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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Einsatz des automatischen internationalen Informationsaustausches über Finanzkonten gegen Steuerhinterziehung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10718)
(insgesamt 8 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
22.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1218006.08.2019
Einsatz des automatischen internationalen Informationsaustausches über Finanzkonten gegen Steuerhinterziehung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10718)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12180
19. Wahlperiode 06.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kay Gottschalk, Stefan Keuter, Albrecht Glaser,
Franziska Gminder, Dr. Bruno Hollnagel, Jörn König und
der Fraktion der AfD
Einsatz des automatischen internationalen Informationsaustausches über
Finanzkonten gegen Steuerhinterziehung
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/10718)
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
AfD (Bundestagsdrucksache 19/10331) ergibt sich nach Ansicht der Fragesteller
Klärungsbedarf.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhält im Rahmen des automatischen
Informationsaustausches über Finanzkonten nach dem gemeinsamen OECD-
Meldestandard CRS zahlreiche Daten aus dem Ausland übermittelt. Die
übersandten Daten sind Anhaltspunkt für die Veranlagung von Kapitalerträgen und
Ausgangspunkt für die Auswertung durch die deutschen Landesfinanzbehörden.
Beim BZSt liegen nach Auskunft der Bundesregierung derzeit 1,6 Millionen
Datensätze aus dem Ausland für den Meldezeitraum (MZ) 2016 und 5,1 Millionen
für den MZ 2017 vor (Bundestagsdrucksache 19/10718). Weitere Datensätze für
den MZ 2018 werden in den nächsten Monaten hinzukommen. Die Datensätze
sind zunächst durch das BZSt aufzubereiten; danach erfolgt die Weiterleitung an
die Landesfinanzbehörden.
Bei rund 4 Prozent der Datensätze können nach Angaben der Bundesregierung
die Datensätze nicht automatisiert aufbereitet werden. In diesen Fällen sind sie
durch das BZSt manuell aufzubereiten, d. h. es sind zusätzliche personelle
Arbeitsschritte erforderlich. Davon sind bisher 64 000 Datensätze des MZ 2016 und
204 000 Datensätze des MZ 2017 betroffen. Die Personalplanung des BZSt
sieht vor, die manuelle Aufbereitung der Datensätze für den MZ 2016 im Jahr
2020 und für den MZ 2017 im Jahr 2021 abzuschließen (Bundestagsdrucksache
19/10718).
Im Rahmen des automatischen Informationsaustausches sind nach Angaben der
Bundesregierung für den MZ 2016 Datensätze mit insgesamt 143,4 Mrd. Euro an
Kontosalden und 65,9 Mrd. Euro an Erträgen aus dem Ausland übermittelt
worden. Für den Meldezeitraum 2017 waren es Datensätze mit insgesamt
486 Mrd. Euro an Kontosalden und 414, 7 Mrd. Euro an Erträgen. Die Erträge
haben damit einen Anteil von 46 Prozent an den Kontosalden 2016 und 85
Prozent an den Kontosalden 2017 (Bundestagsdrucksache 19/10718).
Die Bundesregierung bezeichnet den Informationsaustausch als einen
Meilenstein für die Bekämpfung des grenzüberschreitenden Steuerbetruges und der
grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung (Bundestagsdrucksache 19/3630).
Sie geht somit nach Wahrnehmung der Fragesteller davon aus, dass die aus
dem Ausland gemeldeten Erträge von 65,9 Mrd. Euro für den MZ 2016 und
414,7 Mrd. Euro für den MZ 2017 nicht in Gänze ordnungsgemäß versteuert
worden sind. Nach Auffassung der Fragesteller ist durch die vorgesehene Auswertung
der Daten mit erheblicher Zeitverzögerung zumindest die rechtzeitige und
gleichmäßige Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland nicht mehr
gewährleistet.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat das BZSt für die Arbeitseinheit, die für den Informationsaustausch über
Finanzkonten zuständig ist, eine Personalbedarfsermittlung durchgeführt?
a) Wenn ja, wurde hierbei das Handbuch des Bundesministeriums des
Innern, für Bau und Heimat zugrunde gelegt, und welche Ergebnisse hat die
Bedarfsermittlung erbracht?
b) Wenn nein, wie ist der Personalbedarf festgestellt worden, und welche
Ergebnisse hat diese Art von Bedarfsermittlung erbracht?
2. Welcher durchschnittliche Zeitaufwand wird für die manuelle Aufbereitung
eines Datensatzes zur personellen Identifizierung eines Steuerpflichtigen
zugrunde gelegt?
3. Wie viele Beschäftigte sind im BZSt in dieser Arbeitseinheit eingesetzt (bitte
Soll-Ist-Vergleich 2016 bis 2019 mit Planstellen für Beamte und
Besoldungsstufen sowie Stellen für Arbeitnehmer mit Eingruppierungen
erstellen)?
4. Wie viele Beschäftigte sollen im Zeitraum 2020 bis 2023 in dieser
Arbeitseinheit eingesetzt werden (bitte Soll-Aufschlüsselung nach Kalenderjahren
mit Planstellen für Beamte und Besoldungsstufen sowie Stellen für
Arbeitnehmer mit Eingruppierungen erstellen)?
5. Liegen Erkenntnisse zu den Gründen für die – im Vergleich zu den
Kontosalden – sehr hohen Erträge mit einem Anteil von 46 Prozent im MZ 2016
und 85 Prozent im MZ 2017 (Bundestagsdrucksache 19/10718) vor?
6. Liegen Erkenntnisse dazu vor, ob die Kontosalden tatsächlich höher als
gemeldet oder die Erträge geringer als gemeldet sind?
7. Von welchen Mehreinnahmen geht die Bundesregierung bei der
nachträglichen Versteuerung von Kapitalerträgen aus dem Ausland aus (bitte nach
Kalenderjahren und Steuerarten sowie Nebenleistungen aufschlüsseln)?
8. Geht die Bundesregierung davon aus, dass auf der Grundlage ihrer
bisherigen Planung die rechtzeitige, gleichmäßige und vollständige Besteuerung
von Kapitalerträgen in Deutschland sichergestellt ist?
Berlin, den 16. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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