[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel,
Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/16083 –
Entwicklung einer Seenotrettungsdrohne
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Rahmen des Projekts „Lageunterstützung bei Seenoteinsätzen durch
unbemannte Luftfahrtsysteme“ (LARUS) fördert das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) die Entwicklung einer Drohne für „in Seenot
geratene Schiffe und im Wasser treibende Menschen“ (
www.sifo.de/files/Pro
jektumriss_LARUS.pdf). Die Mittel in Höhe von 2,8 Mio. Euro werden im
Programm „Zivile Sicherheit – Innovative Rettungs- und Sicherheitssysteme“
bereitgestellt. Projektleiter ist die Technische Universität Dortmund, die
Seenotrettungsdrohne soll von der Deutschen Gesellschaft zur Rettung
Schiffbrüchiger (DGzRS) in Bremen genutzt werden. Weitere Partner sind die
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen sowie die Firmen
IMST GmbH (Kamp-Lintfort), OptoPrecision GmbH (Bremen), Hanseatic
Aviations (Bremen). Zu den assoziierten Partnern gehören die
Bundespolizeiinspektion See in Warnemünde sowie die Firmen Global Health Care GmbH
(Berlin) und Deutsche Telekom AG (Bonn).
Die LARUS soll die schnelle Suche und Ortung aus der Luft, die als
„Schlüsselkompetenz in der Seenotrettung“ beschrieben wird, verbessern. Als
Starrflügeldrohne mit einer Spannweite von 3,6 Metern und einem Abfluggewicht
von etwa 25 Kilogramm ist die LARUS mit einem „eigens modifizierten
Transponder“ für das in der Schifffahrt übliche Automatische
Identifikationssystem (AIS) ausgestattet (
www.gleft.de/3lE). Die Seenotrettungsdrohne ortet
damit auch Ortungssender in modernen Rettungswesten. Zur Ausstattung
gehören auch „verschiedenste Kommunikations- und Sensorik-Komponenten“,
die unter anderem einen „hochauflösenden Videostream“ ermöglichen, der
ausschließlich „browserbasiert“ ausgewertet wird. Für die Tests hatte die
deutsche Marine einen Such- und Rettungshubschrauber des Typs „Sea King“
bereitgestellt.
Zum Ende der Projektlaufzeit (Oktober 2019) haben die Beteiligten das
System über der Ostsee zwischen Rügen und Usedom getestet.
Aufklärungsergebnisse wurden dabei in einem „neuartigen Multi-Link-Ansatz“ in Echtzeit an
einen Seenotrettungskreuzer sowie an die deutsche Seenotleitstelle in Bremen
übermittelt. Hierfür hat die Bundesnetzagentur der LARUS die erste deutsche
Frequenz für eine Starrflügeldrohne im SAR-Dienst (SAR Fixed Wing
Aircraft; SAR = Luft- und Seerettungsdienste) zugeteilt. Begünstigt davon wurde
Deutscher Bundestag Drucksache 19/16675
19. Wahlperiode 20.01.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
16. Januar 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
die Firma Droniq, ein Gemeinschaftsunternehmen der DFS Deutsche
Flugsicherung und der Deutschen Telekom, die den Test für die Einbindung der LA-
RUS in ihr „Unmanned Aircraft System Traffic Management“-System“
(UTM) genutzt hat. Die Seenotrettungsdrohne ist hierfür mit einem LTE-
Modul mit integrierter SIM-Karte und GPS-Empfänger ausgestattet.
Die LARUS hat laut der DGzRS bereits rund 660 Seemeilen (etwa 1.220
Kilometer) im Zuständigkeitsbereich der Organisation über See zurückgelegt.
Ein großer Teil der Flüge erfolgte außerhalb der Sichtweite der Bodenstation.
Die Flüge fanden im deutschen zivilen Luftraum sowie im unkontrollierten
Luftraum statt. Für die Gewichtsklasse von 25 Kilogramm ist dies laut der
DGzRS mit der LARUS erstmalig durchgeführt worden. Das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die Deutsche
Flugsicherung (DFS) haben für die Testflüge außerhalb der Sichtweite und in
Höhen oberhalb von 300 Metern zwei temporäre Flugbeschränkungsgebiete
eingerichtet. Das hierfür notwendige Genehmigungsverfahren übernahm die
Landesluftfahrtbehörde Mecklenburg-Vorpommern.
