Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit der Energiewende - Engpassmanagement von 1999 bis heute
(insgesamt 9 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
14.08.2019
Antwortdauer
19 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenEnergie & Klima
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1195526.07.2019
Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit der Energiewende - Engpassmanagement von 1999 bis heute
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11955
19. Wahlperiode 26.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Leif-Erik Holm, Tino Chrupalla, Dr. Heiko Heßenkemper,
Enrico Komning, Steffen Kotré, Hansjörg Müller und der Fraktion der AfD
Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit der Energiewende –
Engpassmanagement von 1999 bis heute
Der Monitoringbericht Energie 2018 der Bundesnetzagentur unterscheidet im
Rahmen von Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen zwischen Redispatch-
und Einspeisemanagement-Maßnahmen (www.bundesnetzagentur.de/Shared
Docs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/Publikationen/Berichte/
2018/Monitoringbericht_Energie2018.pdf;jsessionid=0E0471EB76F0312BE60
D47DD63A5699A?__blob=publicationFile&v=6, S. 123).
Redispatch-Maßnahmen beschreiben Änderungen in der
Kraftwerkseinsatzplanung durch Übertragungsnetzbetreiber zur Vermeidung von Netzengpässen bzw.
die Reduzierung sowie Erhöhung der Kraftwerkeinspeisung, um den Lastfluss an
physikalische Restriktionen des deutschen Stromnetzes anzupassen. Solche
Maßnahmen fanden im Laufe des Jahres 2017 laut Monitoringbericht im Umfang von
20 439 GWh statt, und verursachten im selben Jahr Kosten in Höhe von rund
901 Mio. Euro. Im Monitoringbericht wird allerdings nicht angegeben, wie oft
Übertragungsnetzbetreiber im betrachteten Zeitraum solche Maßnahmen
durchführen mussten.
Aus öffentlichen Angaben der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber geht
jedoch hervor, dass im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017
insgesamt 5 764 solcher Redispatch-Maßnahmen durchgeführt wurden, was
knapp 16 Eingriffen pro Tag entspricht (www.netztransparenz.de/EnWG/
Redispatch).
Da Übertragungsnetzbetreiber gemäß der Festlegung der Bundesnetzagentur
BK6-11-098 erst seit dem 30. Oktober 2012 zur Veröffentlichung der
durchgeführten Redispatch-Maßnahmen aufgefordert sind, reichen öffentlich verfügbare
Daten zur absoluten Anzahl dieser Maßnahmen lediglich bis zum 2. April 2013
zurück (www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/
1_GZ/BK6-GZ/2011/2011_0001bis0999/2011_001bis099/BK6-11-098/BK6-11-
0098_Beschluss.html).
Im Gegensatz zu kurzfristigen Änderungen der Kraftwerkseinsatzplanung im
Voraus beschreiben Einspeisemanagement-Maßnahmen aktuelle Änderungen im
Kraftwerkseinsatz bzw. Abregelungen der Stromeinspeisung aus Erneuerbaren
Energien und KWK-Anlagen (KWK = Kraft-Wärme-Kopplung) gegen
Entschädigung, um Überlastungen der deutschen Übertragungs- und Verteilnetze zu
verhindern. 2017 fanden solche kurzfristigen Noteingriffe laut Monitoringbericht im
Umfang von 5 518 GWh statt, und verursachten geschätzte 610 Mio. Euro
Entschädigungen. Die dazugehörige Anzahl der Einspeisemanagement-Maßnahmen
im Jahr 2017 ist nicht im Bericht enthalten und wird nach Kenntnis der
Fragesteller auch nicht veröffentlicht, obwohl die absolute Anzahl solcher Eingriffe im
Zeitablauf durchaus ein Indikator für den gestiegenen Managementaufwand
durch die Energiewende ist.
