Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Ursachen für den Zugang in Erwerbsminderungsrente
(insgesamt 17 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
06.09.2019
Antwortdauer
30 Tage
Aktualisiert
22.02.2023
ThemenSoziales & Arbeit
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1221807.08.2019
Ursachen für den Zugang in Erwerbsminderungsrente
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12218
19. Wahlperiode 07.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Jörg Schneider, Martin Sichert, Jürgen Pohl
und der Fraktion der AfD
Ursachen für den Zugang in Erwerbsminderungsrente
Infolge eines gesundheitsbedingten Ausscheidens aus dem Erwerbsleben wird
durch die Deutsche Rentenversicherung eine Rente wegen Erwerbsminderung
gezahlt. Der Zugang zur Erwerbsminderungsrente gemäß § 43 des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch – SGB VI – ist nur unter engen versicherungsrechtlichen und
gesundheitlichen Voraussetzungen möglich, wobei die gesundheitlichen
Voraussetzungen im Rahmen einer umfassenden medizinischen Begutachtung durch den
Rentenversicherungsträger evaluiert werden (vgl. https://bit.ly/2Ga1oee).
Entscheidende Kriterien bei der Prüfung des Anspruches auf
Erwerbsminderungsrente sind der individuelle Gesundheitszustand des Versicherten sowie dessen
Arbeits- bzw. Leistungsfähigkeit. Zeitreihen der Deutschen Rentenversicherung
belegen, dass der Anteil psychischer Erkrankungen (psychiatrischer Diagnosen)
als Ursache für den Neuzugang in Erwerbsminderungsrente zunehmend an
Bedeutung gewinnt (Vgl. http://doku.iab.de/forschungsbericht/2013/fb1213.pdf,
S. 36 ff.).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich die Zahl der Erwerbsminderungsrentner von 2010 bis heute
entwickelt (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern,
nach Ländern sowie nach soziodemographischen Merkmalen – Geschlecht,
Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit
aus einem Top-8-Asylherkunftsland – für die Jahre von 2010 bis 2018
ausweisen)?
2. Wie viele Bezieher von Erwerbsminderungsrenten wiesen nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Zeitpunkt der Antragstellung eine psychische
Erkrankung (psychiatrische Diagnose) auf (bitte die absoluten und relativen Zahlen
differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern
sowie nach soziodemographischen Merkmalen – Geschlecht,
Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem
Top-8-Asylherkunftsland – für die Jahre von 2010 bis 2018 ausweisen)?
3. Wie viele der neu bewilligten Erwerbsminderungsrenten gingen im Jahr
2018 auf eine psychische Erkrankung (psychiatrische Diagnose) zurück
(bitte die absoluten und relativen Zahlen differenziert nach Bund, nach neuen
und alten Bundesländern, nach Ländern sowie nach soziodemographischen
Merkmalen – Erwerbstatus bei Antragstellung, Geschlecht,
Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem
Top-8-Asylherkunftsland – ausweisen)?
4. Wie viele der im Jahr 2018 aufgrund einer psychischen Erkrankung
(psychiatrischen Diagnose) berenteten Personen waren vor Eintritt in die
Erwerbsminderungsrente
a) erwerbstätig,
b) arbeitssuchend oder
c) arbeitslos
(bitte die absoluten und relativen Zahlen differenziert nach Bund, nach neuen
und alten Bundesländern, nach Ländern sowie nach soziodemographischen
Merkmalen – Erwerbsstatus, Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch,
Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-
Asylherkunftsland – ausweisen)?
5. Welche Erkrankungen bzw. medizinischen Diagnosen bildeten in den letzten
zehn Jahren am häufigsten die Grundlage einer positiven Bewilligung von
Erwerbsminderungsrente (bitte in absoluten und relativen Zahlen die zehn
am häufigsten beschiedenen Einzeldiagnosen auflisten)?
6. Wie bewertet die Bundesregierung die im Rahmen von Frage 1 bis Frage 5
ermittelten Daten, und welche konkreten politischen Schlussfolgerungen
zieht sie hieraus?
7. Wie vielen Beziehern von Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) wurde in den letzten zehn Jahren eine
Erwerbsminderungsrente aufgrund einer psychischen Erkrankung (psychiatrischen Diagnose)
bewilligt (bitte die absoluten und relativen Zahlen differenziert nach Bund,
nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern sowie nach
soziodemographischen Merkmalen – Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch,
Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-
Asylherkunftsland – für die Jahre von 2010 bis 2018 ausweisen)?
