[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Martin Sichert,
Jörg Schneider, Martin Hebner und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12201 –
Drei Klassen der Betriebsrente bei der Deutschen Welle
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Deutsche Welle (DW) ist der Auslandssender Deutschlands und ist
öffentlich-rechtlich organisiert. Als Anstalt des öffentlichen Rechts unterliegt
sie der Rechtsaufsicht der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien (
www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/
staatsministerinfuer-kultur-und-medien/medien/deutsche-welle).
Die DW wird – anders als der über Rundfunkbeiträge finanzierte öffentliche
Rundfunk von ARD, ZDF und Deutschlandfunk – im Wesentlichen aus
Steuermitteln des Bundes finanziert (vgl. zum Ganzen auch das Deutsche-Welle-
Gesetz – DWG,
www.gesetze-im-internet.de/dwg/DWG.pdf). Nach
Information der Fragesteller lehnt sich die betriebliche Altersversorgung für die
Mitarbeiter der DW an die Versorgung der Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks an, so etwa hinsichtlich der Übernahme des
Versorgungstarifvertrags (VTV) der ARD (vgl. auch DW Personalbericht 2016/2017, Seite 19,
www.dw.com/downloads/39999447/personalbericht20162017.pdf). Dabei
gibt es für die betriebliche Altersversorgung, historisch gewachsen,
unterschiedliche Modelle, die stark differenzierende Versorgungsniveaus erreichen.
So wird bei den älteren Verträgen („VstV/RSTV“, „VTV“) für die vor 2017
festangestellten Beschäftigten an das letzte Einkommen vor dem Rentenantritt
angeknüpft, während bei den Neuverträgen eine beitragsbezogene Zusage
erfolgt, die an den Einkommensverlauf in der Dienstzeit anknüpft. Die Kosten
der betrieblichen Altersversorgung werden jeweils von der DW getragen.
Zu der „VStV/RSTV“ bzw. sogenannten Gesamtversorgung heißt im
Personalbericht 2016/2017, Seite 19 (
www.dw.com/downloads/39999447/personal
bericht%2020162017.pdf): „Das Versorgungssystem VstV/RSTV gilt für alle
Beschäftigten mit einer Festanstellung vor dem 1. April 1993. Die jährlichen
Kosten betragen rund 30 Millionen Euro, mit steigender Tendenz.“
Die „Frankfurter Allgemeine“ berichtete am 1. September 2017 (
www.faz.net/
aktuel l / feui l le ton/medien/die-deutsche-wel le-pla tz t -der- renten
deal-15177574.html): „Vor 1993 eingestellte Mitarbeiter auf
Hauptabteilungsleiterebene erhielten eine Betriebsrente von 6.000 Euro, nach 1993 eingestellte
noch 2.400 Euro, wohingegen Berufsanfänger mit neuen Verträgen am Ende
gerade mal 640 Euro hätten.“ Überdies wird angeführt: „In weniger als
zwanzig Jahren hat sich der Anteil am Etat, den die Welle für die Altersversorgung
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13002
19. Wahlperiode 03.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 2. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
aufbringen muss, von sechs auf vierzehn Prozent erhöht.“ Aus den Gewinn-
und Verlustrechnungen für 2015 bis 2017 ergeben sich bei der
Personalkostenposition „Aufwendungen für Altersversorgung“ Beträge i. H. v. 31 071
016,07 Euro (2015), 42 215 693,06 Euro (2016) und 14 846 354,39 Euro
(2017), vgl.
www.dw.com/de/jahresabschlussbericht/a-15689303. Der letzte
veröffentlichte Personalbericht 2016/2017 bildet den Stand per Dezember
2015 ab (vgl. w w w . d w . c o m / d o w n l o a d s / 3 9 9 9 9 4 4 7 / p e r s o n a l b e
richt%2020162017.pdf).
1. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die im in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten „FAZ“-Artikel vom 1. September
2017 getroffenen Aussagen zum Veröffentlichungszeitpunkt zutreffend
gewesen bzw. ob und inwieweit liegen nach Kenntnis der
Bundesregierung „Gesamtversorgungszusagen“ bzw. Versorgungen nach „VstV/
RSTV“ zugrunde (bitte klarstellen und eine nach angeführten
Einstellungszeitpunkten differenzierte Erläuterung geben)?
2. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der
betrieblichen Altersversorgung bzw. Betriebsrente für die DW-Mitarbeiter
auf der Hauptabteilungsleiterebene gegenwärtig dar (bitte nach den
Einstellungszeitpunkten differenzieren)?
3. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der
betrieblichen Altersversorgung bzw. Betriebsrente für die DW-Mitarbeiter
unterhalb der Hauptabteilungsleiterebene, so etwa für Redakteure,
Kameramänner, Grafiker, Produktionsingenieure, Cutter und Sekretäre,
gegenwärtig dar (bitte nach den Einstellungszeitpunkten differenzieren)?
4. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der
betrieblichen Altersversorgung bzw. Betriebsrente für die DW-Mitarbeiter
oberhalb der Hauptabteilungsleiterebene, so etwa für Intendanten und
Direktoren, gegenwärtig dar (bitte nach angeführten
Einstellungszeitpunkten differenzieren)?
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Deutsche Welle (DW) gewährt ihren Mitarbeitenden
Versorgungsleistungen, die auf Tarifverträgen beruhen. Beginnend mit der Einführung des
Versorgungstarifvertrags (VTV) im Jahr 1993 wurden die Tarifverträge gemeinsam
mit den ARD-Anstalten verhandelt. Die Entwicklung der Zusagegestaltung
spiegelt die Entwicklung der marktüblichen Gestaltung von
Versorgungszusagen vor dem Hintergrund der langfristigen Finanzierbarkeit wider, wobei
entsprechend arbeitsrechtlicher Vorgaben bei Veränderungen bereits bestehender
Versorgungszusagen Bestandschutz zu gewähren ist.
Grundsätzlich gewährt die DW allen Mitarbeitenden, die unter den
Manteltarifvertrag fallen, eine betriebliche Altersversorgung nach der jeweils für sie
geltenden Regelung.
Leistungsvoraussetzung für die Gewährung von Versorgungsleistungen ist in
allen Versorgungswerken die Gewährung der Rente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung.
Der Versorgungstarifvertrag von 1981 (VsTV), dessen Leistungen sich an der
bei Einführung üblichen Versorgung in der Privatwirtschaft und im öffentlichen
Dienst orientierte, hat Gültigkeit für alle Mitarbeitenden, die bis zum 31. März
1993 unbefristet bei der DW eingestellt wurden.
Beim VsTV handelt es sich um eine eingeschränkte Gesamtversorgungszusage.
In Abhängigkeit von der Dienstzeit wird ein Versorgungsprozentsatz definiert,
der maximal 60 Prozent der Grundvergütung beträgt. Zur Vermeidung von
Überversorgung wird im Anschluss eine Gesamtversorgungsbetrachtung
durchgeführt. Die DW-Versorgung darf zusammen mit der Rente aus der
gesetzlichen Rentenversicherung einen bestimmten Prozentsatz der Grundvergütung
nicht übersteigen. Diese Gesamtversorgungsobergrenze ist seit 2005 von
externen Einflussfaktoren abgekoppelt und so gestaltet, dass die DW etwaig vom
Gesetzgeber vorgenommene Rentenkürzungen in der gesetzlichen
Rentenversicherung nicht wieder ausgleichen muss. Die Grenze ist dynamisch und sinkt im
Zeitablauf. Im Jahr 2019 liegt die Grenze bei durchschnittlich 63 Prozent der
Grundvergütung. Versorgungsleistungen werden nach einer Wartezeit von
10 Jahren gewährt und nach Zahlungsbeginn aus dem laufenden Haushalt
finanziert.
Bereits zu Beginn der 1990er Jahre hat die DW erkannt, dass die Abhängigkeit
der Leistungen des VsTV von Einflussgrößen, insbesondere von der
Sozialversicherungsrente, deren Änderungen von den Tarifpartnern nicht beeinflusst
werden können, einen Risikofaktor darstellt, der die langfristige
Finanzierbarkeit der Versorgungszusage gefährdet. Daher wurde ein von solchen
Einflussfaktoren unabhängiges Versorgungssystem angestrebt und gemeinsam mit den
ARD-Rundfunkanstalten verhandelt. Der so vereinbarte ARD-VTV gilt für alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ab dem 1. April 1993 und bis zum
31. Dezember 2016 bei der DW unbefristet festangestellt wurden. Die
Leistungen des VTV sind unabhängig von der gesetzlichen Sozialversicherung.
