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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Menschenrechtliche Situation von Christen in Myanmar
(insgesamt 12 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
02.08.2019
Antwortdauer
16 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1171517.07.2019
Menschenrechtliche Situation von Christen in Myanmar
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11715
19. Wahlperiode 17.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Jürgen Braun, Volker Münz und der
Fraktion der AfD
Menschenrechtliche Situation von Christen in Myanmar
Von den 53,86 Millionen Menschen in Myanmar sind etwa 4,34 Millionen
Christen. Im Weltverfolgungsindex 2019 der Hilfsorganisation Open Doors belegt das
Land mit 71 Punkten den 18. Platz. Im Vergleich zum Vorjahr ist das eine
Verschlechterung von sechs Punkten bzw. sechs Plätzen. Als Triebkräfte der
Verfolgung gilt zum einen „religiös motivierter Nationalismus“ und zum anderen
„Diktatorische Paranoia“. Als Verfolger werden dabei u. a. buddhistische Mönche
oder auch die kommunistische Rebellengruppe United Wa State Army (UWSA)
genannt. Mehr als 100 000 Christen sollen sich zudem derzeit in
Flüchtlingslagern befinden. Ihr unzureichender Zugang zu Nahrungsmitteln und medizinischer
Versorgung ist nach Ansicht der Fragesteller besorgniserregend (www.opendoors.
de/christenverfolgung/weltverfolgungsindex/laenderprofile/myanmar).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Lage der Christen in
Myanmar, und wie hat sich deren Situation nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren verändert?
2. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse im Hinblick auf die gezielte
Zerstörung von Kirchen in Myanmar vor, und wenn ja, welche sind dies?
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über gewaltsame Übergriffe
der myanmarischen Armee gegenüber Christen, insbesondere in den
Provinzen Kachin und Shan?
4. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem oben geschilderten Hintergrund
die Aktivitäten der sogenannten United Wa State Army?
5. Verfügt die Bundesregierung über Informationen zur Lage und Situation in
den myanmarischen Flüchtlingslagern, und wie beurteilt sie diese Situation?
6. Inwiefern kann die Bundesregierung die Anzahl der von Open Doors
gemeldeten christlichen Flüchtlinge in Höhe von 100 000 bestätigen?
7. In welcher Höhe hat die Bundesregierung Bundesmittel für die Versorgung
der Christen in Flüchtlingslagern seit dem Jahr 2010 bereitgestellt (bitte nach
Haushaltstitel, Förderhöhe und Projekttitel auflisten)?
8. Plant die Bundesregierung angesichts der sich verschlechternden Situation in
Myanmar für Christen, ihre Mittel (siehe Frage 7) in den nächsten Jahren zu
erhöhen?
a) Falls ja, in welcher Höhe?
b) Falls nein, wieso nicht?
9. Welche Projekte gegen Christenverfolgung bzw. mit Bezug zu Christen hat
die Bundesregierung seit dem Jahr 2010 in Myanmar in welcher Höhe
gefördert?
10. Hat die Bundesregierung die Situation der Christen gegenüber der
myanmarischen Regierung verurteilt?
Falls ja, in welcher Form, und mit welcher Reaktion?
11. Zieht die Bundesregierung in Betracht, in Zukunft Angehörige der
christlichen Minderheit als Flüchtlinge im Rahmen eines „Resettlement“ in
Deutschland aufzunehmen?
Falls ja, wie viele?
12. Plant die Bundesregierung, die Lage der Christen in Myanmar auf die
Tagesordnung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu setzen?
a) Falls ja, wann?
b) Falls nein, warum nicht?
Berlin, den 25. Juni 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1214802.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11715 - Menschenrechtliche Situation von Christen in Myanmar
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 31. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12148
19. Wahlperiode 02.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Jürgen Braun,
Volker Münz und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/11715 –
Menschenrechtliche Situation von Christen in Myanmar
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Von den 53,86 Millionen Menschen in Myanmar sind etwa 4,34 Millionen
Christen. Im Weltverfolgungsindex 2019 der Hilfsorganisation Open Doors
belegt das Land mit 71 Punkten den 18. Platz. Im Vergleich zum Vorjahr ist das
eine Verschlechterung von sechs Punkten bzw. sechs Plätzen. Als Triebkräfte
der Verfolgung gilt zum einen „religiös motivierter Nationalismus“ und zum
anderen „Diktatorische Paranoia“. Als Verfolger werden dabei u. a.
buddhistische Mönche oder auch die kommunistische Rebellengruppe United Wa State
Army (UWSA) genannt. Mehr als 100 000 Christen sollen sich zudem derzeit
in Flüchtlingslagern befinden. Ihr unzureichender Zugang zu Nahrungsmitteln
und medizinischer Versorgung ist nach Ansicht der Fragesteller
besorgniserregend (www.opendoors.de/christenverfolgung/weltverfolgungsindex/laenderprofile/
myanmar).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das weltweite Eintreten für Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist integraler
Bestandteil der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik. Die Bundesregierung
setzt sich – gemeinsam mit ihren Partnern der Europäischen Union – für den
Schutz und die Förderung des Rechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit
ein, vor allem im Rahmen bilateraler politischer Dialoge und multilateraler
Dialogforen, und unterstützt Projekte zur Förderung der Religions- und
Weltanschauungsfreiheit.