8. Wie vielen Beziehern von SGB-II-Leistungen wurde in den letzten zehn
Jahren eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufgrund einer
psychischen Erkrankung (psychiatrischen Diagnose) bewilligt (bitte die absoluten
und relativen Zahlen differenziert nach Bund, nach neuen und alten
Bundesländern, nach Ländern sowie nach soziodemographischen Merkmalen –
Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer,
Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – für die Jahre von 2010 bis
2018 ausweisen)?
9. Wie vielen Beziehern von SGB-II-Leistungen wurde in den letzten zehn
Jahren eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund einer psychischen
Erkrankung (psychiatrischen Diagnose) bewilligt (bitte die absoluten und
relativen Zahlen differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern,
nach Ländern sowie nach soziodemographischen Merkmalen – Geschlecht,
Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit
aus einem Top-8-Asylherkunftsland – für die Jahre von 2010 bis 2019
ausweisen)?
10. Wie viele Bezieher von SGB-II-Leistungen bezogen in den letzten zehn
Jahren zeitgleich eine Erwerbsminderung aufgrund einer psychischen
Erkrankung (psychiatrischen Diagnose) (bitte die absoluten und relativen Zahlen
differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern
sowie nach soziodemographischen Merkmalen – Geschlecht,
Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem
Top-8-Asylherkunftsland – für die Jahre von 2010 bis 2018 ausweisen)?
11. Wie hat sich der Anteil jener Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung
auf Erwerbsminderungsrente aufgrund einer psychischen Erkrankung
(psychiatrischen Diagnose) SGB-II-Leistungen bezogen haben an der
Gesamtheit aller Erwerbsminderungsrenten in den letzten zehn Jahren entwickelt
(bitte die absoluten und relativen Zahlen differenziert nach Bund, nach neuen
und alten Bundesländern, nach Ländern sowie nach soziodemographischen
Merkmalen – Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-
Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – für die
Jahre von 2010 bis 2018 ausweisen)?
12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Bezieher von
SGB-II-Leistungen, die an mindestens einer psychischen Erkrankung
(psychiatrischen Diagnose) leiden, in den letzten zehn Jahren entwickelt (sofern
möglich, bitte die absoluten und relativen Werte differenziert nach Bund,
nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern sowie nach
soziodemographischen Merkmalen – Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch,
Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-
Asylherkunftsland – ausweisen für die Jahre von 2010 bis 2018)?
13. Wie viele Bezieher von SGB-II-Leistungen nehmen aktuell an einer
arbeitsmarktpolitischen Maßnahme zur Stabilisierung des Gesundheitszustandes
bzw. zur Steigerung der individuellen Leistungsfähigkeit teil (bitte die
absoluten und relativen Zahlen inklusive der durchschnittlichen Teilnahmedauer
differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern
sowie nach soziodemographischen Merkmalen – Geschlecht,
Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem
Top-8-Asylherkunftsland – ausweisen für die Jahre von 2010 bis 2018
auflisten)?
14. Welche volkswirtschaftlichen Verluste sind nach Schätzungen der
Bundesregierung durch die nicht genutzten Erwerbspotentiale von Menschen mit
psychischen Erkrankungen (psychiatrischen Diagnose) bzw. Beziehern von
Erwerbsminderungsrenten aufgrund einer psychischen Erkrankung
(psychiatrischen Diagnose) verbunden (sofern möglich, bitte ex post für die Jahre
von 2010 bis 2018 sowie ex ante für die Jahre bis 2030 quantifizieren)?
15. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Untersuchungen bzw.
Studien, die die volkswirtschaftlichen Verluste durch die nicht genutzten
Erwerbspotentiale von Menschen mit psychischen Erkrankungen
(psychiatrischen Diagnosen) berechnen?
Wenn ja, welche Studien sind das, und wie bewertet die Bundesregierung die
Ergebnisse der Studien?
Wenn nein, warum nicht?
16. Wie viele der Bezieher von SGB-II-Leistungen, die im Jahr 2018 bei der
Techniker Krankenkasse (TK) versichert waren, wiesen nach Kenntnis der
Bundesregierung mindestens eine psychische Erkrankung (psychiatrische
Diagnose) auf (bitte die absoluten und relativen Zahlen sowie differenziert
nach soziodemographischen Merkmalen – Erwerbsstatus: arbeitslos,
arbeitssuchend, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer und Geschlecht –
auflisten)?
