[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. August 2019
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12586
19. Wahlperiode 22.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kay Gottschalk, Stefan Keuter,
Albrecht Glaser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12180 –
Einsatz des automatischen internationalen Informationsaustausches über
Finanzkonten gegen Steuerhinterziehung
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/10718)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
AfD (Bundestagsdrucksache 19/10331) ergibt sich nach Ansicht der
Fragesteller Klärungsbedarf.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhält im Rahmen des automatischen
Informationsaustausches über Finanzkonten nach dem gemeinsamen OECD-
Meldestandard CRS zahlreiche Daten aus dem Ausland übermittelt. Die
übersandten Daten sind Anhaltspunkt für die Veranlagung von Kapitalerträgen und
Ausgangspunkt für die Auswertung durch die deutschen
Landesfinanzbehörden.
Beim BZSt liegen nach Auskunft der Bundesregierung derzeit 1,6 Millionen
Datensätze aus dem Ausland für den Meldezeitraum (MZ) 2016 und 5,1
Millionen für den MZ 2017 vor (Bundestagsdrucksache 19/10718). Weitere
Datensätze für den MZ 2018 werden in den nächsten Monaten hinzukommen. Die
Datensätze sind zunächst durch das BZSt aufzubereiten; danach erfolgt die
Weiterleitung an die Landesfinanzbehörden.
Bei rund 4 Prozent der Datensätze können nach Angaben der Bundesregierung
die Datensätze nicht automatisiert aufbereitet werden. In diesen Fällen sind sie
durch das BZSt manuell aufzubereiten, d. h. es sind zusätzliche personelle
Arbeitsschritte erforderlich. Davon sind bisher 64 000 Datensätze des MZ 2016
und 204 000 Datensätze des MZ 2017 betroffen. Die Personalplanung des BZSt
sieht vor, die manuelle Aufbereitung der Datensätze für den MZ 2016 im Jahr
2020 und für den MZ 2017 im Jahr 2021 abzuschließen (Bundestagsdrucksache
19/10718).
Im Rahmen des automatischen Informationsaustausches sind nach Angaben der
Bundesregierung für den MZ 2016 Datensätze mit insgesamt 143,4 Mrd. Euro
an Kontosalden und 65,9 Mrd. Euro an Erträgen aus dem Ausland übermittelt
worden. Für den Meldezeitraum 2017 waren es Datensätze mit insgesamt
486 Mrd. Euro an Kontosalden und 414, 7 Mrd. Euro an Erträgen. Die Erträge
haben damit einen Anteil von 46 Prozent an den Kontosalden 2016 und 85
Prozent an den Kontosalden 2017 (Bundestagsdrucksache 19/10718).
Die Bundesregierung bezeichnet den Informationsaustausch als einen
Meilenstein für die Bekämpfung des grenzüberschreitenden Steuerbetruges und der
grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung (Bundestagsdrucksache 19/3630).
Sie geht somit nach Wahrnehmung der Fragesteller davon aus, dass die aus
dem Ausland gemeldeten Erträge von 65,9 Mrd. Euro für den MZ 2016 und
414,7 Mrd. Euro für den MZ 2017 nicht in Gänze ordnungsgemäß versteuert
worden sind. Nach Auffassung der Fragesteller ist durch die vorgesehene
Auswertung der Daten mit erheblicher Zeitverzögerung zumindest die rechtzeitige
und gleichmäßige Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland nicht mehr
gewährleistet.
1. Hat das BZSt für die Arbeitseinheit, die für den Informationsaustausch über
Finanzkonten zuständig ist, eine Personalbedarfsermittlung durchgeführt?
a) Wenn ja, wurde hierbei das Handbuch des Bundesministeriums des
Innern, für Bau und Heimat zugrunde gelegt, und welche Ergebnisse hat die
Bedarfsermittlung erbracht?
b) Wenn nein, wie ist der Personalbedarf festgestellt worden, und welche
Ergebnisse hat diese Art von Bedarfsermittlung erbracht?
