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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Vereinbarkeit des Baukindergeldes mit EU-Recht

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

27.11.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1501612.11.2019

Vereinbarkeit des Baukindergeldes mit EU-Recht

der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Marc Bernhard, Frank Magnitz, Mariana Iris Harder-Kühnel und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach den Regelungen des Koalitionsvertrages gehört das Baukindergeld zu den zentralen Maßnahmen dieser Bundesregierung im Rahmen der Wohnraumoffensive (www.bundesregierung.de/resource/blob/656734/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1 , dort S. 110, Rn. 5145).

Vor kurzem wurde bekannt, dass die Europäische Kommission die Regelungen des Baukindergeldes kritisiert hat (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eu-kritisiert-deutsches-baukindergeld-16361270.html). Die bestehende Regelung, nach der der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben muss und das Baukindergeld nur für in Deutschland erworbene Wohneigentum gewährt wird, könnte aus Sicht der Europäischen Kommission eine „indirekte Diskriminierung“ (ebd.) für Grenzgänger darstellen.

Bereits im Gesetzgebungsverfahren zur Neufassung des § 7 b) des Einkommensteuergesetzes (EstG) hat die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs die Ansicht vertreten, dass es im Hinblick auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung in der Rechtssache C-35/08 „Busley und Cibrian Fernandez“ geboten wäre, die Sonderabschreibung für die Schaffung von Wohnraum im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) zu gewähren. Das Gesetz ist dann auch in dieser Form in Kraft getreten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen2

1

Sieht die Bundesregierung die derzeitige Ausgestaltung des Baukindergeldes im Hinblick auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung in der Rechtssache C-35/08 „Busley und Cibrian Fernandez“ als mit dem europäischen Recht vereinbar an?

Wie würde die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission in dieser Frage Stellung nehmen?

2

Zieht es die Bundesregierung in Erwägung, das Baukindergeld auch für den Erwerb von Wohneigentum im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) zu gewähren?

Berlin, den 28. Oktober 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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