Aus einer Auswertung des Bundesverbandes der Energie- und
Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) der Transparenzdaten der Übertragungsnetzbetreiber von
2013 bis 2018 geht hervor, dass die Änderung der Struktur im
Energieerzeugermarkt weg von wenigen Hundert Erzeugern, hin zu Millionen Energieerzeugern
für steigende Kosten der Netz- und Sicherheitsmaßnahmen bzw. des
Engpassmanagements verantwortlich ist – im Besonderen der Ausbau von
Windenergieanlagen, der seit Jahren politisch forciert wird (www.bdew.de/media/documents/
Awh_20190326_Bericht-Redispatch_Maerz-2019.pdf).
Aktuell wird ebenfalls berichtet, dass es im Juni 2019 beinahe zu einem Blackout
in Deutschland gekommen wäre, und es zu Turbulenzen im gesamten
europäischen Stromnetz kam, die nur mit Mühe bewältigt werden konnten. Neben damit
einhergehenden enormen Preisschwankungen zwischen 10 Euro je
Megawattstunde und 37 856 Euro je Megawattstunde für Regelenergie innerhalb nur einer
einzigen Woche, die letztendlich von Stromverbrauchern gezahlt werden, sahen
sich Netzbetreiber dazu gezwungen, die vorgehaltene Minutenreserve innerhalb
eines einzigen Tages auf 2 000 Megawatt zu verdoppeln (www.faz.net/aktuell/
wirtschaft/chaotische-zustaende-im-deutschen-stromnetz-16263310.html).
Zeitgleich vermeldet der BDEW, dass der Anteil der Erneuerbaren Energien an
der Nettostromerzeugung im ersten Halbjahr 2019 mit 44 Prozent auf ein
Rekordhoch gestiegen ist (www.bdew.de/presse/presseinformationen/zahl-der-
wochehalbjahres-rekord-erneuerbare-energien-decken-44/).
Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission zum Monitoring-
Prozess „Energie der Zukunft“ sieht einen akuten Bedarf zur Neubewertung der
Versorgungssicherheit, und empfiehlt neben dem bisher üblichen SAIDI (System
Average Interruption Duration Index) dafür die Einführung neuer Indikatoren
(www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ewk-stellungnahme.pdf?__blob=
publicationFile&v=4).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die absolute Anzahl der
Einspeisemanagement-Maßnahmen, die von 1999 bis heute deutschlandweit
durchgeführt wurden (bitte nach Jahr, Monat sowie Quartal aufschlüsseln
und ebenfalls die dazugehörigen Energiemengen bzw. Redispatcharbeit in
GWh sowie die verursachten Kosten angeben)?
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die absolute Anzahl der
Einspeisemanagement-Maßnahmen, die von 1999 bis heute deutschlandweit
durchgeführt wurden (bitte nach Jahr, Monat sowie Quartal aufschlüsseln
und ebenfalls die dazugehörigen Energiemengen bzw. Ausfallarbeit in GWh
sowie die verursachten Kosten angeben)?
3. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung der
Expertenkommission, wonach der SAIDI keine Aussage über die zukünftige
Versorgungssicherheit zulässt, und deswegen perspektivisch neue Indikatoren
zur Einschätzung der Versorgungssicherheit entwickelt werden müssen, und
wird sie dieser Empfehlung nachkommen?
4. Welche Forderungen des Sondergutachtens 2018 „Koordination und
Steuerung zur Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie“ des Bundesrechnungshofs hat die Bundesregierung
bisher in welcher Form umgesetzt, und welche Forderungen plant sie in
Zukunft in welcher Form umzusetzen (www.bundesrechnungshof.de/de/
veroeffentlichungen/produkte/sonderberichte/energiewende)?
a) Wie quantifiziert die Bundesregierung das Ziel Bezahlbarkeit der
Energiewende, und welche quantitativen Indikatoren werden hierfür genutzt?
b) Wie quantifiziert die Bundesregierung das Ziel Versorgungssicherheit der
Energiewende, und welche quantitativen Indikatoren werden hierfür
genutzt?
