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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nudging als Regierungsinstrument der Bundesregierung

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

06.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1256622.08.2019

Nudging als Regierungsinstrument der Bundesregierung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12566 19. Wahlperiode 22.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Udo Theodor Hemmelgarn, Tobias Matthias Peterka, Dr. Christian Wirth, Martin Erwin Renner, Dr. Marc Jongen, Joana Cotar, Nicole Höchst, Hansjörg Müller, Jörn König, Stefan Keuter, Martin Hebner, Enrico Komning, Christoph Neumann, Andreas Mrosek, Thomas Seitz, Jens Kestner, Dr. Harald Weyel, Wolfgang Wiehle, Verena Hartmann, Martin Hess, Dr. Rainer Kraft, Wilhelm von Gottberg, Dr. Lothar Maier, Johannes Huber, René Springer, Dr. Axel Gehrke, Jürgen Braun und der Fraktion der AfD Nudging als Regierungsinstrument der Bundesregierung In der Diskussion um optimale Regierungsinstrumente geht es spätestens seit der Veröffentlichung der Arbeit „Nudging – Wie man kluge Entscheidungen anstößt“ (Thaler, Sunstein 2008) vermehrt um das sogenannte Nudging. Gablers Wirtschaftslexikon definiert diese Art der Steuerung von Bürgern oder Konsumenten folgendermaßen: „Beim Nudging (engl. „nudging“ für „Anstoßen“, „Schubsen“ oder „Stupsen“) bewegt man jemanden auf mehr oder weniger subtile Weise dazu, etwas Bestimmtes einmalig oder dauerhaft zu tun oder zu lassen“ (https:// wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/nudging-99919). Um bestimmte politische Ziele zu erreichen, erlässt man keine verbindlichen Gesetze oder Verbote; man versucht, die Bürger durch bewusste oder unterbewusste Anreize so zu beeinflussen, dass das gewünschte Verhalten quasi „freiwillig“ eintritt. In Großbritannien ist „Nudging“ bereits Teil der Regierungsverfahren: Um den Anteil Schwarzer oder Angehöriger anderer ethnischer Minderheiten (engl. „black or minority ethnic – BME – background“) unter Polizisten zu erhöhen, veränderte das sogenannte „Behavioural Insights Team“ der Regierung die Bewerbungstests. Aufgrund der veränderten Fragestellung hatten die entsprechenden Bewerber ein besseres Bauchgefühl und schnitten dadurch besser ab, so dass mehr von ihnen im Polizeidienst landeten (www.bi.team/blogs/ behaviouralinsights-and-home-affairs/). Auch in Deutschland gibt es vermehrt Anstöße zum (möglichen) Gebrauch von „Nudging“ als Regierungsinstrument: Seit August 2014 beschäftigt sich ein Forscherteam im Bundeskanzleramt in dem Projekt „wirksam regieren“ unter anderem auch mit „Nudging“-Strategien, um Bürger in ihren Entscheidungen zu beeinflussen. Beispielsweise wurden abschreckende Warnhinweise für Anlageprodukte entwickelt und per Gesetz erlassen (www.bundesregierung.de/breg-de/themen/wirksam-regieren/warnhinweis- zumkleinanlegerschutz-428938). Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) fördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative das Projekt „Mit Green-Nudges klimafreundliches Verhalten in Unternehmen anstoßen“, das sogenannte Nudges in Unternehmen bereits implementiert hat und evaluieren möchte (https://green-nudging.de/das-projekt/). Am 21. September 2016 befürwortete der damalige Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, in einer Rede den Einsatz von „Nudging“ im Verbraucherschutz (www.bmjv.de/SharedDocs/Reden/DE/2016/09212016_Berliner _Mittwochsgesellschaft.html). Die damalige Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen lobte in einer Rede am 17. Oktober 2018 die Außenbeauftragte der EU, Federica