Die Suche nach dem Rechtsterroristen U. A. (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11846)
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im März und April 2019 meldeten Medien, dass die Suche nach dem Rechtsterroristen U. A. eingestellt wurde. A. gehört zu den wichtigsten Personen des deutschen Rechtsterrorismus. Der überzeugte Antikommunist und Antisemit beging seit den 1950er Jahren immer wieder schwere Straftaten, konnte sich immer wieder durch Flucht der Strafverfolgung entziehen und unter Nutzung falscher Identitäten untertauchen (sämtliche Fragen beziehen sich daher auch auf alle von A. genutzten Tarnidentitäten).
A. rekrutierte junge Deutsche, darunter viele Bundeswehrsoldaten für den bewaffneten Kampf gegen Israel, vermittelte den Kontakt zwischen deutschen Neonazis und der palästinensischen Fatah und unterstützte in verschiedenen Weisen den antiisraelischen Terrorismus.
A. soll für das Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik, möglicherweise auch für den Bundesnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland tätig gewesen sein (vgl. www.mdr.de/thueringen/kultur/zeitgeschehen/udo-albrecht-einleitung-100.html, www.welt.de/geschichte/article191275807/Das-Phantom-Udo-Albrecht-Schwerverbrecher-Terrorist- und-Arafats-General.html sowie Förster, Andreas: „Zielobjekt Rechts“, S. 155 bis 163).
Im Juli 2019 beantwortete die Bundesregierung die Kleine Anfrage „Die Suche nach dem Rechtsterroristen U. A.“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11846). Leider wurden einige Fragen ungenau beantwortet. Diese Fragen werden deshalb erneut gestellt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welchen Tatvorwurf hatte das zunächst beim Generalbundesanwalt geführte Verfahren (Az. 1 BJs 54/76), das am 15. Oktober 1977 an die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf abgegeben wurde?
Welche Tatvorwürfe hatten die zwei zunächst beim Bundeskriminalamt geführten Ermittlungsverfahren gegen U. A. aus den 1980er Jahren, die später an das Bayerische Landeskriminalamt zum dortigen Ermittlungsverfahren wegen Mordes gegen Unbekannt (Sprengstoffanschlag auf das Oktoberfest in München am 26. September 1980) abgegeben wurden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11846)?
Mit welchen Behörden welcher Bundesländer und welcher Staaten standen bundesdeutsche Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Suche nach U. A. im Kontakt (bitte die konkreten Behörden, Bundesländer und Staaten sowie die jeweiligen Zeiträume nennen)?
Welche Unterlagen legen nach Auffassung der Bundesregierung die Vermutung nahe, wonach das Fluchtvorhaben von U. A. „mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) abgestimmt war oder aber zumindest mit Duldung des MfS erfolgt ist“ (vgl. Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/11846)?
Wurden im Zuge der Fahndung nach U. A. Akten des Ministeriums für Staatssicherheit ausgewertet, und falls ja, von wem, und mit welchem Erkenntnisgewinn?