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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Nudging als Regierungsinstrument der Bundesregierung
(insgesamt 12 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundeskanzleramt
Datum
06.09.2019
Antwortdauer
15 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1256622.08.2019
Nudging als Regierungsinstrument der Bundesregierung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12566
19. Wahlperiode 22.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Udo Theodor Hemmelgarn,
Tobias Matthias Peterka, Dr. Christian Wirth, Martin Erwin Renner,
Dr. Marc Jongen, Joana Cotar, Nicole Höchst, Hansjörg Müller, Jörn König,
Stefan Keuter, Martin Hebner, Enrico Komning, Christoph Neumann,
Andreas Mrosek, Thomas Seitz, Jens Kestner, Dr. Harald Weyel,
Wolfgang Wiehle, Verena Hartmann, Martin Hess, Dr. Rainer Kraft,
Wilhelm von Gottberg, Dr. Lothar Maier, Johannes Huber, René Springer,
Dr. Axel Gehrke, Jürgen Braun und der Fraktion der AfD
Nudging als Regierungsinstrument der Bundesregierung
In der Diskussion um optimale Regierungsinstrumente geht es spätestens seit der
Veröffentlichung der Arbeit „Nudging – Wie man kluge Entscheidungen anstößt“
(Thaler, Sunstein 2008) vermehrt um das sogenannte Nudging. Gablers
Wirtschaftslexikon definiert diese Art der Steuerung von Bürgern oder Konsumenten
folgendermaßen: „Beim Nudging (engl. „nudging“ für „Anstoßen“, „Schubsen“
oder „Stupsen“) bewegt man jemanden auf mehr oder weniger subtile Weise
dazu, etwas Bestimmtes einmalig oder dauerhaft zu tun oder zu lassen“ (https://
wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/nudging-99919).
Um bestimmte politische Ziele zu erreichen, erlässt man keine verbindlichen
Gesetze oder Verbote; man versucht, die Bürger durch bewusste oder unterbewusste
Anreize so zu beeinflussen, dass das gewünschte Verhalten quasi „freiwillig“
eintritt. In Großbritannien ist „Nudging“ bereits Teil der Regierungsverfahren: Um
den Anteil Schwarzer oder Angehöriger anderer ethnischer Minderheiten
(engl. „black or minority ethnic – BME – background“) unter Polizisten zu
erhöhen, veränderte das sogenannte „Behavioural Insights Team“ der Regierung die
Bewerbungstests. Aufgrund der veränderten Fragestellung hatten die
entsprechenden Bewerber ein besseres Bauchgefühl und schnitten dadurch besser ab, so
dass mehr von ihnen im Polizeidienst landeten (www.bi.team/blogs/
behaviouralinsights-and-home-affairs/).
Auch in Deutschland gibt es vermehrt Anstöße zum (möglichen) Gebrauch von
„Nudging“ als Regierungsinstrument:
Seit August 2014 beschäftigt sich ein Forscherteam im Bundeskanzleramt in dem
Projekt „wirksam regieren“ unter anderem auch mit „Nudging“-Strategien, um
Bürger in ihren Entscheidungen zu beeinflussen. Beispielsweise wurden
abschreckende Warnhinweise für Anlageprodukte entwickelt und per Gesetz erlassen
(www.bundesregierung.de/breg-de/themen/wirksam-regieren/warnhinweis-
zumkleinanlegerschutz-428938). Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit (BMU) fördert im Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative das Projekt „Mit Green-Nudges klimafreundliches Verhalten in
Unternehmen anstoßen“, das sogenannte Nudges in Unternehmen bereits
implementiert hat und evaluieren möchte (https://green-nudging.de/das-projekt/).