5. Wird der Zielwert für Bezahlbarkeit der Energiewende nach Ansicht der
Bundesregierung aktuell erreicht, und falls nicht, auf welche Faktoren führt
die Bundesregierung das Verfehlen des Ziels zurück?
6. Wird der Zielwert für Versorgungssicherheit der Energiewende nach Ansicht
der Bundesregierung aktuell erreicht, und falls nicht, auf welche Faktoren
führt die Bundesregierung das Verfehlen des Ziels zurück?
7. Betrachtet die Bundesregierung die Anzahl der Redispatch-Maßnahmen oder
die Anzahl der Einspeisemanagement-Maßnahmen als quantitativen
Indikator für Versorgungssicherheit bzw. die Stabilität des Energiesystems?
a) Falls ja, warum geben die Monitoringberichte Energie der
Bundesnetzagentur keinerlei Auskunft über diese Indikatoren?
b) Falls nein, was spricht nach Auffassung der Bundesregierung gegen
Erfassung, Veröffentlichung und Nutzung der Anzahl solcher Eingriffe in
das deutsche Stromnetz als quantitative Indikatoren für
Versorgungssicherheit, nachdem vorher benannte Analyse des BDEW mehrfach
eindeutig positiven Zusammenhänge zwischen Windenergieeinspeisung und
zeitgleichen Redispatch-Maßnahmen nachweist?
8. Wird die Anzahl der Redispatch-Maßnahmen oder die Anzahl der
Einspeisemanagement-Maßnahmen in Zukunft auch von der Bundesnetzagentur im
Rahmen ihrer Monitoringberichte Energie als quantitativer Indikator für
Versorgungssicherheit bzw. die Stabilität des Energiesystems genutzt werden?
9. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Ziele Bezahlbarkeit
und Versorgungssicherheit der Energiewende zu verwirklichen?
Berlin, den 11. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1238614.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11955 - Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit der Energiewende - Engpassmanagement von 1999 bis heute
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
9. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12386
19. Wahlperiode 14.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Leif-Erik Holm, Tino Chrupalla,
Dr. Heiko Heßenkemper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/11955 –
Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit der Energiewende –
Engpassmanagement von 1999 bis heute
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Monitoringbericht Energie 2018 der Bundesnetzagentur unterscheidet im
Rahmen von Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen zwischen Redispatch-
und Einspeisemanagement-Maßnahmen (www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/
Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/Publikationen/Berichte/2018/
Monitoringbericht_Energie2018.pdf;jsessionid=0E0471EB76F0312BE60D47DD63
A5699A?__blob=publicationFile&v=6, S. 123).
Redispatch-Maßnahmen beschreiben Änderungen in der
Kraftwerkseinsatzplanung durch Übertragungsnetzbetreiber zur Vermeidung von Netzengpässen
bzw. die Reduzierung sowie Erhöhung der Kraftwerkeinspeisung, um den
Lastfluss an physikalische Restriktionen des deutschen Stromnetzes anzupassen.
Solche Maßnahmen fanden im Laufe des Jahres 2017 laut Monitoringbericht im
Umfang von 20 439 GWh statt, und verursachten im selben Jahr Kosten in Höhe
von rund 901 Mio. Euro. Im Monitoringbericht wird allerdings nicht angegeben,
wie oft Übertragungsnetzbetreiber im betrachteten Zeitraum solche
Maßnahmen durchführen mussten.
Aus öffentlichen Angaben der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber geht
jedoch hervor, dass im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember
2017 insgesamt 5 764 solcher Redispatch-Maßnahmen durchgeführt wurden,
was knapp 16 Eingriffen pro Tag entspricht (www.netztransparenz.de/EnWG/
Redispatch).