17. Sollten die in Frage 16 erfragten Daten nicht erhoben werden,
a) warum werden diese nicht erhoben,
b) wie hoch schätzt die Bundesregierung den Aufwand einer solchen
Erhebung ein, und
c) welche personenbezogenen Daten werden bei der TK erhoben, und was
ist die rechtliche Grundlage dafür?
Berlin, den 15. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1303306.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12218 - Ursachen für den Zugang in Erwerbsminderungsrente
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jörg Schneider, Martin
Sichert, Jürgen Pohl und der Fraktion der AFD
– Drucksache 19/12218 –
Ursachen für den Zugang in Erwerbsminderungsrente
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Infolge eines gesundheitsbedingten Ausscheidens aus dem Erwerbsleben wird
durch die Deutsche Rentenversicherung eine Rente wegen Erwerbsminderung
gezahlt. Der Zugang zur Erwerbsminderungsrente gemäß § 43 des Sechsten
Buches Sozialgesetzbuch – SGB VI – ist nur unter engen
versicherungsrechtlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen möglich, wobei die
gesundheitlichen Voraussetzungen im Rahmen einer umfassenden medizinischen
Begutachtung durch den Rentenversicherungsträger evaluiert werden (vgl. https://
bit.ly/2Ga1oee). Entscheidende Kriterien bei der Prüfung des Anspruches auf
Erwerbsminderungsrente sind der individuelle Gesundheitszustand des
Versicherten sowie dessen Arbeits- bzw. Leistungsfähigkeit. Zeitreihen der
Deutschen Rentenversicherung belegen, dass der Anteil psychischer Erkrankungen
(psychiatrischer Diagnosen) als Ursache für den Neuzugang in
Erwerbsminderungsrente zunehmend an Bedeutung gewinnt (Vgl. http://doku.iab.de/for
schungsbericht/2013/fb1213.pdf, S. 36 ff.).
1. Wie hat sich die Zahl der Erwerbsminderungsrentner von 2010 bis heute
entwickelt (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten
Bundesländern, nach Ländern sowie nach soziodemographischen Merkmalen –
Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer,
Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – für die Jahre
von 2010 bis 2018 ausweisen)?
Die gewünschten Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen
werden.
Soweit die Fragesteller Angaben für Staatsangehörige der sog. Top-8-
Asylherkunftsländer erbitten, zählen hierzu entsprechend der Vorgabe bei der
Beantwortung der Kleinen Anfrage „Altersabsicherung von Schutzsuchenden“
auf Bundestagsdrucksache 19/9085 bzw. 19/9712 die Länder Afghanistan,
Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. Die nachstehenden Daten
der Deutschen Rentenversicherung sind ausschließlich nach dem Kriterium der
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13033
19. Wahlperiode 06.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
4. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Staatsbürgerschaft differenziert und liefern weder Auskunft über den
Aufenthaltsstatus, die Dauer oder die Gründe des Aufenthalts.
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Zahlungen ins Inland,
Rentenbestand am 31. Dezember
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
2. Wie viele Bezieher von Erwerbsminderungsrenten wiesen nach Kenntnis
der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Antragstellung eine psychische
Erkrankung (psychiatrische Diagnose) auf (bitte die absoluten und
relativen Zahlen differenziert nach Bund, nach neuen und alten
Bundesländern, nach Ländern sowie nach soziodemographischen Merkmalen –
Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer,
Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – für die Jahre von
2010 bis 2018 ausweisen)?
Mit der Antrags- und Erledigungsstatistik der Deutschen Rentenversicherung
werden Arbeitsergebnisse eines Kalenderjahres dargestellt. Es werden weder
Gründe für die Antragsstellung noch Diagnosen zum Zeitpunkt der
Antragstellung erfasst.
3. Wie viele der neu bewilligten Erwerbsminderungsrenten gingen im Jahr
2018 auf eine psychische Erkrankung (psychiatrische Diagnose) zurück
(bitte die absoluten und relativen Zahlen differenziert nach Bund, nach
neuen und alten Bundesländern, nach Ländern sowie nach
soziodemographischen Merkmalen – Erwerbstatus bei Antragstellung, Geschlecht,
Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer,
Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – ausweisen)?