Die Testflüge mit der Seenotrettungsdrohne werden bis Ende des Jahres
fortgeführt. Anschließend wollen die Beteiligten den „weiteren
Entwicklungsbedarf“ benennen. Die LARUS soll dem BMBF zufolge auch in anderen
Szenarien, etwa im „Bereich der Offshore-Industrie“ oder im Katastrophenschutz
eingesetzt werden können. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
könnte das System auch im Rahmen einer zivilen, von der Europäischen
Union eingerichteten Mission zur Seenotrettung im Mittelmeer genutzt werden.
1. Wie viele Seenotrettungsdrohnen und Bodenstationen wurden in dem vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten
Projekt „Lageunterstützung bei Seenoteinsätzen durch unbemannte
Luftfahrtsysteme“ (LARUS) entwickelt bzw. beschafft?
Im Rahmen des Projekts sind zwei Demonstratoren einer Seenotrettungsdrohne
entstanden, die zu Validierungszwecken in Flugexperimenten eingesetzt
wurden. Die Bodenstation wurde in ein bereits existierendes Fahrzeug integriert.
Ein weiterer Demonstrator einer Drohne kleinerer Bauart wurde für
Validierungsexperimente der Kommunikationssysteme eingesetzt. Dieser ist nicht für
den Seenotrettungseinsatz geeignet.
2. Wem gehören die Seenotrettungsdrohnen nach Abschluss des Projekts,
und wo werden diese betrieben?
Die Demonstratoren der Seenotrettungsdrohne sind Eigentum der LARUS-
Projektpartner Hanseatic Aviation Systems GmbH und Rheinisch-Westfälische
Technische Hochschule Aachen (RWTH Aachen). Der Demonstrator kleinerer
Bauart ist Eigentum der Technischen Universität Dortmund (TU Dortmund).
Die Systeme verbleiben nach Abschluss des Projekts bei den Projektpartnern
und werden für weitergehende Forschungsarbeiten eingesetzt.
3. Welche Ausdauer hat die Seenotrettungsdrohne LARUS, und in welchen
Höhen kann sie operieren?
In den Validierungsexperimenten betrug die maximale Flugdauer 88 Minuten.
Die maximal erprobte Flughöhe betrug 700 Meter.
4. Für welche Windstärken ist die Seenotrettungsdrohne LARUS geeignet?
Der über der Ostsee eingesetzte Demonstrator wurde bei Windstärken bis zu
sieben Beaufort sicher betrieben.
5. Welche „verschiedensten Kommunikations- und Sensorik-Komponenten“
sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der LARUS verbaut (bitte die
Hersteller und Produktbezeichnungen nennen)?
In den Demonstratoren sind folgende Kommunikations- und
Sensorikkomponenten verbaut:
- Im Projekt erforschte optische Sensorik des Projektpartners OptoPrecision,
- im Projekt erforschte Böenlastminderung des Projektpartners RWTH
Aachen,
- im Projekt erforschte Langreichweitenkommunikation des Projektpartners
IMST GmbH,
- im Projekt erforschter Steuer- und Kommunikationsrechner des
Projektpartners Technische Universität Dortmund auf Basis des eingebetteten
Computers (Odroid XU4) des Herstellers Hardkernel (Südkorea) kombiniert mit
Long Term Evolution (LTE)-Kommunikationsmodems (2x MC7455, 1x
EM7565) des Herstellers Sierra Wireless (Kanada),
- automatisches Identifikationsmodul (AIS-Modul) (A20000 easyTRX3
OEM Board) des Unternehmens Weatherdock (Deutschland),
- UTM-Modul des Unternehmens Droniq (Deutschland),
- kommerzielle Kamera (GoPro HERO7 Black) des Unternehmens GoPro
Ltd. (USA) sowie
- kommerzielle Langreichweitenkommunikation (p400-869-ENC) des
Unternehmens MircoHard (Kanada).
a) Über welche Auflösung verfügen die Kameras der LARUS, und wer
sind die Hersteller?