Die Situation der Menschenrechte, darunter die Rechte von ethnischen und
religiösen Minderheiten, ist regelmäßig Gegenstand von Gesprächen mit der
Regierung der Republik der Union Myanmar, zuletzt beim 5. Menschenrechtsdialog
zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik der Union
Myanmar, der am 14. Juni 2019 in der Hauptstadt Nay Pyi Taw stattfand.
Die Verfassung von 2008 garantiert in Artikel 34 allen Staatsbürgern Religions-
und Weltanschauungsfreiheit. Artikel 348 der Verfassung verbietet es dem Staat,
Bürger aufgrund ihrer Religion zu diskriminieren. Obwohl der Buddhismus
formell nicht den Rang einer Staatsreligion hat, wird er in Artikel 361 der
Verfassung gesondert erwähnt und die besondere Position des Buddhismus
hervorgehoben. In Artikel 362 der Verfassung ist die Anerkennung der großen
nichtbuddhistischen Glaubensgemeinschaften des Landes (Christentum, Islam, Hinduismus
und Animismus) verankert.
Gemäß dem Zensus von 2014, der mit Unterstützung der Vereinten Nationen
durchgeführt wurde, sind 87,9 Prozent der myanmarischen Bevölkerung
Buddhisten, 6,2 Prozent Christen und 4,3 Prozent Muslime. Insbesondere Angehörige
der ethnischen Minderheiten sind christlichen Glaubens. Christen stoßen in der
Gesellschaft Myanmars in der Regel auf Toleranz.
In der Republik der Union Myanmar kommt es seit der Unabhängigkeit im Jahr
1948 wiederholt zu bewaffneten Auseinandersetzungen, in die das myanmarische
Militär und unterschiedliche ethnische Gruppierungen verwickelt sind. Trotz
einzelner Waffenstillstandsvereinbarungen und eines landesweiten
Waffenstillstandes, der 2015 von acht Gruppen unterzeichnet worden war, flammen immer
wieder Kampfhandlungen in Myanmar auf. In den Bundesstaaten Shan, Kachin und
Chin, in denen viele Angehörige der ethnischen Minderheiten dem christlichen
Glauben angehören, werden Christen ebenso wie Angehörige anderer Religionen
immer wieder Opfer von Übergriffen des Militärs und bewaffneter ethnischer
Gruppierungen.
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Lage der Christen in
Myanmar, und wie hat sich deren Situation nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren verändert?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse im Hinblick auf die gezielte
Zerstörung von Kirchen in Myanmar vor, und wenn ja, welche sind dies?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über gewaltsame Übergriffe
der myanmarischen Armee gegenüber Christen, insbesondere in den
Provinzen Kachin und Shan?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem oben geschilderten Hintergrund
die Aktivitäten der sogenannten United Wa State Army?
Laut Information der Bundesregierung handelt es sich bei der „United Wa State
Army“ (UWSA) um eine bewaffnete Gruppierung, die sich seit rund 30 Jahren
für die ethnische Minderheit der Wa im myanmarischen Bundesstaat Shan
einsetzt. Internationale Menschenrechtsorganisationen werfen der UWSA
gravierende Menschenrechtsverletzungen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 2 verwiesen.
5. Verfügt die Bundesregierung über Informationen zur Lage und Situation in
den myanmarischen Flüchtlingslagern, und wie beurteilt sie diese Situation?
Laut Informationen der Bundesregierung leben derzeit ungefähr 241 000
Menschen in Lagern für Binnenvertriebene in Folge von bewaffneten Konflikten,
davon rund 92 000 im Bundesstaat Kachin, 15 000 im Bundesstaat Shan und 5 600
im Bundesstaat Kayin. Im Bundesstaat Rakhine befinden sich in Folge der 2012
dort ausgebrochenen Gewalt ungefähr 129 000 Menschen in Lagern für
Binnenvertriebene.
Ursache für Fluchtbewegungen sind in erster Linie bewaffnete
Auseinandersetzungen zwischen einer ethnischen Gruppierung und dem myanmarischen Militär
oder Kämpfe unter verschiedenen ethnischen Gruppierungen. In den Lagern für
Binnenvertriebene, die zum großen Teil seit vielen Jahren existieren, leben daher
Angehörige verschiedener ethnischer Gruppierungen mit unterschiedlicher
religiöser Zugehörigkeit.
