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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Anzahl und Bearbeitungsdauer von Kleinen Anfragen

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

14.11.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1463630.10.2019

Anzahl und Bearbeitungsdauer von Kleinen Anfragen

der Abgeordneten René Springer, Stephan Brandner, Jürgen Pohl, Jörg Schneider, Martin Sichert, Uwe Witt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das parlamentarische Fragerecht sichert den Abgeordneten die Grundlage ihrer Arbeit. Anfragen wie die „Kleine Anfrage“ sind wichtige Informations- und Kontrollinstrumente, die im Parlamentsalltag eine große Rolle spielen. Die Kleine Anfrage wurde 1912 im Reichstag eingeführt und später auch im Bundestag beibehalten. Die aktuelle Geschäftsordnung schreibt vor, dass eine Kleine Anfrage von 5 Prozent aller Abgeordneten oder einer Fraktion gestellt werden kann. Die Bundesregierung beantwortet die Fragen schriftlich, eine Diskussion im Plenum des Bundestages ist nicht vorgesehen. Offiziell beträgt die Frist, innerhalb derer die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu antworten hat, 14 Tage. Sie kann aber verlängert werden, was in der Praxis auch geschieht. Die Kleine Anfrage ist den letzten Jahren immer wichtiger geworden: In der 16. Legislaturperiode erreichte die Zahl der Kleinen Anfragen mit 3.299 einen Rekordhoch (vgl. https://bit.ly/33eIehz).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele Kleine Anfragen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis September 2019 durch a) die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, b) die SPD-Bundestagsfraktion, c) die AfD-Bundestagsfraktion, d) die FDP-Bundestagsfraktion, e) die Bundestagsfraktion DIE LINKE., f) die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, g) mindestens 5 Prozent der Mitglieder des Bundestages eingebracht und von der Bundesregierung beantwortet (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?

2

Wie viele der in den Jahren 2013 bis September 2019 durch a) die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, b) die SPD-Bundestagsfraktion, c) die AfD-Bundestagsfraktion, d) die FDP-Bundestagsfraktion, e) die Bundestagsfraktion DIE LINKE., f) die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, g) mindestens 5 Prozent der Mitglieder des Bundestages eingebrachten Kleinen Anfragen wurden von der Bundesregierung nicht innerhalb der vorgesehenen vierzehntägigen Frist beantwortet (bitte jeweils nach Jahren getrennt und je Fraktion und Jahr den relativen Anteil der nicht fristgerecht beantworteten Anfragen an allen eingereichten Anfragen je Fraktion ausweisen)?

3

Wie viele der in den Jahren 2013 bis September 2019 durch a) die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, b) die SPD-Bundestagsfraktion, c) die AfD-Bundestagsfraktion, d) die FDP-Bundestagsfraktion, e) die Bundestagsfraktion DIE LINKE., f) die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, g) mindestens 5 Prozent der Mitglieder des Bundestages eingebrachten Kleinen Anfragen wurden von der Bundesregierung nicht innerhalb der vorgesehenen vierzehntägigen Frist beantwortet und einmal verlängert (1. Verlängerung) (bitte jeweils nach Jahren getrennt und je Fraktion und Jahr den relativen Anteil der nicht fristgerecht beantworteten Anfragen mit einmaliger Verlängerung an allen eingereichten Anfragen je Fraktion ausweisen)?

4

Wie viele der in den Jahren 2013 bis September 2019 durch a) die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, b) die SPD-Bundestagsfraktion, c) die AfD-Bundestagsfraktion, d) die FDP-Bundestagsfraktion, e) die Bundestagsfraktion DIE LINKE., f) die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, g) mindestens 5 Prozent der Mitglieder des Bundestages eingebrachten Kleinen Anfragen wurden von der Bundesregierung nicht innerhalb der vorgesehenen vierzehntägigen Frist beantwortet und zweimal verlängert (2. Verlängerung) (bitte jeweils nach Jahren getrennt und je Fraktion und Jahr den relativen Anteil der nicht fristgerecht beantworteten Anfragen mit zweimaliger Verlängerung an allen eingereichten Anfragen je Fraktion ausweisen)?