In den Demonstratoren sind folgende Kameras verbaut:
- CLAIR (5 Megapixel Farbkamera, 5 Megapixel Nachtsichtkamera mit
Laserbeleuchtung im Nahinfrarotbereich zur Erkennung von Objekten an der
Wasseroberfläche auch bei Nacht, OptoPrecision GmbH, Deutschland),
- GoPro HERO7 Black (4000x3000 Foto, 4K60 Video, GoPro Ltd., USA),
- RunCam 2 (R, 640x480 Live Video, RunCam Technology Co., USA).
b) Worum handelt es sich bei dem „eigens modifizierten Transponder“
für das in der Schifffahrt übliche Automatische Identifikationssystem
(AIS), und welche Veränderungen wurden dabei vorgenommen?
Die Komponente ist ein modifiziertes AIS-Class-B-Modul der Firma
Weatherdock, welche dem Projektkonsortium ein modifiziertes A20000 easyTRX3
OEM Board mit angepasster Firmware für die Aussendung einer Maritime
Mobile Service Identity (MMSI) als Search and Rescue (SAR) Airborne Station
bereitgestellt hat.
c) Worum handelt es sich bei dem „spezifisch für das LARUS-System
aufgebauten“ LTE-Netz, und wer hat dieses errichtet?
Das LTE-System wurde durch die TU Dortmund erforscht und unter Einsatz
von Software-Defined Radio-Komponenten (Hersteller: National Instruments,
USA) und Open Source Software srsLTE (Hersteller: Software Radio Systems,
Vereinigtes Königreich) realisiert. Es wurde auf der Basis einer von der
Bundesnetzagentur erteilten Forschungslizenz durch die TU Dortmund im Rahmen
der Validierungsexperimente betrieben.
d) Worum handelt es sich bei dem „neuartigen Multi-Link-Ansatz“, mit
dem Aufklärungsdaten in Echtzeit an einen Seenotrettungskreuzer
sowie an die deutsche Seenotleitstelle in Bremen übermittelt wurden?
Der Multi-Link-Ansatz wurde durch die TU Dortmund erforscht und
ermöglicht es, eine Datenverbindung (hier die Übertragung von Video- und Bilddaten
sowie Telemetriedaten) parallel über mehrere Funknetze zu betreiben. So
können Verfügbarkeitslücken eines einzelnen Netzes ausgeglichen und die Daten
praktisch unterbrechungsfrei übertragen werden. Die technische Grundlage des
Multi-Link-Ansatzes ist unter anderem das sog. Multi-Path Transport Control
Protocol (MPTCP), eine Erweiterung des im Internet etablierten Transmission
Control Protocol (TCP).
6. Inwiefern verfügt die LARUS nach Kenntnis der Bundesregierung auch
über einen Lasermarkierer oder Laserzielmarkierer, und wer ist Hersteller
des Systems?
Die LARUS-Demonstratoren verfügen nicht über Lasermarkierer oder
Laserzielmarkierer. Vielmehr wird zum besseren Auffinden von Personen im Wasser
eine Infrarot-basierte Laserbeleuchtung eingesetzt, die es erlaubt, Personen und
Objekte im Wasser von der Wellenbewegung optisch abzugrenzen.
Insbesondere an Rettungswesten und Sicherheitsbekleidung befindliche Retroreflektoren
können so mit Hilfe der Laserbeleuchtung bei Dunkelheit oder verminderter
Sicht schnell und auf große Distanz erkannt werden.
7. Trifft es zu, dass die Bundesnetzagentur der LARUS die erste deutsche
Frequenz für eine Starrflügeldrohne zugeteilt hat, und falls ja, welche
Details kann die Bundesregierung zum Umfang dieser Lizenz mitteilen?
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen hat am 12. Februar 2019 die Frequenzen des Automatic
Identification System (AIS) und Frequenzen für RADAR bei 24 GHz zugeteilt.
Bestandteil der Zuteilung ist eine Nummernzuteilung einer MMSI für ein SAR
Starrflügelflugzeug (Nr. 111211101) und die Festlegung des bei Aussendungen zu
verwendenden Namens („SAR UAV LARUS TEST“). Die Frequenzzuteilungen
waren bis zum 31. Dezember 2019 befristet und auf die Testgebiete über der
Ostsee mit Start und Landung an den Flugplätzen Pütnitz und Peenemünde
sowie Testflüge am Flugplatz Rotenburg/Wümme beschränkt.
a) Welche Flugbeschränkungsgebiete haben das
Bundesverkehrsministerium und die Deutsche Flugsicherung für die Testflüge der LARUS
eingerichtet, und bis wann bestehen diese?