Mogherini, für ihre „Nudging“-Kompetenz in der Debatte um eine Europäische Sicherheits- und Verteidigungsunion (www.bmvg.de/ resource/blob/18984/13673d3c32858e41bf669c33a8d6929c/17-10-17- verleihungdes-kaiser-otto-preises-an-die-hohe-vertreterin-federica-mogherini-data.pdf). Neben genannten konkreten Maßnahmen der Bundesregierung und Äußerungen von Mitgliedern der Bundesregierung gibt es auch zahlreiche der Bundesregierung bzw. den Bundesministerien unterstellte Institutionen, die sich mit „Nudging“-Strategien befassen, sie erforschen und Handlungsempfehlungen an die Politik geben. Im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verfasste der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik ein Gutachten zum Klimaschutz mit dem Titel: „Klimaschutz in der Land- und Forstwirtschaft sowie den nachgelagerten Bereichen Ernährung und Holzverwendung“ (www.bmel.de/ SharedDocs/Downloads/Ministerium/Beiraete/Agrarpolitik/Klimaschutzgutachten_ 2016.pdf%3F__blob%3DpublicationFile), in dem ein Unterkapitel fordert, „Nudging und Priming als Mittel für eine klimafreundliche Ernährung [zu] nutzen“ (o.g. Publikation, S. 344). Das dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unterstellte Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung fördert die vom Forschungscluster „SmartCities“ veröffentlichte Publikation „Nudging in der digitalen Stadt“ (www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/ AnalysenKompakt/2018/ak-03-2018-dl.pdf;jsessionid=1729CD6AB4B527B6550 B847B987A8F11.live21304?__blob=publicationFile&v=5), die „das Konzept einer zielgerichteten Verhaltensbeeinflussung im Kontext der digitalen Transformation betrachtet“ (Dialogplattform Smart Cities, Arbeitsdokumentation der 6. Sitzung am 11. April 2018 in Berlin, S.12, www.bmi.bund.de/SharedDocs/ downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/bauen/wohnen/arbeitsdokumentation- dialogplattform-smart-cities.pdf?__blob=publicationFile&v=8). Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert im Rahmen des Programms „Forschung für nachhaltige Entwicklung (FONA)“ das Projekt „DeCarbFriends – Die Rolle digitaler Spielanwendungen in Freundschaftsnetzwerken zur Dekarbonisierung privater Konsumentscheidungen“ (www.fona.de/de/massnahmen/ foerdermassnahmen/nachwuchsgruppen-globaler-wandel-4-1/decarbfriends.php). In dem Projekt wird u.a. auch über Strategien zur CO2-Vermeidung durch „sanfte“ Beeinflussung der Bürger nachgedacht, so etwa durch die dem „Nudging“ verwandte „Gamification“, also der Beeinflussung der Bürger durch spielerische und gruppenpsychologische Anreize (s. o. g. Link, Projektbeschreibung). Auch das dem BMU unterstellte Bundesumweltamt lässt zum Thema Nudging forschen: Es gab beim privaten Politikberatungsinstitut ConPolicy ein Gutachten mit dem Titel „Nudge-Ansätze beim nachhaltigen Konsum: Ermittlung und Entwicklung zum „Anstoßen“ nachhaltiger Konsummuster“ in Auftrag. In der Publikation wird u. a. vorgeschlagen, öffentliche Energiesparkonten einzurichten, in denen Nachbarn sich untereinander vergleichen können (www.umweltbundesamt.de/publikati onen/nudge-ansaetze-beim-nachhaltigen-konsum-ermittlung). Weitere Beispiele für Forschung zu oder Analyse von „Nudging“ stammen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (www.arbeitenviernull.de/fileadmin/Downloads/ BMAS_Werkheft_04.pdf) oder dem Bundesministerium der Verteidigung (www.bmvg.de/resource/blob/20944/205690cd7a12fec8cd14fcd1462be6ea/ 20180103-jahresbericht-wehrwissenschaftliche-ressortforschung-2016-data.pdf). Aufgrund der getätigten Aussagen von Regierungsmitgliedern, der bereits implementierten „Nudging“-Maßnahmen und