Am 21. September 2016 befürwortete der damalige Bundesminister der Justiz und
für Verbraucherschutz, Heiko Maas, in einer Rede den Einsatz von „Nudging“ im
Verbraucherschutz (www.bmjv.de/SharedDocs/Reden/DE/2016/09212016_Berliner
_Mittwochsgesellschaft.html). Die damalige Bundesministerin der Verteidigung
Dr. Ursula von der Leyen lobte in einer Rede am 17. Oktober 2018 die
Außenbeauftragte der EU, Federica Mogherini, für ihre „Nudging“-Kompetenz in der
Debatte um eine Europäische Sicherheits- und Verteidigungsunion (www.bmvg.de/
resource/blob/18984/13673d3c32858e41bf669c33a8d6929c/17-10-17-
verleihungdes-kaiser-otto-preises-an-die-hohe-vertreterin-federica-mogherini-data.pdf).
Neben genannten konkreten Maßnahmen der Bundesregierung und Äußerungen
von Mitgliedern der Bundesregierung gibt es auch zahlreiche der
Bundesregierung bzw. den Bundesministerien unterstellte Institutionen, die sich mit
„Nudging“-Strategien befassen, sie erforschen und Handlungsempfehlungen an
die Politik geben. Im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
verfasste der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik ein Gutachten zum
Klimaschutz mit dem Titel: „Klimaschutz in der Land- und Forstwirtschaft sowie den
nachgelagerten Bereichen Ernährung und Holzverwendung“ (www.bmel.de/
SharedDocs/Downloads/Ministerium/Beiraete/Agrarpolitik/Klimaschutzgutachten_
2016.pdf%3F__blob%3DpublicationFile), in dem ein Unterkapitel fordert,
„Nudging und Priming als Mittel für eine klimafreundliche Ernährung [zu]
nutzen“ (o.g. Publikation, S. 344). Das dem Bundesministerium des Innern, für Bau
und Heimat unterstellte Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
fördert die vom Forschungscluster „SmartCities“ veröffentlichte Publikation „Nudging
in der digitalen Stadt“ (www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/
AnalysenKompakt/2018/ak-03-2018-dl.pdf;jsessionid=1729CD6AB4B527B6550
B847B987A8F11.live21304?__blob=publicationFile&v=5), die „das Konzept
einer zielgerichteten Verhaltensbeeinflussung im Kontext der digitalen
Transformation betrachtet“ (Dialogplattform Smart Cities, Arbeitsdokumentation der
6. Sitzung am 11. April 2018 in Berlin, S.12, www.bmi.bund.de/SharedDocs/
downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/bauen/wohnen/arbeitsdokumentation-
dialogplattform-smart-cities.pdf?__blob=publicationFile&v=8). Das
Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert im Rahmen des Programms
„Forschung für nachhaltige Entwicklung (FONA)“ das Projekt „DeCarbFriends – Die
Rolle digitaler Spielanwendungen in Freundschaftsnetzwerken zur
Dekarbonisierung privater Konsumentscheidungen“ (www.fona.de/de/massnahmen/
foerdermassnahmen/nachwuchsgruppen-globaler-wandel-4-1/decarbfriends.php). In
dem Projekt wird u.a. auch über Strategien zur CO2-Vermeidung durch „sanfte“
Beeinflussung der Bürger nachgedacht, so etwa durch die dem „Nudging“
verwandte „Gamification“, also der Beeinflussung der Bürger durch spielerische und
gruppenpsychologische Anreize (s. o. g. Link, Projektbeschreibung). Auch das
dem BMU unterstellte Bundesumweltamt lässt zum Thema Nudging forschen: Es
gab beim privaten Politikberatungsinstitut ConPolicy ein Gutachten mit dem Titel
„Nudge-Ansätze beim nachhaltigen Konsum: Ermittlung und Entwicklung zum
„Anstoßen“ nachhaltiger Konsummuster“ in Auftrag. In der Publikation wird
u. a. vorgeschlagen, öffentliche Energiesparkonten einzurichten, in denen
Nachbarn sich untereinander vergleichen können (www.umweltbundesamt.de/publikati
onen/nudge-ansaetze-beim-nachhaltigen-konsum-ermittlung). Weitere Beispiele
für Forschung zu oder Analyse von „Nudging“ stammen aus dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (www.arbeitenviernull.de/fileadmin/Downloads/
BMAS_Werkheft_04.pdf) oder dem Bundesministerium der Verteidigung
(www.bmvg.de/resource/blob/20944/205690cd7a12fec8cd14fcd1462be6ea/
20180103-jahresbericht-wehrwissenschaftliche-ressortforschung-2016-data.pdf).