Da Übertragungsnetzbetreiber gemäß der Festlegung der Bundesnetzagentur
BK6-11-098 erst seit dem 30. Oktober 2012 zur Veröffentlichung der
durchgeführten Redispatch-Maßnahmen aufgefordert sind, reichen öffentlich
verfügbare Daten zur absoluten Anzahl dieser Maßnahmen lediglich bis zum 2. April
2013 zurück (www.bundesnetzagentur .de /DE/Service-Funkt ionen/
Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2011/2011_0001bis0999/2011_001bis099/
BK6-11-098/BK6-11-0098_Beschluss.html).
Im Gegensatz zu kurzfristigen Änderungen der Kraftwerkseinsatzplanung im
Voraus beschreiben Einspeisemanagement-Maßnahmen aktuelle Änderungen
im Kraftwerkseinsatz bzw. Abregelungen der Stromeinspeisung aus
Erneuerbaren Energien und KWK-Anlagen (KWK = Kraft-Wärme-Kopplung) gegen
Entschädigung, um Überlastungen der deutschen Übertragungs- und Verteilnetze
zu verhindern. 2017 fanden solche kurzfristigen Noteingriffe laut
Monitoringbericht im Umfang von 5 518 GWh statt, und verursachten geschätzte 610 Mio.
Euro Entschädigungen. Die dazugehörige Anzahl der Einspeisemanagement-
Maßnahmen im Jahr 2017 ist nicht im Bericht enthalten und wird nach Kenntnis
der Fragesteller auch nicht veröffentlicht, obwohl die absolute Anzahl solcher
Eingriffe im Zeitablauf durchaus ein Indikator für den gestiegenen
Managementaufwand durch die Energiewende ist.
Aus einer Auswertung des Bundesverbandes der Energie- und
Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) der Transparenzdaten der Übertragungsnetzbetreiber von
2013 bis 2018 geht hervor, dass die Änderung der Struktur im
Energieerzeugermarkt weg von wenigen Hundert Erzeugern, hin zu Millionen Energieerzeugern
für steigende Kosten der Netz- und Sicherheitsmaßnahmen bzw. des
Engpassmanagements verantwortlich ist – im Besonderen der Ausbau von
Windenergieanlagen, der seit Jahren politisch forciert wird (www.bdew.de/media/
documents/Awh_20190326_Bericht-Redispatch_Maerz-2019.pdf).
Aktuell wird ebenfalls berichtet, dass es im Juni 2019 beinahe zu einem
Blackout in Deutschland gekommen wäre, und es zu Turbulenzen im gesamten
europäischen Stromnetz kam, die nur mit Mühe bewältigt werden konnten. Neben
damit einhergehenden enormen Preisschwankungen zwischen 10 Euro je
Megawattstunde und 37 856 Euro je Megawattstunde für Regelenergie innerhalb
nur einer einzigen Woche, die letztendlich von Stromverbrauchern gezahlt
werden, sahen sich Netzbetreiber dazu gezwungen, die vorgehaltene
Minutenreserve innerhalb eines einzigen Tages auf 2 000 Megawatt zu verdoppeln
(www.faz.net/aktuell/wirtschaft/chaotische-zustaende-im-deutschen-stromnetz-
16263310.html).
Zeitgleich vermeldet der BDEW, dass der Anteil der Erneuerbaren Energien an
der Nettostromerzeugung im ersten Halbjahr 2019 mit 44 Prozent auf ein
Rekordhoch gestiegen ist (www.bdew.de/presse/presseinformationen/zahl-
derwoche-halbjahres-rekord-erneuerbare-energien-decken-44/).
Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission zum
Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ sieht einen akuten Bedarf zur
Neubewertung der Versorgungssicherheit, und empfiehlt neben dem bisher üblichen
SAIDI (System Average Interruption Duration Index) dafür die Einführung
neuer Indikatoren (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ewk-
stellungnahme.pdf?__blob=publicationFile&v=4).
1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die absolute Anzahl der
Einspeisemanagement-Maßnahmen, die von 1999 bis heute deutschlandweit
durchgeführt wurden (bitte nach Jahr, Monat sowie Quartal aufschlüsseln
und ebenfalls die dazugehörigen Energiemengen bzw. Redispatcharbeit in
GWh sowie die verursachten Kosten angeben)?
