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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verweildauer im Regelleistungsbezug - SGB II (Hartz IV)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

06.12.2019

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/1480906.11.2019

Verweildauer im Regelleistungsbezug – Zweites Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV)

der Abgeordneten René Springer, Martin Sichert, Uwe Witt, Jürgen Pohl, Sebastian Münzenmaier, Martin Hebner, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Dezember 2018 wurden bundesweit rund 5,6 Millionen Regelleistungsberechtigte verzeichnet. Davon besaßen rund 3,5 Millionen Personen (63 Prozent) die deutsche und rund 2,1 Millionen Personen (37 Prozent) eine ausländische Staatsangehörigkeit. Rund die Hälfte der Regelleistungsberechtigten (50,5 Prozent) stand Ende 2018 seit mindestens drei Jahren, fast jeder achte (12,1 Prozent) sogar seit dem Jahr 2005, also dem Jahr der Einführung des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) (Hartz IV) im durchgehenden Leistungsbezug. Wie viele Personen bereits vor der Einführung des SGB II auf staatliche Transferleistungen angewiesen waren, kann von der Bundesregierung aufgrund fehlender Daten nicht beantwortet werden (vgl. zu allen Zahlen die Antwort auf die Schriftliche Frage 90 auf Bundestagsdrucksache 19/12234, Nr. 90).

Wir fragen die Bundesregierung:

 1. Wie viele Personen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung a) insgesamt, b) unter 1 Jahr, c) 1 Jahr bis unter 2 Jahre, d) 2 Jahre bis unter 3 Jahre, e) 3 Jahre bis unter 4 Jahre, f) 4 Jahre bis unter 5 Jahre, g) 5 Jahre bis unter 6 Jahre, h) 6 Jahre bis unter 7 Jahre, i) 7 Jahre bis unter 8 Jahre, j) 8 Jahre bis unter 9 Jahre, k) 9 Jahre bis unter 10 Jahre, l) 10 Jahre bis unter 11 Jahre, m)11 Jahre bis unter 12 Jahre, n) 12 Jahre bis unter 13 Jahre, o) 13 Jahre bis unter 14 Jahre, p) 14 Jahre und länger im Leistungsbezug des SGB II (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach Bund, neue Bundesländer [insgesamt], alte Bundesländer [insgesamt] sowie einzelne Bundesländer ausweisen)?

2. Wie viele Personen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung a) insgesamt, b) unter 1 Jahr, c) 1 Jahr bis unter 2 Jahre, d) 2 Jahre bis unter 3 Jahre, e) 3 Jahre bis unter 4 Jahre, f) 4 Jahre bis unter 5 Jahre, g) 5 Jahre bis unter 6 Jahre, h) 6 Jahre bis unter 7 Jahre, i) 7 Jahre bis unter 8 Jahre, j) 8 Jahre bis unter 9 Jahre, k) 9 Jahre bis unter 10 Jahre, l) 10 Jahre bis unter 11 Jahre, m)11 Jahre bis unter 12 Jahre, n) 12 Jahre bis unter 13 Jahre, o) 13 Jahre bis unter 14 Jahre, p) 14 Jahre und länger im Leistungsbezug des SGB II (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach Geschlecht: Männer, Frauen, Divers ausweisen)?

3. Wie viele Personen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung a) insgesamt, b) unter 1 Jahr, c) 1 Jahr bis unter 2 Jahre, d) 2 Jahre bis unter 3 Jahre, e) 3 Jahre bis unter 4 Jahre, f) 4 Jahre bis unter 5 Jahre, g) 5 Jahre bis unter 6 Jahre, h) 6 Jahre bis unter 7 Jahre, i) 7 Jahre bis unter 8 Jahre, j) 8 Jahre bis unter 9 Jahre, k) 9 Jahre bis unter 10 Jahre, l) 10 Jahre bis unter 11 Jahre, m)11 Jahre bis unter 12 Jahre, n) 12 Jahre bis unter 13 Jahre, o) 13 Jahre bis unter 14 Jahre, p) 14 Jahre und länger im Leistungsbezug des SGB II (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Top-8-Asylherkunftsländer, GIPS-Staaten, Balkanstaaten, osteuropäische Drittstaaten ausweisen)?

