BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit der Energiewende - Engpassmanagement von 1999 bis heute

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

14.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1195526.07.2019

Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit der Energiewende - Engpassmanagement von 1999 bis heute

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11955 19. Wahlperiode 26.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Leif-Erik Holm, Tino Chrupalla, Dr. Heiko Heßenkemper, Enrico Komning, Steffen Kotré, Hansjörg Müller und der Fraktion der AfD Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit der Energiewende – Engpassmanagement von 1999 bis heute Der Monitoringbericht Energie 2018 der Bundesnetzagentur unterscheidet im Rahmen von Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen zwischen Redispatch- und Einspeisemanagement-Maßnahmen (www.bundesnetzagentur.de/Shared Docs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/Publikationen/Berichte/ 2018/Monitoringbericht_Energie2018.pdf;jsessionid=0E0471EB76F0312BE60 D47DD63A5699A?__blob=publicationFile&v=6, S. 123). Redispatch-Maßnahmen beschreiben Änderungen in der Kraftwerkseinsatzplanung durch Übertragungsnetzbetreiber zur Vermeidung von Netzengpässen bzw. die Reduzierung sowie Erhöhung der Kraftwerkeinspeisung, um den Lastfluss an physikalische Restriktionen des deutschen Stromnetzes anzupassen. Solche Maßnahmen fanden im Laufe des Jahres 2017 laut Monitoringbericht im Umfang von 20 439 GWh statt, und verursachten im selben Jahr Kosten in Höhe von rund 901 Mio. Euro. Im Monitoringbericht wird allerdings nicht angegeben, wie oft Übertragungsnetzbetreiber im betrachteten Zeitraum solche Maßnahmen durchführen mussten. Aus öffentlichen Angaben der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber geht jedoch hervor, dass im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 insgesamt 5 764 solcher Redispatch-Maßnahmen durchgeführt wurden, was knapp 16 Eingriffen pro Tag entspricht (www.netztransparenz.de/EnWG/ Redispatch). Da Übertragungsnetzbetreiber gemäß der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-11-098 erst seit dem 30. Oktober 2012 zur Veröffentlichung der durchgeführten Redispatch-Maßnahmen aufgefordert sind, reichen öffentlich verfügbare Daten zur absoluten Anzahl dieser Maßnahmen lediglich bis zum 2. April 2013 zurück (www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/ 1_GZ/BK6-GZ/2011/2011_0001bis0999/2011_001bis099/BK6-11-098/BK6-11- 0098_Beschluss.html). Im Gegensatz zu kurzfristigen Änderungen der Kraftwerkseinsatzplanung im Voraus beschreiben Einspeisemanagement-Maßnahmen aktuelle Änderungen im Kraftwerkseinsatz bzw. Abregelungen der Stromeinspeisung aus Erneuerbaren Energien und KWK-Anlagen (KWK = Kraft-Wärme-Kopplung) gegen Entschädigung, um Überlastungen der deutschen Übertragungs- und Verteilnetze zu verhindern. 2017 fanden solche kurzfristigen Noteingriffe laut Monitoringbericht im Umfang von 5 518 GWh statt, und verursachten geschätzte 610 Mio. Euro Entschädigungen. Die dazugehörige Anzahl der Einspeisemanagement-Maßnahmen im Jahr 2017 ist nicht im Bericht enthalten und wird nach Kenntnis der Fragesteller auch nicht veröffentlicht, obwohl die absolute Anzahl solcher Eingriffe im Zeitablauf durchaus ein Indikator für den gestiegenen Managementaufwand durch die Energiewende ist. Aus einer Auswertung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) der Transparenzdaten der Übertragungsnetzbetreiber von 2013 bis 2018 geht hervor, dass die Änderung der Struktur im Energieerzeugermarkt weg von wenigen Hundert Erzeugern, hin zu Millionen Energieerzeugern für steigende Kosten der Netz- und Sicherheitsmaßnahmen bzw. des Engpassmanagements verantwortlich ist – im Besonderen der Ausbau von Windenergieanlagen, der seit Jahren politisch forciert wird (www.bdew.de/media/documents/ Awh_20190326_Bericht-Redispatch_Maerz-2019.pdf). Aktuell wird ebenfalls berichtet, dass es im Juni 2019 beinahe zu einem Blackout in Deutschland gekommen wäre, und es zu Turbulenzen im gesamten europäischen Stromnetz kam, die nur mit Mühe bewältigt werden konnten. Neben damit einhergehenden enormen Preisschwankungen zwischen 10 Euro je Megawattstunde und 37 856 Euro je Megawattstunde für Regelenergie innerhalb nur einer einzigen Woche, die letztendlich von Stromverbrauchern gezahlt werden, sahen sich Netzbetreiber dazu gezwungen, die vorgehaltene Minutenreserve innerhalb eines einzigen Tages auf 2 000 Megawatt zu verdoppeln (www.faz.net/aktuell/ wirtschaft/chaotische-zustaende-im-deutschen-stromnetz-16263310.html). Zeitgleich vermeldet der BDEW, dass der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Nettostromerzeugung im ersten Halbjahr 2019 mit 44 Prozent auf ein Rekordhoch gestiegen ist (www.bdew.de/presse/presseinformationen/zahl-der- wochehalbjahres-rekord-erneuerbare-energien-decken-44/). Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission zum Monitoring- Prozess „Energie der Zukunft“ sieht einen akuten Bedarf zur Neubewertung der Versorgungssicherheit, und empfiehlt neben dem bisher üblichen SAIDI (System Average Interruption Duration Index) dafür die Einführung neuer Indikatoren (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ewk-stellungnahme.pdf?__blob= publicationFile&v=4). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die absolute Anzahl der Einspeisemanagement-Maßnahmen, die von 1999 bis heute deutschlandweit durchgeführt wurden (bitte nach Jahr, Monat sowie Quartal aufschlüsseln und ebenfalls die dazugehörigen Energiemengen bzw. Redispatcharbeit in GWh sowie die verursachten Kosten angeben)? 2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die absolute Anzahl der Einspeisemanagement-Maßnahmen, die von 1999 bis heute deutschlandweit durchgeführt wurden (bitte nach Jahr, Monat sowie Quartal aufschlüsseln und ebenfalls die dazugehörigen Energiemengen bzw. Ausfallarbeit in GWh sowie die verursachten Kosten angeben)? 3. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung der Expertenkommission, wonach der SAIDI keine Aussage über die zukünftige Versorgungssicherheit zulässt, und deswegen perspektivisch neue Indikatoren zur Einschätzung der Versorgungssicherheit entwickelt werden müssen, und wird sie dieser Empfehlung nachkommen? 4. Welche Forderungen des Sondergutachtens 2018 „Koordination und Steuerung zur Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie“ des Bundesrechnungshofs hat die Bundesregierung bisher in welcher Form umgesetzt, und welche Forderungen plant sie in Zukunft in welcher Form umzusetzen (www.bundesrechnungshof.de/de/ veroeffentlichungen/produkte/sonderberichte/energiewende)? a) Wie quantifiziert die Bundesregierung das Ziel Bezahlbarkeit der Energiewende, und welche quantitativen Indikatoren werden hierfür genutzt? b) Wie quantifiziert die Bundesregierung das Ziel Versorgungssicherheit der Energiewende, und welche quantitativen Indikatoren werden hierfür genutzt? 5. Wird der Zielwert für Bezahlbarkeit der Energiewende nach Ansicht der Bundesregierung aktuell erreicht, und falls nicht, auf welche Faktoren führt die Bundesregierung das Verfehlen des Ziels zurück? 6. Wird der Zielwert für Versorgungssicherheit der Energiewende nach Ansicht der Bundesregierung aktuell erreicht, und falls nicht, auf welche Faktoren führt die Bundesregierung das Verfehlen des Ziels zurück? 7. Betrachtet die Bundesregierung die Anzahl der Redispatch-Maßnahmen oder die Anzahl der Einspeisemanagement-Maßnahmen als quantitativen Indikator für Versorgungssicherheit bzw. die Stabilität des Energiesystems? a) Falls ja, warum geben die Monitoringberichte Energie der Bundesnetzagentur keinerlei Auskunft über diese Indikatoren? b) Falls nein, was spricht nach Auffassung der Bundesregierung gegen Erfassung, Veröffentlichung und Nutzung der Anzahl solcher Eingriffe in das deutsche Stromnetz als quantitative Indikatoren für Versorgungssicherheit, nachdem vorher benannte Analyse des BDEW mehrfach eindeutig positiven Zusammenhänge zwischen Windenergieeinspeisung und zeitgleichen Redispatch-Maßnahmen nachweist? 8. Wird die Anzahl der Redispatch-Maßnahmen oder die Anzahl der Einspeisemanagement-Maßnahmen in Zukunft auch von der Bundesnetzagentur im Rahmen ihrer Monitoringberichte Energie als quantitativer Indikator für Versorgungssicherheit bzw. die Stabilität des Energiesystems genutzt werden? 9. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Ziele Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit der Energiewende zu verwirklichen? Berlin, den 11. Juli 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen