[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 23. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11907
19. Wahlperiode 24.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner,
Tobias Matthias Peterka, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/11456 –
Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof seit dem Jahr 2013
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist auf dem Gebiet des
Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik
Deutschland. Er übt das Amt des Staatsanwalts in allen schwerwiegenden
Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere oder äußere Sicherheit in
besonderem Maße berühren (
www.generalbundesanwalt.de/de/stellung.php).
Die innere Sicherheit wird durch politisch motivierte Delikte, insbesondere
durch terroristische Gewalttaten, die äußere Sicherheit durch Landesverrat und
Spionage tangiert. Zuständig ist der Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem
Völkerstrafgesetzbuch.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage wird dahin ausgelegt, dass sie nur Ermittlungsverfahren des
Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof (GBA) zum Gegenstand hat und
deshalb vom GBA geführte Revisionsverfahren und Beobachtungsvorgänge
unbeachtet bleiben können.
Die in allen Fragen geforderte Aufschlüsselung „nach Anzahl der Tatvorwürfe“
und der in Frage 2 genannte „Bezug zum Ausländerextremismus“ sind mit
zumutbarem Aufwand nicht darstellbar. Der GBA führt hierzu keine Statistik. In
seinen Registern wird die Anzahl der den Beschuldigten zur Last gelegten
Tatvorwürfe nicht erfasst. Auch eine Bewertung als „Ausländerextremismus“ geht
in diese nicht ein. Die Fragen könnten deshalb nur durch eine einzelfallbezogene
Auswertung der Akten aller seit 2013 eingeleiteten Ermittlungsverfahren
beantwortet werden.
1. Wie viele Verfahren wurden seit Januar 2013 bei dem Generalbundesanwalt
beim Bundesgerichtshof insgesamt eingeleitet (bitte nach Anzahl der
Tatvorwürfe und nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Der GBA hat bis zum 10. Juli 2019
im Jahr 2013 90 Ermittlungsverfahren,
im Jahr 2014 136 Ermittlungsverfahren,
im Jahr 2015 182 Ermittlungsverfahren,
im Jahr 2016 273 Ermittlungsverfahren,
im Jahr 2017 1308 Ermittlungsverfahren,
im Jahr 2018 1288 Ermittlungsverfahren und
im Jahr 2019 409 Ermittlungsverfahren
eingeleitet.
2. Wie viele Verfahren mit Bezug zum
a) islamistischen Terrorismus,
b) Rechtsextremismus,
c) Linksextremismus und
d) Ausländerextremismus
wurden seit Januar 2014 bei dem Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof eingeleitet (bitte jeweils nach Anzahl der Tatvorwürfe und nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Der GBA hat bis zum 10. Juli 2019
im Jahr 2014
a) 30 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus,
b) zwei Ermittlungsverfahren mit Bezug zum Rechtsextremismus,
c) sechs Ermittlungsverfahren mit Bezug zum Linksextremismus,
im Jahr 2015
a) 59 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus,
b) vier Ermittlungsverfahren mit Bezug zum Rechtsextremismus,
c) vier Ermittlungsverfahren mit Bezug zum Linksextremismus,
im Jahr 2016
a) 88 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus,
b) fünf Ermittlungsverfahren mit Bezug zum Rechtsextremismus,
c) ein Ermittlungsverfahren mit Bezug zum Linksextremismus,
im Jahr 2017
a) 1048 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus,
b) elf Ermittlungsverfahren mit Bezug zum Rechtsextremismus,
c) vier Ermittlungsverfahren mit Bezug zum Linksextremismus,
im Jahr 2018
a) 884 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus,
b) sechs Ermittlungsverfahren mit Bezug zum Rechtsextremismus,
c) zwei Ermittlungsverfahren mit Bezug zum Linksextremismus und
im Jahr 2019
a) 231 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus,
b) 15 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum Rechtsextremismus,
c) fünf Ermittlungsverfahren mit Bezug zum Linksextremismus,
eingeleitet.
3. Wie viele der genannten Verfahren wurden an die Staatsanwaltschaften der
Länder übergeben, und wie war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils
der Verfahrensabschluss (bitte jeweils nach Anzahl der Tatvorwürfe und
nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Der GBA hat bis zum 10. Juli 2019
von den im Jahr 2013 eingeleiteten 90 Ermittlungsverfahren 14,
von den im Jahr 2014 eingeleiteten 136 Ermittlungsverfahren 33,
von den im Jahr 2015 eingeleiteten 182 Ermittlungsverfahren 56,
von den im Jahr 2016 eingeleiteten 273 Ermittlungsverfahren 99,
von den im Jahr 2017 eingeleiteten 1308 Ermittlungsverfahren 485,
von den im Jahr 2018 eingeleiteten 1288 Ermittlungsverfahren 289 und
von den im Jahr 2019 eingeleiteten 409 Ermittlungsverfahren 90
an Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben.
Zum Verfahrensabschluss von Strafverfahren, die nicht in die Zuständigkeit des
Bundes, sondern in die Zuständigkeit der Länder fallen, gibt die Bundesregierung
aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Stellungnahme ab.
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