des betriebenen Forschungsaufwandes gehen die Fragesteller davon aus, dass die Bundesregierung ein begründetes Interesse an der weiteren Verwendung von „Nudging“ als Regierungsinstrument hat. Aus Sicht der Fragesteller ergeben sich jedoch beim Gebrauch von „Nudging“ als Regierungsinstrument erhebliche rechtliche, ethische und demokratietheoretisch-normative Bedenken. Aus diesem Grund fragen wir die Bundesregierung: 1. Welche konkreten „Nudging“-Maßnahmen sind seit 2013 bereits von der Bundesregierung implementiert worden (bitte nach Ressort und Projekt und ggf. Finanzierungsaufwand aufschlüsseln)? 2. Welche Projekte führte die Arbeitsgruppe „wirksam regieren“ im Bundeskanzleramt durch? 3. Wie viele der aus Forschungstätigkeiten gewonnenen theoretischen Erkenntnisse wurden auch in der Praxis umgesetzt? 4. Wie hoch ist der Finanzierungsaufwand, mit dem die Arbeitsgruppe „wirksam regieren“ gefördert wird? 5. Welche Forschungsarbeiten zum Thema „Nudging“ als Regierungsinstrument hat die Bundesregierung bzw. haben Bundesministerien oder ihnen unterstellte Behörden seit 2013 in Auftrag gegeben oder durch hauseigenes Personal erstellen lassen (bitte nach Ressort und Projekt und ggf. Finanzierungsaufwand aufschlüsseln)? Welche grundlegenden Erkenntnisse konnten aus diesen Forschungsarbeiten gewonnen werden? 6. Plant die Bundesregierung, zukünftig „Nudging“-Strategien als Regierungsinstrumente einzusetzen? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? 7. Erachtet die Bundesregierung „Nudging“ als Teil einer guten Regierungsführung? a) Wenn ja, in welchen Bereichen? b) Wenn nein, warum sind in der Vergangenheit die in der Vorbemerkung der Fragesteller (und ggf. in der Antwort zu den Fragen 1 und 5) aufgeführten Maßnahmen realisiert, bzw. Forschungen zum „Nudging“ angestrengt worden? 8. Hat die Bundesregierung angesichts der Praxis des „Nudging“ verfassungsrechtliche Bedenken, und wenn ja, welche? a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass „Nudges“ Personengruppen diskriminieren können? b) Gerät „Nudging“ als Regierungsinstrument aus Sicht der Bundesregierung über gruppenpsychologische Wirkformen (beispielsweise: www.fona.de/de/massnahmen/foerdermassnahmen/ nachwuchsgruppenglobaler-wandel-4-1/decarbfriends.php) in Konflikt mit Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes („Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“)? 9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei bereits implementierten bzw. zukünftig geplanten „Nudges“ die von „Nudges“ typischerweise angestrebten „guten Entscheidungen“ auch tatsächlich „gut“ sind? a) Auf welcher Rechtsgrundlage entscheidet die Bundesregierung über „gutes“ und „schlechtes“, aber strafrechtlich nicht relevantes Verhalten der Bürger? b) Welchen ethisch-moralischen Maßstab legt die Bundesregierung hierzu an? 10. Geht die Bundesregierung bei der Planung und Umsetzung politischer Maßnahmen davon aus, dass die Bundesbürger rational handelnde Subjekte sind? Wenn ja, warum investiert die Bundesregierung Geld in die Erforschung von Regierungsinstrumenten, deren theoretische Grundvoraussetzung es ist, dass Bürger sich irrational verhalten? 11. Welche juristischen Möglichkeiten bestehen für die Bürger, sich gegen bereits implementierte und ggf. zukünftige „Nudges“ zu wehren, falls sie rechtliche Bedenken gegen diese hegen? 12. Sind der Bundesregierung Erkenntnisse bekannt, wonach „Nudging“ die Akzeptanz von Rechtsstaatlichkeit beeinträchtigt? Falls ja, welcher Art sind diese Erkenntnisse? Berlin, den 22. Juli 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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