Presseberichte zum Beschaffungsvorgang eines Konzertflügels in der Botschaft Pretoria
der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Auf die Schriftliche Frage 64 des Abgeordneten Uwe Schulz zum Eigentumsübergang des 2015 vom damaligen Botschafter in Südafrika erworbenen Konzertflügels hat das Auswärtige Amt mit Datum vom 7. Mai 2018 auf den noch nicht vollzogenen Abschluss der Prüfung durch den Bundesrechnungshof verwiesen (Bundestagsdrucksache 19/2083).
Nach den den Fragestellern inzwischen vorliegenden Unterlagen, u. a. einem ausführlichen Bericht in der Zeitung „WELT“ vom 7. Mai 2018 (vgl. www.welt.de/print/die_welt/politik/article176126382/Das-besondere-Instrument-der-Diplomatie.html), hat der Bundesrechnungshof (BRH) gemäß Artikel 114 des Grundgesetzes – GG – (unabhängige, selbständige und weisungsfreie externe Finanzkontrolle des Bundes) 2016 die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Auswärtigen Amts (AA) bei den deutschen Auslandsvertretungen in Südafrika geprüft.
Die dabei gewonnenen Eindrücke sind nach Ansicht der Fragesteller fragwürdig, insofern sie Auskunft geben über das finanzielle Gebaren und den damit verbundenen Umgang mit Verantwortung wesentlicher und hochrangiger Stellen nicht nur an der Botschaft in Südafrika, sondern auch im Auswärtigen Amt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Ist es zutreffend, dass für die Residenz des deutschen Botschafters in Pretoria 2015 ein neuer Konzertflügel angeschafft worden ist, und falls ja, wie hoch waren hierfür die Kosten inklusive Transport und Versicherung (CIF-Preis) nach Pretoria?
Ist es zutreffend, dass der dort zuvor vorhandene Flügel zum Preis von ca. 3.600 Euro an den die Neubeschaffung des neuen und die Aussonderung des alten Flügels initiierenden damaligen Botschafter in Pretoria verkauft wurde?
Wurde die Aussonderung des alten Flügels öffentlich ausgeschrieben, und falls ja, in welcher Form (Zeitungsanzeigen, Webseite Botschaft etc.)?
a) Wenn die Versteigerung nicht öffentlich ausgeschrieben wurde, warum nicht?
b) Wenn der Flügel öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben wurde, wie sah diese Ausschreibung konkret aus, und wie viele Gebote gingen ein?
Ist es zutreffend, dass zuvor der Vorgänger des damaligen Botschafters ebenso wenig wie die Zentrale des Auswärtigen Amts eine Notwendigkeit zum Austausch des alten Flügels gesehen hatte?
An welchem Datum wurde der Beschaffungsbedarf durch die Botschaft gemeldet, und an welchem Datum bewilligte das zuständige Referat den Antrag?
Wann wurden die aktuell im Bestand befindlichen Flügel der Residenzen Moskau, London, Paris, Washington, Ankara angeschafft, wann wurde die Beschaffung im Einzelfall beantragt, und wann wurde sie bewilligt?
Wie lange befanden sich die jeweiligen Vorgänger der Flügel im Bestand, bevor sie ausgesondert wurden, und wie hoch war im Einzelfall der jeweilige Erlös bei der Aussonderung?
Entspricht der laut Bundesrechnungshof wie auch laut des in der Vorbemerkung der Fragesteller verlinkten Zeitungsberichts zwischen dem Aussonderungsantrag der Vertretung Pretoria und der Genehmigung zur Neuanschaffung durch die Zentrale des AA vergangene Zeitraum von einem Tag der üblichen Bearbeitungsdauer bei der Anschaffung von Gütern für die Auslandsvertretungen durch das Auswärtige Amt, welche einen Wert von 20.000 Euro überschreiten?
Wie viele Güter im Wert von 20.000 Euro aufwärts wurden im Jahr 2015 durch das Referat 112 im Auswärtigen Amt angeschafft, wann wurde jeweils die Anschaffung durch die Auslandsvertretung beantragt, und wann wurde die Anschaffung final durch Referat 112 genehmigt (bitte nach Einzelfällen aufschlüsseln)?
Wurde der vom damaligen Leiter der Auslandsvertretung in Pretoria erworbene Flügel auf amtliche Kosten beim Umzug des Leiters nach Berlin transportiert, und falls ja, wurde dieser Flügel auf amtliche Kosten an den aktuellen Dienstort des damaligen Leiters aus Pretoria transportiert, bzw. wurde dieser Flügel auf amtliche Kosten eingelagert?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der konkreten Sache Hinweise von Mitarbeitern erfolgt und daraufhin verfolgt worden?
Wie oft ist es seit 2013 passiert, dass der Bundesrechnungshof die Einleitung von Disziplinarverfahren und von Strafverfahren gegen Angehörige des Auswärtigen Amts gefordert hat, und wie oft wurde dem entsprochen, und mit welchen Folgen?
Wurde der damalige Bundesminister des Auswärtigen mit diesem Fall befasst, und wenn ja, wann wurde er hierüber von wem unterrichtet?
Wenn nein, warum wurde der Bundesaußenminister über den Vorgang nicht informiert, und auf wessen Veranlassung unterblieb dies?
Wurde der Leiter der Innenrevision mit diesem Fall befasst, und wenn ja, wann wurden er von wem hierüber informiert?
Wenn nein, auf wessen Veranlassung unterblieb die Unterrichtung?
Wer erteilte in der Zentrale des Auswärtigen Amts die Genehmigung zur Aussonderung und zum Verkauf, und wie lauteten die Gründe für die Notwendigkeit einer Neuanschaffung?
Ist die den Fragestellern aus dem Bereich des Auswärtigen Amts zugetragene Information zutreffend, dass der zum Zeitpunkt dieser Vorgänge amtierende Leiter der Zentralabteilung des Auswärtigen Amts ein sogenannter Crewkollege des damaligen Leiters der Vertretung Pretoria ist?
Lassen es die Vorschriften des Auswärtigen Amts zur Korruptionsprävention zu, dass der Beauftragte für den Haushalt eine Aussonderung anstößt und sich selbst an der Auktion beteiligt?