4. Wie viele Personen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung a) insgesamt, b) unter 1 Jahr, c) 1 Jahr bis unter 2 Jahre, d) 2 Jahre bis unter 3 Jahre, e) 3 Jahre bis unter 4 Jahre, f) 4 Jahre bis unter 5 Jahre, g) 5 Jahre bis unter 6 Jahre, h) 6 Jahre bis unter 7 Jahre, i) 7 Jahre bis unter 8 Jahre, j) 8 Jahre bis unter 9 Jahre, k) 9 Jahre bis unter 10 Jahre, l) 10 Jahre bis unter 11 Jahre, m)11 Jahre bis unter 12 Jahre, n) 12 Jahre bis unter 13 Jahre, o) 13 Jahre bis unter 14 Jahre, p) 14 Jahre und länger im Leistungsbezug des SG II (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach folgenden Staatsangehörigkeiten ausweisen: Syrien, Afghanistan, Pakistan, Iran, Irak, Eritrea, Somalia, Nigeria, Marokko, Türkei, Libanon, Bulgarien, Polen, Serbien, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, Rumänien, Kosovo, Ukraine, Griechenland, Italien, Portugal, Spanien, Kroatien, Russische Föderation, Vietnam, Ghana)?

5. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Daten für Verweildauern nicht für alle Kreise und Träger seit 2005 durchgehend zur Verfügung stehen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14464, Antwort zu Frage 1), und wenn ja, a) wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Kreise und Träger, für die keine durchgehenden Daten zur Verfügung stehen, b) für welche Zeiträume stehen nach Kenntnis der Bundesregierung keine durchgehenden Daten zur Verfügung, c) inwieweit können nach Ansicht der Bundesregierung die Verweildauern dadurch systematisch unterzeichnet sein?

6. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Unterbrechungen des Regelleistungsbezuges von mehr als 31 Tagen schädlich für die Berechnung der Bezugsdauer sind? Wenn nicht, wie viele Tage ohne Regelleistungsbezug werden als schädlich für die Berechnung der Dauer angesehen?

 7. In wie vielen Fällen führte nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilnahme an folgenden Bundesprogrammen zu einer Unterbrechung bzw. Beendigung des Regelleistungsbezuges von mehr als 31 Tagen: a) Bundesprogramm Kommunal-Kombi; b) Bundesprogramm Bürgerarbeit; c) Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt; d) Bundesprogramm ESF-LZA; e) Sozialer Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II)?

8. Kann die Bundesregierung die Vermutung der Fragesteller bestätigen, dass mit zunehmender Verweildauer im Regelleistungsbezug der Anteil der Frauen ansteigt? Wenn ja, welche Gründe sind nach Ansicht der Bundesregierung dafür verantwortlich?

9. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Frauen und Männer, die an folgenden Bundesprogrammen zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit teilgenommen haben: a) Bundesprogramm Kommunal-Kombi; b) Bundesprogramm Bürgerarbeit: c) Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt; d) Bundesprogramm ESF-LZA; e) Sozialer Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II)?

10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Leistungsberechtigten nach SGB II in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) jeweils entwickelt (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Top-8-Asylherkunftsländer, GIPS-Staaten, Balkanstaaten, osteuropäische Drittstaaten ausweisen)?

11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) jeweils entwickelt (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Top-8-Asylherkunftsländer, GIPS-Staaten, Balkanstaaten, osteuropäische Drittstaaten ausweisen)?

12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) jeweils entwickelt (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Top-8-Asylherkunftsländer, GIPS-Staaten, Balkanstaaten, osteuropäische Drittstaaten ausweisen)?

13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) jeweils entwickelt (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Top-8-Asylherkunftsländer, GIPS-Staaten, Balkanstaaten, osteuropäische Drittstaaten ausweisen)?

14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der nicht arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) jeweils entwickelt (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Top-8-Asylherkunftsländer, GIPS-Staaten, Balkanstaaten, osteuropäische Drittstaaten ausweisen)?

15. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Brutto-Erwerbseinkommen in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) jeweils entwickelt (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Top-8-Asylherkunftsländer, GIPS-Staaten, Balkanstaaten, osteuropäische Drittstaaten ausweisen)?

16. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne Brutto-Erwerbseinkommen in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) jeweils entwickelt (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Top-8-Asylherkunftsländer, GIPS-Staaten, Balkanstaaten, osteuropäische Drittstaaten ausweisen)?

17. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2019 ihren Leistungsbezug in der Grundsicherung für Arbeitsuchende jeweils beendet, und wie hoch ist der Anteil der Personen, die innerhalb von drei Monaten erneut in den Leistungsbezug gefallen sind (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach insgesamt, Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer, GIPS-Staaten, Balkanstaaten, osteuropäische Drittstaaten ausweisen)?

18. Nach welchen Merkmalen ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Verweildauer im Regelleistungsbezug grundsätzlich auswertbar (bitte die Merkmale einzeln auflisten)?

Fragen18

1

Wie viele Personen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung a) insgesamt, b) unter 1 Jahr, c) 1 Jahr bis unter 2 Jahre, d) 2 Jahre bis unter 3 Jahre, e) 3 Jahre bis unter 4 Jahre, f) 4 Jahre bis unter 5 Jahre, g) 5 Jahre bis unter 6 Jahre, h) 6 Jahre bis unter 7 Jahre, i) 7 Jahre bis unter 8 Jahre, j) 8 Jahre bis unter 9 Jahre, k) 9 Jahre bis unter 10 Jahre, l) 10 Jahre bis unter 11 Jahre, m)11 Jahre bis unter 12 Jahre, n) 12 Jahre bis unter 13 Jahre, o) 13 Jahre bis unter 14 Jahre, p) 14 Jahre und länger im Leistungsbezug des SGB II (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach Bund, neue Bundesländer [insgesamt], alte Bundesländer [insgesamt] sowie einzelne Bundesländer ausweisen)?

2

Wie viele Personen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung a) insgesamt, b) unter 1 Jahr, c) 1 Jahr bis unter 2 Jahre, d) 2 Jahre bis unter 3 Jahre, e) 3 Jahre bis unter 4 Jahre, f) 4 Jahre bis unter 5 Jahre, g) 5 Jahre bis unter 6 Jahre, h) 6 Jahre bis unter 7 Jahre, i) 7 Jahre bis unter 8 Jahre, j) 8 Jahre bis unter 9 Jahre, k) 9 Jahre bis unter 10 Jahre, l) 10 Jahre bis unter 11 Jahre, m)11 Jahre bis unter 12 Jahre, n) 12 Jahre bis unter 13 Jahre, o) 13 Jahre bis unter 14 Jahre, p) 14 Jahre und länger im Leistungsbezug des SGB II (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach Geschlecht: Männer, Frauen, Divers ausweisen)?

3

Wie viele Personen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung a) insgesamt, b) unter 1 Jahr, c) 1 Jahr bis unter 2 Jahre, d) 2 Jahre bis unter 3 Jahre, e) 3 Jahre bis unter 4 Jahre, f) 4 Jahre bis unter 5 Jahre, g) 5 Jahre bis unter 6 Jahre, h) 6 Jahre bis unter 7 Jahre, i) 7 Jahre bis unter 8 Jahre, j) 8 Jahre bis unter 9 Jahre, k) 9 Jahre bis unter 10 Jahre, l) 10 Jahre bis unter 11 Jahre, m)11 Jahre bis unter 12 Jahre, n) 12 Jahre bis unter 13 Jahre, o) 13 Jahre bis unter 14 Jahre, p) 14 Jahre und länger im Leistungsbezug des SGB II (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Top-8-Asylherkunftsländer, GIPS-Staaten, Balkanstaaten, osteuropäische Drittstaaten ausweisen)?

4

Wie viele Personen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung a) insgesamt, b) unter 1 Jahr, c) 1 Jahr bis unter 2 Jahre, d) 2 Jahre bis unter 3 Jahre, e) 3 Jahre bis unter 4 Jahre, f) 4 Jahre bis unter 5 Jahre, g) 5 Jahre bis unter 6 Jahre, h) 6 Jahre bis unter 7 Jahre, i) 7 Jahre bis unter 8 Jahre, j) 8 Jahre bis unter 9 Jahre, k) 9 Jahre bis unter 10 Jahre, l) 10 Jahre bis unter 11 Jahre, m)11 Jahre bis unter 12 Jahre, n) 12 Jahre bis unter 13 Jahre, o) 13 Jahre bis unter 14 Jahre, p) 14 Jahre und länger im Leistungsbezug des SG II (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach folgenden Staatsangehörigkeiten ausweisen: Syrien, Afghanistan, Pakistan, Iran, Irak, Eritrea, Somalia, Nigeria, Marokko, Türkei, Libanon, Bulgarien, Polen, Serbien, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, Rumänien, Kosovo, Ukraine, Griechenland, Italien, Portugal, Spanien, Kroatien, Russische Föderation, Vietnam, Ghana)?

