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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kosten, Aussetzungsgründe und Zukunftsaussichten des Projekts zur Automatisierung des Verfahrens der Erteilung umsatzsteuerlicher Ausfuhr- und Abnehmerbestätigungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.11.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1362926.09.2019

Kosten, Aussetzungsgründe und Zukunftsaussichten des Projekts zur Automatisierung des Verfahrens der Erteilung umsatzsteuerlicher Ausfuhr- und Abnehmerbestätigungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Christoph Neumann, Verena Hartmann und der Fraktion der AfD Kosten, Aussetzungsgründe und Zukunftsaussichten des Projekts zur Automatisierung des Verfahrens der Erteilung umsatzsteuerlicher Ausfuhr- und Abnehmerbestätigungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr Wenn Privatpersonen, die nicht in der Europäischen Union wohnen, in Deutschland Waren für den privaten Gebrauch einkaufen und diese im Reiseverkehr aus Deutschland ausführen, sind diese Waren nach § 6 Absatz 3a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) grundsätzlich in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit. Dies gilt unabhängig vom Wert der Ware. Zur Rückerstattung der Umsatzsteuer lässt der Käufer bislang bei der Ausreise durch den Zoll auf einem sogenannten Ausfuhrkassenzettel (AKZ) bestätigen, dass er die gekaufte Ware in ein Nicht-EU-Land ausgeführt hat. Beim nächsten Besuch in Deutschland kann der Käufer den abgestempelten AKZ dem Verkäufer vorlegen und eine Erstattung der Umsatzsteuer verlangen. Nach dem Bericht des Bundesrechnungshofs an den Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag sind bundesweit etwa 160 Zollbeamte dauerhaft ausschließlich mit dem Stempeln der AKZ ausgelastet. Etwa 100 Zöllnerinnen und Zöllner werden nur mit dieser Aufgabe allein an der Schweizer Grenze eingesetzt. Dafür fielen im Jahr 2015 etwa 6,2 Mio. Euro Personalausgaben an (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichun gen/produkte/beratungsberichte/langfassungen/langfassungen-2017/2017- bericht-mitwirkung-der-zollverwaltung-bei-der-umsatzsteuerbefreiung- vonausfuhren-im-nichtommerziellen-reiseverkehr-pdf). Das Bundesministerium der Finanzen hat laut eines mündlichen Berichtes der Bundesregierung im Ausschuss für Tourismus 2014 eine Projektgruppe eingerichtet, die sich mit der Einführung eines elektronischen Selbstabfertigungssystems für AKZ (IT-AKZ) beschäftigt. Die Entscheidung über die Realisierung des IT-AKZ-Projekts mit dem Ziel der Automatisierung des Verfahrens zur Erteilung umsatzsteuerlicher Ausfuhrbestätigungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr wurde aufgrund von Vorgaben des Rechnungsprüfungsausschusses des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag bis auf Weiteres ausgesetzt. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welchen Entwicklungsstand hatte das IT-AKZ-Projekt zur Automatisierung der Erteilung umsatzsteuerlicher Ausfuhr- und Abnehmerbestätigungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr bis zu seiner Aussetzung bereits erreicht? 2. Welche Kosten sind durch das Projekt IT-AKZ bis zu seiner Aussetzung entstanden? Deutscher Bundestag Drucksache 19/13629 19. Wahlperiode 26.09.2019 3. Welche konkreten Vorgaben des Rechnungsprüfungsausschusses des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag waren für die Aussetzung des IT- AKZ-Projekts durch die Bundesregierung maßgeblich? 4. Warum sind die Aspekte, die zur Aussetzung des IT-AKZ-Projekts geführt haben, nicht bereits bei der Frage abgewägt worden, ob das Projekt gestartet werden soll? 5. Plant die Bundesregierung, das IT-AKZ-Projekt wieder aufzunehmen? a) Falls ja, welche Mindestvoraussetzungen müssen dafür aus Sicht der Bundesregierung erfüllt sein? b) Wann ist mit der Wiederaufnahme des Projekts nach Einschätzung der Bundesregierung zu rechnen? c) Wann ist mit dem Abschluss des Projekts und dem Beginn des Wirkbetriebs des Selbstabfertigungssystems für AKZ zu rechnen? 6. Welche Ersatzmaßnahmen sollen während der Aussetzung des IT-AKZ- Projekts oder – bei dessen endgültiger Einstellung – anstelle eines elektronischen Selbstabfertigungssystems für AKZ ergriffen werden, um die Situation der zollamtlichen Kontrollen im nichtkommerziellen Reiseverkehr an der Schweizer Grenze und an internationalen Flughäfen in Deutschland zu entspannen? 7. Falls die Bundesregierung Ersatzmaßnahmen für ein elektronisches Selbstabfertigungssystem plant, um die Situation der zollamtlichen Kontrollen im nichtkommerziellen Reiseverkehr an der Schweizer Grenze und an internationalen Flughäfen in Deutschland zu entspannen, ab wann sollen diese Ersatzmaßnahmen greifen? Berlin, den 30. August 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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