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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zusammensetzung und Aufgaben der Örtlichen Beiräte von Jobcentern

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

12.12.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1545426.11.2019

Zusammensetzung und Aufgaben der Örtlichen Beiräte von Jobcentern

der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Gemäß § 18d des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) werden in den Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen, gE) Örtliche Beiräte gebildet, die hinsichtlich der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und Eingliederungsmaßnahmen beraten sollen. Die Jobcenter sind nicht verpflichtet, die Stellungnahmen des Beirats zu übernehmen oder umzusetzen. Die Mitglieder der Örtlichen Beiräte werden von der Trägerversammlung, also durch Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen und der Agentur für Arbeit berufen, wobei insbesondere Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, der Kammern und berufsständischen Organisationen sowie der Wohlfahrtsverbände vertreten sein sollen. Die Positionen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben seit der Ergänzung des § 18d Satz 2 SGB II im Jahr 2016 ein besonderes Gewicht. Hierdurch soll auf Belange des örtlichen Arbeitsmarktes besondere Rücksicht genommen werden. Die Repräsentation von SGB-II-Leistungsbeziehenden im Örtlichen Beirat durch erwerbsfähige Leistungsbeziehende (eLB) selbst ist dagegen gesetzlich nicht vorgesehen.

Im am 8. November 2018 im Deutschen Bundestag mehrheitlich verabschiedeten Zehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG, Bundestagsdrucksache 19/4725 in der Fassung des Buchstabens a der Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 19/5588), das zum 1. Januar 2019 in Kraft trat, ist gemäß § 16i Absatz 9 SGB II vorgesehen, dass der Örtliche Beirat eine jährliche Stellungnahme zu möglichen Wettbewerbsverzerrungen sowie Verdrängungseffekten durch nach § 16i SGB II geförderte Arbeitsverhältnisse vorlegt. So solle ein lokaler Konsens bezüglich geeigneter Tätigkeitsfelder und Branchen erreicht werden. Dies wertet, so die Annahme der Fragestellerinnen und Fragesteller, zumindest theoretisch Stellung und Aufgaben des Beirats auf. In der Praxis werden von gewerkschaftlicher Seite Defizite beklagt (Deutscher Gewerkschaftsbund – DGB –: Erste Erfahrungen mit dem „Neuen Arbeitsmarkt“, arbeitsmarkt aktuell Nummer 6/Oktober 2019). Zugleich verschärft sich aber die vorhandene „Repräsentationslücke in der SGB II-Arbeitsverwaltung“, da im Örtlichen Beirat die Interessen der erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden nicht zwingend vertreten sind, und somit das asymmetrische Machtverhältnis zwischen Jobcenter und Betroffenen vertieft werde (so Sokoll, Hans-Peter; Weinbach, Christine (2017): Repräsentation durch institutionalisierte Gegenmacht: Unabhängige Beratungsstellen für Erwerbslose im Rechtskreis SGB II, in: WISO Direkt 24/2017, http://library.fes.de/pdf-files/wiso/13637.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

 1. In wie vielen Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen, gE) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Öffentlichen Beiräte eine Stellungnahme gemäß § 16i Absatz 9 SGB II eingeholt?

In wie vielen Jobcentern (gE) wurden Maßnahmenplätze nach § 16i SGB II eingerichtet, ohne dass eine Stellungnahme nach § 16i Absatz 9 SGB II vorliegt?

In wie vielen Jobcentern (gE) hat das Jobcenter eine von der Stellungnahme nach § 16i Absatz 9 SGB II abweichende Festlegung der Einsatzfelder getroffen, und viele Jobcenter davon haben dies schriftlich begründet?

 2. Hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, ob und inwieweit die Örtlichen Beiräte dazu befähigt und in der Lage sind, qualifizierte Aussagen zu Wettbewerbsverzerrungen sowie Verdrängungseffekten durch nach § 16i SGB II geförderte Arbeitsverhältnissen zu treffen?