Aufgrund der getätigten Aussagen von Regierungsmitgliedern, der bereits
implementierten „Nudging“-Maßnahmen und des betriebenen Forschungsaufwandes
gehen die Fragesteller davon aus, dass die Bundesregierung ein begründetes
Interesse an der weiteren Verwendung von „Nudging“ als Regierungsinstrument
hat. Aus Sicht der Fragesteller ergeben sich jedoch beim Gebrauch von
„Nudging“ als Regierungsinstrument erhebliche rechtliche, ethische und
demokratietheoretisch-normative Bedenken.
Aus diesem Grund fragen wir die Bundesregierung:
1. Welche konkreten „Nudging“-Maßnahmen sind seit 2013 bereits von der
Bundesregierung implementiert worden (bitte nach Ressort und Projekt und
ggf. Finanzierungsaufwand aufschlüsseln)?
2. Welche Projekte führte die Arbeitsgruppe „wirksam regieren“ im
Bundeskanzleramt durch?
3. Wie viele der aus Forschungstätigkeiten gewonnenen theoretischen
Erkenntnisse wurden auch in der Praxis umgesetzt?
4. Wie hoch ist der Finanzierungsaufwand, mit dem die Arbeitsgruppe
„wirksam regieren“ gefördert wird?
5. Welche Forschungsarbeiten zum Thema „Nudging“ als
Regierungsinstrument hat die Bundesregierung bzw. haben Bundesministerien oder ihnen
unterstellte Behörden seit 2013 in Auftrag gegeben oder durch hauseigenes
Personal erstellen lassen (bitte nach Ressort und Projekt und ggf.
Finanzierungsaufwand aufschlüsseln)?
Welche grundlegenden Erkenntnisse konnten aus diesen Forschungsarbeiten
gewonnen werden?
6. Plant die Bundesregierung, zukünftig „Nudging“-Strategien als
Regierungsinstrumente einzusetzen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
7. Erachtet die Bundesregierung „Nudging“ als Teil einer guten
Regierungsführung?
a) Wenn ja, in welchen Bereichen?
b) Wenn nein, warum sind in der Vergangenheit die in der Vorbemerkung
der Fragesteller (und ggf. in der Antwort zu den Fragen 1 und 5)
aufgeführten Maßnahmen realisiert, bzw. Forschungen zum „Nudging“
angestrengt worden?
8. Hat die Bundesregierung angesichts der Praxis des „Nudging“
verfassungsrechtliche Bedenken, und wenn ja, welche?
a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass „Nudges“
Personengruppen diskriminieren können?
b) Gerät „Nudging“ als Regierungsinstrument aus Sicht der
Bundesregierung über gruppenpsychologische Wirkformen (beispielsweise:
www.fona.de/de/massnahmen/foerdermassnahmen/
nachwuchsgruppenglobaler-wandel-4-1/decarbfriends.php) in Konflikt mit Artikel 2,
Absatz 1 des Grundgesetzes („Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung
seiner Persönlichkeit“)?
9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei bereits implementierten bzw.
zukünftig geplanten „Nudges“ die von „Nudges“ typischerweise
angestrebten „guten Entscheidungen“ auch tatsächlich „gut“ sind?
a) Auf welcher Rechtsgrundlage entscheidet die Bundesregierung über
„gutes“ und „schlechtes“, aber strafrechtlich nicht relevantes Verhalten der
Bürger?
b) Welchen ethisch-moralischen Maßstab legt die Bundesregierung hierzu
an?
10. Geht die Bundesregierung bei der Planung und Umsetzung politischer
Maßnahmen davon aus, dass die Bundesbürger rational handelnde Subjekte sind?
Wenn ja, warum investiert die Bundesregierung Geld in die Erforschung von
Regierungsinstrumenten, deren theoretische Grundvoraussetzung es ist, dass
Bürger sich irrational verhalten?