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die absolute Anzahl der
Einspeisemanagement-Maßnahmen, die von 1999 bis heute deutschlandweit
durchgeführt wurden (bitte nach Jahr, Monat sowie Quartal aufschlüsseln
und ebenfalls die dazugehörigen Energiemengen bzw. Ausfallarbeit in GWh
sowie die verursachten Kosten angeben)?
Die Fragen 1 und 2 sind, soweit ersichtlich, inhaltlich identisch. Daher werden
beide Fragen gemeinsam beantwortet.
Das Volumen und die Entschädigungszahlungen von
Einspeisemanagementmaßnahmen werden von der Bundesnetzagentur seit dem Jahr 2009 jährlich
aggregiert erfasst und im Monitoringbericht von Bundesnetzagentur und
Bundeskartellamt veröffentlicht (siehe folgende Abbildung).
Der Monitoringbericht kann auf der Internetseite der Bundesnetzagentur
abgerufen werden. Für die Zeit zwischen 1999 und 2009 liegen der Bundesregierung
keine Daten vor.
Die Anzahl an Maßnahmen für Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen hat nur
eine geringe Aussagekraft für die Netzsicherheit, da Maßnahmen mit sehr
unterschiedlicher elektrischer Arbeit und Leistung durchgeführt werden. Zahlen zu der
Anzahl der Maßnahmen liegen der Bundesregierung nicht vor.
Die ausgezahlten Entschädigungen der Netzbetreiber an die Anlagenbetreiber für
die Jahre 2009 bis 2017 haben sich wie in der folgenden Abbildung dargestellt
entwickelt. Daten zum Jahr 2018 liegen noch nicht abschließend vor. Zu beachten
ist, dass aus Gründen der Rechnungslegung in den Entschädigungszahlungen der
einzelnen Jahre Zahlungen aus Ansprüchen aus den Vorjahren enthalten sind.
Die Entschädigungszahlungen werden zum Teil durch die Reduktion der
ebenfalls von den Letztverbrauchern zu tragenden EEG-Umlage kompensiert, da
abgeregelte Anlagen keine Vergütung oder Marktprämie nach dem EEG erhalten.
73,7 126,8
420,6 384,8
554,8
1.580,6
4.722,3
3.743,2
5.518,0
5.402,7
5.246,9
116,5
35,7
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Ausfallarbeit verursacht durch Einspeisemanagementmaßnahmen
in GWh
Gesamt Windenergie Solarenergie Biomasse
Seit dem Jahr 2015 werden die Indikatoren der Netz- und Systemsicherheit
quartalsweise von der Bundesnetzagentur in Berichten veröffentlicht. Die
detaillierteren Berichte mit den quartalsscharfen Aufschlüsselungen seit dem Jahr 2015 sind
unter www.bundesnetzagentur.de/systemstudie zu finden. Monatsscharfe Daten
liegen der Bundesregierung nicht vor.
3. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung der
Expertenkommission, wonach der SAIDI keine Aussage über die zukünftige
Versorgungssicherheit zulässt, und deswegen perspektivisch neue Indikatoren
zur Einschätzung der Versorgungssicherheit entwickelt werden müssen, und
wird sie dieser Empfehlung nachkommen?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, wonach der SAIDI (System Average
Interruption Duration Index) keine Aussage über die zukünftige
Versorgungssicherheit zulässt. Der SAIDI misst die durchschnittliche jährliche Ausfalldauer
aller Verbraucher, also die durchschnittliche Nichtversorgung mit Strom. Er lag bei
12 Minuten im Jahr 2016 und 16 Minuten im Jahr 2017. Er kann nur im Rückblick
bestimmt werden. Für die Zukunft sind keine seriösen Prognosen des SAIDI
möglich, da Störungen in den Verteilernetzen mit häufig unbekannter
Wahrscheinlichkeit für die Höhe des SAIDI maßgeblich sind.
