Deutschlands CO2-Budget unter dem Pariser Klimaschutzabkommen – Transparenz bei der Berechnung von Klimaschutzzielen der Bundesregierung
der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Dr. Gesine Lötzsch, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Deutschland hat 2016 das Pariser Klimaabkommen (PA) ratifiziert und sich zu einem gerechten Beitrag zum globalen Klimaschutz verpflichtet. Deutschland hat aus Sicht der Fragesteller eine historisch besondere Verantwortung für die Bekämpfung der Erderwärmung. Nach den USA, China und der ehemaligen Sowjetunion wurde seit 1750 in keinem Land mehr CO2 in die Atmosphäre ausgestoßen als in Deutschland (vgl. w w w . y o u t u b e . c o m / w a t c h ? v=jx85qK1ztAc).
Als hochindustrialisiertes Land hat Deutschland zudem die Fähigkeiten, den Abschied von Öl, Gas und Kohle in die Tat umzusetzen.
Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des PA wird das Übereinkommen von Paris „als Ausdruck der Gerechtigkeit und des Grundsatzes der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten angesichts der unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten durchgeführt.“ (www.bmu.de/file admin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/paris_abkommen_bf.pdf).
Langfristiges Ziel des völkerrechtlich bindenden Vertrags ist es, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C gegenüber den vorindustriellen Werten zu begrenzen; wenn möglich, den Anstieg auf 1,5 °C zu beschränken, da dies die Risiken und Folgen des Klimawandels deutlich vermindern würde. Die jüngsten Klimabeschlüsse der Bundesregierung stellen die nationale Umsetzung des PA dar.
Laut dem Klimarat der Vereinten Nationen (IPCC) kann die Menschheit unter optimistischen Annahmen noch 800 Milliarden Tonnen (Stand: 2018) CO2 ausstoßen, um die Einhaltung des 2-Grad-Limits mit einer Wahrscheinlichkeit von 66 Prozent zu schaffen (ohne Berücksichtigung weiterer Feedbackreaktionen [„Kippelemente“] des Erdsystems). Pessimistischen Berechnungen zufolge sind es laut IPCC noch 700 Milliarden Tonnen (vgl. https://report.ipcc.ch/sr15/pdf/sr15_spm_final.pdf).
Es fehlt aus Sicht der Fragesteller auf Seiten der Bundesregierung an Transparenz darüber, wie groß das CO2-Budget Deutschlands ist, also wie hoch die restliche Menge klimaschädlicher Treibhausgasemissionen ist, die zur Einhaltung des PA durch Deutschland insgesamt noch ausgestoßen werden dürfen (vgl. www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/emissionsbudget-zur- wichtigstenzahl-beim-klimaschutz-schweigt-die-regierung-a-1292033.html).
Das Interesse der Öffentlichkeit an Transparenz bei den Daten- und Berechnungsgrundlagen für die Erreichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele ist groß.
So fordert der Zusammenschluss „Scientists for Future“, dass „die Ergebnisse des Klimakabinetts an den Zielvorgaben des Pariser Klimavertrags gemessen werden können.
Um in die Breite der Gesellschaft hinein zu wirken und für den Aufbruch in die klimaneutrale Zukunft zu werben, muss der Nutzen der vorgeschlagenen Maßnahmen nicht nur mit selbstgesteckten, sondern mit international vereinbarten Zielen verglichen werden.“ (www.scientists4future.org/ 2019/09/transparenz-erwartungen-klimakabinett/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Von welchem weltweiten CO2-Budget geht die Bundesregierung aus, um als Weltgemeinschaft die Erderwärmung auf 1,5 Grad (mit 50 Prozent Erreichungswahrscheinlichkeit) bzw. 1,75 Grad (mit 66 Prozent Erreichungswahrscheinlichkeit) zu begrenzen (vgl. https://report.ipcc.ch/sr15/pdf/ sr15_spm_final.pdf)?
Welchen Anteil dieses weltweiten CO2-Budgets beansprucht die Bundesregierung für Deutschland, bzw. von welchem nationalen CO2-Budget als fairen Anteil zur Erfüllung des PA geht die Bundesregierung aus?
In welchem Jahr hat Deutschland nach dem aktuell geplanten Reduktionspfad für Treibhausgase sein Budget laut Berechnungen der Bundesregierung aufgebraucht, um als Teil der Staatenwelt unter dem PA die Erderwärmung auf 1,5 Grad (mit 50 Prozent Erreichungswahrscheinlichkeit) bzw. 1,75 Grad (mit 66 Prozent Erreichungswahrscheinlichkeit) zu begrenzen?
Welche zusätzlichen Maßnahmen sind laut Berechnungen der Bundesregierung in welchem Zeitrahmen notwendig, um das Überschreiten der 1,5-Grad-Grenze unter dem PA mit 66 Prozent Wahrscheinlichkeit zu vermeiden?
In welchem Maße fließt in die Berechnungen zur Festlegung des CO2-Budgets Deutschlands der „Grundsatz der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten“ gemäß Artikel 2 (Absatz 2) des PA ein, demzufolge Deutschland als historisch viertgrößter Treibhausgasemittent sowie wirtschaftlich, technologisch und finanziell leistungsstarkes Land mit hohem Innovationspotential eine besondere Verantwortung zur CO2-Reduktion hat?
Welche Wachstums- oder Einsparziele bei der künftigen Entwicklung des deutschen Nettoenergieverbrauchs legt die Bundesregierung bei der Berechnung ihrer Klimaschutzziele zugrunde?
Unter Berücksichtigung welcher Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, eine ausreichende Produktion klimaneutraler Energie zur Erreichung der Klimabudgetziele zu gewährleisten?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Temperaturerhöhung im Jahr 2100 erreicht würde, wenn alle Staaten ihre Emissionen (relativ zu den jeweiligen Emissionen von 2018) in der durch die Bundesregierung für Deutschland vorgesehenen Geschwindigkeit reduzieren würden?
Welche der beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen müssen nach Auffassung der Bundesregierung vom Bund, welche von den Bundesländern, und welche von den Kommunen erbracht werden, mit welchen geplanten Auswirkungen auf das CO2-Budget?
Wie sind die beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen auf die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Landnutzung und Flugverkehr (national und international) verteilt?
Wie sind die durch die beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen erwarteten Reduktionsleistungen auf die verschiedenen Bundesministerien verteilt?
Welche sozialen Folgen entstehen nach Einschätzung der Bundesregierung durch die von der Bundesregierung beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen, und wie soll die soziale Ausgewogenheit sichergestellt werden?
Hat die Bundesregierung Berechnungen dazu angestellt, welche Verteilungswirkungen bezogen auf das Haushaltseinkommen sich aus den beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen ergeben, und wenn ja, was sind die Ergebnisse?