Berechtigte erhalten nach einer Wartezeit von 5 Jahren eine Rente, deren Höhe
sich durch den jeder Vergütungsgruppe zugeordneten Rentenbetrag und die
versorgungsfähigen Dienstjahre bestimmt. Um die Kostenbelastung für die DW
dauerhaft zu senken, wurde das seinerzeitige durchschnittliche Netto-
Versorgungsniveau im VsTV merklich abgesenkt. Insbesondere für
Höherverdienende bedeutete dies eine deutliche Reduktion der erreichbaren Ansprüche.
Um die Aufwandssteigerungen für die betriebliche Altersversorgung weiter zu
begrenzen und kalkulierbar zu machen, wurde mit den Tarifpartnern
gemeinsam mit der ARD zum 1. Januar 2017 eine neue beitragsorientierte
Versorgungszusage (BTVA) eingeführt, die für alle Mitarbeitenden gilt, die ab diesem
Termin in die DW eintreten. Mit der Einführung wurde das Versorgungsniveau
in den oberen Gehaltsgruppen weiter abgesenkt. In den unteren
Vergütungsgruppen entspricht das Versorgungsniveau in etwa der jeweiligen
Vergütungsgruppe der des VTV. Wie im VTV beträgt die Wartezeit für Leistungen 5 Jahre.
5. Wie vielen Mitarbeitern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine
„Gesamtversorgung“ bzw. Versorgung nach „VstV/RSTV“ zugesagt
(bitte nach Rentnern im laufenden Bezug und den Anwartschaftsinhabern
tabellarisch aufgliedern)?
Die Anzahl der Berechtigten und das Leistungsniveau des VsTV zum Stand
31. Dezember 2018 zeigt die folgende Tabelle:
Anwartschaften
Leistungsempfänger
Durchschnittlicher
Zahlbetrag
(in Euro)
Median des
Zahlbetrags
(in Euro)
382 1.569 1.580 1.290,00 €
6. Welches maximale Versorgungsniveau wird nach Kenntnis der
Bundesregierung mit der zugesagten „Gesamtversorgung“ bzw. Versorgung nach
„VstV/RSTV“ erreicht (bitte unter Angabe der Versorgung in Prozent und
der Bezugsbasis erläutern)?
7. Welcher Durchführungsweg wurde bzw. welche Durchführungswege
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Umsetzung der
Versorgungszusagen zur „Gesamtversorgung“ bzw. Versorgung nach „VstV/
RSTV“ gewählt?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen.
8. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die gezahlten
„Gesamtversorgungen“ bzw. Versorgungen nach „VStV/RSTV“ im
Durchschnitt und im Median (bitte nach Gesamtbetrag und den Anteilen der
Betriebsrente und der gesetzlichen Rente aufgliedern)?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
9. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung sämtlichen Beschäftigten der
DW mit einer Festanstellung vor dem 1. April 1993 eine
„Gesamtversorgung“ bzw. Versorgung nach „VstV/RSTV“ zugesagt, oder ergeben sich
hinsichtlich des begünstigten Personenkreises und der zeitlichen
Zugangsvoraussetzung Abweichungen?
10. Welche Regelungen zur Mindestwartezeit und zur Altersgrenze (frühester
Versorgungsbeginn) liegen nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Begünstigten der „Gesamtversorgung“ bzw. Versorgung nach „VstV/
RSTV“ vor?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen.
11. Wie vielen Mitarbeitern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Versorgung bzw. Betriebsrente nach Versorgungstarifvertrag (VTV)
zugesagt (bitte nach Rentnern im laufenden Bezug und Anwartschaftsinhabern
aufgliedern)?
Die Anzahl der Berechtigten und das Leistungsniveau des VTV zum Stand
31. Dezember 2018 zeigt die folgende Tabelle:
Anwartschaften
Leistungsempfänger
Durchschnittlicher
Zahlbetrag
(in Euro)
Median des
Zahlbetrags
(in Euro)
637 66 450 350
12. Welches Versorgungsniveau wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit
den Betriebsrenten nach VTV angestrebt (bitte unter Angabe der
Versorgung in Prozent und der Bezugsbasis erläutern)?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen.
13. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die gezahlten
Betriebsrenten nach VTV im Durchschnitt und im Median?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
14. Welche Regelungen zur Mindestwartezeit und zur Altersgrenze (frühester
Versorgungsbeginn) liegen nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Begünstigten bei den zugesagten Versorgungen nach VTV vor?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen.
15. Wie vielen Mitarbeitern wurde eine beitragsorientierte Altersversorgung
bzw. Betriebsrente (BTVA) zugesagt (bitte nach Rentnern im laufenden
Bezug und Anwartschaftsinhabern tabellarisch aufgliedern)?
