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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Rückforderungen im SGB II (Hartz IV) und SGB III (ALG I)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
09.08.2019
Aktualisiert
22.02.2023
BT19/1187424.07.2019
Rückforderungen im SGB II (Hartz IV) und SGB III (ALG I)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11874
19. Wahlperiode 24.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Martin Sichert,
Ulrike Schielke-Ziesing und der Fraktion der AfD
Rückforderungen im SGB II (Hartz IV) und SGB III (ALG I)
Im Jahr 2018 wurden insgesamt 20,34 Millionen Hartz-IV-Bescheide
(Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) sowie 2,2 Mio. ALG-I-Bescheide (Drittes
Buch Sozialgesetzbuch – SGB III) erstellt und versendet. Die tatsächliche Anzahl
der erstellten Bescheide dürfte jedoch nach Auffassung der Fragesteller noch
weitaus höher liegen. Zum einen liegen der Bundesregierung keine Zahlen zu den
Jobcentern vor, die als zugelassene kommunale Träger (zkT) organisiert sind
(vgl. Bundestagsdrucksache 19/10736). Die zugelassenen kommunalen Träger
(zkT) stellen rund ein Viertel der 306 Jobcenter, betreuen aktuell rund 1,5
Millionen Menschen und sind für mehr als 22 Millionen Einwohner verantwortlich
(vgl. https://bit.ly/2IuEX6h). Zum anderen liegen der Bundesregierung keine
Informationen oder Zahlen zu Änderungs- und Sperrzeitbescheiden im SGB III
(ALG I) sowie zu den Kindergeldbescheiden der mehr als 4 000 Familienkassen
vor, die für rund 17 Millionen Kinder zuständig sind (vgl. Bundestagsdrucksache
19/10736).
Bei rund 5,73 Millionen Erstattungsbescheiden im SGB II (Hartz IV) und rund
706 000 Erstattungsbescheiden im SGB III (ALG I) wurde von den zuständigen
Stellen ein Mahnverfahren eingeleitet. Die sogenannten zahlungsgestörten
Forderungen betrugen Ende 2018 insgesamt ca. 3,07 Mrd. Euro. Hierbei entfallen
2,59 Mrd. Euro auf Rückforderungen aus dem SGB II (Hartz IV) und ca.
485 Mio. Euro auf Rückforderungen aus dem SGB III (ALG I). Bei genauerer
Betrachtung zeigt sich, dass die Höhe der Rückforderungen im SGB II (Hartz IV)
in den letzten Jahren von 1,43 Mrd. Euro (2015) auf 2,59 Mrd. Euro (2018) um
mehr als 80 Prozent angestiegen ist. Im SGB III (ALG I) ist die Höhe der
ausstehenden Rückforderungen in den letzten drei Jahren von 396 000 Euro (2015) um
mehr als 20 Prozent auf 465 000 Euro in (2018) angestiegen. Wie viele
Rückforderungen es hinsichtlich des Kindergeldes gibt, kann die Bundesregierung nicht
beantworten. Auch zur Anzahl eingeleiteter Vollstreckungs- oder
Erzwingungshaftverfahren liegen der Bundesregierung nach eigenen Aussagen keine
Informationen oder Daten vor (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10736).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
im Rechtskreis des SGB II in den Jahren 2015 bis 2019 insgesamt erstellt
(bitte getrennt nach Bund, Ländern, soziodemografischen Merkmalen:
Frauen, Männer, Alter: unter 25 Jahre, zwischen 25 und 50 Jahre, über
50 Jahre, sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer insgesamt, EU-
Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen)?
2. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
im Rechtskreis des SGB III in den Jahren 2015 bis 2019 insgesamt erstellt
(bitte getrennt nach Bund, Ländern, soziodemografischen Merkmalen:
Frauen, Männer, Alter: unter 25 Jahre, zwischen 25 und 50 Jahre, über
50 Jahre, sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer insgesamt, EU-
Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen)?