Als Indikator für die Einschätzung der zukünftigen Versorgungssicherheit kommt
etwa die sog. Lastausgleichswahrscheinlichkeit in Betracht. Für nähere Angaben
hierzu wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Zu weiteren Indikatoren zur
Einschätzung der Versorgungssicherheit wird auf die Antwort auf Frage 6
verwiesen.
4. Welche Forderungen des Sondergutachtens 2018 „Koordination und
Steuerung zur Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie“ des Bundesrechnungshofs hat die Bundesregierung
bisher in welcher Form umgesetzt, und welche Forderungen plant sie in
Zukunft in welcher Form umzusetzen (www.bundesrechnungshof.de/de/
veroeffentlichungen/produkte/sonderberichte/energiewende)?
Die Bundesregierung entwickelt die Umsetzung und Steuerung ihrer
Energiewendepolitik kontinuierlich fort. Sie hat sich mit dem genannten Bericht des
Bundesrechnungshofs auseinandergesetzt und insbesondere Empfehlungen zur
Koordinierung sowie zur Quantifizierung des Ziels „Bezahlbarkeit der Energiewende“;
hierzu wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
6,0 10,2
33,5 33,1 43,7 82,7
314,8
514,0
573,6
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Entschädigungszahlungen verursacht durch
Einspeisemanagementmaßnahmen
in Mio. Euro
a) Wie quantifiziert die Bundesregierung das Ziel Bezahlbarkeit der
Energiewende, und welche quantitativen Indikatoren werden hierfür genutzt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
b) Wie quantifiziert die Bundesregierung das Ziel Versorgungssicherheit der
Energiewende, und welche quantitativen Indikatoren werden hierfür
genutzt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
5. Wird der Zielwert für Bezahlbarkeit der Energiewende nach Ansicht der
Bundesregierung aktuell erreicht, und falls nicht, auf welche Faktoren führt
die Bundesregierung das Verfehlen des Ziels zurück?
Die Fragen 4a und 5 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen des Monitoring-Prozesses „Energie der Zukunft“ wird das Ziel
„Bezahlbarkeit von Energie“ anhand verschiedener quantitativer Indikatoren
untersucht. Sie geben in der Zusammenschau ein angemessenes Bild der
Zielerreichung und tragen der Komplexität des Themas Rechnung. Konkret werden
insbesondere folgende Indikatoren verwendet:
• Letztverbraucherausgaben für den Endenergieverbrauch
• Anteil der Letztverbraucherausgaben für den Endenergieverbrauch am
Bruttoinlandsprodukt
• Gesamtwirtschaftliche Ausgaben für die Bereitstellung von Primärenergie
• Letztverbraucherausgaben für Strom
• Anteil der Letztverbraucherausgaben für Strom am Bruttoinlandsprodukt
• Durchschnittliche jährliche Energieausgaben privater Haushalte
• Anteil der Energieausgaben an den Konsumausgaben
• Durchschnittlicher Strompreis privater Haushalte
• Verbraucherpreise für Heizöl und Gas
• Gesamtausgaben Industrie für Energie
• Börsenstrompreise
• Durchschnittlicher Strompreis für Industrieunternehmen, die nicht unter
Entlastungsregelungen fallen.
Der am 6. Juni 2019 vom Bundeskabinett beschlossene 2. Fortschrittsbericht zur
Energiewende stellt die Entwicklung dieser Indikatoren bis zum Berichtsjahr
2017 dar und untersucht jeweils die Ursachen der Entwicklung. Für Einzelheiten
wird auf das entsprechende Kapitel des zweiten Fortschrittsberichts zur
Energiewende (S. 169 ff.) verwiesen, der auf der Internetseite des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie (BMWi) unter www.bmwi.de/Redaktion/DE/
Publikationen/Energie/fortschrittsbericht-monitoring-energiewende.pdf?__blob=
publicationFile&v=19 abgerufen werden kann.