Zum Stand 31. Dezember 2018 haben 392 Beschäftigte eine Anwartschaft auf
Leistungen nach dem BTVA. Es werden noch keine Renten aus dieser
Versorgungszusage gezahlt.
16. Welches Versorgungsniveau wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit
den Betriebsrenten nach BTVA angestrebt (bitte unter Angabe der
Versorgung in Prozent zum letzten Einkommen bzw. dem Einkommensverlauf
in der Dienstzeit erläutern)?
17. Welche Regelungen zur Mindestwartezeit und zur Altersgrenze bestehen
nach Kenntnis der Bundesregierung für den Bezug einer Betriebsrente
nach BTVA?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen.
18. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der DW neben den drei
angeführten Modellen zur betrieblichen Altersversorgung noch weitere
betriebliche Altersversorgungsmodelle, und welche sind dies?
Neben den von der DW finanzierten Betriebsrenten haben die DW-
Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter einen Anspruch auf Entgeltumwandlung über
eine Direktversicherung, Riester-Rente oder Höherversorgung.
Mitarbeitende, die unter den Geltungsbereich des VsTV und VTV fielen und
bei Festanstellung bereits eine Versicherung beim Versorgungswerk der Presse
besaßen, konnten sich anstelle der DW-Versorgungszusage für eine Fortführung
dieser Versicherung entscheiden.
Im Rahmen des VsTV bestehen Altregelungen für Berechtigte, die vom
ehemaligen RIAS Berlin und dem Deutschlandfunk übernommen wurden. Diese
Ansprüche werden bei der DW ebenfalls unter VsTV geführt.
19. Welche Zusagen bzw. Vereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung
erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den 2019 neu
festangestellten Mitarbeitern (bitte mit Angaben zum angestrebten
Versorgungsniveau, Mindestwartezeit und frühestmöglichen Rentenbeginn
beantworten)?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen.
20. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtetat und
jeweils die Bundeszuweisungen und eigenen Erträge in den Jahren von
1991 bis 2018 entwickelt (bitte tabellarisch aufgliedern)?
Hinsichtlich der Bundeszuweisungen in den Jahren 1991 bis 2018 wird auf die
entsprechenden Bundeshaushaltspläne verwiesen (abrufbar unter https://
pdok.bundestag.de/index.php)
Den Gesamtetat und die eigenen Erträge der Deutschen Welle in den Jahren
1998 bis 2018 zeigt die folgende Tabelle:
Jahr Gesamtetat
in Mio. Euro
Eigene Erträge
in Mio. Euro
19981 334,4 13,8
1999 325,2 15,3
2000 311,7 15,2
20012 303,7 15,6
2002 298,8 14,4
2003 288,1 13,2
2004 289,8 12,3
2005 286,2 15,4
2006 281,3 8,3
2007 279,1 9,9
2008 282,6 7,5
2009 281,7 6,6
2010 279,6 6,4
2011 279,1 6,0
2012 278,8 7,7
2013 284,5 7,3
2014 292,9 7,2
2015 295,0 8,3
2016 314,0 7,9
2017 334,5 8,9
2018 336,0 9,4
1 Hinsichtlich des Gesamtetats und der Eigenen Erträge der Deutschen Welle konnten die Zahlen rückwirkend bis 1998 ermittelt
werden. Eine Einzelauswertung für die Jahre 1991 bis 1997 ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Dies betrifft auch alle
Folgefragen mit Bezug zum Zeitraum 1991 bis 1997.
2 Die Angaben für die Jahre vor der Währungsumstellung zum 1. Januar 2002 sind von DM in Euro umgerechnet. Dies trifft auch
auf die Antworten auf alle nachfolgenden Frage zu.
21. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalkosten in
den Jahren von 1991 bis 2018 entwickelt, und in welchem prozentualen
Verhältnis stehen die Personalkosten jeweils zum Etat (bitte die
verwendete Definition der Personalkosten offenlegen und die Personalkosten
nach den Positionen Löhne und Gehälter, Soziale Abgaben und
Aufwendungen für Unterstützungen, Aufwendungen für Altersversorgung usw.
tabellarisch aufgliedern)?
Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.
22. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalkostenquote
im Verhältnis zum Gesamtaufwand in den Jahren von 1991 bis 2018
entwickelt (bitte die verwendete Definition der Personalkostenquote
offenlegen und bitte auf eine Vergleichbarkeit mit den Angaben der ARD
achten;
www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/ARD_Klar
stellung_Gehaltsstrukturen_der_ARD/5241670/index.html)?
