Übertragung von nationalen Kompetenzen auf multilaterale Organisationen
der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, Petr Bystron, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied in einer Vielzahl von multilateralen Organisationen, wie beispielweise der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder der Welthandelsorganisation (WTO). Im Zuge dessen hat Deutschland Teile seiner nationalen Souveränität und Kompetenzen auf eine internationale Ebene abgetreten. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat in diesem Zusammenhang auf der „Falling Walls“-Konferenz 2009 folgende Aussage getätigt:
„Sich Mehrheitsentscheidungen internationaler Art zu beugen, ist zumindest in den Vereinigten Staaten von Amerika noch nicht eingeübt. In der Europäischen Union ist es das etwa bei der Außenpolitik und bei der Steuerpolitik auch nicht. Aber in vielen anderen Politikbereichen muss Deutschland damit leben, dass es überstimmt wird und dann andere Entscheidungen getroffen werden.
Das heißt, eine der spannendsten Fragen, Mauern zu überwinden, wird sein: Sind Nationalstaaten bereit und fähig dazu, Kompetenzen an multilaterale Organisationen abzugeben, koste es, was es wolle; und sei es auch in Form einer Verurteilung? Wir haben solche Beispiele. Die Gründung der Welthandelsorganisation ist ein solches Beispiel, in dem es Schiedsverfahren gibt, in denen über Handelsfragen ohne Veto-Recht irgendeines Mitgliedstaates entschieden wird und notfalls auch Vertragsstrafen verhängt werden. Aber wir haben zu wenig von solchen Beispielen“ (https://archiv.bundesregierung.de/archiv-de/rede-von-bundeskanzlerin-merkel-auf-der-konferenz-falling-walls-797074).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
In welchen multilateralen Organisationen strebt die Bundesregierung bis wann eine Mitgliedschaft oder einen Beobachterstatus an?
Ist es Politik der Bundesregierung, deutsche Kompetenzen an multilaterale Institutionen abzugeben, „koste es, was es wolle“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Beinhaltet das von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel geäußerte „koste es, was es wolle“ die Volkssouveränität, das Rechtsstaatsprinzip und das Sozialstaatsgebot (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; siehe Artikel 20 des Grundgesetzes)?
Auf welche multilateralen Institutionen wurden welche Kompetenzen mit welcher Begründung seit dem Jahr 2009 abgegeben?
Welche Kompetenzen sollen in dieser Legislaturperiode auf welche multilateralen Institutionen mit welcher Begründung abgegeben werden?