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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Praxis der Steuer- und Zollerhebung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
03.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1224609.08.2019
Praxis der Steuer- und Zollerhebung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12246
19. Wahlperiode 09.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Enrico Komning,
Kay Gottschalk, Dr. Lothar Maier, Andreas Mrosek, Johannes Huber, Jörn König,
Siegbert Droese, Armin-Paulus Hampel, Dietmar Friedhoff, Dr. Christian Wirth,
Wilhelm von Gottberg, Verena Hartmann, Dr. Harald Weyel, Stefan Keuter und
der Fraktion der AfD
Praxis der Steuer- und Zollerhebung im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Finanzen
Der Bericht des Bundesrechnungshofes für das Jahr 2018 (www.bundesrechnungs
hof.de/de/veroeffentlichungen/bemerkungen-jahresberichte) führt aus, dass
erhebliche Beträge an Zoll- und Steuerabgaben dem Bund hätten zugeführt werden
können und müssen, wenn nicht bestimmte Versäumnisse in der Umsetzung des
Steuerrechtes erfolgt wären. Neben den Mängeln im Geschäftsbereich anderer
Bundesministerien werden auch die strukturellen Defizite im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF) beispielhaft dargestellt.
Neben dem nach Ansicht der Fragesteller ohnehin nicht hinnehmbaren, aber
vermeidbaren Steuerausfall entstehen nach Ansicht der Fragesteller Effekte, die
Steuer- und Zollhinterziehung durch mangelhafte Nachsorge als lohnenswert für
potentielle Betrüger erachten lassen, da der Abschreckungseffekt durch
mangelnde Nachsorge und unterlassene Steuerverfolgung nicht erzielt wird.
Andererseits zieht es nach Auffassung der Fragesteller eine Doppelbelastung für den
Steuerbürger nach sich, weil im Nachgang durch entgangene Einnahmen der
Unionsabgaben zusätzliche Forderungen der EU fällig werden. Mit einem
verhältnismäßig geringen Personalaufwuchs wären nach Ansicht der Fragesteller große
Summen für den Haushalt zu erzielen. Daher muss nach Ansicht der Fragesteller dem
fundierten Bericht über die Ergebnisse der Kontrolle der Bundesfinanzen durch
den Bundesrechnungshof besonderes Gehör verschafft werden.
Die festgestellten Mängel lassen sich nach Ansicht der Fragesteller im
Wesentlichen in vier Hauptkategorien unterteilen:
Mangelnde Personalausstattung der Behörden. Durch mangelnde
Personalausstattung der Behörden entgehen dem Bund und der EU nach Ansicht der
Fragesteller erhebliche Summen, weil Forderungen einfach nicht
beigetrieben werden.
Fehlende IT-Unterstützung. Dadurch verzichtet der Bund nach Ansicht der
Fragesteller bei erheblichen Summen teilweise zur Gänze mangels
technischer Umsetzung auf die Erhebung z. B. von Steuerforderungen.
Organisationsdefizite, z. B. bei der Verteilung des ohnehin geringen
Personalbestandes beim Zoll und dem dadurch entstehenden Bearbeitungsstau von
Anträgen.
Mangelnde Ausnutzung bestehender Regelungen, z. B. bei der
Umsatzsteuer-Prüfung von Unternehmen, vor allem auch die Ungleichheit in diesem
Sektor in den verschiedenen Bundesländern.
Weiterhin ist nach Ansicht der Fragesteller zu prüfen, warum bestimmte
Steuerarten eine auffällig hohe Quote der Nichteintreibung vorweisen können, wie z. B.
die im Bericht genannte Summe von 185 Mio. Euro Stromsteuern von Betreibern
von Energieerzeugungsanlagen seit dem Jahr 2009 („Bemerkungen 2018“ –
Bericht des Bundesrechnungshofes 2018, S. 196 ff. „Bund entgehen 185 Mio. Euro
Stromsteuern“ Kapitel 0813) oder die Nichteintreibung von ca. 1 Mrd. Euro
fälliger Hinterziehungszinsen von Einkommensteuern (www.bundesrechnungshof.de/
de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2018/
inhalt/2018-bemerkungen-gesamtbericht-pdf, Seite 286).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Warum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2009 ca.
