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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Drei Klassen der Betriebsrente bei der Deutschen Welle

Fraktion

AfD

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

03.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1220107.08.2019

Drei Klassen der Betriebsrente bei der Deutschen Welle

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12201 19. Wahlperiode 07.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Martin Sichert, Jörg Schneider, Martin Hebner und der Fraktion der AfD Drei Klassen der Betriebsrente bei der Deutschen Welle Die Deutsche Welle (DW) ist der Auslandssender Deutschlands und ist öffentlich-rechtlich organisiert. Als Anstalt des öffentlichen Rechts unterliegt sie der Rechtsaufsicht der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur- undmedien/medien/deutsche-welle). Die DW wird – anders als der über Rundfunkbeiträge finanzierte öffentliche Rundfunk von ARD, ZDF und Deutschlandfunk – im Wesentlichen aus Steuermitteln des Bundes finanziert (vgl. zum Ganzen auch das Deutsche-Welle- Gesetz – DWG, www.gesetze-im-internet.de/dwg/DWG.pdf). Nach Information der Fragesteller lehnt sich die betriebliche Altersversorgung für die Mitarbeiter der DW an die Versorgung der Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an, so etwa hinsichtlich der Übernahme des Versorgungstarifvertrags (VTV) der ARD (vgl. auch DW Personalbericht 2016/2017, Seite 19, www.dw.com/ downloads/39999447/personalbericht20162017.pdf). Dabei gibt es für die betriebliche Altersversorgung, historisch gewachsen, unterschiedliche Modelle, die stark differenzierende Versorgungsniveaus erreichen. So wird bei den älteren Verträgen („VstV/RSTV“, „VTV“) für die vor 2017 festangestellten Beschäftigten an das letzte Einkommen vor dem Rentenantritt angeknüpft, während bei den Neuverträgen eine beitragsbezogene Zusage erfolgt, die an den Einkommensverlauf in der Dienstzeit anknüpft. Die Kosten der betrieblichen Altersversorgung werden jeweils von der DW getragen. Zu der „VStV/RSTV“ bzw. sogenannten Gesamtversorgung heißt im Personalbericht 2016/2017, Seite 19 (www.dw.com/downloads/39999447/personalbericht 20162017.pdf): „Das Versorgungssystem VstV/RSTV gilt für alle Beschäftigten mit einer Festanstellung vor dem 1. April 1993. Die jährlichen Kosten betragen rund 30 Millionen Euro, mit steigender Tendenz.“ Die „Frankfurter Allgemeine“ berichtete am 1. September 2017 (www.faz.net/ aktuell/feuilleton/medien/die-deutsche-welle-platzt-der-rentendeal-15177574.html): „Vor 1993 eingestellte Mitarbeiter auf Hauptabteilungsleiterebene erhielten eine Betriebsrente von 6 000 Euro, nach 1993 eingestellte noch 2 400 Euro, wohingegen Berufsanfänger mit neuen Verträgen am Ende gerade mal 640 Euro hätten.“ Überdies wird angeführt: „In weniger als zwanzig Jahren hat sich der Anteil am Etat, den die Welle für die Altersversorgung aufbringen muss, von sechs auf vierzehn Prozent erhöht.“ Aus den Gewinn- und Verlustrechnungen für 2015 bis 2017 ergeben sich bei der Personalkostenposition „Aufwendungen für Altersversorgung“ Beträge i. H. v. 31 071 016,07 Euro (2015), 42 215 693,06 Euro (2016) und 14 846 354,39 Euro (2017), vgl. www.dw.com/de/jahresabschlussbericht/a- 15689303. Der letzte veröffentlichte Personalbericht 2016/2017 bildet den Stand per Dezember 2015 ab (vgl. www.dw.com/downloads/39999447/personalbericht 20162017.pdf). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die im in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „FAZ“-Artikel vom 1. September 2017 getroffenen Aussagen zum Veröffentlichungszeitpunkt zutreffend gewesen bzw. ob und inwieweit liegen nach Kenntnis der Bundesregierung „Gesamtversorgungszusagen“ bzw. Versorgungen nach „VstV/RSTV“ zugrunde (bitte klarstellen und eine nach angeführten Einstellungszeitpunkten differenzierte Erläuterung geben)? 2. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der betrieblichen Altersversorgung bzw. Betriebsrente für die DW-Mitarbeiter auf der Hauptabteilungsleiterebene gegenwärtig dar (bitte nach den Einstellungszeitpunkten differenzieren)? 3. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der betrieblichen Altersversorgung bzw. Betriebsrente für die DW-Mitarbeiter unterhalb der Hauptabteilungsleiterebene, so etwa für Redakteure, Kameramänner, Grafiker, Produktionsingenieure, Cutter und Sekretäre, gegenwärtig dar (bitte nach den Einstellungszeitpunkten differenzieren)? 4. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der betrieblichen Altersversorgung bzw. Betriebsrente für die DW-Mitarbeiter oberhalb der Hauptabteilungsleiterebene, so etwa für Intendanten und Direktoren, gegenwärtig dar (bitte nach angeführten Einstellungszeitpunkten differenzieren)? 5. Wie vielen Mitarbeitern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine „Gesamtversorgung“ bzw. Versorgung nach „VstV/RSTV“ zugesagt (bitte nach Rentnern im laufenden Bezug und den Anwartschaftsinhabern tabellarisch aufgliedern)? 6. Welches maximale Versorgungsniveau wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit der zugesagten „Gesamtversorgung“ bzw. Versorgung nach „VstV/ RSTV“ erreicht (bitte unter Angabe der Versorgung in Prozent und der Bezugsbasis erläutern)? 7. Welcher Durchführungsweg wurde bzw. welche Durchführungswege wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Umsetzung der Versorgungszusagen zur „Gesamtversorgung“ bzw. Versorgung nach „VstV/RSTV“ gewählt? 8. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die gezahlten „Gesamtversorgungen“ bzw. Versorgungen nach „VStV/RSTV“ im Durchschnitt und im Median (bitte nach Gesamtbetrag und den Anteilen der Betriebsrente und der gesetzlichen Rente aufgliedern)? 9. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung sämtlichen Beschäftigten der DW mit einer Festanstellung vor dem 1. April 1993 eine „Gesamtversorgung“ bzw. Versorgung nach „VstV/RSTV“ zugesagt, oder ergeben sich hinsichtlich des begünstigten Personenkreises und der zeitlichen Zugangsvoraussetzung Abweichungen? 10. Welche Regelungen zur Mindestwartezeit und zur Altersgrenze (frühester Versorgungsbeginn) liegen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Begünstigten der „Gesamtversorgung“ bzw. Versorgung nach „VstV/RSTV“ vor? 11. Wie vielen Mitarbeitern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Versorgung bzw. Betriebsrente nach Versorgungstarifvertrag (VTV) zugesagt (bitte nach Rentnern im laufenden Bezug und Anwartschaftsinhabern aufgliedern)? 12. Welches Versorgungsniveau wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Betriebsrenten nach VTV angestrebt (bitte unter Angabe der Versorgung in Prozent und der Bezugsbasis erläutern)? 13. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die gezahlten Betriebsrenten nach VTV im Durchschnitt und im Median? 14. Welche Regelungen zur Mindestwartezeit und zur Altersgrenze (frühester Versorgungsbeginn) liegen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Begünstigten bei den zugesagten Versorgungen nach VTV vor? 15. Wie vielen Mitarbeitern wurde eine beitragsorientierte Altersversorgung bzw. Betriebsrente (BTVA) zugesagt (bitte nach Rentnern im laufenden Bezug und Anwartschaftsinhabern tabellarisch aufgliedern)? 16. Welches Versorgungsniveau wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Betriebsrenten nach BTVA angestrebt (bitte unter Angabe der Versorgung in Prozent zum letzten Einkommen bzw. dem Einkommensverlauf in der Dienstzeit erläutern)? 17. Welche Regelungen zur Mindestwartezeit und zur Altersgrenze bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für den Bezug einer Betriebsrente nach BTVA? 18. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der DW neben den drei angeführten Modellen zur betrieblichen Altersversorgung noch weitere betriebliche Altersversorgungsmodelle, und welche sind dies? 19. Welche Zusagen bzw. Vereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den 2019 neu festangestellten Mitarbeitern (bitte mit Angaben zum angestrebten Versorgungsniveau, Mindestwartezeit und frühestmöglichen Rentenbeginn beantworten)? 20. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtetat und jeweils die Bundeszuweisungen und eigenen Erträge in den Jahren von 1991 bis 2018 entwickelt (bitte tabellarisch aufgliedern)? 21. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalkosten in den Jahren von 1991 bis 2018 entwickelt, und in welchem prozentualen Verhältnis stehen die Personalkosten jeweils zum Etat (bitte die verwendete Definition der Personalkosten offenlegen und die Personalkosten nach den Positionen Löhne und Gehälter, Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützungen, Aufwendungen für Altersversorgung usw. tabellarisch aufgliedern)? 22. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalkostenquote im Verhältnis zum Gesamtaufwand in den Jahren von 1991 bis 2018 entwickelt (bitte die verwendete Definition der Personalkostenquote offenlegen und bitte auf eine Vergleichbarkeit mit den Angaben der ARD achten; www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/ARD_Klarstellung_ Gehaltsstrukturen_der_ARD/5241670/index.html)? 23. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der festen und freien Mitarbeiter in den in den Jahren von 1991 bis 2018 entwickelt? 24. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Altersdurchschnitt der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der DW? 25. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 die Gehälter der festen Mitarbeiter der Deutschen Welle im Durchschnitt sowie im Median (bitte Jahresgehälter und Monatsgehälter angeben)? 26. Um welche Art von Unterstützungsleistungen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als Personalaufwand angeführten Position „Aufwendungen für Unterstützungen“, und wie hat sich diese Position von 1991 bis 2018 entwickelt (Quelle siehe Vorbemerkung der Fragesteller und dortigen Verweis auf GuV und Bilanz)? 27. Welchen Hintergrund haben nach Kenntnis der Bundesregierung die aus der Gewinn- und Verlustrechnung ersichtlichen Schwankungen bei der Personalkostenposition „Aufwendungen für Altersvorsorge“ in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (Quelle siehe Vorbemerkung der Fragesteller und dortigen Verweis auf GuV und Bilanz)? 28. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Bilanz ausgewiesene Position „Rückstellungen für Personen und ähnliche Verpflichtungen“ in den in den Jahren von 1991 bis 2018 entwickelt (bitte tabellarisch darstellen einschließlich der jeweiligen Verminderungen und Erhöhungen, Quelle siehe Vorbemerkung der Fragesteller und dortigen Verweis auf GuV und Bilanz)? 29. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Bilanz (Quelle siehe Vorbemerkung der Fragesteller und dortigen Verweis auf GuV und Bilanz) ausgewiesene Position „Ausgleichsforderung an den Bund“ in den Jahren von 1991 bis 2018 entwickelt, und in welchem prozentualen Verhältnis steht sie zu den Pensionsrückstellungen (bitte tabellarisch darstellen)? 30. Wie untergliedert sich nach Kenntnis der Bundesregierung die aus der Bilanz ersichtliche Pensionsrückstellung für 2018, insbesondere welcher Anteil entfällt auf „Gesamtversorgungen“ bzw. „Versorgungen nach „VstV/RStV‘“ (bitte erläutern und beziffern; Quelle siehe Vorbemerkung der Fragesteller und dortigen Verweis auf GuV und Bilanz)? 31. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zinssatz für die Abzinsung der Pensionsrückstellung in den Jahren von 1991 bis 2018 entwickelt? 32. Um welchen Betrag wäre nach Kenntnis der Bundesregierung die Pensionsrückstellung zu erhöhen, soweit keine Abzinsung erfolgen würde (eine schätzweise Angabe ist ausreichend)? 33. Sind in der bilanziell ausgewiesenen Pensionsrückstellung (Quelle siehe Vorbemerkung der Fragesteller) sämtliche Verpflichtungen für die betriebliche Altersversorgung erfasst oder sind bestimmte Zusagen dort nicht erfasst (bitte ggf. erläutern und beziffern)? 34. Wie viele Betriebsrenten bzw. betriebliche Altersversorgungen (einschließlich Hinterbliebenenrenten) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2018 insgesamt gezahlt? 35. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufwendungen für die freien Mitarbeiter der DW und die „Künstlersozialabgabe“ in den Jahren von 1991 bis 2018 entwickelt? 36. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durch die Künstlersozialkasse den freien Mitarbeitern der DW gewährten Zuschüsse in den Jahren von 1991 bis 2018 (schätzweise Angaben sind ausreichend)? 37. Wann und wo wird nach Kenntnis der Bundesregierung ein aktueller Personalbericht veröffentlicht werden? Berlin, den 19. Juli 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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