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat am 16.
August 2019 die Einrichtung zweier temporärer Flugbeschränkungsgebiete
bekanntgegeben:
„ED-R Peenemünde“ – zeitliche Wirksamkeit:
- 20. August bis 23. August 2019 täglich 04:00 bis 09:00 und 16:00 bis 20:00
Uhr UTC
- 11. September bis 12. September 2019 täglich 04:00 bis 09:00 und 16:00 bis
20:00 Uhr UTC
- 13. September 2019 04:00 bis 09:00, 12:00 bis 15:00 Uhr und 16:00 bis
20:00 Uhr UTC
- 14. September 2019 04:00 bis 11:00 und 16:00 bis 20:00 Uhr UTC
- 24. September bis 27. September 2019 täglich 04:00 bis 09:00 und 16:00
bis 20:00 Uhr UTC
- 15. Oktober 2019 bis 17. Oktober 2019 täglich 04:00 bis 20:00 Uhr UTC
„ED-R Ribnitz-Damgarten“ – zeitliche Wirksamkeit:
- 27. August 2019 bis 30. August 2019 täglich 04:00 bis 20:00 Uhr UTC
b) Wie viele Flugstunden flog die LARUS im deutschen zivilen
Luft-raum, und wie viele im unkontrollierten Luftraum?
Das LARUS-System hat 14 Flugstunden ausschließlich im unkontrollierten
Luftraum bis zu einer Höhe von 700 Metern und in den zuvor eingerichteten
Flugbeschränkungsgebieten sowie Testflüge unterhalb von 300 Metern am
Flugplatz Rotenburg/Wümme absolviert.
8. Welche Kosten, die über die Förderung durch das BMBF im Projekt
„Lageunterstützung bei Seenoteinsätzen durch unbemannte Luftfahrtsysteme“
hinausgehen, haben Bundesbehörden für die Tests über der Ostsee
übernommen?
Es sind über die Förderung hinaus keine Kosten entstanden.
9. Welche Aufgaben übernahm der Such- und Rettungshubschrauber des
Typs „Sea King“ der deutschen Marine im Projekt LARUS?
Die Aufgabe des Sea King Mk41 war es, die Sichtbarkeit des LARUS-Systems
der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) im Flug von
einem Hubschrauber aus zu beurteilen. Diese Kooperation fand im Rahmen
eines geplanten Weiterbildungsfluges für die Besatzung statt, sodass keine
zusätzlichen Kosten entstanden.
10. Wann sollen die Testflüge mit der Seenotrettungsdrohne endgültig enden,
bzw. inwiefern werden diese nach Kenntnis der Bundesregierung auch
nach Ende des Projekts „Lageunterstützung bei Seenoteinsätzen durch
unbemannte Luftfahrtsysteme“ fortgeführt?
Das Forschungsprojekt „Lageunterstützung bei Seenoteinsätzen durch
unbemannte Luftfahrtsysteme“ endete am 31. Dezember 2019. Nach diesem
Zeitpunkt sind im Rahmen dieses Projekts keine weiteren Testflüge vorgesehen.
11. Erwägt das BMBF eine Fortführung des Projekts „Lageunterstützung bei
Seenoteinsätzen durch unbemannte Luftfahrtsysteme“, bzw. sind die
Projektbeteiligten hierzu bereits an das Bundesministerium herangetreten?
Grundsätzlich kann sich das Projektkonsortium im Rahmen von
Förderbekanntmachungen bewerben. Eine etwaige Förderung durch das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wäre von dem Ergebnis des
Begutachtungsprozesses und einer sich anschließenden erfolgreichen Antragstellung
abhängig.
12. Hat das Projekt „Lageunterstützung bei Seenoteinsätzen durch
unbemannte Luftfahrtsysteme“ aus Sicht des BMBF das Ziel der schnellen
Suche und Ortung aus der Luft, das vom BMBF als
„Schlüsselkompetenz in der Seenotrettung“ beschrieben wird, erreicht?
Das Projekt verlief erfolgreich und konnte die grundlegenden Fähigkeiten des
Systems auf Demonstratorenebene nachweisen. Zur vollumfänglichen
Einsatztauglichkeit sind weitere Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten notwendig.