Es wird auf die Anlage 2 verwiesen.
23. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der festen und
freien Mitarbeiter in den in den Jahren von 1991 bis 2018 entwickelt?
Anzahlen der Festen Mitarbeiter/innen und Freien Mitarbeiter/innen mit
Honorarrahmenvertrag zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres
(Kopfzahlen)
Jahr 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
Feste 1.910 1.868 1.696 1.630 1.617 1.597 1.512 1.456 1.404 1.383 1.392
Freie 400 418 517 560 620 688 813 914
Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Feste 1.409 1.425 1.351 1.376 1.390 1.362 1.424 1.439 1.467 1.516
Freie 1.014 1.063 1.078 1.277 1.316 1.330 1.426 1.432 1.524 1.598
24. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Altersdurchschnitt
der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der DW?
Der Altersdurchschnitt der DW-Arbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer zum
Stichtag 31. Dezember 2018 liegt bei 48,4 Jahren.
25. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 die
Gehälter der festen Mitarbeiter der Deutschen Welle im Durchschnitt
sowie im Median (bitte Jahresgehälter und Monatsgehälter angeben)?
Die durchschnittliche monatliche Grundvergütung liegt bei 5.550 Euro brutto
(66.600 Euro durchschnittlicher Jahresvergütung).
Der Median beträgt 5.425 Euro.
26. Um welche Art von Unterstützungsleistungen handelt es sich nach
Kenntnis der Bundesregierung bei der in der Gewinn- und Verlustrechnung
(GuV) als Personalaufwand angeführten Position „Aufwendungen für
Unterstützungen“, und wie hat sich diese Position von 1991 bis 2018
entwickelt (Quelle siehe Vorbemerkung der Fragesteller und dortigen
Verweis auf GuV und Bilanz)?
Bei dem Titel „Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Angestellte und
Auszubildende“ handelt es sich um Beihilfen an beihilfeberechtigte
Mitarbeitende. Diese werden durch einen externen Dienstleister gemäß der geltenden
Beihilfeverordnung berechnet und an den Beihilfeempfänger ausgezahlt. Alle
seit dem 1. Juli 1998 unbefristet festangestellten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf Beihilfe mehr.
27. Welchen Hintergrund haben nach Kenntnis der Bundesregierung die aus
der Gewinn- und Verlustrechnung ersichtlichen Schwankungen bei der
Personalkostenposition „Aufwendungen für Altersvorsorge“ in den
Jahren 2015, 2016 und 2017 (Quelle siehe Vorbemerkung der Fragesteller
und dortigen Verweis auf GuV und Bilanz)?
Die Schwankungen bei der Personalkostenposition „Aufwendungen für
Altersvorsorge“ in den Jahren 2015, 2016 und 2017 resultieren im Wesentlichen aus
der Veränderung der passivierten Pensionsrückstellungen. Hier gab es im Jahr
2017 eine Besonderheit.
Bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen wurden, nach den gesetzlichen
Vorgaben, zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen berücksichtigt.
Der für die Steigerungen zu Grunde gelegte Prozentsatz wurde im Jahr 2017
von 2 Prozent auf 1 Prozent reduziert, da grundsätzlich in den neuen
Tarifvereinbarungen eine entsprechende Deckelung vereinbart werden konnte. Dadurch
ergab sich ein deutlicher Rückgang der Pensionsrückstellungen zum 31.
Dezember 2017. Diese Bewertungsänderung führte dazu, dass sich, einmalig im
Jahr 2017, keine Aufwendungen, sondern ein Ertrag von 14,8 Mio. Euro bei
den Aufwendungen für Altersversorgung in der Gewinn- und Verlustrechnung
ergab.
Ohne diesen Einmaleffekt ergibt sich in den letzten Jahren grundsätzlich eine
Steigerung der „Aufwendungen für Altersvorsorge“ durch den jährlich
sinkenden Rechnungszins (Basis 10-Jahres-Durchschnitt), der für die Bewertung
angesetzt werden muss.
28. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Bilanz
ausgewiesene Position „Rückstellungen für Personen und ähnliche
Verpflichtungen“ in den in den Jahren von 1991 bis 2018 entwickelt (bitte
tabellarisch darstellen einschließlich der jeweiligen Verminderungen und
Erhöhungen, Quelle siehe Vorbemerkung der Fragesteller und dortigen
Verweis auf GuV und Bilanz)?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Bilanz der Deutschen Welle
Rückstellungen für Pensionen und nicht für Personen ausweist. Zur Höhe der
Pensionsrückstellungen in den Jahren 1998 bis 2018 und den Veränderungen
zum Vorjahr wird auf die Anlage 3 verwiesen.
29. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Bilanz
(Quelle siehe Vorbemerkung der Fragesteller und dortigen Verweis auf GuV
und Bilanz) ausgewiesene Position „Ausgleichsforderung an den Bund“
in den Jahren von 1991 bis 2018 entwickelt, und in welchem
prozentualen Verhältnis steht sie zu den Pensionsrückstellungen (bitte tabellarisch
darstellen)?
Es wird auf die Anlage 4 verwiesen.
30. Wie untergliedert sich nach Kenntnis der Bundesregierung die aus der
Bilanz ersichtliche Pensionsrückstellung für 2018, insbesondere welcher
Anteil entfällt auf „Gesamtversorgungen“ bzw. „Versorgungen nach
„VstV/RStV‘“ (bitte erläutern und beziffern; Quelle siehe Vorbemerkung
der Fragesteller und dortigen Verweis auf GuV und Bilanz)?
Pensionsrückstellungen zum 31. Dezember 2018 nach Versorgungssystemen:
Gesamtversorgungssystem nach dem alten
Versorgungstarifvertrag (VsTV); Zusagen bis 3/1993 485,1 Mio. Euro
ARD-einheitliche Versorgungsregelung (VTV) –
Grundversorgung – Zusagen ab 4/1993 bis 12/2016 66,7 Mio. Euro
ARD-einheitliche Versorgungsregelung (VTV) –
(Mitarbeiterfinanzierte) Höherversorgung 5,1 Mio. Euro
Beitragstarifvertrag Altersversorgung (BTVA);
Zusagen ab 1/2017 2,1 Mio. Euro
Summe 559 Mio. Euro
31. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zinssatz für die
Abzinsung der Pensionsrückstellung in den Jahren von 1991 bis 2018
entwickelt?
Es wird auf die Anlage 5 verwiesen.
32. Um welchen Betrag wäre nach Kenntnis der Bundesregierung die
Pensionsrückstellung zu erhöhen, soweit keine Abzinsung erfolgen würde
(eine schätzweise Angabe ist ausreichend)?
Die Bewertung der in der Bilanz angesetzten Pensionsrückstellungen erfolgt
nach den gesetzlichen Vorgaben. Hierzu werden von zertifizierten Gutachtern
versicherungsmathematische Berechnungen erstellt, die neben vielen anderen
Berechnungsfaktoren (u. a. Sterbewahrscheinlichkeiten) auch die Abzinsung
der Rückstellung beinhalten.
Den Gutachten kann die isolierte Zahl der nicht abgezinsten Rückstellungen
nicht entnommen werden. Aufgrund der Komplexität und Vielschichtigkeit der
Berechnungen ist auf Basis der vorliegenden Unterlagen auch eine Schätzung
nicht möglich.
33. Sind in der bilanziell ausgewiesenen Pensionsrückstellung (Quelle siehe
Vorbemerkung der Fragesteller) sämtliche Verpflichtungen für die
betriebliche Altersversorgung erfasst oder sind bestimmte Zusagen dort
nicht erfasst (bitte ggf. erläutern und beziffern)?
In der Summe der Pensionsrückstellungen sind alle Verpflichtungen für die
betriebliche Altersversorgung erfasst.
34. Wie viele Betriebsrenten bzw. betriebliche Altersversorgungen
(einschließlich Hinterbliebenenrenten) wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung 2018 insgesamt gezahlt?
Im Jahr 2018 wurden im Schnitt an 1.575 Personen Rentenleistungen gezahlt.
35. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufwendungen
für die freien Mitarbeiter der DW und die „Künstlersozialabgabe“ in den
Jahren von 1991 bis 2018 entwickelt?
Es wird auf die Anlage 6 verwiesen.
36. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durch die
Künstlersozialkasse den freien Mitarbeitern der DW gewährten Zuschüsse in
den Jahren von 1991 bis 2018 (schätzweise Angaben sind ausreichend)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
37. Wann und wo wird nach Kenntnis der Bundesregierung ein aktueller
Personalbericht veröffentlicht werden?
Der nächste Personalbericht wird Ende 2019/Anfang 2020 veröffentlicht
werden.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13002
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13002
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/13002
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]