11. Welche juristischen Möglichkeiten bestehen für die Bürger, sich gegen
bereits implementierte und ggf. zukünftige „Nudges“ zu wehren, falls sie
rechtliche Bedenken gegen diese hegen?
12. Sind der Bundesregierung Erkenntnisse bekannt, wonach „Nudging“ die
Akzeptanz von Rechtsstaatlichkeit beeinträchtigt?
Falls ja, welcher Art sind diese Erkenntnisse?
Berlin, den 22. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1304206.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12566 - Nudging als Regierungsinstrument der Bundesregierung
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Götz Frömming,
Udo Theodor Hemmelgarn, Tobias Matthias Peterka, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12566 –
Nudging als Regierungsinstrument der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Diskussion um optimale Regierungsinstrumente geht es spätestens seit
der Veröffentlichung der Arbeit „Nudging – Wie man kluge Entscheidungen
anstößt“ (Thaler, Sunstein 2008) vermehrt um das sogenannte Nudging.
Gablers Wirtschaftslexikon definiert diese Art der Steuerung von Bürgern
oder Konsumenten folgendermaßen: „Beim Nudging (engl. „nudging“ für
„Anstoßen“, „Schubsen“ oder „Stupsen“) bewegt man jemanden auf mehr
oder weniger subtile Weise dazu, etwas Bestimmtes einmalig oder dauerhaft
zu tun oder zu lassen“ (https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/nud
ging-99919).
Um bestimmte politische Ziele zu erreichen, erlässt man keine verbindlichen
Gesetze oder Verbote; man versucht, die Bürger durch bewusste oder
unterbewusste Anreize so zu beeinflussen, dass das gewünschte Verhalten quasi
„freiwillig“ eintritt. In Großbritannien ist „Nudging“ bereits Teil der
Regierungsverfahren: Um den Anteil Schwarzer oder Angehöriger anderer ethnischer
Minderheiten (engl. „black or minority ethnic – BME – background“) unter
Polizisten zu erhöhen, veränderte das sogenannte „Behavioural Insights
Team“ der Regierung die Bewerbungstests. Aufgrund der veränderten
Fragestellung hatten die entsprechenden Bewerber ein besseres Bauchgefühl und
schnitten dadurch besser ab, so dass mehr von ihnen im Polizeidienst landeten
(www.bi.team/blogs/behavioural-insights-and-home-affairs/).
Auch in Deutschland gibt es vermehrt Anstöße zum (möglichen) Gebrauch
von „Nudging“ als Regierungsinstrument:
Seit August 2014 beschäftigt sich ein Forscherteam im Bundeskanzleramt in
dem Projekt „wirksam regieren“ unter anderem auch mit „Nudging“-
Strategien, um Bürger in ihren Entscheidungen zu beeinflussen.
Beispielsweise wurden abschreckende Warnhinweise für Anlageprodukte entwickelt
und per Gesetz erlassen (www.bundesregierung.de/breg-de/themen/
wirksamregieren/warnhinweis-zum-kleinanlegerschutz-428938). Das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) fördert im
Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative das Projekt „Mit Green-Nudges
klimafreundliches Verhalten in Unternehmen anstoßen“, das sogenannte Nud-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13042
19. Wahlperiode 06.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 4. September 2019
übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ges in Unternehmen bereits implementiert hat und evaluieren möchte (https://
green-nudging.de/das-projekt/).
Am 21. September 2016 befürwortete der damalige Bundesminister der Justiz
und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, in einer Rede den Einsatz von
„Nudging“ im Verbraucherschutz (www.bmjv.de /SharedDocs /Reden/DE/
2016/09212016_Berliner%20_Mittwochsgesellschaft.html). Die damalige
Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen lobte in einer Rede
am 17. Oktober 2018 die Außenbeauftragte der EU, Federica Mogherini, für
ihre „Nudging“-Kompetenz in der Debatte um eine Europäische Sicherheits-
und Verteidigungsunion ( w w w . b m v g . d e / r e s o u r c e / b l o b /
18984/13673d3c32858e41bf669c33a8d6929c/17-10-17-verleihung-
deskaiser-otto-preises-an-die-hohe-vertreterin-federica-mogherini-data.pdf).