 3. Trifft es zu, dass die Bundesregierung davon ausgeht, dass die Mitglieder der Örtlichen Beiräte fachlich geeignet sind, qualifizierte Aussagen zu möglichen Wettbewerbsverzerrungen sowie Verdrängungseffekten durch nach § 16i SGB II geförderte Arbeitsverhältnissen sowie zur Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und Eingliederungsmaßnahmen zu treffen, aber über keinerlei empirische Kenntnisse hierzu verfügt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 bis 9, auf Bundestagsdrucksache 17/12607)?

Falls ja, will die Bundesregierung diesen Zustand beenden, indem sie z. B. eine Evaluierung oder eine Berichterstattung in Auftrag gibt?

Gibt es hierzu bereits konkrete Pläne (Zeitrahmen, Zielstellung, Umfang etc.)?

Falls nein, über welche wissenschaftlichen Kenntnisse verfügt die Bundesregierung (bitte Quellen und wesentliche Erkenntnisse benennen)?

 4. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass laut eines Berichts des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB 2019, Seiten 2, 11, 13 und 14) die Sozialpartner in gut 40 Prozent der Regionen ihre gesetzlichen Mitspracherechte nicht wahrnehmen können, da ihnen erforderliche Informationen, z. B. zu den konkreten bzw. geplanten Tätigkeiten der geförderten Personen oder zur Anzahl geförderter Arbeitsplätze im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft des Betriebs, durch die Jobcenter-Geschäftsführungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang geliefert wurden?

Welche Schritte haben bzw. hat die Bundesregierung und/oder die Bundesagentur für Arbeit unternommen, um diesem unerwünschten Zustand abzuhelfen, bzw. welche Schritte werden konkret geplant (bitte ggf. mit Zeitplanung für die Umsetzung)?

 5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Sokoll und Weinbach (http://library.fes.de/pdf-files/wiso/13637.pdf, S. 2), dass die Position der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter gestärkt werden sollte, um das nach Ansicht der Fragesteller asymmetrische Machtverhältnis zwischen Jobcenter und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten besser zu balancieren?

 6. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das nach Ansicht der Fragesteller asymmetrische Machtverhältnis zwischen Jobcenter und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLB) auf organisationaler Ebene besser zu balancieren, z. B. durch Einbeziehung von eLB in die Örtlichen Beiräte (folgend: Repräsentation)?

 7. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen, dass Repräsentantinnen und Repräsentanten von eLB mit über die Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und Eingliederungsmaßnahmen nach dem SGB II mitberaten?

Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, dass Repräsentantinnen und Repräsentanten von eLB mit über die Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und Eingliederungsmaßnahmen nach dem SGB II mitberaten?

Welche Gründe wiegen aus Sicht der Bundesregierung schwerer?

 8. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bisher darauf verzichtet, Repräsentantinnen bzw. Repräsentanten von eLB in die Aufzählung nach § 18d Satz 3 SGB II mit aufzunehmen?

Spricht die Zielformulierung in § 1 Absatz 2 Satz 1 SGB II nach Sicht der Bundesregierung dafür, Repräsentantinnen bzw. Repräsentanten von eLB mit in die Aufzählung in § 18d Satz 3 SGB II mit aufzunehmen?

 9. Wie viele Örtliche Beiräte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den 303 Jobcentern (gE), in denen eLB persönlich vertreten sind?

Welche sind das (bitte diese Jobcenter benennen)?

10. Wie viele Örtliche Beiräte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den 303 Jobcentern (gE), in denen Vertreterinnen und Vertreter unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen (EBS) bzw. unabhängiger Arbeitslosenzentren (ALZ) vertreten sind?

Welche sind das (bitte jeweils Jobcenter und EBS bzw. ALZ benennen)?

Fragen12

1

In wie vielen Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen, gE) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Öffentlichen Beiräte eine Stellungnahme gemäß § 16i Absatz 9 SGB II eingeholt?

1

In wie vielen Jobcentern (gE) wurden Maßnahmenplätze nach § 16i SGB II eingerichtet, ohne dass eine Stellungnahme nach § 16i Absatz 9 SGB II vorliegt?

1

In wie vielen Jobcentern (gE) hat das Jobcenter eine von der Stellungnahme nach § 16i Absatz 9 SGB II abweichende Festlegung der Einsatzfelder getroffen, und viele Jobcenter davon haben dies schriftlich begründet?

