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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einsatz des automatischen internationalen Informationsaustausches über Finanzkonten gegen Steuerhinterziehung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10718)

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

22.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1218006.08.2019

Einsatz des automatischen internationalen Informationsaustausches über Finanzkonten gegen Steuerhinterziehung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10718)

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12180 19. Wahlperiode 06.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kay Gottschalk, Stefan Keuter, Albrecht Glaser, Franziska Gminder, Dr. Bruno Hollnagel, Jörn König und der Fraktion der AfD Einsatz des automatischen internationalen Informationsaustausches über Finanzkonten gegen Steuerhinterziehung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10718) Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 19/10331) ergibt sich nach Ansicht der Fragesteller Klärungsbedarf. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhält im Rahmen des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten nach dem gemeinsamen OECD- Meldestandard CRS zahlreiche Daten aus dem Ausland übermittelt. Die übersandten Daten sind Anhaltspunkt für die Veranlagung von Kapitalerträgen und Ausgangspunkt für die Auswertung durch die deutschen Landesfinanzbehörden. Beim BZSt liegen nach Auskunft der Bundesregierung derzeit 1,6 Millionen Datensätze aus dem Ausland für den Meldezeitraum (MZ) 2016 und 5,1 Millionen für den MZ 2017 vor (Bundestagsdrucksache 19/10718). Weitere Datensätze für den MZ 2018 werden in den nächsten Monaten hinzukommen. Die Datensätze sind zunächst durch das BZSt aufzubereiten; danach erfolgt die Weiterleitung an die Landesfinanzbehörden. Bei rund 4 Prozent der Datensätze können nach Angaben der Bundesregierung die Datensätze nicht automatisiert aufbereitet werden. In diesen Fällen sind sie durch das BZSt manuell aufzubereiten, d. h. es sind zusätzliche personelle Arbeitsschritte erforderlich. Davon sind bisher 64 000 Datensätze des MZ 2016 und 204 000 Datensätze des MZ 2017 betroffen. Die Personalplanung des BZSt sieht vor, die manuelle Aufbereitung der Datensätze für den MZ 2016 im Jahr 2020 und für den MZ 2017 im Jahr 2021 abzuschließen (Bundestagsdrucksache 19/10718). Im Rahmen des automatischen Informationsaustausches sind nach Angaben der Bundesregierung für den MZ 2016 Datensätze mit insgesamt 143,4 Mrd. Euro an Kontosalden und 65,9 Mrd. Euro an Erträgen aus dem Ausland übermittelt worden. Für den Meldezeitraum 2017 waren es Datensätze mit insgesamt 486 Mrd. Euro an Kontosalden und 414, 7 Mrd. Euro an Erträgen. Die Erträge haben damit einen Anteil von 46 Prozent an den Kontosalden 2016 und 85 Prozent an den Kontosalden 2017 (Bundestagsdrucksache 19/10718). Die Bundesregierung bezeichnet den Informationsaustausch als einen Meilenstein für die Bekämpfung des grenzüberschreitenden Steuerbetruges und der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung (Bundestagsdrucksache 19/3630). Sie geht somit nach Wahrnehmung der Fragesteller davon aus, dass die aus dem Ausland gemeldeten Erträge von 65,9 Mrd. Euro für den MZ 2016 und 414,7 Mrd. Euro für den MZ 2017 nicht in Gänze ordnungsgemäß versteuert worden sind. Nach Auffassung der Fragesteller ist durch die vorgesehene Auswertung der Daten mit erheblicher Zeitverzögerung zumindest die rechtzeitige und gleichmäßige Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland nicht mehr gewährleistet. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Hat das BZSt für die Arbeitseinheit, die für den Informationsaustausch über Finanzkonten zuständig ist, eine Personalbedarfsermittlung durchgeführt? a) Wenn ja, wurde hierbei das Handbuch des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zugrunde gelegt, und welche Ergebnisse hat die Bedarfsermittlung erbracht? b) Wenn nein, wie ist der Personalbedarf festgestellt worden, und welche Ergebnisse hat diese Art von Bedarfsermittlung erbracht? 2. Welcher durchschnittliche Zeitaufwand wird für die manuelle Aufbereitung eines Datensatzes zur personellen Identifizierung eines Steuerpflichtigen zugrunde gelegt? 3. Wie viele Beschäftigte sind im BZSt in dieser Arbeitseinheit eingesetzt (bitte Soll-Ist-Vergleich 2016 bis 2019 mit Planstellen für Beamte und Besoldungsstufen sowie Stellen für Arbeitnehmer mit Eingruppierungen erstellen)? 4. Wie viele Beschäftigte sollen im Zeitraum 2020 bis 2023 in dieser Arbeitseinheit eingesetzt werden (bitte Soll-Aufschlüsselung nach Kalenderjahren mit Planstellen für Beamte und Besoldungsstufen sowie Stellen für Arbeitnehmer mit Eingruppierungen erstellen)? 5. Liegen Erkenntnisse zu den Gründen für die – im Vergleich zu den Kontosalden – sehr hohen Erträge mit einem Anteil von 46 Prozent im MZ 2016 und 85 Prozent im MZ 2017 (Bundestagsdrucksache 19/10718) vor? 6. Liegen Erkenntnisse dazu vor, ob die Kontosalden tatsächlich höher als gemeldet oder die Erträge geringer als gemeldet sind? 7. Von welchen Mehreinnahmen geht die Bundesregierung bei der nachträglichen Versteuerung von Kapitalerträgen aus dem Ausland aus (bitte nach Kalenderjahren und Steuerarten sowie Nebenleistungen aufschlüsseln)? 8. Geht die Bundesregierung davon aus, dass auf der Grundlage ihrer bisherigen Planung die rechtzeitige, gleichmäßige und vollständige Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland sichergestellt ist? Berlin, den 16. Juli 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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