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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Ausbildungs- und Beschäftigungsentwicklung in der Pflege - Datenlage nach Verknüpfung des Ausländerzentralregisters mit der Beschäftigungsstatistik
(insgesamt 7 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
14.10.2019
Aktualisiert
04.03.2024
BT19/1359426.09.2019
Ausbildungs- und Beschäftigungsentwicklung in der Pflege - Datenlage nach Verknüpfung des Ausländerzentralregisters mit der Beschäftigungsstatistik
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Detlev Spangenberg, Jörg Schneider,
Dr. Robby Schlund, Paul Viktor Podolay, Jürgen Braun,
Udo Theodor Hemmelgarn, Ulrich Oehme, Dr. Heiko Wildberg,
Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Ausbildungs- und Beschäftigungsentwicklung in der Pflege – Datenlage nach
Verknüpfung des Ausländerzentralregisters mit der Beschäftigungsstatistik
Unter der Annahme, dass alle sonstigen Faktoren gleich bleiben, wird allein der
demografische Wandel dazu führen, dass der Bedarf an Pflegevollkräften
(Fachkräfte und Helfer) bis 2025 eine Lücke von rund 200.000 Pflegekräften
aufweist. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kommt zu dem
Ergebnis, dass eine Erhöhung der Zahl der Erwerbspersonen durch
Zuwanderung das Angebot an Pflegepersonal von rund 500.000 auf 930.000 steigern
könnte (www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegekraefte/
beschaeftigte.html). Anlässlich seiner Anwerbereise für Fachkräfte in der
Pflege nach Pristina, Kosovo, hat der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn
im Juli 2019 erklärt, dass der Bedarf an Fachkräften in Deutschland derzeit so
groß sei, dass mindestens 50.000 Kräfte fehlen. Zumindest ein Teil der
fehlenden Fachkräfte sollen aus dem Ausland rekrutiert werden (www.spiegel.de/wirt
schaft/soziales/pflegenotstand-jens-spahn-wirbt-im-kosovo-um-pflegekraefte-
a-1277400.html). Nach dem Bericht der Bundesagentur für Arbeit im Mai 2019
waren in der Altenpflege 583.000 Personen beschäftigt, davon rund 313.000
Personen als examinierte Fachkräfte. Ungefähr 270.000 Personen, also knapp
die Hälfte der Gesamtbeschäftigten gingen einer Tätigkeit als Altenpflegehelfer
nach, für die üblicherweise keine oder nur eine bis zu zwei Jahre lange
Ausbildung erforderlich ist. In der Krankenpflege waren im Juni 2018 770.000
examinierte Fachkräfte beschäftigt. Der Helferanteil mit 130.000 Personen ist in der
Krankenpflege deutlich geringer als in der Altenpflege. Als Folge der Alterung
der Gesellschaft sei davon auszugehen, dass die Zahl der Pflegebedürftigen
steige und damit einhergehend mit einem weiter steigenden Bedarf an
Pflegekräften zu rechnen sei (https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/
Arbeitsmarktberichte/Berufe/generische-Publikationen/Altenpflege.pdf). Der
kommissarische Leiter des Instituts für Arbeitsmarktforschung (IAB) der
Bundesagentur für Arbeit, Prof. Ulrich Walwei, hat im Interview mit der Zeitung
„Die Welt“ vom 30. Juli 2019 ausgeführt, dass die Ausbildungsneigung der
Flüchtlinge noch steigerungsfähig sei, insbesondere im Bereich der Pflege (Die
Welt, 30. Juli 2019, S. 4). Näherungsweise führte er aus, dass unter den seit
2015 aus den acht wichtigen Asylherkunftsländern Syrien, Afghanistan, Irak,
Eritrea, Pakistan, Nigeria, Somalia und Iran zu uns gekommenen
Erwerbsfähigen etwa 35 Prozent, also ungefähr 400.000 Personen einer Beschäftigung
nachgehen. Dabei sei es schwer, die restlichen Erwerbsfähigen für eine
Berufsausübung oder eine Ausbildung in sog. Mangelberufen wie in der Pflege zu ge-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13594
19. Wahlperiode 26.09.2019
winnen. Genaue Angaben seien zurzeit jedoch noch nicht möglich, da das
Ausländerzentralregister noch nicht mit der Beschäftigungsstatistik verknüpft sei.
Allerdings habe die Bundesregierung diese Verknüpfung inzwischen rechtlich
ermöglicht (Die Welt, 30. Juli 2019, S. 4).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Seit wann hat die Bundesregierung die Verknüpfung zwischen dem
Ausländerzentralregister und der Beschäftigungsstatistik rechtlich ermöglicht?
2. Wann wurde die Verknüpfung bereits durchgeführt?
Wenn noch keine Verknüpfung erfolgt ist, warum nicht?
3. Plant die Bundesregierung eine Veröffentlichung ihrer Ergebnisse des
Auslesens der verknüpften Daten, und in welcher Form, und bis wann?
4. Liegen der Bundesregierung bereits genaue Daten vor, wie viele
Asylzuwanderer eine Beschäftigung in der Altenpflege oder in der Krankenpflege
ausüben (bitte gesondert angeben nach Jahren von 2015 bis 2018 in der
Altenpflege nach Aufenthaltsstatus, Fachkräften – Examinierte, Spezialisten,
Experten – und Hilfskräften, ebenso in der Krankenpflege, aber hier
insbesondere Personen die dem Tätigkeitsfeld 813 „Gesundheits- und
Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe“ zugeordnet sind)?
Wenn nein, warum nicht, und über welche Kenntnisse verfügt die
Bundesregierung dann zurzeit?
5. Liegen der Bundesregierung bereits genaue Daten vor, wie viele
Asylzuwanderer eine Aus- oder Weiterbildung nach bisheriger Form in der Altenpflege
oder in der Krankenpflege ausüben?
Wenn nein, warum nicht, und über welche Kenntnisse verfügt die
Bundesregierung dann zurzeit?
6. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, wie viele
Asylzuwanderer seit 2015 aus Staaten nach § 38 der Beschäftigungsverordnung
(BeschV, Liste nach Anlage zu § 38 BeschV) stammen und in
Gesundheitsberufen tätig sind?
Wenn nein, warum nicht, und wird sich die Bundesregierung entsprechende
Kenntnisse verschaffen?
7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um erwerbsfähige
Asylzuwanderer vermehrt in Mangelberufen, insbesondere in der Alten- und
Krankenpflege, in Beschäftigung zu bringen?
Berlin, den 21. August 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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