Stabilisierungsengagement der Bundesregierung im Hinblick auf Syrien
der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, Petr Bystron, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Seit 2011 unterstützt die Bundesregierung im Zuge ihres sog. Stabilisierungsengagements syrische Oppositionsgruppen wie beispielsweise die „Syrische Oppositionskoalition“ (SOC) und die „Syrische Verhandlungskommission“ (SNC). Ziel sei es, einen nachhaltigen Frieden in Syrien und eine „politische Transition“ zu erreichen. Dafür wurden im Zeitraum von 2011 bis 2018 Bundesmittel in Höhe von über 200 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Für das Jahr sind weitere 40 Mio. Euro für diesen Zweck eingeplant. Dies geht aus zwei schriftlichen Einzelfragen des Bundestagsabgeordneten Dr. Anton Friesen hervor (vgl. Schriftliche Frage Nr. 59 auf Bundestagsdrucksache 19/4317 und auf die Schriftliche Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 19/13254).
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung seit 2016 die sog. Weißhelme in Syrien mit knapp 20 Mio. Euro. Allein im Jahr 2016 stellte Deutschland sechseinhalb Mio. Euro für diese Organisation zur Verfügung. Aktuell ist Syrien zwar wieder weitestgehend unter Kontrolle der Assad-Regierung, allerdings sollen dieses Jahr trotzdem noch drei Mio. Euro an den selbsternannten „Syrischen Zivilschutz“ („Syria Civil Defence“) fließen (vgl.Antwort auf die Schriftliche Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 19/13254).
Nach Auffassung der Fragesteller ist es grundsätzlich zu hinterfragen, regierungskritische Gruppierungen in Syrien zu finanzieren. Insbesondere aufgrund der fehlenden deutsche Auslandsvertretung vor Ort, welche die Mittelverwendung zumindest überprüfen könnte.
Dass sich die Lage in Syrien auch ohne deutsche Unterstützung der Assad-Regierung immer mehr stabilisiert, wurde jüngst auch vom tschechischen Präsidenten Andrej Babiš bestätigt. Er forderte deswegen eine gemeinsame, internationale Initiative zur Rückkehr der syrischen Flüchtlinge in ihre Heimat (www.sana.sy/en/?p=173664). Im Gegensatz zur Bundesrepublik verfügt die Tschechische Republik über eine Botschaft in Syrien und kann die Lage vor Ort daher sehr gut beurteilen.
Auch die Regierung in Damaskus stellt bereits die Weichen für die Rückkehr der syrischen Flüchtlinge. Am 15. September 2019 unterzeichnete Präsident Assad ein Dekret, welches eine umfassende Generalamnestie für alle vor dem 14. September begangenen Verbrechen vorsieht (www.reuters.com/article/ussyria-security-amnesty/syrias-assad-issues-amnesty-reducing-punishment-forcrimes-idUSKBN1W00IN). Nach Angaben der syrischen Nachrichtenagentur SANA kehrten seit der Wiedereröffnung des syrisch-jordanischen Grenzübergangs Nasib im letzten Oktober mehr als 28.000 Syrer in ihre Heimat zurück (www.sana.sy/en/?p=173620).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche syrischen Oppositionsgruppen wurden seit 2011 im Zuge des sog. Stabilisierungsengagements der Bundesregierung durch Bundesmittel in welcher Höhe gefördert (bitte nach Empfänger Einzelpersonen/Organisation, Verwendungszweck, Mittelhöhe, Soll-Ist-Angaben, Haushaltstitel und Jahren aufschlüsseln)?
Welche Projekte wurden seit 2010 im Zuge des sog. Stabilisierungsengagements der Bundesregierung durch Bundesmittel in welcher Höhe gefördert (bitte nach Projekttitel, Projektträger, Verwendungszweck, Mittelhöhe, Soll-Ist-Angaben, Haushaltstitel und Jahren aufschlüsseln)?
Nach welchen Konditionen wurden die Fördermittel aus Frage 1 und 2 vergeben, und wie stellt die Bundesregierung die korrekte Mittelverwendung gemäß den Konditionen sicher?
Welche projektspezifischen Sicherheitsvorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um eine korrekte Mittelverwendung in Syrien zu gewährleisten?
Über welche Monitoringsysteme verfügt die Bundesregierung, um die Einhaltung der projektspezifischen Sicherheitsvorkehrungen sicherzustellen?
In welchen Fällen wurden bislang nach Kenntnis der Bundesregierung Verstöße gegen die Richtlinien der Förderung bekannt, und welche Konsequenzen hat die Bundesregierung daraus gezogen?
Welchen Einfluss hat die „Syrische Oppositionskoalition“ (SOC) nach Kenntnis der Bundesregierung in Syrien?
Welchen Einfluss hat die „Syrische Verhandlungskommission“ (SNC) nach Kenntnis der Bundesregierung in Syrien?
Welche bewaffneten, moderaten Oppositionsgruppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit (Stand 1. September 2019) noch in Syrien aktiv?
Welche unbewaffneten, moderaten Oppositionsgruppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit (Stand 1. September 2019) noch in Syrien aktiv?
Falls keine moderaten Oppositionsgruppen mehr in Syrien aktiv sein sollten, wieso hält die Bundesregierung noch an der Unterstützung der SNC fest?
Welche nicht-moderaten Oppositionsgruppen (z. B. Dschihadisten) sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit (Stand 1. September 2019) noch in Syrien aktiv?
Welche „unabhängigen Projektpartner“ überwachen und evaluieren die Förderung des SNC und der SOC (vgl. Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 19/5733)?
Was versteht die Bundesregierung unter „politischer Transition“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie soll jene „politische Transition“ umgesetzt werden?
Inwiefern soll nach Auffassung der Bundesregierung die Assad-Regierung an jener „politischen Transition“ partizipieren?
Welche Umstände müssten gegeben sein, damit die Bundesregierung ihre Auslandsvertretung bzw. ihre Auslandsvertretungen in Syrien wieder eröffnet?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des tschechischen Präsidenten, eine gemeinsame, internationale Aktion zur Rückkehr der syrischen Flüchtlinge zu initiieren (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Inwiefern begrüßt die Bundesregierung das Dekret des syrischen Präsidenten, welches eine umfassende Generalamnestie für begangene Verbrechen vorsieht (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass seit der Wiedereröffnung des syrisch-jordanischen Grenzübergangs Nasib im letzten Oktober mehr als 28.000 Syrer in ihre Heimat zurückgekehrt sind (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung über die Anzahl der aus Jordanien, Libanon und der Türkei nach Syrien zurückgehrten Syrer seit dem Jahr 2011 (bitte jeweils nach Staat, Anzahl der syrischen Rückkehrer und Jahren aufschlüsseln)?