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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Fortgesetzter Missbrauch von Interpol-Fahndungen zur politischen Verfolgung in der Türkei (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/14803)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

23.12.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1568104.12.2019

Fortgesetzter Missbrauch von Interpol-Fahndungen zur politischen Verfolgung in der Türkei

der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Helin Evrim Sommer, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/14803)

Zur Überprüfung zum Missbrauch von Fahndungsersuchen zur politischen Verfolgung hat Interpol am 1. August 2018 eine aus sieben Personen bestehende „Notices and Diffusion Task Force“ (NDTF) eingerichtet. Die Bundesregierung hat hierzu einen Volljuristen des Bundeskriminalamtes (BKA) in die NDTF zum Interpol-Generalsekretariat entsandt (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/7046, Antwort zu Frage 12, 19/8572, Antwort zu Frage 1 und Plenarprotokoll 19/41, Antwort auf die Mündliche Frage 37 des Abgeordneten Andrej Hunko). Eine weitere BKA-Volljuristin arbeitet innerhalb der in der NDTF eingerichteten „Task Force zur gezielten Überprüfung des Altbestands der Fahndungsersuchen“ mit. Die NDTF wird zudem vom BKA aus Deutschland unterstützt, Details hierzu teilt die Bundesregierung nicht mit.

Nach Angaben der Bundesregierung hat auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Entsendung von geeignetem Personal, „insbesondere aus den Landesjustizverwaltungen“, in die NDTF bzw. die Task Force geprüft. Über ein Ergebnis dieser Prüfung ist trotz mehrmaliger Nachfrage nichts bekannt (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/14803, 19/7046 und 19/8572).

Die Bundesregierung begründet den hohen Anteil von Personal aus Deutschland damit, dass sie den drittgrößten Beitrag zum Haushalt von Interpol leistet und zu den Mitgliedstaaten gehört, „die im größten Umfang kostenfrei Personal zu Interpol entsenden“. Allerdings ist die Bundesregierung trotz dieses zahlreich in der NDTF vertretenen Personals nach Ansicht der Fragesteller nicht in der Lage, Fragen zur dortigen Tätigkeit zu beantworten. Angeblich liegen ihr „keine Informationen zu den konkreten Arbeits- und Prüfprozessen“ vor. Auch die Anzahl der bislang überprüften Ersuchen sind ihr angeblich nicht bekannt. Das wirft nach Ansicht der Fragesteller die Frage auf, welche Arbeit das vom BKA in die NDTF entsandte Personal eigentlich verrichtet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wann wurden die Prüfungen durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Entsendung von geeignetem Personal, „insbesondere aus den Landesjustizverwaltungen“, in die NDTF bzw. die „Task Force zur gezielten Überprüfung des Altbestands der Fahndungsersuchen“ abgeschlossen (Bundestagsdrucksachen 19/14803, 19/7046, 19/8572)?

a) Welches Ergebnis kann die Bundesregierung hierzu mitteilen?

b) Welche Landesjustizverwaltungen haben die Entsendung von Personal geprüft, und aus welchen Gründen ist diese Entsendung nicht erfolgt?

2

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören nach Kenntnis der Bundesregierung der „Notices and Diffusion Task Force“ (NDTF) derzeit an, und woher stammen diese?

3

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nach Kenntnis der Bundesregierung der in der NDTF eingerichteten „Task Force zur gezielten Überprüfung des Altbestands der Fahndungsersuchen“ zugeordnet worden, und woher stammen diese?

4

Welche konkrete Arbeit verrichtet der Volljurist des Bundeskriminalamtes (BKA) in der NDTF?

5

Welche konkrete Arbeit verrichtet die Volljuristin des BKA in der „Task Force zur gezielten Überprüfung des Altbestands der Fahndungsersuchen“ im Rahmen der NDTF?

6

Auf welche zusätzliche Weise wird die NDTF bzw. die dort eingerichtete „Task Force zur gezielten Überprüfung des Altbestands der Fahndungsersuchen“ durch das BKA unterstützt?

7

Wie wird die Arbeit der NDTF nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb von Interpol zusammengeführt und evaluiert?

8

Aus welchen Gründen kennt die Bundesregierung die Anzahl der bislang in der NDTF bzw. der dort eingerichteten „Task Force zur gezielten Überprüfung des Altbestands der Fahndungsersuchen“ überprüften Ersuchen nicht, obwohl sie dort mit dem BKA selbst vertreten ist (Bundestagsdrucksache 19/14803, Antwort zu Frage 2)?