2

Hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, ob und inwieweit die Örtlichen Beiräte dazu befähigt und in der Lage sind, qualifizierte Aussagen zu Wettbewerbsverzerrungen sowie Verdrängungseffekten durch nach § 16i SGB II geförderte Arbeitsverhältnissen zu treffen?

3

Trifft es zu, dass die Bundesregierung davon ausgeht, dass die Mitglieder der Örtlichen Beiräte fachlich geeignet sind, qualifizierte Aussagen zu möglichen Wettbewerbsverzerrungen sowie Verdrängungseffekten durch nach § 16i SGB II geförderte Arbeitsverhältnissen sowie zur Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und Eingliederungsmaßnahmen zu treffen, aber über keinerlei empirische Kenntnisse hierzu verfügt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 bis 9, auf Bundestagsdrucksache 17/12607)?

Falls ja, will die Bundesregierung diesen Zustand beenden, indem sie z. B. eine Evaluierung oder eine Berichterstattung in Auftrag gibt?

Gibt es hierzu bereits konkrete Pläne (Zeitrahmen, Zielstellung, Umfang etc.)?

Falls nein, über welche wissenschaftlichen Kenntnisse verfügt die Bundesregierung (bitte Quellen und wesentliche Erkenntnisse benennen)?

4

Wie bewertet es die Bundesregierung, dass laut eines Berichts des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB 2019, Seiten 2, 11, 13 und 14) die Sozialpartner in gut 40 Prozent der Regionen ihre gesetzlichen Mitspracherechte nicht wahrnehmen können, da ihnen erforderliche Informationen, z. B. zu den konkreten bzw. geplanten Tätigkeiten der geförderten Personen oder zur Anzahl geförderter Arbeitsplätze im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft des Betriebs, durch die Jobcenter-Geschäftsführungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang geliefert wurden?

Welche Schritte haben bzw. hat die Bundesregierung und/oder die Bundesagentur für Arbeit unternommen, um diesem unerwünschten Zustand abzuhelfen, bzw. welche Schritte werden konkret geplant (bitte ggf. mit Zeitplanung für die Umsetzung)?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Sokoll und Weinbach (http://library.fes.de/pdf-files/wiso/13637.pdf, S. 2), dass die Position der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter gestärkt werden sollte, um das nach Ansicht der Fragesteller asymmetrische Machtverhältnis zwischen Jobcenter und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten besser zu balancieren?

6

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das nach Ansicht der Fragesteller asymmetrische Machtverhältnis zwischen Jobcenter und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLB) auf organisationaler Ebene besser zu balancieren, z. B. durch Einbeziehung von eLB in die Örtlichen Beiräte (folgend: Repräsentation)?

7

Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen, dass Repräsentantinnen und Repräsentanten von eLB mit über die Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und Eingliederungsmaßnahmen nach dem SGB II mitberaten?

Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, dass Repräsentantinnen und Repräsentanten von eLB mit über die Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und Eingliederungsmaßnahmen nach dem SGB II mitberaten?

Welche Gründe wiegen aus Sicht der Bundesregierung schwerer?

8

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bisher darauf verzichtet, Repräsentantinnen bzw. Repräsentanten von eLB in die Aufzählung nach § 18d Satz 3 SGB II mit aufzunehmen?

Spricht die Zielformulierung in § 1 Absatz 2 Satz 1 SGB II nach Sicht der Bundesregierung dafür, Repräsentantinnen bzw. Repräsentanten von eLB mit in die Aufzählung in § 18d Satz 3 SGB II mit aufzunehmen?

9

Wie viele Örtliche Beiräte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den 303 Jobcentern (gE), in denen eLB persönlich vertreten sind?

Welche sind das (bitte diese Jobcenter benennen)?

10

Wie viele Örtliche Beiräte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den 303 Jobcentern (gE), in denen Vertreterinnen und Vertreter unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen (EBS) bzw. unabhängiger Arbeitslosenzentren (ALZ) vertreten sind?

Welche sind das (bitte jeweils Jobcenter und EBS bzw. ALZ benennen)?

Berlin, den 13. November 2019

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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