Diese waren jedoch nicht Ziel des Forschungsprojekts LARUS.
a) Kann die LARUS nach Einschätzung des BMBF wie gefordert auch in
anderen Szenarien, etwa im „Bereich der Offshore-Industrie“ oder im
Katastrophenschutz eingesetzt werden?
Ein auf der Basis des Demonstrators weiterentwickeltes System könnte nach
Einschätzung des BMBF auch in anderen zivilen Bereichen eingesetzt werden.
b) Ist die LARUS nach Einschätzung des BMBF auch grundsätzlich für
Einsätze einer etwaigen zivilen Seenotrettungsmission der EU-
Mitgliedstaaten im Mittelmeer geeignet („Mittelmeer: Merkel fordert
staatlich organisierte Seenotrettung“, Reuters vom 16. August 2019)?
Das Ergebnis des LARUS-Projekts zeigt die Eignung des Demonstrators für
den Einsatz im Küstenstreifen bis zu einer Entfernung von 30 km. Dies ist
begründet durch die Gewichtsklasse (bis 25 kg) und die damit verbundene
Beschränkung der Treibstoffmenge, die Notwendigkeit einer Start- und
Landebahn und die Verfügbarkeit von terrestrischen Kommunikationsnetzen.
13. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wo und in welchem
Rahmen die Grenzagentur Frontex wie von der Kommission bestätigt von
Oktober bis Dezember 2019 eine Drohne für „General Maritime
Surveillance/Border monitoring“ vor der Küste Griechenlands betreiben wollte
(Antwort der EU-Kommission E-002946/2019 auf die Schriftliche Frage
des Mitglieds des Europäischen Parlaments – MEP – Özlem Demirel
vom 29. November 2019, dort im Anhang), und aus welchen Gründen
sich dieser Einsatz verzögert (bitte auch den Typ der Drohne mitteilen)?
Nach Kenntnis des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
sind Aufklärungsflüge von Drohnen vor der Küste Griechenlands im Rahmen
des trilateralen Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Grenz-
und Küstenwache Frontex, der Europäischen Agentur für die Sicherheit des
Seeverkehrs EMSA und der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur EFCA
bisher lediglich zu Erprobungszwecken durchgeführt worden. Hintergrund sind
die aus Sicherheitsgründen erforderliche zeitliche und weitestgehend räumliche
Trennung vom zivilen Luftverkehr mit einer möglichen Separierung vom
zivilen Luftverkehr durch die Luftraumüberwachung, um einen sicheren parallelen
Flugbetrieb von bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen zu
gewährleisten. Sonstige Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung sind dem BMI nicht
bekannt.
14. Über wie viele unbemannte Systeme zur luftgestützten Aufklärung für
den Nahbereich (ebenfalls als LARUS abgekürzt) verfügt die
Bundeswehr derzeit?
Wer ist dessen Hersteller, und welche Kosten entstanden für die
Beschaffung (Bundestagsdrucksache 19/11278, Antwort zu Frage 1)?
a) Auf welchen Schiffen werden die LARUS stationiert, bzw. wo
werden diese eingesetzt?
b) Wie viele Flugstunden haben die LARUS bislang absolviert?
Die Antworten zu den Fragen 14, 14a und 14b enthalten Angaben, die den
strategischen Ansatz und die Fähigkeitslücken der Streitkräfte preisgeben oder
schützenswerte individuelle Firmen- und Auftragsinterna (Auftragswerte)
offenlegen. Diese Antworten sind daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft und als Anlage beigefügt.*
Bei dem durch die Bundeswehr genutzten System „LARUS“ handelt es sich
um den RQ-20 PUMA des amerikanischen Herstellers „AeroViroment“.
15. Aus welchen Erwägungen hat das Bundesministerium der Verteidigung
seine Teilnahme an einer „Reihe von Demonstrationsflügen“ der als
Überwachungs- und Kampfdrohne genutzten „MQ-9“ (bekannt als
„Predator“, „Reaper“ oder „Guradian“) in Griechenland geprüft
(Bundestagsdrucksache 19/15365, Antwort auf die Schriftliche Frage 61 des
Abgeordneten Dr. Diether Dehm)?
Die Teilnahme des deutschen Personals an der Demonstration diente der
Informationsgewinnung.
a) Von wem ist das Bundesverteidigungsministerium eingeladen worden?