Neben genannten konkreten Maßnahmen der Bundesregierung und
Äußerungen von Mitgliedern der Bundesregierung gibt es auch zahlreiche der
Bundesregierung bzw. den Bundesministerien unterstellte Institutionen, die sich mit
„Nudging“-Strategien befassen, sie erforschen und Handlungsempfehlungen
an die Politik geben. Im Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft verfasste der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik ein Gutachten
zum Klimaschutz mit dem Titel: „Klimaschutz in der Land- und
Forstwirtschaft sowie den nachgelagerten Bereichen Ernährung und Holzverwendung“
(www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ministerium/Beiraete/Agrarpolitik/
Klimaschutzgutachten_2016.pdf%3Fblob%3DpublicationFile), in dem ein
Unterkapitel fordert, „Nudging und Priming als Mittel für eine
klimafreundliche Ernährung [zu] nutzen“ (o. g. Publikation, S. 344). Das dem
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unterstellte Bundesinstitut für Bau-,
Stadt- und Raumforschung fördert die vom Forschungscluster „SmartCities“
veröffentlichte Publikation „Nudging in der digitalen Stadt“ (www.bbsr.
bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/AnalysenKompakt/2018/ak-03-2018-
dl.pdf?__blob=publicationFile&v=5), die „das Konzept einer zielgerichteten
Verhaltensbeeinflussung im Kontext der digitalen Transformation betrachtet“
(Dialogplattform Smart Cities, Arbeitsdokumentation der 6. Sitzung am
11. April 2018 in Berlin, S. 12, www.bmi.bund.de/SharedDocs/downlo
ads/DE/veroeffentlichungen/themen/bauen/wohnen/arbeitsdokumentation-
dialogplattform-smart-cities.pdf?__blob=publicationFile&v=8). Das
Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert im Rahmen des Programms
„Forschung für nachhaltige Entwicklung (FONA)“ das Projekt „DeCarb
Friends – Die Rolle digitaler Spielanwendungen in Freundschaftsnetzwerken zur
Dekarbonisierung privater Konsumentscheidungen“ (www.fona.de/de/mass
nahmen/foerdermassnahmen/nachwuchsgruppen-globaler-wandel-4-1/decarbf
r i e n d s . p h p ). In dem Projekt wird u.a. auch über Strategien zur CO2-
Vermeidung durch „sanfte“ Beeinflussung der Bürger nachgedacht, so etwa
durch die dem „Nudging“ verwandte „Gamification“, also der Beeinflussung
der Bürger durch spielerische und gruppenpsychologische Anreize (s. o. g.
Link, Projektbeschreibung). Auch das dem BMU unterstellte
Bundesumweltamt lässt zum Thema Nudging forschen: Es gab beim privaten
Politikberatungsinstitut ConPolicy ein Gutachten mit dem Titel „Nudge-Ansätze beim
nachhaltigen Konsum: Ermittlung und Entwicklung zum „Anstoßen“
nachhaltiger Konsummuster“ in Auftrag. In der Publikation wird u. a. vorgeschlagen,
öffentliche Energiesparkonten einzurichten, in denen Nachbarn sich
untereinander vergleichen können (www.umweltbundesamt.de/publikationen/
nudgeansaetze-beim-nachhaltigen-konsum-ermittlung). Weitere Beispiele für
Forschung zu oder Analyse von „Nudging“ stammen aus dem Bundesministerium
für Arbeit und Soziales (www.arbeitenviernull.de/fileadmin/Downloads/
BMAS_Werkheft_04.pdf) oder dem Bundesministerium der Verteidigung
(www.bmvg.de/resource/blob/20944/205690cd7a12fec8cd14fcd1462be6ea/
20180103-jahresbericht-wehrwissenschaftliche-ressortforschung-2016-
data.pdf).