Für den Aufgabenbereich des automatischen Informationsaustausches über
Finanzkonten nach dem gemeinsamen Meldestandard der OECD (Common
Reporting Standard - CRS) wurde im Juni 2015 durch das zuständige Bundeszentralamt
für Steuern (BZSt) eine Personalbedarfsermittlung durchgeführt. Das Handbuch
für die Personalbedarfsermittlung in der Bundesverwaltung des
Bundesministeriums des Innern und des Bundesverwaltungsamtes wurde berücksichtigt. Die
Ermittlung erfolgte nach der Arbeitsplatzmethode und hatte folgenden dauerhaften
Personalbedarf zum Ergebnis:
Arbeitskräfte Besoldungsgruppe (Funktion)
0,33 A 14 (Referent/in)
0,33 A 13g (Grundsatzsachbearbeiter/in)
1,00 A 12 (Fachverfahrensverantwortliche/r)
1,00 A 12 (Anforderungsanalytiker/in)
1,00 A 11 (Sachbearbeiter/in)
0,33 A 9m + Z (Mitarbeiter/in)
1,00 A 8 (Mitarbeiter/in)
Eine Ermittlung der Arbeitskräfte, die für die manuelle Aufbereitung der CRS-
Datensätze dauerhaft benötigten werden, konnte und musste bislang nicht
erfolgen, da nicht feststeht, inwieweit es sich bei dieser Tätigkeit um eine
Daueraufgabe handelt. Die Notwendigkeit manueller Aufbereitungen durch das BZSt wird
dauerhaft umso geringer, je besser die Qualität der aus dem Ausland übermittelten
Daten ist. Es werden im EU- und OECD-Umfeld aktuell diverse
vielversprechende Maßnahmen verfolgt, mit denen die Qualität der CRS-Datensätze noch
weiter gesteigert werden soll. Unabhängig davon werden Erkenntnisse aus der
manuellen Datenaufbereitung genutzt, um längerfristig weitere Prozesse im
Zusammenhang mit der Datenaufbereitung durch das BZSt zu automatisieren.
Mit Blick auf diese laufenden Entwicklungen wurden Planstellen für Beamtinnen
und Beamte und Stellen für Tarifbeschäftigte für die manuelle Datenaufbereitung
weder angefordert noch ausgebracht. Die Tätigkeit wird stattdessen von befristet
Beschäftigten wahrgenommen. Ihr Bedarf wurde anhand von Erfahrungen mit der
manuellen Aufbereitung von Daten aus den automatischen
Informationsaustauschverfahren nach EARL1 und FATCA2 prognostiziert.
2. Welcher durchschnittliche Zeitaufwand wird für die manuelle Aufbereitung
eines Datensatzes zur personellen Identifizierung eines Steuerpflichtigen
zugrunde gelegt?
Für den Bereich des automatischen Finanzkonteninformationsaustausches nach
CRS legt das BZSt als durchschnittlichen Zeitaufwand für die manuelle
Aufbereitung eines Datensatzes zur personellen Identifizierung eines Steuerpflichtigen
10 Minuten zugrunde.
3. Wie viele Beschäftigte sind im BZSt in dieser Arbeitseinheit eingesetzt (bitte
Soll-Ist-Vergleich 2016 bis 2019 mit Planstellen für Beamte und
Besoldungsstufen sowie Stellen für Arbeitnehmer mit Eingruppierungen
erstellen)?
Mit der manuellen Aufbereitung von CRS-Datensätzen wird im BZSt bis
September 2019 begonnen. Aktuell werden für diese Aufgabenerledigungen noch
keine Beschäftigten eingesetzt.
4. Wie viele Beschäftigte sollen im Zeitraum 2020 bis 2023 in dieser
Arbeitseinheit eingesetzt werden (bitte Soll-Aufschlüsselung nach Kalenderjahren
mit Planstellen für Beamte und Besoldungsstufen sowie Stellen für
Arbeitnehmer mit Eingruppierungen erstellen)?