Der Chief of the Hellenic Air Force General Staff, Lieutenant General Georgios
Blioumis, hat deutsche Teilnehmer eingeladen.
b) In welcher Ausstattung und für welche Einsatzszenarien sollte die
Drohne der Einladung zufolge gezeigt werden?
Der Demonstrator beruhte auf dem Bauzustand MQ-9A Block V, erweitert um
das firmeneigens entwickelte Detect and Avoid System (GA – ASI) für die
sichere Teilnahme am Luftverkehr im unkontrollierten Luftraum sowie ein
Maritimes RADAR. Das System sollte für maritime Einsatzszenarien („maritime
missions“) demonstriert werden.
c) Welche tatsächliche Ausstattung war nach Kenntnis der
Bundesregierung an der Drohne montiert?
Auf die Antwort zu Frage 15b wird verwiesen.
d) Ist die gezeigte Drohne nach Aussage des Herstellers auch besonders
für Einsätze zur Seenotrettung geeignet?
* Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
Der Hersteller spricht nicht von einer Eignung für Seenotrettungseinsätze, das
System könne jedoch möglicherweise Seenotrettungseinsätze sinnvoll
unterstützen.
16. Auf welche Weise sind Bundesbehörden in das Rüstungsprojekt „MALE
RPAS Training Technology Demonstrator“ (RTTD) eingebunden (www.
eda.europa.eu/what-we-do/activities/activities-search/remotely-piloted-ai
rcraft-systems---rpas; vgl. auch Ratsdokument 13585/19)?
Das Projekt „RPAS Training Technology Demonstrator (RTTD)“ der
Europäischen Verteidigungsagentur besteht aus einem einfachen PC-System, das eine
generische Aufklärungsdrohne simuliert. Diese Simulatoren werden den
europäischen militärischen Ausbildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt, um
künftig ein vernetztes gemeinsames Training zu ermöglichen, um Verfahren
und Taktiken zu verbessern und Trainingsansätze zu harmonisieren.
a) Welche Übungen zu „maritimen, wüstenartigen und Nahost-
Szenarien“ werden in dem Projekt durchgeführt, und wo finden diese
statt?
Der Simulator, der im Rahmen des Projektes dem Taktischen
Luftwaffengeschwader 51 „Immelmann“ zur Verfügung gestellt wurde, ist noch nicht
betriebsbereit; Übungen wurden in der Folge noch nicht durchgeführt.
b) Auf welche Weise soll das Projekt auch die geplante Einbindung von
militärischen Drohnen der MALE-Klasse in den zivilen,
nichtseparierten Luftraum übernehmen?
Das Projekt dient nicht der Integration der Drohnen der MALE-Klasse in den
zivilen Luftraum.
c) Auf welche Weise arbeiten auch Bundesbehörden hierzu an Systemen
zur Erkennung und Vermeidung von Zusammenstößen (Detect and
Avoid) bzw. steuern sie Ergebnisse anderer Forschungen (auch im EU-
Rahmen, etwa „MID air Collision Avoidance System Standardisation
Support Phase“ oder „Demonstration of Satellites enabling the
Insertion of RPAS in Europe“, vgl. Bundestagsdrucksache 19/3541) für das
EU-Rüstungsprojekt bei?
Im Rahmen der wehrtechnischen Forschung und Technologie finden keine
Arbeiten zur Erkennung und Vermeidung von Zusammenstößen im
Zusammenhang mit dem Projekt „MALE RPAS Training Technology Demonstrator“
(RTTD) satt. Ebenso wenig werden Ergebnisse aus internationalen
Forschungsverbünden gezielt beigesteuert.
d) Für wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine vollständige
Integration von militärischen Drohnen der MALE-Klasse in den zivilen
europäischen Luftraum anvisiert?
Das Ziel einer vollständigen Integration von militärischen Drohnen in den
zivilen europäischen Luftraum kann nur in Zusammenarbeit mit den zuständigen
zivilen Stellen (in Deutschland das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur) verfolgt werden. Hierzu erforderliche Regelungen folgen i.d.R.
Vorgaben und Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation
sowie der Europäischen Agentur für Flugsicherheit. Diese befinden sich derzeit in
der Erarbeitung. Ein Termin zur Fertigstellung sowie die damit verbundene
Anwendbarkeit liegt nach Kenntnis der Bundesregierung nicht vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]