6. Wird der Zielwert für Versorgungssicherheit der Energiewende nach Ansicht
der Bundesregierung aktuell erreicht, und falls nicht, auf welche Faktoren
führt die Bundesregierung das Verfehlen des Ziels zurück?
Die Fragen 4b und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es gibt nicht einen einzelnen Zielwert für die Versorgungssicherheit der
Energiewende. Generell ist Versorgungssicherheit gewährleistet, wenn mit ausreichender
Wahrscheinlichkeit die Nachfrage mit den verfügbaren Betriebsmitteln aus
Bereitstellung und Verteilung durch ein Angebot in gleicher Höhe gedeckt werden
kann. Insofern umfasst Versorgungssicherheit diverse Aspekte. Zentrale Themen
bei Elektrizität sind die Verfügbarkeit von Primärenergieträgern zur
Stromerzeugung, der Stromerzeuger selbst, der Netze und die Deckung der Nachfrage am
Strommarkt.
Für die sichere Verfügbarkeit von Primärenergieträgern verwendet die
Bundesregierung keine eigenen Zielwerte. Im Stromnetz ist – etwas vereinfacht – die
Sicherheit gegeben, wenn das sog. (n-1)-Prinzip erfüllt ist, d. h. bei Ausfall eines
beliebig gewählten Betriebsmittels können die Netze weiter stabil betrieben
werden. Ein stabiler Netzbetrieb kennzeichnet sich dadurch, dass technische
Kenngrößen wie beispielsweise Strom, Spannung oder Frequenz immer und überall
bestimmte Werte einhalten.
Für den Strommarkt haben sich in Europa gewisse Indikatoren zur Bewertung der
Versorgungssicherheit etabliert. Versorgungssicherheit ist dann gegeben, wenn
die Indikatoren bestimmte Werte einhalten. Als effizientes Niveau der
Versorgungssicherheit am Strommarkt in Deutschland hat ein Gutachten im Auftrag des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Ergebnis eine sog.
Lastausgleichswahrscheinlichkeit von 99,94 Prozent ermittelt. Die
Lastausgleichswahrscheinlichkeit beschreibt die Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Nachfrage am
Strommarkt durch das verfügbare Angebot gedeckt werden kann. Details hierzu
finden sich im Monitoringbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie nach § 63 i. V. m. § 51 EnWG zur Versorgungssicherheit im Bereich der
leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität vom Juni 2019, der auf der
Internetseite des BMWi abgerufen werden kann.
7. Betrachtet die Bundesregierung die Anzahl der Redispatch-Maßnahmen
oder die Anzahl der Einspeisemanagement-Maßnahmen als quantitativen
Indikator für Versorgungssicherheit bzw. die Stabilität des Energiesystems?
Die Anzahl an Maßnahmen für Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen haben
keine Aussagekraft für die Versorgungssicherheit am Strommarkt und nur eine
geringe Aussagekraft für die Netzsicherheit. Grund dafür ist, dass Maßnahmen
mit sehr unterschiedlicher elektrischer Leistung durchgeführt werden.
So geht aus den Redispatchdaten für das Jahr 2018, die auf der Internetseite
Netztransparenz.de eingesehen werden können, hervor, dass 80 Prozent der
Maßnahmen bis 400 MW in der Spitzenleistung betrugen, diese aber nur rund 44
Prozent der elektrischen Arbeit ausmachten.
a) Falls ja, warum geben die Monitoringberichte Energie der
Bundesnetzagentur keinerlei Auskunft über diese Indikatoren?