Die gewünschten Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen
werden. Bezüglich der Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland
wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit der Diagnosegrundgruppe
„Psychische Störungen“, Zahlungen ins Inland, Rentenzugang 2018
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
4. Wie viele der im Jahr 2018 aufgrund einer psychischen Erkrankung
(psychiatrischen Diagnose) berenteten Personen waren vor Eintritt in die
Erwerbsminderungsrente
a) erwerbstätig,
b) arbeitssuchend oder
c) arbeitslos
(bitte die absoluten und relativen Zahlen differenziert nach Bund, nach neuen
und alten Bundesländern, nach Ländern sowie nach soziodemographischen
Merkmalen – Erwerbsstatus, Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch,
Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland –
ausweisen)?
In der Statistik der Deutschen Rentensicherung werden die Kriterien
„erwerbstätig“, „arbeitssuchend“ bzw. „arbeitslos“ nicht erfasst. Hilfsweise werden in
der nachstehenden Tabelle Angaben zum Status versicherungspflichtig
Beschäftigter und Leistungsempfänger nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB III) am 31. Dezember 2017 ausgewiesen. Angaben zu
Leistungsempfängern nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sind nicht eindeutig
quantifizierbar, da sie in der Rentenstatistik unter dem Merkmal
Anrechnungszeitversicherte erfasst werden, welches außer Beziehern von SGB II-
Leistungen noch weitere Anrechnungszeitversicherte umfasst.
Ferner ist zu beachten, dass die Statistik der Deutschen Rentenversicherung
nicht den Versicherungsstatus unmittelbar vor Rentenbeginn ausweist. Es
werden nur Angaben zum (Haupt-) Versicherungsstatus am 31. Dezember des
Jahres vor Rentenbeginn erfasst oder – sofern nicht vorhanden – auf den letzten
gespeicherten Status abgestellt. Der Versicherungsstatus unmittelbar vor
Rentenbeginn kann daher abweichen. Bezüglich der Staatsangehörigkeit aus einem
Top-8-Asylherkunftsland wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, mit Status am 31. Dezember
2017 versicherungspflichtig beschäftigt bzw. Leistungsbezug nach dem SGB
III, Zahlungen ins Inland, absolut und relativ, Rentenzugang 2018
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
5. Welche Erkrankungen bzw. medizinischen Diagnosen bildeten in den
letzten zehn Jahren am häufigsten die Grundlage einer positiven
Bewilligung von Erwerbsminderungsrente (bitte in absoluten und relativen
Zahlen die zehn am häufigsten beschiedenen Einzeldiagnosen auflisten)?
Die gewünschten Angaben können den nachstehenden Tabellen entnommen
werden.
Häufigste Einzeldiagnosen bei Erwerbsminderungsrenten, Zahlungen ins
Inland, Rentenzugang
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
6. Wie bewertet die Bundesregierung die im Rahmen von Frage 1 bis
Frage 5 ermittelten Daten, und welche konkreten politischen
Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?
Renten wegen Erwerbsminderung werden aus sozial-medizinischer Sicht
gewährt, wenn eine volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt. Eine
teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Versicherte wegen Krankheit –
beispielsweise einer psychischen Störung – oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit
außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen
Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Eine volle
Erwerbsminderung liegt vor, wenn dieses Leistungsvermögen weniger als drei
Stunden täglich beträgt.
Die Anzahl der Erwerbsminderungs-Renten (EM-Renten) hat von 2010 bis
2018 insgesamt zugenommen. Die Ursache der Bestandszunahme ist aber nicht
auf die Zunahme neuer Erwerbsminderungen in den letzten Jahren
zurückzuführen, sondern liegt in der Altersstruktur des Rentenbestands begründet. Trotz
des Hereinwachsens der geburtenstarken Jahrgänge ins Hauptrisikoalter für
Erwerbsminderung ist die Zahl der Neufälle rückläufig. Dies zeigt sich als
Abflachung der Zunahme bei den Bestandsfällen in den letzten Jahren.
Psychische Störungen sind seit Jahren führende Bewilligungsdiagnosen für
eine EM-Rente. So lag im Rentenzugang 2018 deren Anteil an allen Diagnosen
bei 42,9 Prozent.
