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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktueller Umsetzungsstand der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

15.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1593413.12.2019

Aktueller Umsetzungsstand der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Victor Perli, Ingrid Remmers, Eva-Maria Schreiber, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Jahr 2013 einigten sich die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in der Europäischen Union auf eine weitreichende Reform ihrer Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und insbesondere auf das Ziel der Wiederherstellung aller bewirtschafteten Fischbestände in den EU-Gewässern. Seit Inkrafttreten der neuen Grundverordnung (Verordnung (EU) 1380/2013) sind fast sechs Jahre vergangen, und weiterhin bestehen große Mängel bei der Umsetzung von Artikel 2.2, laut dem die exzessive Nutzung der Bestände oberhalb des höchstmöglichen Dauerertrags (Maximum Sustainable Yield – MSY) spätestens und unter allen Umständen bis 2020 beendet sein muss. Die Überprüfung der Umsetzung der GFP durch den Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für Fischerei (STECF) machte deutlich, dass die erzielten Fortschritte zu langsam sind, und dass noch immer 41 Prozent der Bestände im Nordostatlantik übermäßig befischt werden. Die bevorstehenden Konsultationen mit Norwegen und anderen Küstenstaaten sowie der Ministerrat im Dezember 2019 sind weitere Gelegenheiten, bei denen die Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag leisten kann und sollte, um dem Ziel der Wiederherstellung aller bewirtschafteten Fischbestände in den EU-Gewässern näher zu kommen.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der reformierten GFP war die Abkehr vom Rückwurfgebot und die Einführung der Anlandeverpflichtung. Danach müssen alle gefangenen Fische aus Beständen, für die Fangbegrenzungen oder Mindestreferenzgrößen festgelegt wurden, an Land gebracht werden. Das gilt auch für untermaßige Fische, da diese bei Rückwürfen häufig geringe Überlebenschancen aufweisen. Die Anlandeverpflichtung wurde stufenweise eingeführt. Sie gilt in der Ostsee schon seit 2017 und trat EU-weit, und somit auch für die gesamte deutsche Fischerei, am 1. Januar 2019 vollständig in Kraft. Der Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für Fischerei der EU (STECF) verwies 2018 darauf, dass die Anlandeverpflichtung noch immer nicht ausreichend kontrolliert wird (vgl. STECF 2018). Einige Mitgliedstaaten der EU reduzierten sogar den Kontrollaufwand auf See (vgl. STECF 2018). Aufgrund der fehlenden Kontrollen bleibt bis heute unklar, wie hoch die illegalen Rückwürfe sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Bei welchen konkreten Nordostatlantik-Beständen, für die Deutschland ein direktes Bewirtschaftungsinteresse hat, sieht die Bundesregierung das Erreichen des Ziels aus Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung EU Nr. 1370/2013 bis 2020 als gefährdet an (um die genaue Bezeichnung von Fischart und Bewirtschaftungsgebiet wird gebeten)?

Was unternimmt die Bundesregierung konkret dafür, diesen Zustand abzuwenden?

2

Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung aus der Situation, dass die verbindliche Vorgabe des Erreichens eines „Grad(es) der Befischung, der den höchstmöglichen Dauerertrag ermöglicht (…) unter allen Umständen schrittweise für alle Bestände bis spätestens 2020“ (Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung EU Nr. 1370/2013) verfehlt wird?

3

Darf nach Auffassung der Bundesregierung die Nutzung und Zuteilung der Deutschland insgesamt zugewiesenen Fangmöglichkeiten für 2020 erfolgen, auch wenn die Festlegung einzelner Quoten nicht im Einklang mit Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung EU Nr. 1370/2013 erfolgt ist (bitte begründen)?

4

Werden bei der Zuteilung von Fangmöglichkeiten gemäß Artikel 17 der Verordnung EU Nr. 1370/2013 Kriterien ökologischer Natur angewendet?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

5

Welche Anreize setzt die Bundesregierung für Fischereifahrzeuge, die im Sinne von Artikel 17 der Verordnung EU Nr. 1370/2013 selektives Fanggerät oder umweltschonende Fangtechniken einsetzen?

6

Wie viele Tonnen untermaßige Kabeljaue/Dorsche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 und im bisherigen Verlauf 2019 monatlich in der deutschen Fischerei angelandet (bitte nach Nord- und Ostsee auflisten)?

Und wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die monatlichen Gesamtfänge von Kabeljau /Dorsch in Nord- und Ostsee (bitte für 2018 und 2019 auflisten)?

7

Wie hoch ist laut Evaluation auf Basis von Untersuchungen des letzten Hols die Rückwurf- bzw. Beifangrate von untermaßigem Kabeljau/Dorsch in der deutschen Fischerei im Jahr 2018 und im bisherigen Verlauf 2019 in Nord- und Ostsee (sofern Daten noch nicht vorliegen, bitte vorläufige Schätzung)?

8

Wie viele Fangfahrten der deutschen Dorsch- und Kabeljaufischerei wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Kontrolle des Anlandegebotes in dem Jahr 2018 und im bisherigem Verlauf 2019 (Nordsee und Ostsee) durch die deutsche Fischereiaufsicht und die Länder kontrolliert?

Welche Kontrollmaßnahmen wurden im Einzelnen durchgeführt (bitte erläutern)?

9

Wie viele Seekontrollen deutscher Fischereifahrzeuge, die Kabeljau bzw. Dorsch fischen, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch deutsche Behörden in dem Jahr 2018 und im bisherigem Verlauf 2019 durchgeführt (bitte nach Nord- und Ostsee getrennt angeben)?

10

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der Anlandekontrollen in den deutschen Häfen im Verhältnis zu den Gesamtanlandungen in den Jahren 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Verlauf 2019, und welche Ergebnisse hatten diese (bitte getrennt nach Art der Fischerei, Zielart und Schiffsgröße auflisten; diese Frage wurde in der Kleinen Anfrage der Linken mit der Bundestagsdrucksache: 19/11378 nicht vollständig beantwortet)?

Berlin, den 28. November 2019

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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