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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Stiftungen des Bundes
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
15.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1361826.09.2019
Stiftungen des Bundes
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Stephan Brandner,
Martin Erwin Renner, Dr. Christian Wirth, Dr. Lothar Maier, Steffen Kotré,
Enrico Komning, Martin Sichert, Dr. Rainer Kraft, Jörn König, Siegbert Droese,
Dr. Götz Frömming, Johannes Huber, Martin Hess, Dr. Marc Jongen,
Armin-Paulus Hampel, Thomas Ehrhorn, Stefan Keuter,
Tobias Matthias Peterka, Dr. Michael Espendiller, Dr. Axel Gehrke,
Wilhelm von Gottberg und der Fraktion der AfD
Stiftungen des Bundes
Einer der Prüfungsmaßstäbe des Bundesrechnungshofes ist die
Wirtschaftlichkeit und Ordnungsgemäßheit des Verwaltungshandelns, gemäß § 4 Absatz 1 der
Prüfungsordnung des Bundesrechnungshofes (PO BRH). Bei der Prüfung der
Wirtschaftlichkeit, wird untersucht, ob das günstigste Verhältnis zwischen dem
verfolgten Ziel und den dafür erforderlichen bzw. eingesetzten Mitteln
angestrebt und erreicht wurde. Sie baut regelmäßig auf der in § 7 Absatz 2 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) normierten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der
Verwaltung auf. Im Vordergrund steht dabei u. a., ob diese Untersuchung
vollständig und angemessen ist sowie die Annahmen plausibel und die
Berechnungen korrekt sind, gemäß § 4 Absatz 3 PO BRH.
Nach Ansicht der Fragesteller gelten die in § 7 BHO normierten Grundsätze der
Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit sowie der Kosten- und Leistungsrechnung auch
für Stiftungen, an denen die Bundesrepublik beteiligt ist. Die Bundesregierung
führt offensichtlich keine Übersicht über die Stiftungsbeteiligungen der
Bundesrepublik Deutschland, wie nach Ansicht der Fragesteller der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10227
zu entnehmen ist.
Da sich Stiftungstypen unterscheiden nach Finanzierungs- und Rechtsform
werden die Fragen entsprechend präzisiert. Um mit Steuergeldern
verantwortlich umzugehen, werden auch Fragen nach der Wirtschaftlichkeit, die
Landesrechnungshöfe und Bundesrechnungshof aufgeworfen haben, gestellt.
Stiftungen, die von staatlicher Hand gegründet sind oder an denen sich der Staat
beteiligt, müssen aus Sicht der Fragesteller kritisch unter den Gesichtspunkten ihrer
demokratischen Legitimation (Gründung durch Steuerzahlergeld, aber
rechtliche Autonomie mit Besetzung von Vorstandsposten mit Parteipolitikern),
Charakter von Nebenhaushalten und der intergenerativen Gerechtigkeit betrachtet
werden. Dabei ist aus Sicht der Fragesteller zu vermeiden, dass durch eine
Zersplitterung in Nebenhaushalte die Kontroll- und Koordinationsfunktion des
Bundeshaushaltes beeinträchtigt wird.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13618
19. Wahlperiode 26.09.2019
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch ist die Anzahl der Stiftungen mit Bundesbeteiligung
a) als Mitstifter,
b) mit Kapitalstock,
c) mit institutioneller Förderung
(bitte nach folgenden Kategorien aufschlüsseln)?
2. Beabsichtigt die Bundesregierung, der Forderung nach einer Führung einer
Bestandsliste für Stiftungen nachzukommen?
Wenn nein, warum nicht?
3. Bei wie vielen Stiftungen mit Bundesbeteiligung wurde vor Gründung eine
Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß § 7 BHO/LHO vorgenommen, und wo
wurden diese Ergebnisse dokumentiert?
Wenn nein, warum nicht?
4. In wie vielen Stiftungen mit Bundesbeteiligung ist in der Satzung verankert
worden, dass der Kapitalerhaltungsgrundsatz gemäß § 80 Absatz 2 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eingehalten werden soll (bitte nach den
Kategorien a) Nominalwerterhaltungsprinzip und b)
Realwerterhaltungsprinzip aufschlüsseln)?
5. In wie vielen Fällen ist die sogenannte Verwaltungslösung als
Organisationsform für Stiftungen mit Bundesbeteiligung in Betracht gezogen
worden?
In den Fällen, in denen dies nicht geschah, warum hat der Bund sich für
eine andere Organisationsform entschieden, und wo sind diese
Entscheidungen dokumentiert?
6. In wie vielen Fällen wurde die Bundesregierung durch Nachprüfungen des
Bundesrechnungshofes oder anderer Institutionen aufgefordert, wegen
mangelnder Zustiftungen die Stiftung aufzulösen?
Wenn der Forderung nicht nachgekommen wurde, warum nicht?
7. Wie hoch waren die Renditen, die bei Bundesstiftungen erwirtschaftet
wurden, und mit welchen Finanzierungsinstrumenten wurde dies erreicht (bitte
nach Namen der Stiftung, Rendite in Prozent vom Stiftungsvermögen und
Verwendung des Finanzierungsinstruments aufschlüsseln)?
8. Wie hoch waren der Prozentsatz und die absolute Höhe der eingeworbenen
Drittmittel von Stiftungen mit Bundesbeteiligung in den Jahren 2015 bis
2018 (bitte nach Namen der betroffenen Stiftung und Anteil am
Gesamtaufkommen des Vermögens der Stiftung aufschlüsseln)?
9. In wie vielen Satzungen von Stiftungen bürgerlichen Rechts mit
Bundesbeteiligung ist das Prüfungsrecht des Rechnungshofes verankert worden?
10. In wie vielen Fällen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist eine sogenannte
Verwaltungslösung in Betracht gezogen worden?
In den Fällen, in denen keine Verwaltungslösung in Betracht gezogen
wurde, wie wurden die Vergleichsrechnungen der Kapitalwertmethode
durchgeführt, und wo wurden diese dokumentiert?
11. In den Fällen, in denen die Stiftungslösung gegenüber der
Verwaltungslösung der Vorzug gegeben wurde: Wie hoch sind die absoluten Beträge,
der eingeworbenen Drittmittel, die der Stiftung zugutegekommen sind?
In wie vielen Fällen lag der prozentuale Anteil am Gesamtvermögen der
jeweiligen Stiftung zwischen 15 Prozent und 50 Prozent des
Stiftungsvermögens?
12. Wie viele vom Bund geförderte Vereine tragen den Namen „Stiftung“,
obwohl sie gar keine Stiftung nach Stiftungsrecht sind?
13. Wie verteilen sich die Bundesstiftungen, aufgeschlüsselt nach Rechtsform?
Berlin, den 26. August 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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