Der Bundesregierung ist Schutz und Stärkung der psychischen Gesundheit ein
zentrales Anliegen. So verfügt Deutschland über ein
psychiatrischpsychotherapeutisches Hilfesystem auf einem – auch im internationalen
Vergleich – sehr hohen Niveau. Es bestehen flächendeckende
Versorgungsstrukturen zur psychiatrischen, psychosomatischen und psychotherapeutischen
Versorgung im stationären, teilstationären und ambulanten Sektor. Aufgrund der
zunehmenden gesellschaftlichen Akzeptanz und der verbesserten Diagnostik
psychischer Erkrankungen nutzen auch immer mehr Menschen entsprechende
Versorgungsmöglichkeiten. Zwar zeigen die Auswertungen des Robert Koch-
Instituts (RKI) (zuletzt aus dem DEGS-Modul (DEGS = Studie zur Gesundheit
Erwachsener in Deutschland) Mental Health, 2013), dass psychische
Erkrankungen nicht häufiger geworden sind, jedoch haben die diagnostizierten und
behandelten Fälle psychischer Erkrankungen in Deutschland seit Jahren
kontinuierlich zugenommen. Dieses veränderte Hilfesuchverhalten der Menschen,
dass ärztliche und psychotherapeutische Leistungsangebote frühzeitiger als
zuvor in Anspruch genommen werden, erhöht aus Sicht von Expertinnen und
Experten die Chancen auf eine sachgerechte Diagnostik und Behandlung und trägt
dazu bei, chronifizierte Verläufe psychischer Störungen zu vermindern.
Zukünftige Herausforderungen liegen vor allem in einer besseren Verzahnung und
Koordinierung der Versorgung, die es sektoren- und berufsgruppenübergreifend
sowie interdisziplinär weiterzuentwickeln gilt. Dies hat auch der
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) in
seinem Gutachten „Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung im
Jahr 2018 festgestellt.
Neben dieser Versorgung ist aus Sicht der Bundesregierung auch die Prävention
psychischer Erkrankungen eine wichtige Aufgabe. Mit dem Gesetz zur
Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz –
PrävG) sollen chronische, lebensstilbedingte Krankheiten vermieden werden,
bevor sie entstehen oder sich manifestieren. Dazu gehören neben Diabetes
mellitus, Herz-Kreislauf-Erkrankungen u. a. auch psychische Erkrankungen. Das
Präventionsgesetz verfolgt einen krankheitsübergreifenden Ansatz und zielt
darauf, zum einen die Gesundheitsressourcen und -potenziale der Menschen zu
stärken und zum anderen gesundheitsfördernde Strukturen in Lebenswelten wie
Schulen, Kommunen und Betrieben aufzubauen. Insbesondere durch
Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen am Arbeitsplatz soll auch
ein vorzeitiges gesundheitsbedingtes Ausscheiden aus dem Erwerbsleben
verhindert werden.
Zudem hat der Bundesgesetzgeber im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes mit
§ 11 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) vor dem Hintergrund der
stetig hohen Zugänge in die Erwerbsminderungsrente und in die
Eingliederungshilfe bzw. Sozialhilfe dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) den Auftrag erteilt, Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation
durchzuführen. Mit dem Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am
Arbeitsleben – rehapro“ setzt das BMAS diesen gesetzlichen Auftrag um. Ziel
ist es, durch die Erprobung von innovativen Leistungen und organisatorischen
Maßnahmen neue Wege zu finden, die Erwerbsfähigkeit der Menschen besser
als bisher zu erhalten oder wiederherzustellen. Jobcenter und
Rentenversicherungsträger können damit über einen längeren Zeitraum neue Ansätze zur
Unterstützung von Menschen mit beginnenden Rehabilitationsbedarfen bis hin zu
Menschen mit komplexen Unterstützungsbedarfen oder auch neue Ansätze für
spezifische Zielgruppen, wie z. B. psychisch beeinträchtigte Menschen,
erproben.
Darüber hinaus hat das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom
Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und
Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) vom 8. Dezember 2016 Leistungen
zur Prävention als Pflichtleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
eingeführt (§ 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch – SGB XI). Daneben sind die
Träger der Rentenversicherung verpflichtet, den Versicherten ab Vollendung
des 45. Lebensjahres eine umfassende berufsbezogene
Gesundheitsuntersuchung und darauf aufbauend eine Gefährdungs- und Potenzialanalyse
anzubieten, um dadurch spätere Leistungen zur Teilhabe zu vermeiden (sogenannter
Ü-45 Check-up). Derzeit existieren rentenversicherungsweit sechs Projekte im
Rahmen dieses Ü-45 Check-up.
7. Wie vielen Beziehern von Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) wurde in den letzten zehn Jahren eine
Erwerbsminderungsrente aufgrund einer psychischen Erkrankung (psychiatrischen
Diagnose) bewilligt (bitte die absoluten und relativen Zahlen differenziert
nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern sowie
nach soziodemographischen Merkmalen – Geschlecht,
Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem
Top-8-Asylherkunftsland – für die Jahre von 2010 bis 2018 ausweisen)?
8. Wie vielen Beziehern von SGB-II-Leistungen wurde in den letzten zehn
Jahren eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufgrund einer
psychischen Erkrankung (psychiatrischen Diagnose) bewilligt (bitte die
absoluten und relativen Zahlen differenziert nach Bund, nach neuen und
alten Bundesländern, nach Ländern sowie nach soziodemographischen
Merkmalen – Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-
Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – für
die Jahre von 2010 bis 2018 ausweisen)?
9. Wie vielen Beziehern von SGB-II-Leistungen wurde in den letzten zehn
Jahren eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund einer
psychischen Erkrankung (psychiatrischen Diagnose) bewilligt (bitte die
absoluten und relativen Zahlen differenziert nach Bund, nach neuen und
alten Bundesländern, nach Ländern sowie nach soziodemographischen
Merkmalen – Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-
Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – für
die Jahre von 2010 bis 2019 ausweisen)?
Die Fragen 7 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.
Die entsprechenden Daten liegen nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 4 verwiesen.
10. Wie viele Bezieher von SGB-II-Leistungen bezogen in den letzten zehn
Jahren zeitgleich eine Erwerbsminderung aufgrund einer psychischen
Erkrankung (psychiatrischen Diagnose) (bitte die absoluten und relativen
Zahlen differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern,
nach Ländern sowie nach soziodemographischen Merkmalen –
Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer,
Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – für die Jahre von
2010 bis 2018 ausweisen)?
Die entsprechenden Daten liegen nicht vor.
11. Wie hat sich der Anteil jener Personen, die zum Zeitpunkt der
Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente aufgrund einer psychischen
Erkrankung (psychiatrischen Diagnose) SGB-II-Leistungen bezogen haben an
der Gesamtheit aller Erwerbsminderungsrenten in den letzten zehn Jahren
entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen differenziert nach
Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern sowie nach
soziodemographischen Merkmalen – Geschlecht, Staatsangehörigkeit
deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-
Asylherkunftsland – für die Jahre von 2010 bis 2018 ausweisen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Auch der maßgebliche
Versicherungsstatus vor dem Leistungsfall zum Zeitpunkt der Antragstellung wird in
der Antrags- und Erledigungsstatistik der Deutschen Rentenversicherung nicht
erfasst.
12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Bezieher
von SGB-II-Leistungen, die an mindestens einer psychischen Erkrankung
(psychiatrischen Diagnose) leiden, in den letzten zehn Jahren entwickelt
(sofern möglich, bitte die absoluten und relativen Werte differenziert nach
Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern sowie nach
soziodemographischen Merkmalen – Geschlecht, Staatsangehörigkeit
deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-
Asylherkunfts- land – ausweisen für die Jahre von 2010 bis 2018)?
13. Wie viele Bezieher von SGB-II-Leistungen nehmen aktuell an einer
arbeitsmarktpolitischen Maßnahme zur Stabilisierung des
Gesundheitszustandes bzw. zur Steigerung der individuellen Leistungsfähigkeit teil
(bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der durchschnittlichen
Teilnahmedauer differenziert nach Bund, nach neuen und alten
Bundesländern, nach Ländern sowie nach soziodemographischen Merkmalen –
Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer,
Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – ausweisen für
die Jahre von 2010 bis 2018 auflisten)?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Entsprechende Daten liegen nicht vor.
14. Welche volkswirtschaftlichen Verluste sind nach Schätzungen der
Bundesregierung durch die nicht genutzten Erwerbspotentiale von
Menschen mit psychischen Erkrankungen (psychiatrischen Diagnose) bzw.
Beziehern von Erwerbsminderungsrenten aufgrund einer psychischen
Erkrankung (psychiatrischen Diagnose) verbunden (sofern möglich, bitte ex
post für die Jahre von 2010 bis 2018 sowie ex ante für die Jahre bis 2030
quantifizieren)?
15. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Untersuchungen bzw.