185 Mio. Euro ausstehende Stromsteuer von Betreibern von
Energieerzeugungsanlagen noch nicht wirksam eingefordert („Bemerkungen 2018“ –
Bericht des Bundesrechnungshofes 2018, S. 196 ff. „Bund entgehen 185 Mio.
Euro Stromsteuern“ Kapitel 0813)?
2. Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung auch dann noch von der
Erhebung der genannten Stromsteuern abgesehen, als Ende März 2015 durch
Erlasse des BMF (www.vbvh.de/fileadmin/user_upload/pdf/2015/BMF-
Schreiben-vom-25-03-2015-Az-III-B-6-V-4250-05-10003_004.pdf und www.
vbvh.de/fileadmin/user_upload/pdf/2015/BMF-Schreiben-vom-23-03-2015-Az-
III-B-6-V-4250-05-10003.pdf) klargestellt wurde, dass Doppelförderungen
für Energieerzeugungsanlagen nach Unionsrecht ausgeschlossen sind und
damit für den Zeitraum ab 2013 noch Nachforderungen hätten festgesetzt
werden können?
3. Welche Teile des Steuerrechtes, außer dem Stromsteuerrecht, gelten nach
Auffassung der Bundesregierung sonst noch als „komplexe Abfassung“, als
welche laut Bericht des Bundesrechnungshofes bei der Begründung des
BMF zur Ablehnung der nachträglichen Steuererhebung für den in Frage 2
bezeichneten Zeitraum von 2013 bis 2015 das Stromsteuerrecht bezeichnet
wurde (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/
bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2018/inhalt/2018-
bemerkungengesamtbericht-pdf Seite 197)?
4. Können nach Kenntnis der Bundesregierung Steuerpflichtige, die andere in
„komplexer Abfassung“ gesetzlich vorgeschriebene Steuern als die
Stromsteuer nachzahlen müssten, ebenfalls Vertrauensschutz geltend machen, und
wenn ja, welche Steuerarten sind hiervon umfasst?
5. Wird das BMF eine Anzeigepflicht über erhaltene Förderung bei
erneuerbaren Energien in der Steueranmeldung bei den Hauptzollämtern erlassen?
6. Wie heißt das im Bericht des Bundesrechnungshofes genannte Hauptzollamt,
das spätestens seit dem November 2016 die Generalzolldirektion darauf
hingewiesen hat (siehe „Bemerkungen 2018“ – Bericht des
Bundesrechnungshofes 2018, S. 203 ff.), dass ihm für die über 1 400 zu erstellenden Bescheide
im Nachgang einer mehrjährigen Ermittlungstätigkeit der Zollfahndung
gegen Vergehen im Bereich der Einfuhrumsatzsteuer erteilten Nacherhebung
benötigten zusätzlichen 16 Beamten nicht ausreichen würden?
7. Hat das BMF im Bereich aller Zolldirektionen das Personal für Ermittlungen
aufgestockt (bitte Anzahl des bewilligten Personals im Bereich aller
beteiligten Zolldirektionen angeben)?
8. Beabsichtigt nach Kenntnis der Bundesregierung die Generalzolldirektion,
die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zur eigenen Bearbeitung
komplexer Besteuerungsverfahren von den Hauptzollämtern an sich zu ziehen,
umzusetzen, und wenn nein, warum nicht (siehe „Bemerkungen 2018“ –
Bericht des Bundesrechnungshofes 2018, S. 201)?
9. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Zollverwaltung in ihren
Agrardieselstellen einen aufkommensangemessenen Personaltausch vollzogen,
um die im Jahresbericht des Bundesrechnungshofes erwähnte Fehlverteilung
bzw. zu hohe Zahl an Beschäftigten auszugleichen (www.bundesrechnungs
hof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/
jahresberichte/2018/inhalt/2018-bemerkungen-gesamtbericht-pdf Seite 209)?