Aufgrund der getätigten Aussagen von Regierungsmitgliedern, der bereits
implementierten „Nudging“-Maßnahmen und des betriebenen
Forschungsaufwandes gehen die Fragesteller davon aus, dass die Bundesregierung ein
begründetes Interesse an der weiteren Verwendung von „Nudging“ als
Regierungsinstrument hat. Aus Sicht der Fragesteller ergeben sich jedoch beim
Gebrauch von „Nudging“ als Regierungsinstrument erhebliche rechtliche,
ethische und demokratietheoretisch-normative Bedenken.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
„Der Begriff „Nudging“ wird in der öffentlichen und wissenschaftlichen
Diskussion unterschiedlich definiert: Die Autoren Thaler und Sunstein (2008)
verwenden den Begriff „Nudging“ synonym für die Idee des libertären
Paternalismus, nach der Politikrichtlinien so zu gestalten seien, dass die
Entscheidungsfreiheit des Einzelnen erhalten bleibt. Nach Thaler und Sunstein seien
„Nudging“-Maßnahmen in ihrer Konzeption per Definition immer transparent;
sie sollten sichtbar sein und in der Öffentlichkeit debattiert werden (Sunstein).
In der öffentlichen Diskussion wird der Begriff „Nudging“ dagegen zuweilen
ähnlich zu der von den Fragestellern verwendeten Definition auf Maßnahmen
bezogen, die Personen auf subtile Weise in ihrem Verhalten beeinflussen sollen.
Es gibt keinen übergreifenden „Nudging“-Ansatz der Bundesregierung und
daher keinen Anlass einer umfassenden Bewertung des „Nudging“-Ansatzes.
Den Antworten wird die von den Fragestellern gewählte Definition von
„Nudging“ zugrunde gelegt.
Zu den von den Fragestellern konkret erwähnten Publikationen und Projekten:
Das BMU bzw. das Umweltbundesamt teilt bezüglich des Gutachtens „Nudge-
Ansätze beim nachhaltigen Konsum: Ermittlung und Entwicklung von
Maßnahmen zum Anstoßen nachhaltiger Konsummuster“ mit, dass das dem
Gutachten zugrunde gelegte Nudge-Konzept zwei konstitutive Kernelemente hat:
freie Wahl und vollkommene Transparenz des Designs. Damit handelt es sich
nicht um Nudging im Sinne der Fragesteller. Der Abschlussbericht kann
eingesehen werden unter: www.umweltbundesamt.de/publikationen/nudge-
ansaetzebeim-nachhaltigen-konsum-ermittlung.
Das BMU teilt bezüglich des bis Oktober 2021 im Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative laufenden Projektes „Mit Green Nudges klimafreundliches
Verhalten im Unternehmen anstoßen“, das mit 840.000 Euro gefördert wird,
mit, dass es sich hierbei nicht um eine Nudging-Maßnahme im Sinne der
Fragesteller handelt. Vielmehr handelt es sich um eine Zuwendung für ein
Klimaschutzprojekt, in dem verschiedene Unternehmen experimentieren, wie sich
klimafreundliches Verhalten im beruflichen Alltag erleichtern lässt.
Das BMI teilt bezüglich der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
Publikation „Nudging in der digitalen Stadt“ mit, dass es sich hierbei nicht um
einen Auftrag der Bundesregierung bzw. eines Bundesministeriums handelt,
wie Nudging für die Regierungsarbeit nutzbar gemacht werden sollte.
Das BMAS weist darauf hin, dass es sich bei dem in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten Link um sog. Werkhefte handelt. Diese begleiteten den
Dialogprozess Arbeiten 4.0 und dienten u. a. dem fachlichen Austausch über
die Zukunft der Arbeit. Der kurze Abriss über Nudging ist als
„Debattenbeitrag“ (extern) zu sehen und wurde nicht in Auftrag gegeben. Der
Debattenbeitrag ist eher negativ gegenüber Nudging im Sinne von Manipulation eingestellt.