Studien, die die volkswirtschaftlichen Verluste durch die nicht genutzten
Erwerbspotentiale von Menschen mit psychischen Erkrankungen
(psychiatrischen Diagnosen) berechnen?
Wenn ja, welche Studien sind das, und wie bewertet die Bundesregierung
die Ergebnisse der Studien?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Im jährlichen Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin werden volkswirtschaftliche
Kostenschätzungen auf der Grundlage von Arbeitsunfähigkeitsdaten
vorgenommen. Zahlenangaben enthält die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/8688
„Arbeitsbezogene psychische Belastungen in Deutschland“.
Der Bundesregierung sind insbesondere die beiden folgenden, 2011
veröffentlichten Studien bekannt, die auch die volkswirtschaftlichen Kosten von
psychischen Erkrankungen einschließlich der durch Erwerbsminderung/-unfähigkeit
verursachten Kosten berechnet haben:
• Wolfgang Bödeker/Michael Friedrichs: Kosten der psychischen
Erkrankungen und Belastungen in Deutschland. In: Lothar Kamp/Klaus Pickshaus
(Hg.): Regelungslücke psychische Belastungen schließen (Dokumente und
Gutachten der Hans-Böckler-Stiftung), S. 69-102. Düsseldorf 2011.
• Allianz Deutschland AG und RWI – Leibniz-Institut für
Wirtschaftsforschung: Depression – Wie die Krankheit unsere Seele belastet. Essen 2011.
Mit einer Klarstellung Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz (vgl. § 5
ArbSchG, Ziffer 6) explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastungen
in der Gefährdungsbeurteilung. Seit 2013 beschäftigt sich das
Arbeitsprogramm Psyche der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie mit dem
Schutz und der Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen
Belastungen. Auch die Initiative Neue Qualität der Arbeit bietet mit dem Projekt
„psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“ Unterstützung mit Handlungshilfen
und e-learning Materialien.
16. Wie viele der Bezieher von SGB-II-Leistungen, die im Jahr 2018 bei der
Techniker Krankenkasse (TK) versichert waren, wiesen nach Kenntnis
der Bundesregierung mindestens eine psychische Erkrankung
(psychiatrische Diagnose) auf (bitte die absoluten und relativen Zahlen sowie
differenziert nach soziodemographischen Merkmalen – Erwerbsstatus:
arbeitslos, arbeitssuchend, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer und
Geschlecht – auflisten)?
17. Sollten die in Frage 16 erfragten Daten nicht erhoben werden,
a) warum werden diese nicht erhoben,
b) wie hoch schätzt die Bundesregierung den Aufwand einer solchen
Erhebung ein, und
c) welche personenbezogenen Daten werden bei der TK erhoben, und
was ist die rechtliche Grundlage dafür?
Die Fragen 16 bis 17c werden gemeinsam beantwortet.
Die entsprechenden Daten liegen nicht vor. Die gesetzlichen Krankenkassen
sind u. a. nach § 284 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 i. V. m. §§ 295 ff. des Fünften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) befugt, für bei ihnen versicherte Personen
Leistungs- und Abrechnungsdaten, u.a. auch Diagnosen, für Zwecke der
Abrechnungsprüfung zu verarbeiten. Eine Differenzierung, aus der man
Rückschlüsse darauf ziehen könnte, ob eine versicherte Person Bezieher von SGB
II–Leistungen ist, erfolgt nicht.
Daneben sind die gesetzlichen Krankenkassen nach § 284 Absatz 1 Satz 1
Nummer 3 SGB V befugt, für Zwecke des Versicherungsverhältnisses Daten zu
verarbeiten, die zur Feststellung der Beitragspflicht und der Tragung und
Zahlung der Beiträge dienen.
Ein Zusammenführen der oben genannten Einzelangaben ist den gesetzlichen
Krankenkassen aufgrund der fehlenden gesetzlichen Aufgabe, für die eine
solche Auswertung erforderlich sein könnte, im Hinblick auf das informationelle
Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen (Sozialdatenschutz) nicht
gestattet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
AfD15.07.2026
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland
AfD25.06.2026
Kindergeldexporte, unionsrechtliche Fehlanreize und mangelnde nationale Steuerungsmöglichkeiten
AfD29.06.2026
Verhältnismäßigkeit und Zwangsmaßnahmen im Rahmen des Smart Meter-Rollouts
AfD28.08.2026