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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit der Energiewende - Engpassmanagement von 1999 bis heute
(insgesamt 9 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
14.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1195526.07.2019
Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit der Energiewende - Engpassmanagement von 1999 bis heute
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11955
19. Wahlperiode 26.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Leif-Erik Holm, Tino Chrupalla, Dr. Heiko Heßenkemper,
Enrico Komning, Steffen Kotré, Hansjörg Müller und der Fraktion der AfD
Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit der Energiewende –
Engpassmanagement von 1999 bis heute
Der Monitoringbericht Energie 2018 der Bundesnetzagentur unterscheidet im
Rahmen von Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen zwischen Redispatch-
und Einspeisemanagement-Maßnahmen (www.bundesnetzagentur.de/Shared
Docs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/Publikationen/Berichte/
2018/Monitoringbericht_Energie2018.pdf;jsessionid=0E0471EB76F0312BE60
D47DD63A5699A?__blob=publicationFile&v=6, S. 123).
Redispatch-Maßnahmen beschreiben Änderungen in der
Kraftwerkseinsatzplanung durch Übertragungsnetzbetreiber zur Vermeidung von Netzengpässen bzw.
die Reduzierung sowie Erhöhung der Kraftwerkeinspeisung, um den Lastfluss an
physikalische Restriktionen des deutschen Stromnetzes anzupassen. Solche
Maßnahmen fanden im Laufe des Jahres 2017 laut Monitoringbericht im Umfang von
20 439 GWh statt, und verursachten im selben Jahr Kosten in Höhe von rund
901 Mio. Euro. Im Monitoringbericht wird allerdings nicht angegeben, wie oft
Übertragungsnetzbetreiber im betrachteten Zeitraum solche Maßnahmen
durchführen mussten.
Aus öffentlichen Angaben der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber geht
jedoch hervor, dass im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017
insgesamt 5 764 solcher Redispatch-Maßnahmen durchgeführt wurden, was
knapp 16 Eingriffen pro Tag entspricht (www.netztransparenz.de/EnWG/
Redispatch).
Da Übertragungsnetzbetreiber gemäß der Festlegung der Bundesnetzagentur
BK6-11-098 erst seit dem 30. Oktober 2012 zur Veröffentlichung der
durchgeführten Redispatch-Maßnahmen aufgefordert sind, reichen öffentlich verfügbare
Daten zur absoluten Anzahl dieser Maßnahmen lediglich bis zum 2. April 2013
zurück (www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/
1_GZ/BK6-GZ/2011/2011_0001bis0999/2011_001bis099/BK6-11-098/BK6-11-
0098_Beschluss.html).
Im Gegensatz zu kurzfristigen Änderungen der Kraftwerkseinsatzplanung im
Voraus beschreiben Einspeisemanagement-Maßnahmen aktuelle Änderungen im
Kraftwerkseinsatz bzw. Abregelungen der Stromeinspeisung aus Erneuerbaren
Energien und KWK-Anlagen (KWK = Kraft-Wärme-Kopplung) gegen
Entschädigung, um Überlastungen der deutschen Übertragungs- und Verteilnetze zu
verhindern. 2017 fanden solche kurzfristigen Noteingriffe laut Monitoringbericht im
Umfang von 5 518 GWh statt, und verursachten geschätzte 610 Mio. Euro
Entschädigungen. Die dazugehörige Anzahl der Einspeisemanagement-Maßnahmen
im Jahr 2017 ist nicht im Bericht enthalten und wird nach Kenntnis der
Fragesteller auch nicht veröffentlicht, obwohl die absolute Anzahl solcher Eingriffe im
Zeitablauf durchaus ein Indikator für den gestiegenen Managementaufwand
durch die Energiewende ist.
Aus einer Auswertung des Bundesverbandes der Energie- und
Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) der Transparenzdaten der Übertragungsnetzbetreiber von
2013 bis 2018 geht hervor, dass die Änderung der Struktur im
Energieerzeugermarkt weg von wenigen Hundert Erzeugern, hin zu Millionen Energieerzeugern
für steigende Kosten der Netz- und Sicherheitsmaßnahmen bzw. des
Engpassmanagements verantwortlich ist – im Besonderen der Ausbau von
Windenergieanlagen, der seit Jahren politisch forciert wird (www.bdew.de/media/documents/
Awh_20190326_Bericht-Redispatch_Maerz-2019.pdf).
Aktuell wird ebenfalls berichtet, dass es im Juni 2019 beinahe zu einem Blackout
in Deutschland gekommen wäre, und es zu Turbulenzen im gesamten
europäischen Stromnetz kam, die nur mit Mühe bewältigt werden konnten. Neben damit
einhergehenden enormen Preisschwankungen zwischen 10 Euro je
Megawattstunde und 37 856 Euro je Megawattstunde für Regelenergie innerhalb nur einer
einzigen Woche, die letztendlich von Stromverbrauchern gezahlt werden, sahen
sich Netzbetreiber dazu gezwungen, die vorgehaltene Minutenreserve innerhalb
eines einzigen Tages auf 2 000 Megawatt zu verdoppeln (www.faz.net/aktuell/
wirtschaft/chaotische-zustaende-im-deutschen-stromnetz-16263310.html).
