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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Jahresabschluss des Europäischen Stabilitätsmechanismus

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

30.07.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1158415.07.2019

Jahresabschluss des Europäischen Stabilitätsmechanismus

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11584 19. Wahlperiode 15.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bruno Hollnagel, Peter Boehringer, Marcus Bühl, Albrecht Glaser, Franziska Gminder, Kay Gottschalk, Martin Hohmann, Stefan Keuter, Dr. Birgit Malsack-Winkemann, Volker Münz, Ulrike Schielke-Ziesing und der Fraktion der AfD Jahresabschluss des Europäischen Stabilitätsmechanismus Mit Schreiben vom 16. April hat das Bundesministerium der Finanzen die Jahresabschlüsse des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) mit ergänzenden Unterlagen übermittelt. Diese Anfrage bezieht sich auf den ESM (www.esm.europa.eu/ publications/annual-report-2018). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Bankguthaben des ESM in Höhe von 65,2 Mrd. Euro (Vj. 74,2 Mrd. Euro) auf die Notenbanken verteilt? 2. Wie sehen nach Kenntnis der Bundesregierung das Tilgungsprofil und das Zinssicherungsprofil der Kredite an Griechenland aus? 3. Warum sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Swaps (Forward- Forward-Swaps) zur Sicherung der zukünftigen Zinsen der Kredite an Griechenland vom ESM und nicht von Griechenland abgeschlossen? 4. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit den Zinsswaps entstehen und an Griechenland weitergereicht werden? Wer trägt nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufwendungen der Zinsswaps für den Fall des Ausscheidens Griechenlands aus dem Euro? 5. Wie sichert nach Kenntnis der Bundesregierung Griechenland den Fair Value der für Griechenland abgeschlossenen Zinsswaps ab? 6. Mit welcher Begründung konnte nach Kenntnis der Bundesregierung Griechenland im August 2018 aus dem Rettungsprogramm entlassen werden, wenn die Schuldentragfähigkeit so gering ist, dass bereits damals die unter Nummer 3 aufgeführte Zinssicherung eingesetzt wurde? 7. Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die deutsche Erstattung der Negativzinsen an den ESM in Höhe von 128,9 Mio. Euro als Ertrag und nicht als Kapitaleinzahlung verbucht (vgl. ESM-Jahresabschlussbericht 2018; Seite 52, Kapitel 24 – die Erstattung ist als außerordentlicher Ertrag verbucht), so dass die deutsche Sonderleistung der Gesamtheit der Gesellschafter zu Gute kommt? 8. Sollen nach Kenntnis der Bundesregierung zukünftig auch alle Bürger und Unternehmen Erstattungen für etwaig erlittene Negativzinsen erhalten oder warum erscheint nach Ansicht der Fragesteller der ESM bessergestellt als die steuerzahlenden Unternehmen und Bürger? 9. Stehen die Auszahlung der Tranche in Höhe von 15 Mrd. Euro und die erfolgreiche Entlassung Griechenlands aus dem Rettungsprogramm nach Ansicht der Bundesregierung nicht im Widerspruch zu den Leistungsstörungen im Vorfeld dieser Maßnahme (Ausgleich von Rückständen in Höhe von 0,8 Mrd. Euro am 26. Oktober 2017 und in Höhe von 1 Mrd. Euro am 14. Juni 2018)? 10. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung richtig, dass der ESM einer Barwertsteuerung unterliegt? 11. Welche Auswirkungen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung der am 20. Januar 2017 beschlossene Austausch der Bonds auf den Barwert des ESM? 12. Wie wirkten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Maßnahmen im Zusammenhang mit Griechenland im Jahr 2018 auf den Barwert des ESM aus? 13. Wie wirkten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die vorzeitigen Rückzahlungen Spaniens (2017: 1 Mrd. Euro und 2 Mrd. Euro; 2018: 2 Mrd. Euro, 3 Mrd. Euro und 3 Mrd. Euro) auf den Barwert des ESM aus? 14. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung überwacht, dass die Liquidität Griechenlands für die geplanten 22 Monate ausreicht, wie dies bei Entlassung aus dem Hilfsprogramm vorgesehen war? 15. Wie soll im Fall zukünftiger griechischer Leistungsstörungen verfahren werden, und wann soll der Sicherheitseinbehalt eingesetzt werden? 16. Ist die Gesamtschau des Griechenland-Engagements (Kredite in Höhe von ca. 73 Prozent des eingezahlten Eigenkapitals, weitere Kredite ungeachtet der Leistungsstörungen, Zinssicherung zukünftiger Kredite an Griechenland, Auszahlung einer Liquiditätshilfe im August 2018, Tilgungsstreckungen) des ESM nach Ansicht der Bundesregierung geeignet, eine Abhängigkeit des ESM und der Staaten der Eurozone von Griechenland zu konstatieren? 17. Warum bittet das Bundesministerium der Finanzen bei der Zuleitung der Jahresabschlüsse von ESM und EFSF um eine vertrauliche Behandlung, wenn diese Jahresabschlüsse ohnehin veröffentlicht werden und auch den europäischen Partnern vorliegen? 18. Welche Wertpapiere sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Positionen „Debt securities including fixed-income securities (a) issued by public bodies“ in Höhe von 8 327 Mio. Euro (Vj. 10 972 Mio. Euro) und „(b) issued by other borrowers“ in Höhe von 17 256 Mio. Euro (Vj. 9 919 Mio. Euro) bilanziert? Wie sind die Ratings dieser Wertpapiere? 19. Wie will die Bundesregierung der aus Sicht der Fragesteller existierenden Gefahr begegnen, dass die Liquiditätsanlage zu einer Staatenrettung vor der formalen Rettung mit Rettungsprogramm mutiert, indem in Anleihen kriselnder Staaten investiert wird? 20. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der Deutsche Bundestag Investitionen bei der Anlage der Liquidität in Rahmen von Einzelermächtigungen zustimmt? 21. Sieht die Bundesregierung eine Gefahr, dass die „Liquiditätsanlage“ zur Erwirtschaftung von Zinserträgen zu einer Negativselektion führt, weil Staatsanleihen mit sehr gutem Rating zu geringe Renditen aufweisen und auf risikoreiche Staatsanleihen ausgewichen wird bzw. werden muss? Wie will sie das unterbinden? 22. Will sich die Bundesregierung für die aus Sicht der Fragesteller naheliegende und plausible Verwendung der Liquidität einsetzen, indem die Liquidität a) an die Gesellschafter zurückgezahlt wird bzw. b) für den Rückkauf der ESM-Anleihen verwendet wird? 23. Wenn nein, warum nicht, obwohl nach Auffassung der Fragesteller die Option in Frage 22a den Gesellschaftern mehr Liquidität gibt und die Option in Frage 22b die Schuldenrisiken senkt und sich positiv auf das Rating auswirken dürfte? Berlin, den 27. Juni 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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