5

Wie viele der in den Jahren 2013 bis September 2019 durch a) die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, b) die SPD-Bundestagsfraktion, c) die AfD-Bundestagsfraktion, d) die FDP-Bundestagsfraktion, e) die Bundestagsfraktion DIE LINKE., f) die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, g) mindestens 5 Prozent der Mitglieder des Bundestages eingebrachten Kleinen Anfragen wurden von der Bundesregierung nicht innerhalb der vorgesehenen vierzehntägigen Frist beantwortet und mehr als zweimal verlängert (bitte jeweils nach Jahren getrennt und je Fraktion und Jahr den relativen Anteil der nicht fristgerecht beantworteten Anfragen mit mehr als zweimaliger Verlängerung an allen eingereichten Anfragen je Fraktion ausweisen)?

6

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis September 2019 die durchschnittliche Beantwortungsdauer von Kleinen Anfragen, die a) die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, b) die SPD-Bundestagsfraktion, c) die AfD-Bundestagsfraktion, d) die FDP-Bundestagsfraktion, e) die Bundestagsfraktion DIE LINKE., f) die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, g) mindestens 5 Prozent der Mitglieder des Bundestages eingebracht haben (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?

7

Wie viele Kleine Anfragen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis September 2019 durch die einzelnen Bundesministerien jeweils beantwortet, und welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils gemessen an allen eingebrachten Kleinen Anfragen des entsprechenden Jahres (bitte nach Jahren und einzelnen Bundesministerien getrennt ausweisen)?

8

Wie viele Kleine Anfragen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis September 2019 durch die einzelnen Bundesministerien nicht innerhalb der vorgesehenen vierzehntägigen Frist beantwortet, und welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils gemessen an allen Kleinen Anfragen, die durch das entsprechende Bundesministerium im entsprechenden Jahr beantwortet wurden (bitte nach Jahren und einzelnen Bundesministerien getrennt ausweisen)?

9

Wie viele Kleine Anfragen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis September 2019 durch die einzelnen Bundesministerien nicht innerhalb der vorgesehenen vierzehntägigen Frist beantwortet und einmal verlängert (1. Verlängerung), und welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils gemessen an allen Kleinen Anfragen, die durch das entsprechende Bundesministerium im entsprechenden Jahr beantwortet wurden (bitte nach Jahren und einzelnen Bundesministerien getrennt ausweisen)?

10

Wie viele Kleine Anfragen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis September 2019 durch die einzelnen Bundesministerien nicht innerhalb der vorgesehenen vierzehntägigen Frist beantwortet und zweimal verlängert (2. Verlängerung), und welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils gemessen an allen Kleinen Anfragen, die durch das entsprechende Bundesministerium im entsprechenden Jahr beantwortet wurden (bitte nach Jahren und einzelnen Bundesministerien getrennt ausweisen)?

11

Wie viele Kleine Anfragen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis September 2019 durch die einzelnen Bundesministerien nicht innerhalb der vorgesehenen vierzehntägigen Frist beantwortet und mehr als zweimal verlängert, und welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils gemessen an allen Kleinen Anfragen, die durch das entsprechende Bundesministerium im entsprechenden Jahr beantwortet wurden (bitte nach Jahren und einzelnen Bundesministerien getrennt ausweisen)?

12

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 (letzter Stand) jeweils die durchschnittliche Beantwortungsdauer von Kleinen Anfragen insgesamt, und wie hoch war sie jeweils bezogen auf die einzelnen Bundesministerien (bitte nach Jahren und einzelnen Bundesministerien getrennt ausweisen)?

Berlin, den 14. Oktober 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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