung.
Unterstützungsleistungen der Bundesregierung und der von ihr ggf. beauftragten
staatlichen Durchführungsorganisationen unterliegen den einschlägigen
Sanktionsregimen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen, die der
Bekämpfung von Terrorismus und Terrorismusfinanzierung dienen.
Die derzeitigen Kontrollmechanismen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit begegnen einem möglichen Missbrauch deutscher Entwicklungsgelder
effektiv: Die Partnerorganisationen der Bundesregierung werden verpflichtet, keine
finanziellen Mittel an Personen oder Organisationen zu gewähren, die in den
entsprechenden Sanktionslisten erfasst sind. Hierzu werden je nach Art des
Vorhabens geeignete Vorkehrungen getroffen, die z. B. den Abgleich von individuellen
Leistungsempfängern mit Sanktionslisten sowie mögliche Auszahlungssperren
vorsehen.
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