3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Rechtskreis des
SGB II in den Jahren 2015 bis 2019 der durchschnittliche
Rückforderungsbetrag pro Erstattungsbescheid?
4. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Rechtskreis des
SGB III in den Jahren 2015 bis 2019 der durchschnittliche
Rückforderungsbetrag pro Erstattungsbescheid?
5. Gegen wie viele Erstattungsbescheide im Rechtskreis des SGB II wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 Widerspruch
eingelegt (bitte getrennt nach Bund, Ländern, soziodemografischen Merkmalen:
Frauen, Männer, Alter: unter 25 Jahre, zwischen 25 und 50 Jahre, über
50 Jahre, sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer insgesamt, EU-
Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen)?
6. Gegen wie viele Erstattungsbescheide im Rechtskreis des SGB III wurde
nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019
Widerspruch eingelegt (bitte getrennt nach Bund, Ländern, soziodemografischen
Merkmalen: Frauen, Männer, Alter: unter 25 Jahre, zwischen 25 und
50 Jahre, über 50 Jahre, sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer
insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen)?
7. Wie viele Erstattungsbescheide im Rechtskreis des SGB II wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 von den
ausstellenden Stellen wieder aufgehoben bzw. zurückgenommen?
8. Wie viele Erstattungsbescheide im Rechtskreis des SGB III wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 von den
ausstellenden Stellen wieder aufgehoben bzw. zurückgenommen?
9. Wie viele Erstattungsforderungen im Rechtskreis des SGB II sind nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 verjährt (bitte
nach Möglichkeit die Gesamthöhe der entsprechenden Erstattungsbescheide
angeben)?
10. Wie viele Erstattungsforderungen im Rechtskreis des SGB III sind nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 verjährt (bitte
nach Möglichkeit die Gesamthöhe der entsprechenden Erstattungsbescheide
angeben)?
11. Bei wie vielen Erstattungsbescheiden im Rechtskreis des SGB II wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 ein
Mahnverfahren eingeleitet (bitte getrennt nach Bund, Ländern, soziodemografischen
Merkmalen: Frauen, Männer, Alter: unter 25 Jahre, zwischen 25 und
50 Jahre, über 50 Jahre, sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer
insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen)?
12. Bei wie vielen Erstattungsbescheiden im Rechtskreis des SGB III wurde
nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 ein
Mahnverfahren eingeleitet (bitte getrennt nach Bund, Ländern,
soziodemografischen Merkmalen: Frauen, Männer, Alter: unter 25 Jahre, zwischen 25 und
50 Jahre, über 50 Jahre, sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer
insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen)?
13. Gegen wie viele Mahnverfahren im Rechtskreis des SGB II wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 Widerspruch
eingelegt (bitte getrennt nach Bund, Ländern, soziodemografischen Merkmalen:
Frauen, Männer, Alter: unter 25 Jahre, zwischen 25 und 50 Jahre, über
50 Jahre, sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer insgesamt, EU-
Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen)?
14. Gegen wie viele Mahnverfahren im Rechtskreis des SGB III wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 Widerspruch
eingelegt (bitte getrennt nach Bund, Ländern, soziodemografischen Merkmalen:
Frauen, Männer, Alter: unter 25 Jahre, zwischen 25 und 50 Jahre, über
50 Jahre, sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer insgesamt, EU-
Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen)?
15. Gegen wie viele Mahnverfahren im Rechtskreis des SGB II wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 Widerspruch
eingelegt und stattgegeben (bitte getrennt nach Bund, Ländern,
soziodemografischen Merkmalen: Frauen, Männer, Alter: unter 25 Jahre, zwischen 25 und
50 Jahre, über 50 Jahre, sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer
insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen)?
16. Gegen wie viele Mahnverfahren im Rechtskreis des SGB III wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 Widerspruch
eingelegt und stattgegeben (bitte getrennt nach Bund, Ländern,
soziodemografischen Merkmalen: Frauen, Männer, Alter: unter 25 Jahre, zwischen 25 und
50 Jahre, über 50 Jahre, sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer
insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen)?