Zeitgleich vermeldet der BDEW, dass der Anteil der Erneuerbaren Energien an
der Nettostromerzeugung im ersten Halbjahr 2019 mit 44 Prozent auf ein
Rekordhoch gestiegen ist (www.bdew.de/presse/presseinformationen/zahl-der-
wochehalbjahres-rekord-erneuerbare-energien-decken-44/).
Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission zum Monitoring-
Prozess „Energie der Zukunft“ sieht einen akuten Bedarf zur Neubewertung der
Versorgungssicherheit, und empfiehlt neben dem bisher üblichen SAIDI (System
Average Interruption Duration Index) dafür die Einführung neuer Indikatoren
(www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ewk-stellungnahme.pdf?__blob=
publicationFile&v=4).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die absolute Anzahl der
Einspeisemanagement-Maßnahmen, die von 1999 bis heute deutschlandweit
durchgeführt wurden (bitte nach Jahr, Monat sowie Quartal aufschlüsseln
und ebenfalls die dazugehörigen Energiemengen bzw. Redispatcharbeit in
GWh sowie die verursachten Kosten angeben)?
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die absolute Anzahl der
Einspeisemanagement-Maßnahmen, die von 1999 bis heute deutschlandweit
durchgeführt wurden (bitte nach Jahr, Monat sowie Quartal aufschlüsseln
und ebenfalls die dazugehörigen Energiemengen bzw. Ausfallarbeit in GWh
sowie die verursachten Kosten angeben)?
3. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung der
Expertenkommission, wonach der SAIDI keine Aussage über die zukünftige
Versorgungssicherheit zulässt, und deswegen perspektivisch neue Indikatoren
zur Einschätzung der Versorgungssicherheit entwickelt werden müssen, und
wird sie dieser Empfehlung nachkommen?
4. Welche Forderungen des Sondergutachtens 2018 „Koordination und
Steuerung zur Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie“ des Bundesrechnungshofs hat die Bundesregierung
bisher in welcher Form umgesetzt, und welche Forderungen plant sie in
Zukunft in welcher Form umzusetzen (www.bundesrechnungshof.de/de/
veroeffentlichungen/produkte/sonderberichte/energiewende)?
a) Wie quantifiziert die Bundesregierung das Ziel Bezahlbarkeit der
Energiewende, und welche quantitativen Indikatoren werden hierfür genutzt?
b) Wie quantifiziert die Bundesregierung das Ziel Versorgungssicherheit der
Energiewende, und welche quantitativen Indikatoren werden hierfür
genutzt?
5. Wird der Zielwert für Bezahlbarkeit der Energiewende nach Ansicht der
Bundesregierung aktuell erreicht, und falls nicht, auf welche Faktoren führt
die Bundesregierung das Verfehlen des Ziels zurück?
6. Wird der Zielwert für Versorgungssicherheit der Energiewende nach Ansicht
der Bundesregierung aktuell erreicht, und falls nicht, auf welche Faktoren
führt die Bundesregierung das Verfehlen des Ziels zurück?
7. Betrachtet die Bundesregierung die Anzahl der Redispatch-Maßnahmen oder
die Anzahl der Einspeisemanagement-Maßnahmen als quantitativen
Indikator für Versorgungssicherheit bzw. die Stabilität des Energiesystems?
a) Falls ja, warum geben die Monitoringberichte Energie der
Bundesnetzagentur keinerlei Auskunft über diese Indikatoren?
b) Falls nein, was spricht nach Auffassung der Bundesregierung gegen
Erfassung, Veröffentlichung und Nutzung der Anzahl solcher Eingriffe in
das deutsche Stromnetz als quantitative Indikatoren für
Versorgungssicherheit, nachdem vorher benannte Analyse des BDEW mehrfach
eindeutig positiven Zusammenhänge zwischen Windenergieeinspeisung und
zeitgleichen Redispatch-Maßnahmen nachweist?
8. Wird die Anzahl der Redispatch-Maßnahmen oder die Anzahl der
Einspeisemanagement-Maßnahmen in Zukunft auch von der Bundesnetzagentur im
Rahmen ihrer Monitoringberichte Energie als quantitativer Indikator für
Versorgungssicherheit bzw. die Stabilität des Energiesystems genutzt werden?
9. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Ziele Bezahlbarkeit
und Versorgungssicherheit der Energiewende zu verwirklichen?
Berlin, den 11. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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