9

Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung nicht in der Lage, die Instrumentarien und Funktionen von Interpol zu benennen, die von ihren eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überprüft werden, und kennt auch keine Details zu konkreten Arbeits- und Prüfprozessen ihres eigenen Personals in der NDTF (Bundestagsdrucksache 19/14803, Antwort zu Frage 3)?

10

Aus welchen Gründen ist es der Bundesregierung nicht möglich zu beantworten, ob ihr entsandtes Personal auch Gelb-, Grün-, Schwarz- oder Blauecken auf ihre Instrumentalisierung zur politischen Verfolgung und damit auf ihre Vereinbarkeit mit den Interpol-Vorschriften überprüft (Bundestagsdrucksache 19/14803, Antwort zu Frage 4)?

11

Aus welchen Gründen kennt die Bundesregierung die Anzahl der durch die NDTF bzw. der durch die dort eingerichtete „Task Force zur gezielten Überpr��fung des Altbestands der Fahndungsersuchen“ als Instrumentalisierung zur politischen Verfolgung eingestuften Fahndungsersuchen nicht (Bundestagsdrucksache 19/14803, Antwort zu Frage 5)?

12

War oder ist die Bundesregierung willens oder in der Lage, die auf Bundestagsdrucksache 19/14803 (Fragen 2, 3, 4, 5) begehrten Informationen nachzuliefern und hierfür eine entsprechende Abfrage bei Interpol vorzunehmen, und falls ja, welche Antworten hat sie von dort erhalten?

13

Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 so zu verstehen, dass sie keine Fälle aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europarates kennt, die über Interpol verteilte Haftbefehle zur politischen Verfolgung von Oppositionellen oder von Angehörigen von Unabhängigkeitsbestrebungen genutzt haben?

14

Aus welchen Gründen konnte die Bundesregierung die Frage, in wie vielen Fällen von Interpol seit 2014 zurückgezogene Fahndungen nach einer Prüfung durch das BKA, das Bundesamt für Justiz, das BMJV und das Auswärtige Amt trotzdem als nationale Fahndung übernommen wurden, in der Antwort zu der Mündlichen Frage 37 des Abgeordneten Andrej Hunko (Plenarprotokoll 19/41) sehr konkret beantworten, während diese Beantwortung in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/14803 angeblich mangels einer Statistik unterbleibt)?

15

Kann die Bundesregierung wenigstens näherungsweise mitteilen, in wie vielen Fällen von Interpol zurückgezogene Fahndungen nach der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/4365 als nationale Fahndung übernommen wurden?

16

Kann die Bundesregierung wenigstens näherungsweise mitteilen, zu wie vielen nach Einrichtung der NDTF via Interpol an das BKA verteilten Fahndungen die Bundesregierung dem Generalsekretariat mitgeteilt hat, dass die Betroffenen in Deutschland Asyl beantragt oder erhalten haben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/14803, Antwort zu Frage 9)?

17

Kann die Bundesregierung wenigstens näherungsweise mitteilen, wie viele Entscheidungen, ob wegen offensichtlicher politischer Verfolgung im Rahmen einer Interpol-Rotecke ein Hinweis an die betroffene Person erfolgen soll, ihre Behörden seit 2013 an Landeskriminalämter übermittelt haben, und in wie vielen Fällen die jeweils örtlich zuständige Staatsanwaltschaft daraufhin ein inländisches Strafverfolgungsinteresse deutlich gemacht hat (vgl. Bundestagsdrucksache 19/14803, Antwort zu Frage 22)?

18

Kann die Bundesregierung wenigstens näherungsweise mitteilen, wie viele durch ein Interpol-Ersuchen zur Festnahme und Auslieferung möglicherweise gefährdete Personen die Bundesregierung an die Landesregierung Nordrhein-Westfalens gemeldet hat, die Betroffene auf mögliche Gefahren bei Auslandsaufenthalten hinweisen wollte (vgl. Bundestagsdrucksache 19/14803, Antwort zu Frage 23)?

19

Welche Bundesbehörden haben an der siebten „Cybercrime-Konferenz“ von Europol und Interpol vom 9. bis 11. Oktober in Den Haag teilgenommen, und welche Themen wurden dort behandelt?

20

Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass der von der EU-Kommission im Jahr 2017 angekündigte Workshop zur Erarbeitung eines gemeinsamen Vorgehens der Mitgliedstaaten zu Artikel-3-Verstößen bei Interpol noch stattfinden kann (vgl. Bundestagsdrucksache 19/14803, Antwort zu Frage 19)?

Berlin, den 22. November 2019

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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