Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof seit dem Jahr 2013
der Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Matthias Peterka, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist auf dem Gebiet des Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland.
Er übt das Amt des Staatsanwalts in allen schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere oder äußere Sicherheit in besonderem Maße berühren (www.generalbundesanwalt.de/de/stellung.php).
Die innere Sicherheit wird durch politisch motivierte Delikte, insbesondere durch terroristische Gewalttaten, die äußere Sicherheit durch Landesverrat und Spionage tangiert. Zuständig ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wie viele Verfahren wurden seit Januar 2013 bei dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof insgesamt eingeleitet (bitte nach Anzahl der Tatvorwürfe und nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Wie viele Verfahren mit Bezug zum
islamistischen Terrorismus,
Rechtsextremismus,
Linksextremismus und
Ausländerextremismus wurden seit Januar 2014 bei dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof eingeleitet (bitte jeweils nach Anzahl der Tatvorwürfe und nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Wie viele der genannten Verfahren wurden an die Staatsanwaltschaften der Länder übergeben, und wie war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der Verfahrensabschluss (bitte jeweils nach Anzahl der Tatvorwürfe und nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?