Das BMVg führt eine Studie zum Thema Nudging/Gesundheitsförderliche
Speisenauswahl in der Truppenküche auf, die in der Vorbemerkung der
Fragesteller erwähnt wird. Diese Studie wurde 2015 unter Koordination der
Universität der Bundeswehr München durchgeführt. Es handelt sich nicht um Nudging
im Sinne der Fragesteller.
Das BMEL teilt bezüglich des in der Vorbemerkung der Fragesteller
angesprochenen Gutachtens zum Klimaschutz mit dem Titel „Klimaschutz in der Land-
und Forstwirtschaft sowie den nachgelagerten Bereichen Ernährung und
Holzverwendung“ mit, dass die Wissenschaftlichen Beiräte des Bundesministeriums
für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in ihren Tätigkeiten unabhängig
und nicht dem Bundesministerium in irgendeiner Weise unterstellt sind. Die
Beiräte bestimmen die Gegenstände ihrer Beratungen selbstständig.
Das BMBF teilt bezüglich des in der Vorbemerkung der Fragesteller
angesprochenen Projektes DeCarbFriends mit, dass Thema hier nicht Nudging in der
Definition der Fragesteller ist.
1. Welche konkreten „Nudging“-Maßnahmen sind seit 2013 bereits von der
Bundesregierung implementiert worden (bitte nach Ressort und Projekt
und ggf. Finanzierungsaufwand aufschlüsseln)?
Kein Bundesministerium hat „Nudging“-Maßnahmen im Sinne der Definition
der Fragesteller durchgeführt.
2. Welche Projekte führte die Arbeitsgruppe „wirksam regieren“ im
Bundeskanzleramt durch?
Bei wirksam regieren handelt es sich um einen nachhaltigen und transparenten
Ansatz, der im Bundeskanzleramt in Zusammenarbeit mit den Ressorts verfolgt
wird. Der Ansatz unterscheidet sich ganz wesentlich von einer subtilen oder
unbewussten Verhaltensbeeinflussung, vgl. hierzu bereits
Bundestagsdrucksache 18/4856 Seite 1 f.
Wirksam regieren hat das Ziel, politische Vorhaben und Verwaltungsprozesse
stärker an den Bürgerinnen und Bürgern auszurichten. Dazu werden
Bürgerinnen und Bürger in die Entwicklung und Gestaltung von Vorhaben direkt
einbezogen. Vielversprechende Lösungsalternativen werden dann nach Möglichkeit
mit Bürgerinnen und Bürgern unter realistischen Bedingungen getestet.
Zentrale Idee ist, bessere Rechtsetzung und öffentliche Dienstleistungen zu
entwickeln und bereits im Vorfeld einer möglichen Einführung auf ihre
Wirksamkeit hin zu testen. So können bspw. nichtintendierte Wirkungen frühzeitig
erkannt und Maßnahmen vor der Einführung oder Regulierung angepasst werden.
Bei diesem nachhaltigen und transparenten Ansatz geht es um gut informierte,
individuell freie Entscheidungen der Bürgerinnen und Bürger.
Bisher abgeschlossene Wirksam-regieren-Projekte, deren Projektberichte unter
www.bundesregierung.de/wirksam-regieren zu finden sind, sind:
Warnhinweis zum Kleinanlegerschutz, Klare Berufsbezeichnung für
unabhängige Anlageberatung, Patientensicherheit im Krankenhaus, Masernschutz,
Zufriedenheit mit behördlichen Dienstleistungen, Formularlabor
Einkommensteuer, Lebensdauerlabel für Elektroprodukte, Recht verständlich machen.
3. Wie viele der aus Forschungstätigkeiten gewonnenen theoretischen
Erkenntnisse wurden auch in der Praxis umgesetzt?
Die Ressorts berücksichtigen die gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der
laufenden Arbeit an konkreten politischen Vorhaben und darüber hinaus.
4. Wie hoch ist der Finanzierungsaufwand, mit dem die Arbeitsgruppe
„wirksam regieren“ gefördert wird?