10. Wird das BMF die fünf Agrardieselstellen, wie vom Bundesrechnungshof
vorgeschlagen (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/
bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2018/inhalt/2018-
bemerkungengesamtbericht-pdf, S. 208), zu einer Zentralstelle Agrardieselvergütung
zusammenfassen, und wenn nein, warum nicht?
11. Wird das BMF die Grenze für die IT-gestützte Plausibilitäts-Prüfung des
Mehrverbrauches bei Agrardiesel, wie vom Bundesrechnungshof
vorgeschlagen (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/
bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2018/inhalt/2018-
bemerkungengesamtbericht-pdf, S. 210), von 20 Prozent auf 5 Prozent absenken, und wenn
nein, warum nicht?
12. Warum ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Prüfquote bei
Umsatzsteuer-Sonderprüfungen von 2 Prozent im Jahr 2005 auf 1,4 Prozent im Jahr
2017 gesunken, obwohl der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen
Bundestages eine Zusage vom BMF 2007 erhalten hat, die Quote auf 5
Prozent anzuheben (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/
bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2018/inhalt/2018-
bemerkungengesamtbericht-pdf, S. 289)?
13. Hat das BMF von seiner Möglichkeit, mit den Bundesländern bilaterale
Prüfungsquoten nach Finanzverwaltungsgesetz zu vereinbaren, Gebrauch
gemacht?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Falls nein, welche Bundesländer lehnen nach Kenntnis der
Bundesregierung eine Erhöhung der Prüfungsquote ab?
14. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der eingesetzten
Umsatzsteuer-Sonderprüfer im Jahr 2007, und wie hoch war sie im Jahr
2017?
15. Welche Wirtschaftsgüter, außer Kfz, beinhalteten die gefälschten
Erstattungsanträge ausländischer Vertretungen und deren Personal, die das
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) seit der Entdeckung des Betrugs für den
Zeitraum ab 2004 in Anschlag bringt (siehe „Bemerkungen 2018“ – Bericht
des Bundesrechnungshofes 2018, S. 296 ff.)?
Um welche Staaten handelt sich hierbei?
16. Hat die Bundesregierung Protest bei den betreffenden Staaten eingelegt, und
wenn nein, warum nicht?
17. Hat das BZSt Zugriff auf das Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes,
um einen Abgleich der Fahrzeugdaten für das
Umsatzsteuererstattungsverfahren für die Kraftfahrzeuge ausländischer Vertretungen und ihres
Personals durchzuführen?
18. Hat das BZSt den vom Bundesrechnungshof geforderten (www.bundes
rechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/
jahresberichte/2018/inhalt/2018-bemerkungen-gesamtbericht-pdf, S. 295)
zusätzlichen Mitarbeiter eingestellt, um die Fahrzeugregister prüfen zu
können, und wenn nein, warum nicht?
19. Warum wurde das IT-Projekt KONSENS, das zum 31. Oktober 2017
eingeführt werden sollte (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/
produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2018/inhalt/2018-
bemerkungen-gesamtbericht-pdf, S. 299), vom BMF auf den neuen
Bereitstellungstermin 31. März 2019 verschoben?
Welche Gründe werden als Erklärung hierfür gegeben?
20. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung und des BMF die
Steuerrückstände von sogenannten Auslandsrentnern, die ihre gesetzlichen
Altersrenten seit dem Jahr 2005 in Deutschland versteuern müssen (ohne den
Anteil der Länder, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein
Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat)?
Wie hoch ist der darauf entfallende Anteil, für den das Finanzamt
Neubrandenburg zuständig ist?
21. Wann rechnet das BMF mit der Einführung der für die Berechnung der
Festsetzung von Hinterziehungszinsen nötigen IT-Lösung?
Wie hoch werden die Kosten für die Einführung dieser IT-Lösung sein, und
wie hoch wird schätzungsweise der monatliche Verlust für den Fiskus an
nichteingezogenen Hinterziehungszinsen sein?
Wie hoch veranschlagt das BMF den Prozentsatz an hinterzogener
Einkommensteuer sowie des Solidaritätszuschlages je Steuerfall („Bemerkungen
2018“ – Bericht des Bundesrechnungshofes 2018, S. 286 ff.)?
Berlin, den 19. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]
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