5

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Daten für Verweildauern nicht für alle Kreise und Träger seit 2005 durchgehend zur Verfügung stehen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14464, Antwort zu Frage 1), und wenn ja, a) wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Kreise und Träger, für die keine durchgehenden Daten zur Verfügung stehen, b) für welche Zeiträume stehen nach Kenntnis der Bundesregierung keine durchgehenden Daten zur Verfügung, c) inwieweit können nach Ansicht der Bundesregierung die Verweildauern dadurch systematisch unterzeichnet sein?

6

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Unterbrechungen des Regelleistungsbezuges von mehr als 31 Tagen schädlich für die Berechnung der Bezugsdauer sind? Wenn nicht, wie viele Tage ohne Regelleistungsbezug werden als schädlich für die Berechnung der Dauer angesehen?

7

In wie vielen Fällen führte nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilnahme an folgenden Bundesprogrammen zu einer Unterbrechung bzw. Beendigung des Regelleistungsbezuges von mehr als 31 Tagen: a) Bundesprogramm Kommunal-Kombi; b) Bundesprogramm Bürgerarbeit; c) Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt; d) Bundesprogramm ESF-LZA; e) Sozialer Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II)?

8

Kann die Bundesregierung die Vermutung der Fragesteller bestätigen, dass mit zunehmender Verweildauer im Regelleistungsbezug der Anteil der Frauen ansteigt? Wenn ja, welche Gründe sind nach Ansicht der Bundesregierung dafür verantwortlich?

9

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Frauen und Männer, die an folgenden Bundesprogrammen zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit teilgenommen haben: a) Bundesprogramm Kommunal-Kombi; b) Bundesprogramm Bürgerarbeit: c) Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt; d) Bundesprogramm ESF-LZA; e) Sozialer Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II)?

10

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Leistungsberechtigten nach SGB II in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) jeweils entwickelt (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Top-8-Asylherkunftsländer, GIPS-Staaten, Balkanstaaten, osteuropäische Drittstaaten ausweisen)?

11

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) jeweils entwickelt (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Top-8-Asylherkunftsländer, GIPS-Staaten, Balkanstaaten, osteuropäische Drittstaaten ausweisen)?

12

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) jeweils entwickelt (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Top-8-Asylherkunftsländer, GIPS-Staaten, Balkanstaaten, osteuropäische Drittstaaten ausweisen)?

13

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) jeweils entwickelt (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Top-8-Asylherkunftsländer, GIPS-Staaten, Balkanstaaten, osteuropäische Drittstaaten ausweisen)?

14

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der nicht arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) jeweils entwickelt (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Top-8-Asylherkunftsländer, GIPS-Staaten, Balkanstaaten, osteuropäische Drittstaaten ausweisen)?

15

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Brutto-Erwerbseinkommen in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) jeweils entwickelt (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Top-8-Asylherkunftsländer, GIPS-Staaten, Balkanstaaten, osteuropäische Drittstaaten ausweisen)?

16

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne Brutto-Erwerbseinkommen in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) jeweils entwickelt (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Top-8-Asylherkunftsländer, GIPS-Staaten, Balkanstaaten, osteuropäische Drittstaaten ausweisen)?

17

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2019 ihren Leistungsbezug in der Grundsicherung für Arbeitsuchende jeweils beendet, und wie hoch ist der Anteil der Personen, die innerhalb von drei Monaten erneut in den Leistungsbezug gefallen sind (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach insgesamt, Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer, GIPS-Staaten, Balkanstaaten, osteuropäische Drittstaaten ausweisen)?

18

Nach welchen Merkmalen ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Verweildauer im Regelleistungsbezug grundsätzlich auswertbar (bitte die Merkmale einzeln auflisten)?

Berlin, den 21. Oktober 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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