In den Jahren 2020 bis 2023 sollen im BZSt 39 befristet Tarifbeschäftigte der
Entgeltgruppe 5 und 2 befristet Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppe 9b für die
manuelle Aufbereitung von Datensätzen aus den Verfahren zum automatischen
Informationsaustausch nach EARL, FATCA und CRS eingesetzt werden. Auf die
Tätigkeit im Zusammenhang mit CRS-Datensätzen werden ca. 24,5 Arbeitskräfte
entfallen. Für diese Aufgabe wurden Planstellen für Beamtinnen und Beamte und
Stellen für Tarifbeschäftigte weder angefordert noch ausgebracht.
5. Liegen Erkenntnisse zu den Gründen für die – im Vergleich zu den
Kontosalden – sehr hohen Erträge mit einem Anteil von 46 Prozent im MZ 2016
und 85 Prozent im MZ 2017 (Bundestagsdrucksache 19/10718) vor?
Zu den Erträgen, die im Rahmen des Finanzkonteninformationsaustausches von
den Finanzinstituten zu melden sind, zählen nicht nur Einkünfte wie Zinsen und
Dividenden, sondern auch Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung oder dem
Rückkauf von Finanzvermögen. Daneben handelt es sich bei den von den
Finanzinstituten gemeldeten Kontensalden um Endsalden, die sich typischerweise auf
den 31. Dezember des Meldejahres beziehen, so dass unterjährige Auszahlungen
von der Meldung nicht abgebildet werden. Es hat aufgrund beider genannter
Faktoren keine Aussagekraft, die Angaben zu Salden und zu Erträgen isoliert
zueinander ins Verhältnis zu setzen.
1 automatischer Informationsaustausch über bestimmte Arten von Einkommen und Vermögen
2 automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten mit den USA
6. Liegen Erkenntnisse dazu vor, ob die Kontosalden tatsächlich höher als
gemeldet oder die Erträge geringer als gemeldet sind?
Die Landesfinanzbehörden werden mit der Auswertung der Informationen aus
dem Finanzkonteninformationsaustausch nach CRS im Jahr 2020 beginnen. Im
Zuge dessen werden sich Erkenntnisse dazu ergeben, inwieweit die gemeldeten
Informationen von den realen Begebenheiten abweichen. Vor dem Hintergrund
der dezidierten Sorgfaltspflichten, die im Zusammenhang mit dem CRS für die
meldepflichtigen Finanzinstitute gelten, erwartet die Bundesregierung im
Allgemeinen keine Abweichungen dieser Art.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es sich bei den Informationen aus
dem Finanzkonteninformationsaustausch um Kontrollmaterial handelt. Dieses
dient den Landesfinanzbehörden im Rahmen des sich aus § 88 der
Abgabenordnung ergebenen Untersuchungsgrundsatzes zur Verifikation der
Besteuerungsgrundlagen, wodurch das steuerliche Deklarationsprinzip abgesichert wird.
Sofern die von den Finanzinstituten gemeldeten Salden und Erträge von den realen
Begebenheiten tatsächlich abweichen sollten, wird dieses daher im Zuge des
Besteuerungsverfahrens erkannt und berücksichtigt werden können.
7. Von welchen Mehreinnahmen geht die Bundesregierung bei der
nachträglichen Versteuerung von Kapitalerträgen aus dem Ausland aus (bitte nach
Kalenderjahren und Steuerarten sowie Nebenleistungen aufschlüsseln)?
Es kann davon ausgegangen werden, dass sich der Ausbau des
Finanzkonteninformationsaustausches in jüngster Vergangenheit bereits nachhaltig und positiv
auf das Erklärungsverhalten der Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit
Kapitalerträgen aus dem Ausland ausgewirkt hat. Die Bundesregierung erwartet vor
diesem Hintergrund keine signifikanten Steuermehreinnahmen, die im Zuge der
Auswertung der Kontoinformationen aufgedeckt werden. Der
Finanzkonteninformationsaustausch hat insgesamt auch nicht zum Ziel, steuerliche Mehreinnahmen
zu generieren. Sein Zweck liegt vielmehr in der Sicherung der
Besteuerungsgrundlagen.
8. Geht die Bundesregierung davon aus, dass auf der Grundlage ihrer
bisherigen Planung die rechtzeitige, gleichmäßige und vollständige Besteuerung
von Kapitalerträgen in Deutschland sichergestellt ist?
Ja.
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