[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Christoph Neumann,
Verena Hartmann und der Fraktion der AfD
Kosten, Aussetzungsgründe und Zukunftsaussichten des Projekts zur
Automatisierung des Verfahrens der Erteilung umsatzsteuerlicher Ausfuhr- und
Abnehmerbestätigungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
Wenn Privatpersonen, die nicht in der Europäischen Union wohnen, in
Deutschland Waren für den privaten Gebrauch einkaufen und diese im
Reiseverkehr aus Deutschland ausführen, sind diese Waren nach § 6 Absatz 3a des
Umsatzsteuergesetzes (UStG) grundsätzlich in Deutschland von der
Umsatzsteuer befreit. Dies gilt unabhängig vom Wert der Ware.
Zur Rückerstattung der Umsatzsteuer lässt der Käufer bislang bei der Ausreise
durch den Zoll auf einem sogenannten Ausfuhrkassenzettel (AKZ) bestätigen,
dass er die gekaufte Ware in ein Nicht-EU-Land ausgeführt hat. Beim nächsten
Besuch in Deutschland kann der Käufer den abgestempelten AKZ dem
Verkäufer vorlegen und eine Erstattung der Umsatzsteuer verlangen.
Nach dem Bericht des Bundesrechnungshofs an den
Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag sind bundesweit
etwa 160 Zollbeamte dauerhaft ausschließlich mit dem Stempeln der AKZ
ausgelastet. Etwa 100 Zöllnerinnen und Zöllner werden nur mit dieser Aufgabe allein
an der Schweizer Grenze eingesetzt. Dafür fielen im Jahr 2015 etwa 6,2 Mio.
Euro Personalausgaben an (
www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichun
gen/produkte/beratungsberichte/langfassungen/langfassungen-2017/2017-
bericht-mitwirkung-der-zollverwaltung-bei-der-umsatzsteuerbefreiung-
vonausfuhren-im-nichtommerziellen-reiseverkehr-pdf).
Das Bundesministerium der Finanzen hat laut eines mündlichen Berichtes der
Bundesregierung im Ausschuss für Tourismus 2014 eine Projektgruppe
eingerichtet, die sich mit der Einführung eines elektronischen
Selbstabfertigungssystems für AKZ (IT-AKZ) beschäftigt. Die Entscheidung über die Realisierung
des IT-AKZ-Projekts mit dem Ziel der Automatisierung des Verfahrens zur
Erteilung umsatzsteuerlicher Ausfuhrbestätigungen im nichtkommerziellen
Reiseverkehr wurde aufgrund von Vorgaben des Rechnungsprüfungsausschusses des
Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag bis auf Weiteres ausgesetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welchen Entwicklungsstand hatte das IT-AKZ-Projekt zur Automatisierung
der Erteilung umsatzsteuerlicher Ausfuhr- und Abnehmerbestätigungen im
nichtkommerziellen Reiseverkehr bis zu seiner Aussetzung bereits erreicht?
2. Welche Kosten sind durch das Projekt IT-AKZ bis zu seiner Aussetzung
entstanden?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13629
19. Wahlperiode 26.09.2019
3. Welche konkreten Vorgaben des Rechnungsprüfungsausschusses des
Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag waren für die Aussetzung des IT-
AKZ-Projekts durch die Bundesregierung maßgeblich?
4. Warum sind die Aspekte, die zur Aussetzung des IT-AKZ-Projekts geführt
haben, nicht bereits bei der Frage abgewägt worden, ob das Projekt gestartet
werden soll?
5. Plant die Bundesregierung, das IT-AKZ-Projekt wieder aufzunehmen?
a) Falls ja, welche Mindestvoraussetzungen müssen dafür aus Sicht der
Bundesregierung erfüllt sein?
b) Wann ist mit der Wiederaufnahme des Projekts nach Einschätzung der
Bundesregierung zu rechnen?
c) Wann ist mit dem Abschluss des Projekts und dem Beginn des
Wirkbetriebs des Selbstabfertigungssystems für AKZ zu rechnen?
6. Welche Ersatzmaßnahmen sollen während der Aussetzung des IT-AKZ-
Projekts oder – bei dessen endgültiger Einstellung – anstelle eines
elektronischen Selbstabfertigungssystems für AKZ ergriffen werden, um die
Situation der zollamtlichen Kontrollen im nichtkommerziellen Reiseverkehr an
der Schweizer Grenze und an internationalen Flughäfen in Deutschland zu
entspannen?
7. Falls die Bundesregierung Ersatzmaßnahmen für ein elektronisches
Selbstabfertigungssystem plant, um die Situation der zollamtlichen Kontrollen im
nichtkommerziellen Reiseverkehr an der Schweizer Grenze und an
internationalen Flughäfen in Deutschland zu entspannen, ab wann sollen diese
Ersatzmaßnahmen greifen?
Berlin, den 30. August 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
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ISSN 0722-8333]