Die myanmarische Regierung erarbeitet derzeit eine Strategie zur Schließung der
Lager für Binnenvertriebene. Die Bundesregierung begrüßt diese Strategie
grundsätzlich. Sie hält dabei eine Einbeziehung der Vereinten Nationen in den Prozess
für unerlässlich und ermutigt die myanmarische Regierung zu einer engen
Zusammenarbeit mit den zuständigen Organisationen der Vereinten Nationen, um
sicherzustellen, dass die Schließung der Binnenvertriebenenlagern in
Übereinstimmung mit internationalen Standards erfolgt.
Die Bundesregierung unterstützt sowohl Organisationen der Vereinten Nationen
als auch andere internationale Hilfsorganisationen, die die humanitäre Hilfe in
den Binnenvertriebenenlagern sicherstellen. Sie hat gegenüber der
myanmarischen Regierung immer wieder unterstrichen, dass der humanitäre Zugang
ungehindert möglich sein muss.
6. Inwiefern kann die Bundesregierung die Anzahl der von Open Doors
gemeldeten christlichen Flüchtlinge in Höhe von 100 000 bestätigen?
Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung.
7. In welcher Höhe hat die Bundesregierung Bundesmittel für die Versorgung
der Christen in Flüchtlingslagern seit dem Jahr 2010 bereitgestellt (bitte nach
Haushaltstitel, Förderhöhe und Projekttitel auflisten)?
Die Bundesregierung stellt Mittel für humanitäre Hilfe bereit, geleitet von dem
Grundsatz, dass alle von dem Konflikt in Myanmar betroffenen Menschen
bedarfsorientiert Hilfsleistungen erhalten, unabhängig von ihrer ethnischen und
religiösen Zugehörigkeit. Eine Unterscheidung der Begünstigten nach
Religionszugehörigkeit erfolgt dabei nicht. Die Gewährleistung der humanitären Prinzipien
ist zentrale Grundlage für die Arbeit humanitärer Hilfsorganisationen.
Die Bundesregierung hat seit dem Jahr 2010 in Myanmar Mittel für humanitäre
Hilfe in Höhe von 41 475 000 Euro bereitgestellt, größtenteils für
Binnenvertriebene. Die Entwicklungszusammenarbeit mit Myanmar wurde im Jahr 2012
wieder aufgenommen und hat die Schwerpunkte nachhaltige Wirtschaftsförderung
und ländliche Entwicklung.
8. Plant die Bundesregierung angesichts der sich verschlechternden Situation
in Myanmar für Christen, ihre Mittel (siehe Frage 7) in den nächsten Jahren
zu erhöhen?
a) Falls ja, in welcher Höhe?
b) Falls nein, wieso nicht?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antworten zu
den Fragen 1 und 7 verwiesen.
9. Welche Projekte gegen Christenverfolgung bzw. mit Bezug zu Christen hat
die Bundesregierung seit dem Jahr 2010 in Myanmar in welcher Höhe
gefördert?
Die Bundesregierung hat seit dem Jahr 2010 Projekte in Höhe von etwa 1,5 Mio.
Euro gefördert, die auf die Verbesserung der Situation ethnischer Minderheiten
abzielen. Diese Programme kommen unterschiedslos Menschen aller
Konfessionen zugute.
10. Hat die Bundesregierung die Situation der Christen gegenüber der
myanmarischen Regierung verurteilt?
Falls ja, in welcher Form, und mit welcher Reaktion?
Die Bundesregierung setzt sich regelmäßig auf der Ebene der Europäischen
Union und der Vereinten Nationen in Genf und New York sowie in Gesprächen
in Nay Pyi Taw und in Berlin für die Aufklärung und Ahndung der
Menschenrechtsverletzungen, darunter auch die Verletzung der Religionsfreiheit und
Diskriminierung von Minderheiten, ein.
11. Zieht die Bundesregierung in Betracht, in Zukunft Angehörige der
christlichen Minderheit als Flüchtlinge im Rahmen eines „Resettlement“ in
Deutschland aufzunehmen?
Falls ja, wie viele?
Eine Aufnahme von Angehörigen der in der Fragestellung genannten
Personengruppe durch Deutschland ist aktuell nicht vorgesehen.
Die Planungen für zukünftige Aufnahmen sind noch nicht abgeschlossen.
12. Plant die Bundesregierung, die Lage der Christen in Myanmar auf die
Tagesordnung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu setzen?
a) Falls ja, wann?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung stimmt sich auch während ihrer nichtständigen
Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen regelmäßig eng mit ihren
Partnern ab, wie in Myanmar begangene Menschenrechtsverletzungen, darunter auch
die Verletzung der Religionsfreiheit und Diskriminierung von Minderheiten,
aufgearbeitet und verfolgt werden.
Im System der Vereinten Nationen sind der Menschenrechtsrat in Genf sowie der
3. Ausschuss der Generalversammlung die zentralen Gremien für die
Verteidigung der Menschenrechte und somit auch für die Rechte religiöser Minderheiten.
Die Europäische Union bringt seit 2004 in diesen Gremien regelmäßig eine
Resolution zur „Religions- und Weltanschauungsfreiheit“ ein. Die Bundesregierung
engagiert sich dabei.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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