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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Tabakwerbeverbot und Tabaklobby

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

30.12.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1583211.12.2019

Tabakwerbeverbot und Tabaklobby

der Abgeordneten Niema Movassat, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Deutschland ist das einzige Land in der EU, in dem noch kein umfassendes Tabakwerbeverbot gilt, obwohl es sich 2004 dazu durch die Ratifizierung des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (WHO = Weltgesundheitsorganisation) verpflichtet hat. In der letzten Legislaturperiode scheiterte ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Tabakwerbeverbot (www.sueddeutsche.de/politik/tabakwerbung-merkel-verbot-werbeverbot-1.4500780). Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zeigen die engen Verbindungen der Tabaklobby zu Regierungsvertretern auf, die möglicherweise Einfluss auf diese Entwicklung hatten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11368). Neuerlich mehren sich jedoch die Statements auch aus der Unionsfraktion für ein Tabakwerbeverbot (www.welt.de/wirtschaft/article202863810/E-Zigaretten-Tabakwerbeverbot-in-Deutschland-steht-bevor.html).

Im Juni 2019 äußerte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel während der Befragung der Bundesregierung zum Tabakwerbeverbot: „Ich persönlich glaube, dass wir hier handeln und die Sache zu einer Entscheidung bringen sollten. […] sage ich einfach mal, dass wir bis zum Jahresende eine Haltung dazu finden. Wenn es nach mir geht, sollten wir das Tabakwerbeverbot haben, also die Werbung für Tabakprodukte verbieten“ (vgl. Plenarprotokoll 19/106).

Die Fragesteller interessiert, ob 15 Jahre nach Ratifizierung des WHO-Tabakrahmenübereinkommens, Deutschland seiner völkerrechtlichen Pflicht nachkommt und ein umfassendes Werbeverbot umgesetzt wird. Entsprechende Gesetzentwürfe der Opposition gab es in dieser Legislaturperiode bereits und in der dazu erfolgten Anhörung befürworteten die Sachverständigen fast einhellig ein umfassendes Tabakwerbeverbot (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw50-pa-ernaehrung-tabakwerbung-577516).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben für Werbung, Promotion und Sponsoring für Tabakerzeugnisse seit 2016 bis einschließlich 2018 (bitte nach direkter Werbung, Außenwerbung, Werbung im Kino, sonstige Werbung und keine Zuordnung, Promotion und Sponsoring sowie nach Jahren auflisten)?

2

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen direkten und indirekten Kosten des Rauchens für die Jahre 2015 bis 2018 (bitte jährlich und differenziert nach Ursache, z. B Krankheitskosten Raucher, Krankheitskosten Passivraucher, Pflegekosten, volkswirtschaftliche Schäden aufgrund von Krankheit, Erwerbsminderung und Arbeitslosigkeit etc. auflisten)?

3

Wie viele Menschen sterben nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich an den Folgen des Rauchens?

4

Wir hoch waren die Tabaksteuereinnahmen des Bundes in den Jahren 2015 bis 2018 (bitte jährlich auflisten)?

5

Welche Ausgaben für Tabakwaren (Kleinverkaufswerte) wurden in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2018 verzeichnet (bitte jährlich auflisten)?

6

Welche öffentlichen Gemeinwohlinteressen sieht die Bundesregierung betroffen, die ein Verbot von Tabakwerbung rechtfertigen?

7

Hat die Bundesregierung, nachdem die Beratung und Abstimmung des von der Bundesregierung im Jahr 2016 vorgelegten Gesetzentwurfes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (Bundestagsdrucksache 18/8962) von den regierungstragenden Fraktionen im Deutschen Bundestag verhindert wurde (https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/zigarettenlobby-volker-kauder-blockiert-gesetz-gegen-tabakwerbung-a-1137549.html), erneut versucht, das Gesetz in den Bundestag einzubringen?

8

Wie steht die Bundesregierung heute zur Umsetzung bzw. fehlenden Umsetzung ihrer Verpflichtungen durch die Ratifizierung des WHO-Tabakrahmenübereinkommens?

Sieht sie einen Völkerrechtsverstoß in der fehlenden Umsetzung?

9

Bis wann plant die Bundesregierung, einen neuen Gesetzentwurf für ein umfassendes Tabakwerbeverbot vorzulegen?

10

Wie viele Treffen fanden zwischen Vertretern der Tabakindustrie und der Bundesregierung seit Anfang 2017 statt (bitte nach Datum, Verband, Ministerien und Ebene auflisten)?

a) In welcher Form fand die Vorbereitung zu den einzelnen Treffen statt (z. B. Erstellung von Vermerken)?

b) Bei welchen Treffen wurde ein Gesprächsprotokoll geführt, bei welchen Gesprächen wurde kein Gesprächsprotokoll geführt?

c) Bei welchen Treffen wurde ein Ergebnisprotokoll geführt, bei welchen Treffen wurde kein Ergebnisprotokoll geführt (bitte nach Monat, Verband und Ministerien auflisten)?

d) Bei welchen dieser Treffen wurde über das Tabakwerbeverbot gesprochen?

11

Welche Treffen fanden mit anderen Interessenvertretern oder anderen Personen der Zivilgesellschaft seit Anfang 2017 statt, in denen es um Tabakpolitik im Allgemeinen und um das Tabakwerbeverbot im Speziellen ging (bitte nach Datum, Verband bzw. Expertin oder Experte, Bundesministerien und Ebene auflisten)?

Berlin, den 25. November 2019

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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