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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Schiedsverfahren gegen Deutschland im Rahmen des Energiecharta-Vertrags

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

08.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1591312.12.2019

Schiedsverfahren gegen Deutschland im Rahmen des Energiecharta-Vertrags

der Abgeordneten Fabio De Masi, Pascal Meiser, Lorenz Gösta Beutin, Michel Brandt, Jörg Cezanne, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Lutze, Petra Pau, Victor Perli, Bernd Riexinger, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut Branchendienstleister Investment Arbitration Reporter wird aufgrund des Abkommens zur Energiecharta von 1991 ein Schiedsgerichtsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt (www.iareporter.com/articles/asvattenfall-nuclear-case-sees-new-round-of-pleadings-germany-faces-anotherenergy-charter-treaty-arbitration-following-modification-of-renewablesincentives-regime/). Die Klage wurde eingereicht durch den österreichischen Baukonzern STRABAG AG und seine beiden „Tochterfirmen“ Erste Nordsee-Offshore Holding und Zweite Nordsee-Offshore Holding, die mittlerweile abgewickelt wurden. Klageanlass ist die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vom 8. Juni 2016, mit der ab 2017 die bis dato geltenden Festsätze für Einspeisung von Windstrom durch niedrigere, marktbasierte Preise ersetzt wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass STRABAG eine mögliche Klage anstrengen würde, und was wurde unternommen, um sich jenseits einer Klage vor dem Schiedsgericht zu einigen?

2

Wann wurde die Klageschrift durch den Prozessbevollmächtigten von STRABAG (Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer) eingereicht, und wann der Bundesrepublik Deutschland übermittelt?

3

Hat die Bundesregierung ihrerseits bereits eine rechtliche Stellungnahme abgegeben und eingereicht?

4

Wie bewertet die Bundesregierung inhaltlich die Klage von STRABAG?

5

Wann wird über die Zulässigkeit des Verfahrens entschieden, und wie ist konkret der zeitliche, prozedurale Ablauf des möglichen Schiedsverfahrens?

6

Wie hoch ist die Klagesumme, auf die Deutschland auf „Schadenersatz“ von STRABAG verklagt wird?

7

In wie vielen Fällen wird Deutschland über das Verfahren Vattenfall-Deutschland hinaus im Rahmen der Energiecharta verklagt (bitte nach Kläger, Klagesumme und bislang angefallenen Prozesskosten auflisten)?

Berlin, den 2. Dezember 2019

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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