17. Wie viele Mahnverfahren im Rechtskreis des SGB II wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019
a) unter einem Monat abgeschlossen,
b) unter sechs Monaten abgeschlossen,
c) unter einem Jahr abgeschlossen,
d) unter zwei Jahren abgeschlossen,
e) unter drei Jahren abgeschlossen,
f) unter fünf Jahren abgeschlossen bzw.
g) seit fünf oder mehr Jahren noch nicht abgeschlossen?
18. Wie viele Mahnverfahren im Rechtskreis des SGB III wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019
a) unter einem Monat abgeschlossen,
b) unter sechs Monaten abgeschlossen,
c) unter einem Jahr abgeschlossen,
d) unter zwei Jahren abgeschlossen,
e) unter drei Jahren abgeschlossen,
f) unter fünf Jahren abgeschlossen bzw.
g) seit fünf oder mehr Jahren noch nicht abgeschlossen?
19. Wie erklärt die Bundesregierung, dass sich trotz der deutlich gesunkenen
Arbeitslosigkeit der Bestand an „zahlungsgestörten Forderungen“ im
Rechtskreis des SGB II um mehr als 80 Prozent von rund 1,43 Mrd. Euro im Jahr
2015 auf rund 2,59 Mrd. Euro im Jahr 2018 erhöht hat?
20. Wie erklärt die Bundesregierung, dass sich trotz der deutlich gesunkenen
Arbeitslosigkeit der Bestand an „zahlungsgestörten Forderungen“ im
Rechtskreis des SGB III um mehr als 20 Prozent von rund 396 Mio. Euro im Jahr
2015 auf rund 485 Mio. Euro im Jahr 2018 erhöht hat?
21. Wie viele der „zahlungsgestörten Forderungen“ im Rechtskreis des SGB II
stehen nach Kenntnis der Bundesregierung in Zusammenhang mit einer
abgegebenen „Flüchtlingsbürgschaft“?
22. In welcher Höhe stehen „zahlungsgestörte Forderungen“ im Rechtskreis des
SGB II nach Kenntnis der Bundesregierung in Zusammenhang mit einer
abgegebenen „Flüchtlingsbürgschaft“?
23. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Höhe und die Anzahl der
„zahlungsgestörten Forderungen“ im Rechtskreis des SGB II ein, die auf eine
abgegebene „Flüchtlingsbürgschaft“ zurückzuführen sind?
24. Wie viele der „zahlungsgestörten Forderungen“ im Rechtskreis des SGB II
stehen nach Kenntnis der Bundesregierung – unabhängig von etwaigen
Landesaufnahmeprogrammen – in Zusammenhang mit einer abgegebenen
„Verpflichtungserklärung“?
25. In welcher Höhe stehen „zahlungsgestörte Forderungen“ im Rechtskreis des
SGB II nach Kenntnis der Bundesregierung – unabhängig von etwaigen
Landesaufnahmeprogrammen – in Zusammenhang mit einer abgegebenen
„Verpflichtungserklärung“?
26. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Höhe und die Anzahl der
„zahlungsgestörten Forderungen“ im Rechtskreis des SGB II ein, die –
unabhängig von etwaigen Landesaufnahmeprogrammen – auf eine abgegebene
„Verpflichtungserklärung“ zurückzuführen sind?
27. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits eingeleitet bzw.
getroffen, um den aktuellen Bestand an „zahlungsgestörten Rückforderungen“ im
Rechtskreis des SGB II in Höhe von 2,59 Mrd. Euro nachhaltig abzubauen?
28. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits eingeleitet bzw.
getroffen, um den aktuellen Bestand an „zahlungsgestörten Rückforderungen“ im
Rechtskreis des SGB III in Höhe von 485 Mio. Euro nachhaltig abzubauen?
29. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den aktuellen Bestand
an „zahlungsgestörten Rückforderungen“ im Rechtskreis des SGB II in Höhe
von 2,59 Mrd. Euro nachhaltig abzubauen?
30. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den aktuellen Bestand
an „zahlungsgestörten Rückforderungen“ im Rechtskreis des SGB III in
Höhe von 485 Mio. Euro nachhaltig abzubauen?
31. In wie vielen Fällen im Rechtskreis des SGB II wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 dem Forderungsschuldner von
den zuständigen Stellen eine Zahlungserleichterung (Zahlung in bestimmten
Teilbeträgen) gewährt bzw. mit diesem vereinbart?
32. In wie vielen Fällen im Rechtskreis des SGB III wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 dem Forderungsschuldner von
den zuständigen Stellen eine Zahlungserleichterung (Zahlung in bestimmten
Teilbeträgen) gewährt bzw. mit diesem vereinbart?
33. In wie vielen Fällen war es dem Forderungsschuldner nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 aufgrund seiner
wirtschaftlichen Verhältnisse auf absehbare Zeit nicht möglich, eine Forderung aus dem
Rechtskreis des SGB II zu begleichen, sodass von den zuständigen Stellen
von der Möglichkeit der Einstellung des Vollstreckungsverfahrens in Form
der Niederschlagung Gebrauch gemacht wurde?
34. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtbetrag, der in
den Jahren 2015 bis 2019 im Rechtskreis des SGB II niedergeschlagen
wurde?
35. In wie vielen Fällen war es dem Forderungsschuldner nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 aufgrund seiner
wirtschaftlichen Verhältnisse auf absehbare Zeit nicht möglich, eine Forderung aus dem
Rechtskreis des SGB III zu begleichen, sodass von den zuständigen Stellen
von der Möglichkeit der Einstellung des Vollstreckungsverfahrens in Form
der Niederschlagung Gebrauch gemacht wurde?
36. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtbetrag, der in
den Jahren 2015 bis 2019 im Rechtskreis des SGB III niedergeschlagen
wurde?
37. Wie viele Rückforderungen im Rechtskreis des SGB II sind nach Kenntnis
der Bundesregierung seit
a) weniger als einem Monat offen,
b) weniger als sechs Monaten offen,
c) weniger als ein Jahr offen,
d) weniger zwei Jahren offen,
e) weniger als drei Jahren offen,
f) weniger als fünf Jahren offen bzw.
g) fünf oder mehr Jahren offen?
38. Wie viele Rückforderungen im Rechtskreis des SGB III sind nach Kenntnis
der Bundesregierung seit
a) weniger als einem Monat offen,
b) weniger als sechs Monaten offen,
c) weniger als einem Jahr offen,
d) weniger als zwei Jahren offen,
e) weniger als drei Jahren offen,
f) weniger als fünf Jahren offen bzw.
g) fünf oder mehr Jahren offen?
39. Wie viele Vollstreckungsanordnungen und Vollstreckungsersuchen sind
nach Kenntnis der Bundesregierung den (Haupt-)Zollämtern in den Jahren
2010 bis 2019 von der Bundesagentur für Arbeit insgesamt zugegangen (vgl.
https://bit.ly/2Y3TgUE)?
40. Wie viele der durch die (Haupt-)Zollämter beigetrieben rückständigen
Forderungen der Jahre 2010 bis 2019 entfielen auf die Bundesagentur für
Arbeit, und wie viele auf die sonstigen Sozialbehörden (vgl. https://bit.ly/2Y3T
gUE)?
41. Aus welchen Gründen werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell
keine Informationen oder Daten hinsichtlich der Anzahl erstellter Bescheide,
Anzahl etwaiger Mahnungen sowie Anzahl und Höhe etwaiger
Rückforderungen bezüglich des Kindergeldes erfasst (vgl. Bundestagsdrucksache
19/10736)?
Plant die Bundesregierung eine zukünftige statistische Erfassung?
Berlin, den 10. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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