Im Bundeskanzleramt anfallende Ausgaben sind Personalausgaben für
gegenwärtig vier Planstellen für Tarifangestellte des höheren Dienstes. Daneben
fielen im Bundeskanzleramt seit 2015 Ausgaben in Höhe von 11.206 Euro für
Software-Lizenzen, für die Programmierung von Online-Befragungen und für
die Durchführung von zwei Online-Befragungen zur Verständlichkeit des
Rechts an.
5. Welche Forschungsarbeiten zum Thema „Nudging“ als
Regierungsinstrument hat die Bundesregierung bzw. haben Bundesministerien oder ihnen
unterstellte Behörden seit 2013 in Auftrag gegeben oder durch
hauseigenes Personal erstellen lassen (bitte nach Ressort und Projekt und ggf.
Finanzierungsaufwand aufschlüsseln)?
Welche grundlegenden Erkenntnisse konnten aus diesen
Forschungsarbeiten gewonnen werden?
Die Bundesregierung hat keine Forschungsarbeiten zum Thema Nudging im
Sinne der Fragesteller in Auftrag gegeben oder erstellen lassen.
6. Plant die Bundesregierung, zukünftig „Nudging“-Strategien als
Regierungsinstrumente einzusetzen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
7. Erachtet die Bundesregierung „Nudging“ als Teil einer guten
Regierungsführung?
a) Wenn ja, in welchen Bereichen?
b) Wenn nein, warum sind in der Vergangenheit die in der Vorbemerkung
der Fragesteller (und ggf. in der Antwort zu den Fragen 1 und 5)
aufgeführten Maßnahmen realisiert, bzw. Forschungen zum „Nudging“
angestrengt worden?
8. Hat die Bundesregierung angesichts der Praxis des „Nudging“
verfassungsrechtliche Bedenken, und wenn ja, welche?
a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass „Nudges“
Personengruppen diskriminieren können?
b) Gerät „Nudging“ als Regierungsinstrument aus Sicht der
Bundesregierung über gruppenpsychologische Wirkformen (beispielsweise:
www.fona.de/de/massnahmen/foerdermassnahmen/nachwuchsgrup
pen-globaler-wandel-4-1/decarbfriends.php) in Konflikt mit Artikel 2,
Absatz 1 des Grundgesetzes („Jeder hat das Recht auf die freie
Entfaltung seiner Persönlichkeit“)?
9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei bereits implementierten
bzw. zukünftig geplanten „Nudges“ die von „Nudges“ typischerweise
angestrebten „guten Entscheidungen“ auch tatsächlich „gut“ sind?
a) Auf welcher Rechtsgrundlage entscheidet die Bundesregierung über
„gutes“ und „schlechtes“, aber strafrechtlich nicht relevantes
Verhalten der Bürger?
b) Welchen ethisch-moralischen Maßstab legt die Bundesregierung
hierzu an?
11. Welche juristischen Möglichkeiten bestehen für die Bürger, sich gegen
bereits implementierte und ggf. zukünftige „Nudges“ zu wehren, falls sie
rechtliche Bedenken gegen diese hegen?
12. Sind der Bundesregierung Erkenntnisse bekannt, wonach „Nudging“ die
Akzeptanz von Rechtsstaatlichkeit beeinträchtigt?
Falls ja, welcher Art sind diese Erkenntnisse?
Die Fragen 6, 7, 8, 9, 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine Projekte im Sinne der Fragestellung
durchgeführt oder in Planung. Die sich anschließenden Fragen stellen sich der
Bundesregierung daher nicht.
10. Geht die Bundesregierung bei der Planung und Umsetzung politischer
Maßnahmen davon aus, dass die Bundesbürger rational handelnde
Subjekte sind?
Wenn ja, warum investiert die Bundesregierung Geld in die Erforschung
von Regierungsinstrumenten, deren theoretische Grundvoraussetzung es
ist, dass Bürger sich irrational verhalten?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Bundesbürger mündige und
überlegte Entscheidungen treffen. Die Bundesregierung tätigt keine
Investitionen im Sinne der Fragestellung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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