Die Monitoringberichte der Bundesnetzagentur nutzen das Volumen elektrischer
Energie als aussagekräftigeren Indikator.
b) Falls nein, was spricht nach Auffassung der Bundesregierung gegen
Erfassung, Veröffentlichung und Nutzung der Anzahl solcher Eingriffe in
das deutsche Stromnetz als quantitative Indikatoren für
Versorgungssicherheit, nachdem vorher benannte Analyse des BDEW mehrfach
eindeutig positiven Zusammenhänge zwischen Windenergieeinspeisung und
zeitgleichen Redispatch-Maßnahmen nachweist?
Die einzelnen Redispatch- und Einspeisemanagement-Maßnahmen werden von
den Übertragungsnetzbetreibern unter www.netztransparenz.de veröffentlicht.
Die aggregierten Werte für elektrische Arbeit werden in den Quartalszahlen der
Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/
ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Versorgungssicherheit/Netz_
Systemsicherheit/Netz_Systemsicherheit_node.html veröffentlicht.
8. Wird die Anzahl der Redispatch-Maßnahmen oder die Anzahl der
Einspeisemanagement-Maßnahmen in Zukunft auch von der Bundesnetzagentur im
Rahmen ihrer Monitoringberichte Energie als quantitativer Indikator für
Versorgungssicherheit bzw. die Stabilität des Energiesystems genutzt
werden?
Die Nutzung der Anzahl von Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen als
Indikator für Versorgungssicherheit bzw. die Stabilität des Energiesystems im
Monitoringbericht der Bundesnetzagentur ist gegenwärtig nicht vorgesehen.
9. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Ziele Bezahlbarkeit
und Versorgungssicherheit der Energiewende zu verwirklichen?
Die Bundesregierung legt bei der Umsetzung der Energiewende besonderen Wert
auf die Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit der Stromversorgung.
Die Bezahlbarkeit ist eine zentrale Richtschnur der Energiepolitik. Wichtig dafür
ist eine kosteneffiziente Ausgestaltung der Energiewende. Wichtige Schritte
waren hier die Umstellung der EEG-Förderung auf wettbewerbliche
Ausschreibungen sowie die Konzentration auf die kostengünstigsten erneuerbaren Energien
Wind und Sonne, wodurch Kostensenkungen für den weiteren Ausbau der
erneuerbaren Energien erreicht wurden. Aber auch ein konsequenter Netzausbau trägt
zu einer insgesamt kosteneffizienten Stromversorgung mit erneuerbaren Energien
bei, da der Netzausbau eine kostengünstige Flexibilitätsoption ist. Zudem wird
die Bundesregierung die im Abschlussbericht der Kommission „Wachstum,
Strukturwandel und Beschäftigung“ vorgeschlagenen Maßnahmen zur Entlastung
der Strompreise umsetzen. Für Einzelheiten zum Thema Bezahlbarkeit wird auch
auf den zweiten Fortschrittsbericht zur Energiewende verwiesen, der auf der
Internetseite des BMWi abgerufen werden kann.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beobachtet fortlaufend die
Sicherheit der Stromversorgung. Damit kommt es auch der Verpflichtung nach
dem Energiewirtschaftsgesetz (§§ 51 und 63 EnWG) nach. Um die
Versorgungssicherheit auch in außergewöhnlichen Extremsituationen zu gewährleisten, hat
die Bundesregierung im Januar 2019 ergänzend die Verordnung zur
Kapazitätsreserve beschlossen. Ab Oktober 2019 werden die Übertragungsnetzbetreiber
diese Reserve im Umfang von 2 GW beschaffen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Anforderungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes an Gebäude des Bundes nach der Novelle 2026: Erfüllungsstand, Kosten und Förderung
AfD01.09.2026
Kraftstoffausfuhren der PCK Raffinerie GmbH in Schwedt/Oder in die Ukraine und Behandlung der Erlöse aus der treuhänderischen Verwaltung
AfD31.08.2026
Mögliche Wettbewerbsvorteile für chinesische Autohersteller durch Förderung von Elektrofahrzeugen durch die Bundesregierung
AfD31.08.2026
Zu existenzbedrohenden Cyberangriffen auf deutsche Unternehmen
AfD04.09.2026